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DATEV Upload Mail und E-Rechnung

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letzte Antwort am 16.04.2024 12:42:11 von deusex
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SilkeWrede
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Hallo!

 

Wir stellen derzeit auf E-Rechnung um. Unsere Mandanten nutzen zum Teil auch Upload Mail, dort ist derzeit ein automatisches Hochladen der E-Rechnung noch nicht möglich.

Gibt es eventuell einen Zeitpunkt, wann Upload Mail auch für E-Rechnungen funktioniert?

 

metalposaunist
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@SilkeWrede schrieb:

dort ist derzeit ein automatisches Hochladen der E-Rechnung noch nicht möglich.


Warum? Eine E-Rechnung im ZUGFeRD Format ist nur eine PDF mit XML Inhalt. Weißt DATEV also die XML Datei ab? Hätte erwartet, dass DATEV das heute schon kann. Zumindest macht DATEV da heute schon Werbung für, dass man mit DATEV für die E-Rechnung gewappnet ist. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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jjunker
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@metalposaunist man kann E-Rechnungen schreiben, wer sagt denn, dass die geschriebenen Rechnungen auch via DUO in der Buchhaltung landen müssen?

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
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metalposaunist
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Kann DATEV. Sowohl ZUGFeRD als auch XRechnung. Und dann schaltet sich sogar die OCR im DUO automatisch ab. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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SilkeWrede
Beginner
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metalposaunist
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Mag sein. Eine XRechnung hat ja keine Dateiendung .pdf am Ende, sondern was anderes, was UploadMail nicht kann aber Upload online. Daher wünschen sich wohl einige auch die E-Rechnung im ZUGFeRD Format statt die die E-Rechnung als XRechnung. Und bei der XRechnung kann man ja nicht mal ein Logo hinterlegen! Eine Farce! 😅

 


Hinweis: DATEV Upload Mail unterstützt ausschließlich das ZUGFeRD-Format. Um die E-Rechnung im XRechnungsformat in DATEV Unternehmen online hochzuladen, müssen Sie DATEV Upload online verwenden.


E-Rechnung ≠ E-Rechnung ≠ PDF - ab 2025 ist eine Rechnung eine Art kleine Wissenschaft. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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dbs
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Hallo,

 

warum soll der Mandant die Rechnung "extra" noch hochladen? Sie können doch die E-Rechnung gleichzeitig direkt auch ins Unternehmen Online einstellen (s. Auswahl: E-Rechnung/Unt.Online/E-Rechnung Service.

 

Dann steht Ihre Rechnung dem Mandanten direkt (neben der Email- Info) schon in seinem Unternehmen Online zur Verfügung.

 

VG

dbs

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metalposaunist
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@dbs schrieb:

Sie können doch die E-Rechnung gleichzeitig direkt auch ins Unternehmen Online einstellen (s. Auswahl: E-Rechnung/Unt.Online/E-Rechnung Service.


Weil das kein normaler Standardprozess im Alltag des Mandanten ist und nur speziell die Kanzlei betrifft, die genauo Lieferant für Beratung wie alle anderen Geschäftspartner sind, die aber deren Rechnung nicht via Schnittstelle (ein paar Anbieter ausgenommen) ins DUO laden, sondern per E-Mail schicken. 

 

Digitalisierung heißt Standards und nicht: wir Kanzleien machen da aber nicht mit. 

 

Zumal es Mandanten gibt, die gar kein DUO nutzen, sondern Lösungen aus dem Ökosystem, die alle auf Rechnung via E-Mail basieren. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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jjunker
Experte
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Wenn der StB die Rechnung direkt bereitstellt löst es das akute Symptom aber nicht das Problem. 

 

Arzt zum Patienten: "Sie sollen sich nicht bücken"

Patient macht den Schlüsselbund an eine Schlüsselkette. (Steuerberater stellt Rechnung direkt bereit)

 

Dem Patienten fällt Kleingeld an der Kasse runter: (Andere Unternehmen schicken dem Mandanten eine X-Rechnung)

 

@dbs Sicher sinnvoll zu verhindern sich nach dem Schlüsselbund bücken zu müssen. --> Gesundheitsproblem Rücken (mangelhafte Upload Mail Funktionalität) ist dadurch aber nicht geheilt.

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
dbs
Einsteiger
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Nachricht 10 von 13
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😉

 

korrekt - aber "es löst das akute Symptom" - und nur das war mein Ziel.

 

für alles andere "Fragen Sie Ihren Apotheker..."

 

VG

dbs

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jjunker
Experte
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AH der Orthopäde der den Patienten mit schwerem Reizhusten und Atemnot aber mit eingerenktem Wirbel, ohne einmal die Lunge abzuhören, entlässt.😋 

 

" Nicht mein Fachbereich = nicht meine Zuständigkeit"

 

So wird das nie was mit der Digitalisierung in unserem Land.

 

Ironie off.

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
metalposaunist
Unerreicht
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Cooler Vergleich 😎! Gefällt mir! 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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deusex
Experte
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Schau mal bspw. dort:

 

E-Rechnung versenden und Ablegen in DUO - DATEV-Community - 392388

 

Zu diesem Thema gibt es bereits ausführliche Beiträge.

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letzte Antwort am 16.04.2024 12:42:11 von deusex
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