Die IBAN ist besonders heimtückisch ... natürlich will ich die nicht in den schon längst übermittelten Bestand übernehmen... und dafür ist dann beim Schließen des Mandanten vorbelegt, dass die IBAN in den Stammdaten gelöscht wird, weil im ESt Programm keine IBAN erfasst ist: Nochmal für alle "Theoretiker" in der Programmierung;-) : Wir arbeiten mit dem ESt Programmen um Steuern zu berechnen und zu "gestalten". Wenn ich einen Mandanten aufrufe, um irgendetwas nachzuschauen, auszurechnen ... habe ich keine Lust mich mit Stammdatendifferenzen rumzuschlagen (Kinder, neue Adresse, AV Vertrag, Ex Ehepartner, eTIN...), sondern möchte den Abgleich einfach abbrechen!!! Man kommt sich vor wie ein Idiot, dass so etwas schon seit drei Jahren gefordert wird und wir weiterhin penetrant mit Krücken abspeist werden (kein Abbruch, sondern nur massenhaftes Abwählen der Vorbelegung im Blindflug, da nicht alle Daten angezeigt werden und dann Bestätigen der Abweichungen statt Abbrechen des Dialogs). Zusammengefasst: Das Problem ist, dass ich eigentlich nur die Abweichung bei den Werbungskosten im Bescheid nachprüfen möchte und mich stattdessen mit diesen völlig uninteressanten Abweichungen beschäftigen muss
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