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Mandat inaktiv setzen und Kosten den Mandanten weiterberechnen

27
letzte Antwort am 30.08.2023 08:11:20 von StbBreck
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kirschi
Einsteiger
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Nachricht 1 von 28
2124 Mal angesehen

Wenn man bei einem ausscheidenden DUO-Mandat den Aufbewahrungsverpflichtungen nachkommen will, bleibt lt. DATEV eigentlich nur die pauschale Dienstleistung "Mandat inaktiv setzen"  in Anspruch zu nehmen. Dafür berechnet die DATEV satte 350 Euro.

 

Bislang haben das Problem versucht zu umgehen und haben eine Rechnungswese-Archiv-DVS mit Belegen angefordert und dem Mandanten kostenpflichtig ausgehändigt. Hier sagt die DATEV aber nun ganz klar, das sei kein Archivierungsmedium und man garantiere nur eine Lesbarkeit von bis zu einem Jahr.

 

Wenn man nicht im Nachgang auf den Kosten sitzen bleiben möchte, müsste man den Mandanten im Vorfeld eigentlich schon damit konfrontieren, dass im Falle einer Kündigung von DUO weitere Kosten anfallen. Das kann insbesondere bei kleinen Unternehmen leicht zur Abschreckung führen. 

 

Manchmal haben wir leider auch mal Kandidaten dabei, denen nach einem Jahr Nutzung von DUO einfällt, zu einem Steuerberater ohne DATEV zu wechseln. 

 

Wie handhabt ihr das in den Kanzleien? 

 

Grüße aus Nordenham

Petra Kirsch

 

 

Gruß aus Nordenham

Petra Kirsch (KOB)
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 2 von 28
2114 Mal angesehen

Aufbewahrungspflichtig ist und bleibt der Steuerpflichtige selbst.  

Egal ob DVD oder die Inaktivitätspauschale der Mandant muss Sie bezahlen. Er wollte ja das Programm und die Aufbewahrungspflicht bleibt. 

Wenn DVD dann Hinweis an den Mandanten das er Sorge dafür tragen muss diese lesbar zu halten und gegen Verlust zu sichern. 

Wenn man die Pauschale nimmt und diese auf den Monat runterrechnet ist es akzeptabel dafür das man ruhig schlafen kann. Sicherheit kostet eben. Manche lieben auch das Risiko - ist deren Existenz.

 

Wir haben bisher beide Methoden genutzt. Hält sich die Waage. 

Wenn der Mandant nichts davon will  und den Berater wechselt dann den Mandant ins mitgliedsgebunde Mandantengeschäft schieben und DATEV rechnet direkt mit dem Mandanten ab und Sie sind raus.

metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 3 von 28
2113 Mal angesehen

@kirschi schrieb:

Hier sagt die DATEV aber nun ganz klar, das sei kein Archivierungsmedium und man garantiere nur eine Lesbarkeit von bis zu einem Jahr.


Das ist soweit korrekt, weil es ein optisches Medium ist. Wird das unter optimalen Bedingungen gelagert, kann man es auch deutlich länger lesen. Deshalb geben wir den Hinweis, dass eine DVD kein Archivierungsmedium sei und man empfehle, die Daten zusätzlich auf einer Festplatte zu sichern. Ob wir damit rechtlich raus sind, kann ich nicht sagen. Auf der anderen Seite: StBs arbeiten auch nur im Auftrag des Mandanten mit seinen Daten. Also gehören die Daten sowieso ihm und er ist für die Lesbarkeit verantwortlich, oder nicht? Im Falle eines StB-Wechsels kann der Mandant ja nicht nach 9 Jahren auf den alten StB zukommen und verlangen, dass seine eigenen Daten noch lesbar sind?  

 

EDITH: Dann hat sich das mit @Gelöschter Nutzer auch geklärt. 


@Gelöschter Nutzer schrieb:

Aufbewahrungspflichtig ist und bleibt der Steuerpflichtige selbst.  



@kirschi schrieb:

Manchmal haben wir leider auch mal Kandidaten dabei, denen nach einem Jahr Nutzung von DUO einfällt, zu einem Steuerberater ohne DATEV zu wechseln. 


Da würde ich auch die Archiv DVD bestellen, mit dem oben genannten Hinweis. Im besten Falle wird beim neuen StB auch alles alte übernommen.  

 

@Gelöschter Nutzer: Hier wären wir wieder beim Thema Ökosystem. Würde das Mandat zu einem DATEV StB wechseln, würde es im DATEV Ökosystem bleiben. So muss man schauen, wie man die DATEV Daten ins System des neuen StBs bringt 😉

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
kirschi
Einsteiger
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Nachricht 4 von 28
2061 Mal angesehen

@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Aufbewahrungspflichtig ist und bleibt der Steuerpflichtige selbst.  

So sehen wir das auch. In den DATEV Dokumenten steht das leider immer anders drin:

 

kirschi_0-1616052382323.png

Vielleicht kann sich die DATEV hier mal äußern, warum sie das anders sieht als das BMF 🤔

Gruß aus Nordenham

Petra Kirsch (KOB)
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 5 von 28
2053 Mal angesehen

Die AO und das HGB sehen immer den Steuerpflichtigen bzw. Kaufmann.

 

Vielleicht ist das eine AGB Regelegung der Datev oder im Steuerberatungsvertrag möglich?

 

(Bin kein StB)

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silkec_
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 28
1958 Mal angesehen

Hallo liebe Kollegen, ich kämpfe auch mit diesem Problem und habe von der DATEV ebenfalls die Antworten, inaktiv setzen, DVD abrufen oder absurderweise auch Speicherung in DMS 😞 erhalten. Ich persönlich finde die Möglichkeit des inaktiv setzen eigentlich ganz gut, wäre da nicht der Haken, dass der Mandant dann auf seine Belege keinen Zugriff mehr hat. Wir erklären ihm wie schön und praktisch DUO ist, dass er Belege immer leicht finden kann und und und. Jetzt hört er auf und hat auf seine Belege keinen Zugriff mehr. Wenn er was sucht hat er leider keine Möglichkeit mehr etwas anzusehen, zahlt aber für die Archivierung. Entweder habe ich da einen Denkfehler oder DATEV hat das Problem nicht ganz zu Ende gedacht. Was sagt Ihr dazu?

kirschi
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 28
1940 Mal angesehen

Wenn er selbst weiter zugreifen möchte, müsste halt DUO und ggf. Auftragswesen online behalten werden.  Da stellt sich die Frage, wie oft kommt das vor, dass er noch auf die Belege schauen muss. Da kann die Archiv-DVD mit Belegen und dem integrierten Viewer eventuell sinnvoller sein.

Gruß aus Nordenham

Petra Kirsch (KOB)
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vogtsburger
Allwissender
Offline Online
Nachricht 8 von 28
1921 Mal angesehen

 

.. eine Archiv-DVD mit Belegen ist aus meiner Sicht perfekt.

 

Eine solche DVD kann ja beliebig vervielfacht und/oder auf anderen Datenträgern (Festplatten) oder zusätzlich in einer 'Wolke' gespeichert werden.

 

Die Hypochonder unter den Mandanten könnten auch regelmäßig prüfen, ob die Daten noch vorhanden und lesbar sind 😁

 

Es gibt aber auch Mandanten, die direkt nach einer Betriebsaufgabe sämtliche Unterlagen schreddern lassen oder ungeschreddert in den Müll werfen.

... alles schon erlebt ...

Viele Grüße, M. Vogtsburger
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"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
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agmü
Meister
Offline Online
Nachricht 9 von 28
1911 Mal angesehen

Kleine Randbemerkung:

 

Welcher neue Rechner, wenn er den überhaupt noch existiert verfügt heute im Standard über ein DVD-Laufwerk; bzw. wird es in 10 Jahren überhaupt noch Rechner mit (externen) Laufwerken geben?

Im Szenario der Betriebsaufgabe dürfte die "normale" EDV-Ausstattung bei Smartphone und Tablet liegen. 

Die Lösung der Archiv-DVD ist daher m.E. nicht so wirklich zukunftssicher.

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
vogtsburger
Allwissender
Offline Online
Nachricht 10 von 28
1902 Mal angesehen

 

@agmü ,

 

Sie haben insofern schon Recht, dass die diversen unterschiedlichen Datenträger eine relativ kurze Lebenserwartung hatten und haben.

Aber bei Langzeitarchivierung hätte ich auch in Online-Dienste, Provider und XY-Clouds kein großes Vertrauen.

 

Im Insolvenzfall wird gerne in uuuuralten Unterlagen gekramt, um irgendwelche Zahlungen, Einlagen usw. nachweisen zu können. 

... glücklich schätzen kann sich derjenige, der noch ein paar uuuuralte Kontoauszüge oder andere wichtige Papierdokumente im Fundus hat 😉

 

die Datev lässt sich das Inaktivsetzen und die Langzeitarchivierung einmalig und im Voraus (gut) vergüten und muss dem Geld dann nicht mehr nachlaufen.

 

Die Frage ist nur, wer bezahlt bzw. wer will und kann bezahlen ?

 

Bei jedem Wechsel des StBs stellt sich für alle Beteiligten (alter StB, neuer StB, Mandant) die Frage nach der Aufbewahrungspflicht für die zurückliegenden Wirtschaftsjahre.

 

ich sehe diese Pflicht auch beim Mandanten

 

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"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 11 von 28
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Moin, moin!

 

Wir haben jetzt auch den 1. Fall, wo inaktiv setzen Sinn ergibt. Ich lese mir gerade  DATEV Unternehmen online - Mandat inaktiv setzen durch und habe Fragen. Vorab: Wir haben 1 Mandat mit 2 GmbHs: GmbH B ist in A mit aufgegangen. 

 


Der Mandant hat keinen Zugriff auf DATEV Unternehmen online.


Warum? Wenn ich den Bestand GmbH B inaktiv setze, kann das Mandat mit DUO Vertrag doch auf weiterhin auf GmbH A zugreifen? Auf GmbH B nicht, weil man in DUO keine "Leserechte" setzen kann? 

 


Nach Ablauf der 14 Kalenderjahre (beginnend im Folgejahr nach Bestelldatum) wird der Bestand in DATEV Unternehmen online (mit allen Anwendungen) gelöscht.


Lese ich so: [...] automatisch durch DATEV gelöscht. Stimmt das so? Oder muss ich mir eine Planner Aufgabe für 2036 machen?

 


Der Vertrag DATEV Unternehmen online für den Mandanten wurde gekündigt.


Hm 🤔? Also kann ich meinen Plan doch nicht umsetzen 😱? Nur weil die GmbH B in A aufgegangen ist, kann ich ja nicht DUO für das Mandat mit der großen GmbH A kündigen, der dringend gebraucht und gewollt ist? 🤔

 

Ich habe das latente Gefühl, dass der DHC Dokumentenschreiber @Melanie_Koller den Unterschied zwischen einem DUO Vertrag und den Stammdaten online nicht exakt kennt und hier zwei Dinge vermischt? Zumindest ein bisschen meine Hoffnung und Rettung. 

 

Lieber @eliansawatzki: Ich habe jetzt wieder genau gelesen und habe mehr Fragen als vorher und nun Angst, dass ich was Falsches "verkauft" habe und mein Plan nicht aufgeht und ich dem Mandat sagen muss: Sorry, ich habe DATEV falsch verstanden. Ist alles gar nicht so. 😶

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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noescher
Fortgeschrittener
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Nachricht 12 von 28
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Hallo @metalposaunist ,

 

ich vermute, dass das Hilfedokument nur den Standard beschreibt = 1 Unterberaternummer = 1x DUO + 1x Belege online. Der Fall mit 2x Belege online kommt lt. den Geschäftsbedingungen der DATEV nur selten vor 🙂

 

Aber auch wenn das Inaktivsetzen mit Hilfe des Servicekontakts der DATEV für den zweiten Belege-online-Bestand möglich wäre - angesichts der anfallenden Kosten für das Inaktivsetzen im Vergleich zu den weiterlaufenden Kosten für einen Belege-Online-bestand würde ich in so einem Fall einfach den zweiten Bestand weiterlaufen lassen.

Eine tatsächlich nennenswerte Kostenersparnis ergibt sich beim Inaktivsetzen nur, wenn auch die Kosten für den DUO-Vertrag wegfallen.

Und beim Weiterlaufen von Belege online für den zweiten Bestand hätte der Mandant auch weiterhin Zugriff auf die alten Belege. Was beim Inaktivsetzen nicht mehr der Fall wäre.

Viele Grüße
Peter Nöscher
metalposaunist
Unerreicht
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Danke @noescher! Dann geht mein Plan doch auf und DATEV schreibt's im DHC unsauber? Ja, der @metalposaunist aka Korinthenkacker ist wieder am Werk aber das erklärt mitunter auch, warum es hier in der Community öfter Verständnisprobleme mit DUO Vertrag vs. Stammdaten online gibt 😉

 

Dann nehme ich das mal in Angriff. Wir wollen die bekannten Stammdaten online Kosten pro Monat nicht mehr tragen. Mit dem einmaligen Betrag kann man das einmalig schön an den Mandanten weiterberechnen und man ist durch, weil alle Belege online Daten unter der Kanzleiberaternummer liegen. 

 

@noescher: Auch die PDF ist dann sprachlich unsauber?

 


Alle Anwendungen in Unternehmen online werden gelöscht.


Nein? Alle Anwendungen von Stammdaten online (Belegfreigabe, Auftragswesen next, ...) werden gelöscht. Aber nichts, was am DUO Vertrag hängt?! Jetzt bin ich wieder verunsichert 😖.

 

Ach DATEV ey ... 😫. Das doch 🚮. Und wenn's wirklich wie @noescher beschreibt ist: #THINKBIG und mit mehr als 1x Stammdaten online. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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Neu_hier
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Die Aufbewahrungspflichten liegen beim Steuerpflichtigen und nicht beim Berater. Die Infos der DATEV hierzu sind unrichtig oder zumindest irrführend, ggf. anders gemeint (bei einem vorherigen Beitrag, Info der DATEV "...oder der  Steuerberater die Verantwortung trägt....").

Allerdings obliegt dem Berater die umfassende Aufklärung über all diese (rechtlichen) Dinge. Stichwort: Belehrung.

 

Daher bei Mandatsbeendigung auf die Pflichten hinweisen und dem Mandanten die Wahl lassen, ob er (nur) eine DVD haben möchte oder die Daten bei der DATEV gegen Kostenerstattung bleiben sollen.

 

Direktgeschäft von vornherein ist vorteilhaft.

 

Bei der Kostenerstattung aber daran denken, dass dies nur die DATEV-Kosten sind. Auch der StB hat unter Umständen enorme Zusatzkosten, z.B. wenn irgendwann mal die Daten lesbar gemacht werden sollen (Zeit).

 

Wer sich für eine DVD entscheidet oder sich nicht entscheidet, bekommt - ganz pragmatisch - eben diese DVD mit dem belehrenden Hinweis (wie auch der Hinweis der DATEV), dass es sich nicht um ein geeignetes Medium handelt mit dem (weiteren) Hinweis, dass der Dateninhaber eben aus dieser DVD einen eigenen, sicheren Datenbestand in eigener Verantwortung anlegen muss - z.B. auf einer FP oder durch ein kopieren dieser DVD.

Damit ist m.E. StB-seitig alles getan.  

 

 

Danke
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noescher
Fortgeschrittener
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@Neu_hier schrieb: Die Aufbewahrungspflichten liegen beim Steuerpflichtigen und nicht beim Berater. Die Infos der DATEV hierzu sind unrichtig oder zumindest irrführend, ggf. anders gemeint.


Da ich hierzu schon viel hier in der Community geschrieben habe, verlinke ich einfach:

Nutzung nur von Belege Online - DATEV-Community - 281854

(Thema: Archivierung von Belegen unter der Unterberaternummer und Nutzung von MigMag)

 

Das DATEV-Hilfe-Dokument, das @metalposaunist zwecks DUO-Inaktiv-setzen zitiert, macht absolut Sinn, wenn der DUO-Bestand unter der Unterberaternummer des Mandanten liegt (und dieser ggf. auch MigMag einsetzt).

 

Darauf setzt auch mein obiger Beitrag auf.

 

@metalposaunist Da der Bestand unter der Kanzleiberaternummer liegt, einfach den Service der DATEV anfragen, ob sie für diese Einzelbestände auch das Inaktivsetzen anbieten. Das Dokument gibt das nicht her und passt hier nicht. Gibt es eigentlich einen Grund, dass ihr die Bestände unter der Kanzleiberaternummer ablegt? Ich dachte, ihr nutzt viel MigMag, da ist die Ablage unter der Kanzleiberaternummer doch nicht zielführend.?

Viele Grüße
Peter Nöscher
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Neu_hier
Erfahrener
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Nachricht 16 von 28
1396 Mal angesehen

Ich verstehe die Antwort nicht so ganz - soweit ich den verlinkten Beitrag verstehe, sind wir doch einer Meinung?

Danke
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noescher
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Nachricht 17 von 28
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@Neu_hier Ja, wir sind einer Meinung.

Mein Beitrag soll die weiteren Mitleser unterstützen.

Viele Grüße
Peter Nöscher
metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 18 von 28
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@noescher schrieb:

Da der Bestand unter der Kanzleiberaternummer liegt, einfach den Service der DATEV anfragen, ob sie für diese Einzelbestände auch das Inaktivsetzen anbieten.


Davon wäre ich jetzt ausgegangen?! Jeden Tag mit DATEV neue Dinge ... statt man einfach nur mal machen braucht. Schrecklich. Du hast ein Problem? Hier die Lösung. Bei DATEV hat man danach noch mehr Fragen/Aufwand/Zeitinvestition. Aber der SK soll ja jetzt schneller gehen. Dann werde ich den auch mal testen. Bin gespannt, ob ich für solch eine Aussage 9 EUR reklamieren muss. 

 


@noescher schrieb:

Gibt es eigentlich einen Grund, dass ihr die Bestände unter der Kanzleiberaternummer ablegt? Ich dachte, ihr nutzt viel MigMag, da ist die Ablage unter der Kanzleiberaternummer doch nicht zielführend.?


Ist aus der Vergangenheit so entstanden. Macht schon mehr Sinn, ja aber dann gibt es zu 100% Fälle, wo man noch keine hat oder, oder, oder ... mit der Kanzleiberaternummer ist man da flexibler und da gibt es noch 1 offenen Fall beim MigMag, wenn wir den Lohn machen; die Lohndaten aber unter der mandantengenutzten Beraternummer liegen aka alle DATEV Kosten dazu auch beim Mandanten aufschlagen. Seit Wochen erhalte ich da keine Lösung von DATEV, welches Formular man wo wie ausfüllen muss, dass die Lohnkosten doch die Kanzlei übernimmt, obwohl mM aktiv ist.  

 


Nach dem Inaktivsetzen eines DATEV Unternehmen online Bestands ist nur noch ein lesender Zugriff mit einer DATEV SmartCard oder einem DATEV SmartLogin möglich.


Und warum soll das nur die Kanzlei noch können, wenn der Mandant durch GmbH A noch einen DUO Vertrag hat? Das ist mir alles zu hoch.  

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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nadimb
Meister
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Nachricht 19 von 28
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@metalposaunist  schrieb:

Moin, moin!

 

Wir haben jetzt auch den 1. Fall, wo inaktiv setzen Sinn ergibt. Ich lese mir gerade  DATEV Unternehmen online - Mandat inaktiv setzen durch und habe Fragen. Vorab: Wir haben 1 Mandat mit 2 GmbHs: GmbH B ist in A mit aufgegangen. 


Ich stelle mir hier eine andere Frage und hätte dazu eigentlich gerne einen funktionierenden Weg durch DATEV. 

 

Was heißt in eurem konkreten Fall "B ist in A aufgegangen"? - Verschmelzung?

 

Wenn ja, dann ist der "alte FiBu-Teil" der blanken Theorie nach auch nach wie vor Teil des neuen Konstrukts. "Inaktiv" wäre daher nicht ganz richtig - theoretisch müsste das dann auch technisch miteinander verschmolzen werden.

 

Wir haben vor kurzem in unserem Verbund eine Kanzlei rückwirkend verschmolzen - das lässt sich im DATEV-Universum kaum unfallfrei abbilden.

Entschuldigung, seit wann siezen wir uns? - #Du

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bodensee
Experte
Offline Online
Nachricht 20 von 28
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@nadimb  schrieb:

@metalposaunist  schrieb:

Moin, moin!

 

Wir haben jetzt auch den 1. Fall, wo inaktiv setzen Sinn ergibt. Ich lese mir gerade  DATEV Unternehmen online - Mandat inaktiv setzen durch und habe Fragen. Vorab: Wir haben 1 Mandat mit 2 GmbHs: GmbH B ist in A mit aufgegangen. 


Ich stelle mir hier eine andere Frage und hätte dazu eigentlich gerne einen funktionierenden Weg durch DATEV. 

 

Was heißt in eurem konkreten Fall "B ist in A aufgegangen"? - Verschmelzung?

 

Wenn ja, dann ist der "alte FiBu-Teil" der blanken Theorie nach auch nach wie vor Teil des neuen Konstrukts. "Inaktiv" wäre daher nicht ganz richtig - theoretisch müsste das dann auch technisch miteinander verschmolzen werden.

 

Wir haben vor kurzem in unserem Verbund eine Kanzlei rückwirkend verschmolzen - das lässt sich im DATEV-Universum kaum unfallfrei abbilden.


Buchhalterisch lässt sich das bei Datev Problemlos unfallfrei darstellen.  Das Problem wird UO sein, 

 

weil die Belege unter Mandant B liegen und die nicht - und  vermutlich schon gar nicht für die Vergangenheit, Rückwirkung 8 bzw. 12 Monate möglich- nach A verschmolzen werden können. In solchen Fällen würde ich in der Tat UO bei B weiter laufen lassen. So gigantisch viele Verschmelzungen wird man nun nicht gerade haben oder aber man bespricht das eben mit den Verschmelzungskandidaten was an jedem Fall an Kosten auf die Firmen zukommt. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
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@nadimb schrieb:

Was heißt in eurem konkreten Fall "B ist in A aufgegangen"? - Verschmelzung?


Wir haben tatsächlich nur die EB-Werte (?) und Co. von B mit nach A genommen aber keine Buchungsstapel; keine Belege. Eigentlich eine charmante Lösung finde ich. Sonst hätte ich wirklich wieder DATEV gebraucht und das wäre viel Aufwand gewesen. Fragt mich nicht, was das rechtlich alles bedeutet aber wir haben die FiBu von B bei uns, archivieren im RZ und schalten den Bestand auf inaktiv. Dann kann man im Zweifel nochmal gefahrlos reinschauen, ohne, dass Belege fehlen oder man mit DVDs rumhampeln muss. Ich bin ganz glücklich damit. 

 

Wenn ich doch einfach nur per Rechtsklick in Stammdaten online > archivieren sagen könnte. Dann wäre das alles in 1min fertig. So schreiben wir uns die Finger wund; habe ich einen SK abgesetzt, weil es von DATEV sprachlich unsauber ist (?) und nachher sagt DATEV wirklich: mein Plan geht gar nicht auf 😶.

 

EDITH: Ich hasse es, wenn es nicht gleich alle Informationen und Auswirkungen auf 1 Seite stehen 😡. Jetzt habe ich dem Mandanten wirklich Bull**bleep** zum Preis erzählt! 💣

 

Um den DUO Bestand inaktiv schalten zu lassen, muss man erst den Bestand im RZ inaktiv setzen lassen. Da hält DATEV nochmal die Hand auf in Höhe von XXX Euro! 

 

Das doch 🚮. Großer Müll. 

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noescher
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@metalposaunist schrieb: Um den DUO Bestand inaktiv schalten zu lassen, muss man erst den Bestand im RZ inaktiv setzen lassen. Da hält DATEV nochmal die Hand auf in Höhe von XXX Euro! 


DATEV Preisliste

- Artikel 20645 "Inaktives Fibu-Mandat" = Pauschale für Wegfall der DATEV Sicherheitspauschale

- Artikel 20646 "Inaktives DUO-Mandat" = Pauschale für Wegfall der Kosten für DATEV Belege online

 

Wenn ich so grob rechne:

- Die Kosten von Artikel 20646 entsprechen so grob 8 Jahren 4 Monaten Belege online

- Die Kosten von Artikel 20645 entsprechen so grob 7 Jahren 6 Monaten Sicherheitspauschale

Preiserhöhung zum 1.1.23 nicht eingerechnet.

 

Es ist also immer noch günstiger, die Pauschale zu zahlen als einfach weiter laufen zu lassen.

Allerdings auch mit weniger Funktionen aus Sicht des Mandanten.

Viele Grüße
Peter Nöscher
bodensee
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Möchte ich gar nicht bestreiten das inaktiv setzen günstiger ist . 

 

Aber um wieviel geht es hier preislich wirklich ?  Die Gefahr das dann rechtzeitig auch in DUO löschen zu lassen und damit Jahre oder auch Jahrzehnte monatlich weiter zu bezahlen ist aus meiner Sicht höher als den konkreten Kostenvergleich. 

 

 

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@noescher schrieb:

Allerdings auch mit weniger Funktionen aus Sicht des Mandanten.


Und da frage ich: Warum? Oder ist der Bestand dann auch aus StB Sicht "weg" aber dank Ordnungsbegriff findet REWE dennoch die passenden Belege? Und weil das Mandat kein REWE hat, kann es auch keine Belege mehr ansehen? 

 


@bodensee schrieb:

Die Gefahr das dann rechtzeitig auch in DUO löschen zu lassen


Wieso? Macht DATEV das in 2036 nicht automatisch🤔 Muss ich doch noch eine Planner Aufgabe machen? 

 

Gibt es dazu ein vernünftiges YouTube Video, das zeigt: Was passiert, wenn ...? 

 

Keine Ahnung, wie ich dem Mandat jetzt noch sage: Tschuldigung. Habe mich um 48% bei den Kosten vertan. Meine eigene Arbeitszeit in das Dilemma noch gar nicht eingerechnet. 

 

Wie beim BER oder Stuttgart21: Oh, wird halt teurer. Da hat man die ² in den Fußnoten übersehen. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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@metalposaunist schrieb:

So schreiben wir uns die Finger wund; habe ich einen SK abgesetzt, weil es von DATEV sprachlich unsauber ist (?) und nachher sagt DATEV wirklich: mein Plan geht gar nicht auf 😶.


So. Gestern habe ich dann telefonisch ☎️ eine Antwort von DATEV bekommen. Hat dann 14T gedauert und ich muss noch schauen, ob meine Fragen mit 9 EUR berechnet wurden, nachdem ich noch den Tipp gegeben habe, dass DATEV die entstehenden Kosten bitte übersichtlicher darstellen möge - man sich nicht erst durchs DHC klicken und die Kosten zusammenflicken muss, die nur in der PDF stehen. 

 

Kurzum: So wie ausgemalt klappt das auch 👍. Das DHC Dokument ist für 98% der Fälle geschrieben; aka mein Mandant mit 2x Stammdaten online ist eine 2% Ausnahme. Liebe DATEV, auch hier: #THINKBIG 

 

Ich soll aber auf die PDF im DHC schreiben: DUO Vertrag muss nicht gekündigt werden, da 1 von 2 Stammdaten online noch erhalten bleiben. Also kann ich das von DATEV vorgesehene Formular so nicht exakt  verwenden. Auf meine Nachfrage, ob das automatisiert bei DATEV bearbeitet wird oder tatsächlich noch manuell eingegriffen wird, konnte man mir keine gesicherte Aussage geben. Der arme Kerl / die arme Frau, die das manuell erledigen muss, wenn es manuell gemacht wird ... 😳. Der Bestand bleibt dann aber dem Mandanten sichtbar und er kann nach Belegen auch suchen, weil der DUO Vertrag ja nicht gekündigt wird. Der Bestand ist also nur noch lesbar. Aber: DATEV löscht nach 14J automatisch. Da muss man sich keinen Knick ins Ohr machen. 

 

Damit ich aber die Stammdaten online Kosten einsparen kann, muss ich zuvor erst im RZ die FiBu ebenfalls inaktiv setzen. Das kann ich jetzt aber dank der Fusion noch nicht tun - ich soll bis Ende 2022 noch warten, falls wir doch noch RZ-Services benötigen, die beim inaktiven Bestand dann deaktiviert werden. 

 

Also: Knick ins Ohr 👂 machen für Anfang 2023. Dann erst im RZ die FiBu inaktiv stellen; PDF ausfüllen, mit Anmerkungen versehen, unterschreiben (natürlich digital) und ab damit an die besagte E-Mail und dann bin ich gespannt, was passiert 😶

 

Ein Rechtsklick > Stammdaten online inaktiv setzen wäre zu einfach, zu schnell, zu "Self Service", zu effizient. Ein Popup weist auf die Kosten hin, so wie es bei finAPI auch der Fall ist. Was für ein Spießrutenlauf 😞

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OliverFrank
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Mann mann wat ne Story. Die Härte ist aus meiner Sicht, dass dies ja zulässig ist, da wir uns im B2B befinden... na dann ist ja alles gut. 

BTW: Wir haben das mit unserer Dame von der Datev thematisiert, nun was soll ich sagen, sie versteht nicht wo das Problem ist, also nicht so richtig....

MfG
Oliver Frank
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@OliverFrank schrieb:

Hat dann 14T gedauert und ich muss noch schauen, ob meine Fragen mit 9 EUR berechnet wurden


Und? Wer will wetten? Na? Muss ich für 14T Wartezeit zahlen und dafür, dass wir am DATEV Standard "vorbei arbeiten" und dafür, dass das DHC Dokument unsauber / nicht skalierbar geschrieben ist? 

 

Yeah! Noch mehr manueller Aufwand ... 

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StbBreck
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Interessant ist der Blick über den Tellerrand aka "lexoffice":

 

"Sobald die Kündigung aktiv wird, haben Sie natürlich weiterhin Zugriff auf den Account. Sie behalten allerdings ausschließlich die Leserechte - aktiv können Sie dann mit dem Account natürlich nicht mehr arbeiten.
Ihre Daten werden aufgrund der Archivierungspflicht 10 Jahre lang bei uns gespeichert."

 

Kostenlos.

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letzte Antwort am 30.08.2023 08:11:20 von StbBreck
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