Das ist leider das Problem bei allen debitorisch gebuchten Ist-Versteuerungsumsätzen. Das Programm geht davon aus, dass es sich bei den Zahlungseingängen um 19% ige Umsätze handelt. Nicht ganz, Herr Müller. Werden über "Zahlungen buchen" die Zahlungen ausgebucht, versucht DATEV schon, den USt-Sachverhalt aus der ursprünglichen Buchung zu ermitteln. Soweit klappt das insb. bei 7%igen und 19%igen Umsätzen sehr gut. Wird ohne "Zahlungen buchen" einfach nur das Debitorenkonto mit gleichem Belegfeld gebucht, setzt DATEV automatisch den Steuerschlüssel 3. Ich kann Herrn Müllers Vorschlag, für diesen wirklich nicht unüblichen Sachverhalt einen Standard-Steuerschlüssel bereitzustellen, zustimmen. P.S.: Wird der von Frau Fitschen vorgeschlagene Steuerschlüssel auf Kanzleiebene festgelegt, lässt er sich für alle Ist-Versteuerer nutzen. Grüße M. Fehlau
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