@Hallo Newsgroup, teilen Sie die Meinung von Frau Scheuering? Ich meine, dass in 99,9% der Fälle der Bearbeiter des neuen (durch Kopieren entstandenen) Dokuments auch als Bearbeiter geführt werden soll. Schließlich wird dieser das Dokument eben nicht nur kopiert ablegen, sondern auch bearbeiten. Umgekehrt ist es falsch und verwirrend, wenn in der Dokumentensuche unter meinen Dokumenten ein Dokument eines Mitarbeiters auftaucht, der mein Dokument nur als Vorlage benutzt hat. Schöne Grüße Willi Müller P.S.: Antworten aus der alten Newsgroup zu Ihrem Beitrag zur Vermeidung von Wiederholungen: (durch Abschalten der alten Newsgroup offensichtlich bei der DATEV in Vergessenheit geraten) C. H. 02.10.2015 11:13 Uhr Zitat von Gabriele Scheuering Ob der ursprüngliche Bearbeiter oder der "Kopierer" als Bearbeiter vorbelegt werden soll, darüber kann man geteilter Meinung sein. Unser Ansatz ist, dass der Bearbeiter=Ersteller - dann auch erst mal Bearbeiter vom kopierten Dokument ist, es wurde ja am Dokument selbst noch nichts geändert. Theorie und Praxis. Aus der Theorie klingt Ihr Ansatz plausibel. In der Praxis ist er nicht praktikabel: Mitarbeiter A erstellt ein Dokument für Mandant X und arbeitet darin, er ist Bearbeiter. Mitarbeiter B möchte das Dokument als Basis nehmen für seinen Mandanten Y und kopiert es hin zum Mandanten Y. Er kommt aber nicht dazu, die Bearbeitung zu beginnen. Das Dokument steht beim Mandanten Y herum und gerät in Vergessenheit. Mitarbeiter A ahnt von alledem nichts. Einige Wochen/Monate/Jahre später kommt Partner C des Weges daher und sieht ein merkwürdiges Dokument bei seinem Mandanten Y. Er ärgert sich darüber, dass es dort abgelegt wurde. Es hat überhaupt nichts mit seinem Mandanten zu tun. Er spricht Mitarbeiter A an, was es sollte, Dokumente für Mandant X unter dem Mandanten Y zu speichern. Mitarbeiter A ist ratlos. Er hat nichts gespeichert... Partner Y fragt sich, was mit Mitarbeiter A los ist... Jetzt könnten Sie sagen, das sei an den Haaren herbeigezogen und kommt nicht vor. Doch tut es. Natürlich nicht unbedingt in der Schärfe, aber grds. schon. Jetzt könnten Sie weiter sagen, dass hier Mitarbeiter sensibilisiert werden müssen, vielleicht auch die Vorlagenverwaltung sinnvoll genutzt werden soll und was weiß ich nicht alles. Stimmt. Aber schildern Sie mir doch bitte mal einen praktischen Fall für Ihren Ansatz. Ich kann mir keinen vorstellen. Ihr Ansatz macht keinen praktischen Sinn. Es ist ein theoretisches Exempel ohne praktisch sinnvollen Anwendungsfall. Immer dann, wenn ein Mensch etwas aktiv macht - auch eine Datei dupliziert und an anderer Stelle ablegt, ist er der Mensch der ganz offensichtlich zuständig ist: er hat sich ja irgendwas dabei gedacht. Wir reden hier nicht über Dateizugriffsrechte im Windows-Explorer, wir reden hier über Dokumentenmanangement in einer Kanzlei. Diesen Zuständigen nennt man den Bearbeiter. Es spricht nichts dagegen, manuell jemand anderen zum Zuständigen (= Bearbeiter) zu erklären. Aber manuell und nicht automatisch. Und das war der Ansatz der Dokumentenorganisation, welche uns weggenommen und durch die Dokumentenablage ersetzt worden ist. Verlagern wir den Fall doch mal ins Kopierer-Zeitalter. Mitarbeiter B nimmt sich aus der Mandantenakte X, für welchen Mitarbeiter A zuständig ist, eine Papiervorlage, kopiert sie am Kopierer und heftet sie für eigene Zwecke in seine Mandantenakte Y, um sie dort zu verwenden. Ihr Ansatz ist, dass Mitarbeiter A der Bearbeiter ist. Mitarbeiter A ist also zuständig für das Blatt Papier, das in der Akte Y heftet. Das ist absurd. Momentan ist es in den genannten Fällen schwierig, bei einer großen Zahl von Anwendern und Mandanten den Datenbestand in Ordnung zu halten. Sie sollten daher wieder zurückfinden zum Ansatz, den Sie selbst mit der Dokumentenorganisation verfolgt haben. Willi Müller 02.10.2015 13:33 Uhr Zitat von Gabriele Scheuering ..Ob der ursprüngliche Bearbeiter oder der "Kopierer" als Bearbeiter vorbelegt werden soll, darüber kann man geteilter Meinung sein. Unser Ansatz ist, dass der Bearbeiter=Ersteller - dann auch erst mal Bearbeiter vom kopierten Dokument ist, es wurde ja am Dokument selbst noch nichts geändert. ... also wirklich, haben Sie mit dem Programm schon einmal in der Praxis gearbeitet??? Was macht der neue Bearbeiter beim Kopieren denn anderes, als das alte Dokument als Vorlage zu benutzen? Nach der von Ihnen geschilderten DATEV Logik müsste beim Erstellen eines Dokuments aus einer Vorlage immer der ursprüngliche Vorlagenersteller als Bearbeiter ausgewiesen werden. Nachdem die erste Anfrage zu dieser falschen Vorbelegung schon Monate her ist, hätte man doch nun sagen können: "Ja, stimmt, in der nächsten Version wird das geändert." Ist es bei der Datev verpönt, einen Sinneswandel einzugestehen - die Einstellung der Steuer PRO und Lohn PRO Programme wurde auch noch nicht offiziell bekanntgegeben... Schöne Grüße Willi Müller Horst Stöcker 07.10.2015 14:14 Uhr Dieses Thema und viele viele andere diskutiere ich mit der Fachabteilung seit die Dokablage auf dem Markt ist. Wenn man die Antworten von DATEV liest kann man nur noch den Kopf schütteln. Nur Theoretiker die keinerlei Bezug zur Praxis haben. Die Entwickler der alten Dokumentenorganisation scheinen alle in Rente gegangen zu sein oder haben vielleicht auch aus Verzweiflung über das miserable, kaum brauchbare Nachfolgeprodukt gekündigt. Es ist bis heute keine einzige Verbesserung in diesem Nachfolgeprodukt erkennbar.
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