Guten Morgen Frau Striegl, Zu 1: ich gehe davon aus, dass sowohl die Verpflegungsmehraufwendungen als auch die Übernachtungskosten bereits im letzten Jahr an den Mitarbeiter gezahlt worden sind. Daher müsste der Verpflegungsmehraufwand, nicht aber die Übernachtungskosten, noch auf der Lohnsteuerbescheinigung 2015 ausgewiesen werden. Eine Änderung der Lohnsteuerbescheinigung 2015 ist grundsätzlich nicht mehr möglich, da die Bescheinigung bis zum 28.02. des Folgejahres übermittelt worden sein muss und in der Regel nicht mehr geändert werden darf. Die Frage, die Sie sich hier stellen sollten, ist, ob sich hier diese "Verrenkungen" lohnen oder ob man den Mitarbeiter nicht "nur" darauf hinweist, dass die Beträge bei einer eventuellen ESt-Erklärung 2015 berücksichtigt werden müssen. Ihr Schreiben könnte er dann ggf. an Nachweis an das FA weitergeben, falls dieses wegen der zu wenig bescheinigten Verpflegungsmehraufwendungen nachfragt. Zu 2: Nur die Verpflegungsmehraufwendungen sind in die Lohnsteuerbescheinigung aufzunehmen. Also daher reicht eine Berücksichtigung dieser auf der Lohnabrechnung aus. Viele Grüße T. Reich
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