@PBeyer1 schrieb: ich bin hier Frischling und hoffe auf die Lösung meines Problems 🙂 Gut zu wissen, dann sind Sie hier auch richtig. @PBeyer1 schrieb: Laut Betriebsvereinbarung gewähren wir unseren Mitarbeitern während der Zeit einer Reparatur eine anteilige Kostenbeteiligung des Leihwagens mit Rechnungssstellung an uns. Ich fasse kurz zusammen, Sie haben keine Dienstwagen, übernehmen aber anteilig die Kosten eines Leihwagens, wenn der Mitarbeiter sein Auto zur Reparatur hat? Dann sind die übernommenen Kosten i.d.R. natürlich geldwerter Vorteil und als solche auf die Entgeltabrechnung zu legen, damit der MA Steuer und SV abführt. @PBeyer1 schrieb: Die Mietdauer betrug 8 Tage (über Pfingsten). Die Mietdauer spielt keine Rolle. @PBeyer1 schrieb: Zur Berechnung des geldwerten Vorteils für die KM ergibt sich: Privat gefahrene KM (512) / Gesamtgefahrene KM 535 x Gesamtkosten = 210,54 € Welche Schritte sind in Lodas erforderlich (auch Lohnarten) um den geldwerten Vorteil abzurechnen. Diesen Ansatz verstehe ich nicht. Das ist ja kein Firmenwagen, sondern es war ein Ersatz des privaten PKW... @PBeyer1 schrieb: Ferner sind wir eine gGmbH, also Umsatzsteuer-befreit. Kurzer Exkurs in die USt: Eine gemeinnützige Organisation ist nicht per se steuerfrei. Vielmehr ist es die Leistung die sie erbringt. Da Sie vermutlich aber nur Lohn machen, das nur anbei. Wichtig ist aber: Der geldwerte Vorteil ist immer das, was das UN für den MA gezahlt hat. Das wäre so oder so hier brutto, da es nicht für das UN war... Also, alle Kosten die Sie übernommen haben als geldwerten Vorteil auf die Abrechnung und gut. Wie das geht lesen Sie bitte im verlinkten Artikel von @Kristin_Frohmeyer .
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