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EBICS - 4 Augen Prinzip

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letzte Antwort am 16.07.2026 17:03:36 von renek
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Michaela_100
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 4
162 Mal angesehen

Liebe Community, 

 

aktuell erfassen wir fällige Zahlungen einzeln im Onlinebanking bzw. als Sammelüberweisung im Starmoney (z.B. Gehaltszahlungen). Wir überlegen, ob es sinnvoll ist, DATEV Zahlungsverkehr zu nutzen.

Ist es möglich, Zahlungen in DATEV Zahlungsverkehr einzustellen und von der Geschäftsführung freigeben zu lassen? Wenn ja, benötigt die Geschäftsführung einen eigenen Zugriff auf DATEV Smart IT und sämtliche Programme?

 

Vielen Dank für euere Unterstützung!

andrereissig
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 4
150 Mal angesehen

Es gibt in EBICS folgende Unterschriftenklassen:

 

Unterschriftsklasse E

Einzel-Unterschriftenberechtigung

  • Jeder User mit E-Unterschrift ist als Einzelperson zeichnungsberechtigt.

Unterschriftsklasse A

  • gemeinschaftliche elektronische Unterschrift (EU) mit Berechtigten der Klasse A oder B

Unterschriftsklasse B

  • gemeinschaftliche elektronische Unterschrift (EU) nur mit Berechtigten der Klasse A

Unterschriftsklasse T

  • Transportunterschrift / Technischer Teilnehmer nur Übertragung bzw. Abruf von Daten

 

Das müssen Sie aber in den Userberechtigungen mit Ihrer Bank abstimmen, das hat mit dem Zahlungsverkehrsprogramm nichts zu tun.

 

 

EDIT:

 

Ich sehe gerade, dass Sie den internen Arbeitsprozess meinen. Ja, natürlich besteht die Möglichkeit, die Rechte so einzustellen, dass Person A nur Aufträge erfasst und Personen B und C sie ausführen können.

 

Mittlerweile biete DATEV auch die vEU an:

 

1048229 - EBICS: Verteilte elektronische Unterschrift zwischen DATEV Zahlungsverkehr und DATEV Bank online - DATEV Wissensplattform Dokument

 

Es bräuchte also nicht einmal jeder einen SmartIT-Zugang. Bank Online würde genügen.

Live long and prosper!
Michaela_100
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
110 Mal angesehen

Vielen Dank für die ausführliche Erläuterung

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renek
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 4
66 Mal angesehen

Theoretisch bräuchte es auch bei Zahlungsverkehr keinen eigenen Zugang, da die EBICS-USER nicht an Datev-Usern gebunden sind. Theoretisch kann man also als User die erste Freigabe machen und dann die Zweitunterschrift mit dem zweiten Stick erledigen. Der Datevbenutzer muss dazu nicht gewechselt werden.

 

Ist zwar nicht unbedingt wie man arbeiten sollte, ich wollte aber mal klarstellen das es keinen eigenen Benutzer bräuchte 😉

 

Wenngleich die veU natürlich eine super Lösung ist. Vielleicht wird aber oben genannter Vorgang mal benötigt wenn UO nicht verfügbar ist 😉

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letzte Antwort am 16.07.2026 17:03:36 von renek
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