Ich muss noch mal nachfragen, da leider aus der Community und von DATEV noch nichts zu hören war. Ich habe die Werkstudentin befragt und weiß nun, dass sie selbst bei der KKH eine Krankenversicherung (vermutlich die studentische Pflichtversicherung) abgeschlossen hat und monatlich 87,20 € KV sowie 24,55 € PV an die KKH zahlt. Müssen nun diese selbst gezahlten Beiträge erfasst werden, um den Ausweis in die Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung reinzubekommen? Und wenn ja, wo soll ich die eintragen? Unter "Freiwillige Versicherung" Selbstzahler ohne AG-Beitrag? Und wenn ja, reicht es, den Jahresbeitrag zu KV und PV im Dezember einzutragen? Oder muss man in den Januar zurückgehen und die Monatsbeträge eingeben? Wie man die Vorsorgepauschale für 2020 bzw. 2021 manuell berechnen kann, ist ja liebevoll in den Dokumenten 1070272 und 5208008 beschrieben. Aber nicht, wie der so berechnete Betrag in die Lohnsteuerbescheinigung kommt. Also gehe ich mal davon aus, dass bei korrekten Angaben LODAS den Eintrag auch automatisch berechnen kann.
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