Wenn man bei einem ausscheidenden DUO-Mandat den Aufbewahrungsverpflichtungen nachkommen will, bleibt lt. DATEV eigentlich nur die pauschale Dienstleistung "Mandat inaktiv setzen" in Anspruch zu nehmen. Dafür berechnet die DATEV satte 350 Euro.
Bislang haben das Problem versucht zu umgehen und haben eine Rechnungswese-Archiv-DVS mit Belegen angefordert und dem Mandanten kostenpflichtig ausgehändigt. Hier sagt die DATEV aber nun ganz klar, das sei kein Archivierungsmedium und man garantiere nur eine Lesbarkeit von bis zu einem Jahr.
Wenn man nicht im Nachgang auf den Kosten sitzen bleiben möchte, müsste man den Mandanten im Vorfeld eigentlich schon damit konfrontieren, dass im Falle einer Kündigung von DUO weitere Kosten anfallen. Das kann insbesondere bei kleinen Unternehmen leicht zur Abschreckung führen.
Manchmal haben wir leider auch mal Kandidaten dabei, denen nach einem Jahr Nutzung von DUO einfällt, zu einem Steuerberater ohne DATEV zu wechseln.
Wie handhabt ihr das in den Kanzleien?
Grüße aus Nordenham
Petra Kirsch