Hallo Herr Stolz, welchen Sinn der Punkt "Bestand schützen" haben soll, ist mir unklar. Die Anregungen und Forderungen in der Newsgroup bezogen sich darauf, dass ein Bestand festgeschrieben werden kann, so dass z.B. immer erkennbar ist, welcher Stand an das Finanzamt übermittelt worden ist. Wenn ich eine Änderung an einem schon übermittelten Bestand vornehme, hat das seinen Sinn, z.B. das FA erkennt irgendwelche Kosten nicht an oder es kommt noch ein zu berücksichtigendes Beteiligungsergebnis oder ... Das sind alles Fälle, wo die Änderungen natürlich auch gespeichert werden sollen. Warum jemand an einem schon übertragenen Bestand Änderungen vornimmt, die nicht gespeichert werden sollen. erschließt sich mir nicht. Bisher tauchte das Problem hauptsächlich auf, weil man den Zwangsstammdatenabgleich nicht abbrechen konnte oder weil man den alten Bestand mit einer neuen Programmversion geöffnet hat und jetzt eine Neuberechnung erfolgt, die das Programm fälschlicherweise als Datenänderung eingestuft hat. Jetzt kommt wahrscheinlich demnächst noch ein weites Hinweisfenster, das man wegklicken muss: "Wollen Sie den Datenbestand schreibgeschützt öffnen" und wie ich die Datev kenne: Vorbelegung "ja" ... grrrrrh Bitte überdenken Sie die geplante Programmänderung noch einmal und führen sie stattdessen lieber eine Versionierung ein, mit der man immer einen alten Bestand wieder aufrufen kann. Schöne Grüße Willi Müller
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