Sehr geehrte Frau Götz, bleibt die DATEV eG bei dieser Entscheidung? Wir haben einige noch rückständige Fälle bei denen wir Fristverlängerungen entweder telefonisch beantragt hatten (USt-VA) bzw. ausstehende Steuererklärungen, bei denen wir die Fristverlängerungen per Sonstiger Nachricht übermittelt haben. Nach Auskunft des Finanzamtes Magdeburg werden telefonische Anfragen nicht mehr abgearbeitet - man wird auf die Möglichkeit über www.elster.de verwiesen. Der Nachteil bei der Sonstigen Nachricht ist, dass es erst in der Poststelle gesichtet werden muss zu welcher Abteilung der Vorgang gehört da - trotz Betreffzeile - der Meldetyp "Sonstige Nachricht" ist. Dies passiert über www.elster.de mit dem Typ "Antrag auf Fristverlängerung" nicht. Hier werden die Laufzeiten kurz gehalten und der Vorgang direkt an die entsprechenden Fachbereiche geleitet lt. Auskunft. Wir finden es umständlich, extra den Login auf www.elster.de vornehmen zu müssen und die Daten dort händisch erfassen zu müssen (wir haben dort nicht alle Unternehmensprofile implementiert) um eine Fristverlängerung zu beantragen wenn die DATEV eG doch bereits einige Modulverknüpfungen zur Kommunikation mit der Finanzverwaltung implementiert hat. Kann man hier nicht noch einmal auf die Erleichterung bei den Kanzleien eingehen und es schaffen, dass die Prozesse zur Finanzverwaltung auch DATEV-intern harmonisiert werden? Warum gibt es genau für diese Möglichkeit eine Ausnahme - die anderen Verknüpfungen sind jedoch implementiert? Mit freundlichen Grüßen Sindy Stephan
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