@PBeyer1 schrieb: Guten Tag in die Runde und zunächst herzlichen Dank für die ausführlichen Erklärungen. Bitte Ich glaube, dass ich mich nicht immer klar ausgedrückt habe Ja, dafür gab es auch die Antwort unter Vorbehalt 1. Die anteilige Kostenübernahme für das Leihfahrzeug während der Reparaturphase beruht darauf, dass die Mitarbeiterin dienstlich ein Fahrzeug benötigt. Ja, darum geht ja nicht. Weshalb Sie es ersetzen ist egal. Wichtig ist, hat Sie einen Dienstwagen oder geht es um Ersatz bei Reparatur eines Privatautos. Und das scheint hier ja vorzuliegen. Gesamtrechnung: 220,- €, Kostenübernahme vom Arbeitgeber: 150,- € - diese habe ich nicht als geldwerten Vorteil erfasst . - falsch? die restlichen 70,- € habe ich als Nettoabzug in der Gehaltsabrechnung erfasst. Wenn die Rechnung von Ihnen bezahlt wurde, dann wäre das erst einmal so richtig. Sie sollten aber §37b im Blick haben. Das wäre aus meiner Sicht möglich, wenn Sie diesen bei allen anwenden. 2. gefahrene Kilometer Da die Reparatur sich über das Pfingstwochenende hingezogen hat, wurden von den gesamt-gefahrenenen Kilometern = 535 KM nur 23 Kilometer dienstlich gefahren, der Rest =512 KM waren privat. Und da frage ich warum? Das ist nicht nötig. Oder werden die Kilometer von der Werkstatt abgerechnet? Sie ersetzen normalerweise Kilometer die mit dem nicht betrieblichen Fahrzeug zurückgelegt wurden mit 0,38€/km. Das ist auch bei der Nutzung eines Werkstattwagens so. Dass Sie hier zusätzliche Kosten erstatten hat keinen Einfluss, da das Fahrzeug dadurch nicht betrieblich zugeordnet wird. Damit gibt es auch keinen geldwerten Vorteil. Also: betriebliche Kilometer ersetzen im Rahmen der Reisekostenerstattung und die 150 Euro als geldwerten Vorteil weil Sie einen Kostenzuschuss gewähren. Fertig.
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