Hallo, um den Anforderungen unserer Anwender gerecht zu werden, haben wir zahlreiche Maßnahmen zum Kundeneinbezug eingeführt. Es finden regelmäßig Benutzerlabore, Gruppendiskussionen, Befragungen oder persönliche Interviews bis hin zur Teilnahme an Pilot- oder Stabilisierungsphasen statt. Gerne möchte ich mich an dieser Stelle zum Umgang mit Wünschen äußern. Bei der Erstellung einer neuen Programmversion gelten folgende Prioritäten: 1. Umsetzen gesetzlicher Themen (z.B. GoBD) 2. Umsetzen zwingend notwendiger technischer Anpassungen (z.B. Änderungen an der MS-SQL-Datenbank, Ablösung technisch veralteter Strukturen, sicherheitsrelevante Themen) 3. Umsetzen von fachlichen Anforderungen, Kundenwünschen und Innovationen, die insbesondere zur Effizienzerhöhung der Prozesse bei unseren Anwendern führen. Bei der Auswahl der Wünsche, die in einer nächsten Programmversion umgesetzt werden, werden folgende Leitfragen gestellt: • Wie viele Kunden profitieren von der Umsetzung eines Wunsches? Die Anzahl der Nennungen eines Wunsches fließt als Messgröße in die Entscheidung bzgl. einer Umsetzung ein. Bleibt ein Wunsch ein Einzelwunsch, ist die Aussicht auf Umsetzung unwahrscheinlich. Die Realisierung vieler Einzelwünsche würde zu einer stark überhöhten Komplexität des Programms führen und die Übersichtlichkeit verloren gehen. • Passt der Wunsch zur Programmarchitektur? Bei der Umsetzung eines Wunsches wird geprüft, wie gut sich der Wunsch in die DATEV-Programmarchitektur einfügen lässt (Beispiel: Änderung der DATEV-Buchungslogik) Ist dies nicht der Fall, ist die Aussicht auf Umsetzung solcher Wünsche sehr gering. • Lässt sich der Wunsch einem für die nächste Programmversion vorgesehenen Schwerpunktthema zuordnen („Mitnahme-Effekt“)? In einer nächsten Version werden bestimmte Themenbereiche im Programm überarbeitet. Dabei wird geprüft, welche Wünsche im Rahmen dieser Themenschwerpunkte mit umgesetzt werden können (Beispiel: Auswertungen online). Über den Realisierungszeitpunkt eines Wunsches kann im Vorfeld nur bedingt Auskunft gegeben werden. Für die Planung, Erstellung und Qualitätssicherung einer neuen Programmversion sind mitunter lange Vorlauffristen nötig. Bei einer Anwenderzahl von aktuell über 40.000 Kanzleien und 130.000 Mandanten, die nach jeweils individuellen Prozessen arbeiten, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir nicht jeden Wunsch berücksichtigen können. Beschwerden an die DATEV eG, an unsere Fachabteilungen oder an unseren Vorstand werden individuell geprüft. Bei der Antwort wird auf den von unserem Kunden beschriebenen Sachverhalt explizit eingegangen. Wenn aber zum Beispiel viele Kunden vom einem Programmfehler betroffen sind, der ähnliche oder gleiche Auswirkungen auf die Kanzleien hat, wird nicht bei jeder Einzelantwort das Rad neu erfunden. Dass auf ähnliche Sachverhalte mit ähnlichen Formulierungen reagiert wird, ist ein praktikables Vorgehen, das Ihnen aus Ihrer täglichen Praxis sicher nicht fremd ist. Viele Grüße Silvija Radicek
... Mehr anzeigen