Hallo Frau Klinner, was wollen Sie uns Anwendern mit Ihrer Antwort sagen? der Hinweis in den Steuerprogrammen erscheint, da für die ELSTER-Übermittlung die Bezeichnung des Geldinstituts automatisch auf 25 Stellen gekürzt wird. Stimmt: Das hatte ich schon zitiert. Der Hinweis selber wird zukünftig nicht verschwinden, da wir Sie als Anwender auf die Kürzung hinweisen möchten. Was sollen wir Anwender nach dem Lesen eines solchen Hinweises machen? Ist die Angabe der Bankbezeichnung - vor allem seit SEPA - nicht völlig schnuppe? Wir Steuerberater haben mit einer Materie zu tun, die ziemlich anspruchsvoll ist. Die meisten Berater sind deshalb geistig einigermaßen rege. Wenn nun nach der Bearbeitung eines Steuerfalls noch Hinweise in der Hinweis- und Fehlerliste übrig bleiben, sollten diese Hinweise auch eine Berechtigung haben. Das ist hier nicht der Fall. Diesen Hinweis mussten wir Anwender alleine im letzten Jahr geschätzt über eine Million Mal wegklicken (40.000 Genossen x Mitarbeiter mal Steuerfälle). Ich wette, dass kein einziger dieser jährlichen ca. 1.000.000 Hinweismeldungen dazu geführt hat, dass jemand händisch die Bankbezeichnung geändert hat (was beim Zurückschreiben des automatischen Stammdatenabgleichs sowieso wieder weggefallen wäre). Wofür also ein Hinweis, den niemand braucht? Einen Hinweis, wie durch Aufnahme einer Abkürzung in der Institutionsverwaltung das „Problemchen“ behoben werden könnte, hatte ich auch genannt (zusätzliches Feld in der IV „Bankbezeichnung kurz“. Das ist ja wohl auch der Sinn der IV, das nicht jedes leistungserstellende Programm selbstständig Bezeichnungen kürzt). Stattdessen teil die Datev vom hohen Ross herab mit: Basta, das bleibt so, weil wir das so wollen… Kollegiale Grüße Willi Müller
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