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beSt - DATEV ist der Partner der BStBK!

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letzte Antwort am 06.07.2023 16:15:35 von StB_
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metalposaunist
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@silberbauer schrieb:

normalerweise muss man für Kabarett bezahlen


So habe ich das noch gar nicht gesehen 🤔. Das hilft aber bei der täglichen Arbeit 💡! Und wenn's nach DATEV geht, ist doch alles super: Gut, besser, beSt Es gibt noch ein paar Potentiale aber im Grunde ist das alles cool - so verstehe ich den Artikel 😂

 

Hier mal meine Anmerkungen zur Technik / Umsetzung:

  1. die DATEV ruft "Cloud first!" aus und nutzt den Dokumentenkorb on-premises zur Anbindung ans beSt
  2. DATEV DMS ist kein DMS - nur eine strukturierte Ansammlung von Dokumenten mit ein paar "EDV zu Fuß" Features 
  3. das beSt ist kein Archiv; nur ein sicherer Übertragungskanal; Nachrichten werden online (in der Cloud) nach x Tagen automatisch gelöscht
  4. der Dokumentenkorb holt die Nachrichten nicht automatisch ab
  5. man kann auch Office Formate verschicken. Lässt sich daher via beSt Ransomware auf einem sicheren Übertragungskanal verteilen? 
  6. es können auch Videos versendet werden
  7. beim einem Kanzlei-internen Problem habe ich testweise die Konvertierung in PDF/A angehakt DATEV sagte danach 💣
  8. der nPA ist auch eine SmartCard - im DATEV Webinar ging man davon aus, dass die DATEV Software damit klar kommt, wenn man wechseln muss und dann REWE sagt: falsche SmartCard
  9. von der Nutzung eines iPad sind wir Lichtjahre entfernt
  10. im DMS Rechtslick > senden an > beSt: ist das beSt also nicht online? Impliziert, dass senden nach online (DUO, meineSteuern, M365, ...) etwas anderes sei
  11. es gibt keinen Bot, an den man eine Testnachricht schicken kann, um sich einzugrooven und Datenmüll zu vermeiden. Man solle sich selbst eine Nachricht schicken 😂. Vgl. Microsoft Exchange: Nachrichten innerhalb der Organisation verlassen technisch nie die eigene Infrastruktur; ergo: E-Mail an sich selbst ist OK heißt nicht, dass man nach extern schicken kann 
  12. QES geht nicht
  13. ...

In diesem Sinne: schicken 4. Advent 🕯🕯🕯🕯 Mein Beileid an alle Berufsträger. Deutschland lernt digital krabbeln. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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einmalnoch
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@metalposaunist 

 

All Deine Wünsche sind notwendig und sinnvoll, leider sieht der Vorstand von DATEV dies nicht so. Vor 9 Jahren wurde der Weihnachtsbrief von dem damaligen Vorstand Herrn Kempf mit fast Deinen Worten kritisiert:

 

https://archiv.datev-community.de/index.php?r=topic%2Fview&id=77619 

 

Hat sich etwas geändert?

 

Ja, es wird von Cloud gesprochen, nicht mehr vom Rechenzentrum. Es heißt jetzt Digitalisierung, nicht mahr Ablage im DMS. Zusammenarbeit heißt jetzt Kollaboration. Der Vorstand heißt jetzt Dr. Mayer und nicht mher Kempf. Und DATEV will immer noch umsetzen.

 

Hat sich etwas nicht geändert?

 

Ja, Manuela und Manuel werden immer schwerer zu ersetzen.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
grandfunck
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Moin, 

 

dass sich nicht wirklich etwas ändert ist doch wie im richtigen Leben. Nicht nur ich nehme mir sicherlich so Manches vor (z. B. endlich mal den Keller aufräumen), fange an, werde abgelenkt und doch nie fertig, irgendwo überhole ich mich selbst rechts und der aufgeräumte, freie Fleck wird wieder zum Abstellen genutzt.

 

Oder auch, gerade beim Aufräumen mal wieder darüber gestolpert: Beim Einstieg ins Gymnasium wurde in den 60ern gleich wegen der Gebäudezustände gestreikt, in unser ersten eigenen gedruckten Schülerzeitung von 74 war das wieder ein Haupthema, was uns bis zum Abgang 76 begleitete. Später bei der Mitarbeit im (inzwischen aufgelösten) Ehemaligenverein auch hin und wieder Diskussionen über den Zustand und Raummängel, nun immer noch hin und wieder in der Regionalzeitung. Fast 50 Jahre nach dem Abitur und keine nachhaltige Verbesserung. 

 

Mein Keller interessiert allenfalls meine Familie. Mit der Schule ist es schon ärger, aber hin und wieder gibt es auch Erfolgsmeldungen und "Verbesserungen". Ähnlich wie bei DATEV oder überhaupt in der EDV oder Technik findet nicht jeder an Änderungen Gefallen. Ärgerlich wird es dann vor allem, wenn gut Geld kassiert wird und Influencer etc. die Leistungen hoch leben lassen, der bezahlende Anwender dies aber vielfach nicht nachvollziehen kann. Wenn es dann über Jahrzehnte immer wieder ähnliche Klagen von engagierten Nutzern (hier ja auch vielfach Genossen = Miteigentümer) gibt, kann nicht alles richtig laufen. 

 

Angefangen habe ich persönlich mit DATEV schon zu Schulzeiten, u. a.  mit Erfassungen mein Taschengeld aufgebessert. Ja, die Fibu ist z. B. viel viel komfortabler geworden und wohl auch ja, man könnte noch vieles besser machen. Aufgrund meines Alters und der Dauererfahrung habe ich mich vielfach damit abgefunden auf Umwegen zum Ziel zu kommen und aufgegeben gegen die Windmühlen in Nürnberg zu kämpfen. Ewig werde ich mir dies sicher nicht mehr antun, aber als Kind der 70er schlucke ich auch nicht alles herunter. 

 

Dank jedenfalls für die Verlinkung zu den alten Weihnachtsbeiträgen. 

 

Zum Thema Steuerberaterpostfach gibt es auch weitere kritische Meinungen. Bislang habe ich Beitrag von Pohl in der aktuellen Steuerberatung (S. 426 ff) nur überflogen. 

 

"Meines Erachtens ist eine Verschiebung des Einrichtungszeitpunkts
des beSt durch den Gesetzgeber im Interesse
der Rechtsicherheit zwingend geboten, indem
der Anwendungszeitpunkt des § 157e StBerG auf einen
„sicheren“ Starttermin verschoben wird, der eine vollständige
Einrichtung aller beSt als realistisch erscheinen
lässt." S. 432.

 

Das sagt doch schon Einiges aus. Man gut, dass ich nicht täglich mit den FG zu tun habe. 

 

LG 

 

WF

metalposaunist
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Hallo Freunde der Sonne ☀️

 

ich richte gerade das beSt ein und weiß nicht, ob ich lachen 🤣 oder weinen 😭 soll. Das ist alles so schlecht ...

 

Geht damit schon los, dass brav der Brief der Kammer eingescannt wurde; in DMS abgelegt wurde und ich als Bearbeiter drin stehe. Alleine das muss schon gedauert haben. Blöd nur, dass man aus Dokumenten trotz OCR diesen 8-stelligen Code nun nicht markieren und kopieren kann (ein "echtes" DMS könnte das bestimmt), damit man ihn bei der Registrierung bei der Kammer per paste einfügen kann. Also: manuell den Code in einen Editor gepackt. Alles markiert und dann per STRG+V hier eingefügt. 

 

metalposaunist_0-1675352193505.png

Was für'n 💩. Geht auch nicht. Also nochmal manuell den Code, Stelle für Stelle, eingegeben. 

 

Der Code wird scheinbar "zu spät" geprüft? Zumindest kann ich irgendeine Kombination eingeben und dann geht sofort die AusweisApp2 auf. Gibt mir das Feedback: Code war valide. Hätte erwartet, dass der Code vorher validiert wird? Geht man dann in der App auf abbrechen, dann kommt erst:

 


Der eingegebene Registrierungs-Code ist nicht valide.


OK. Dann also los. Ohne Update vom REINER SCT Kartenleser: AusweisApp2 sagt: bitte Karte auflegen; der Kartenleser sagt: bitte warten. Nichts passiert. Erstmal ein Firmware Update: 

 

metalposaunist_1-1675353611685.png

 

PC erstmal neu starten. Zwischenzeitlich mal ein iPhone und AusweisApp2 genommen: it just works like expected 😍. Der Ausweis kann alles. Gut!

 

💩- vergessen die AusweisApp2 zu starten. 

 

metalposaunist_2-1675353857057.png

 

metalposaunist_3-1675355011899.png

 

Wir haben's in 60min leider nicht geschafft 👎. Nicht mal meinen Personalausweis will die AusweisApp2 lesen. PIN Eingabe kommt nie. 

 

Ich gebe jetzt entnervt auf 😫. Dass es schlecht wird, wusste ich. Aber so mies hätte ich nicht gedacht. Vielleicht stelle ich mich auch einfach ultra dumm an. Kann auch sein. 

 

EDITH: Bin zumindest nicht alleine: ausweisApp2 fragt nicht nach PIN - cyberJack RFID standard

 

Das war's erstmal wieder von mir 👋. Ich fliege zurück auf den Mars der automatischen, digitalen, papierlosen und geilen end-to-end Prozesse 😍, wo man nicht seinen Namen tanzen 🕺 muss und wo die Dinge aus Anwendersicht programmiert werden. 

 

EDITH2: Für alle, die sich ähnlich anstellen, hier die Lösung, an der wir seit 16:15 Uhr basteln: 

 

  1. Den Personalausweis unter das Lesegerät halten - nicht auf das PIN-Feld legen. Vielleicht kann man ihn auch ohne Chipkarte ins Lesegerät packen 🤔? Ist für mich aber unlogisch. Wenn man NFC der EC-Karten nutzen will, steckt man diese auch nicht ins Lesegerät 😳.
  2. Den Personalausweis halten, halten, halten, halten, halten, halten, halten, halten, halten, halten, halten, halten - es ist keine Apple Watch mit 1 Sekunde: pling - bezahlt. Da werden wohl massenweise an GB Daten zwischen Plastikkarte und Leser hin- und her transferiert 😂.  

Nächsten MO geht's weiter. Versuch Teil II. Wenn man für jede beSt Nachricht den Ausweis braucht ... ist für mich damit technisch eher eine Drohung den Steuerberater zu machen. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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MikeWHerbs
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High,

 

Udo schrieb mal : Oh Daniel, oh Daniel, lass uns abhauen, und zwar schnell

 

 

Aber komm bitte bald zurück!

 

Gruss Mike

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
RedMustang
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Nicht ganz eine Stunde habe ich auch gebraucht.

Danach hat es funktioniert, allerdings nicht mit Kartenleser, sondern mit einem Android-Smartphone.

 

 

 

 

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metalposaunist
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So, beSt ist eingerichtet 😂. Wer jetzt noch im COM Client die E-Mail Benachrichtigung eingeschaltet hat (weil DATEV das ja nicht kann): das muss man natürlich pro Postfach / Organisation tun - das ist keine globale Einstellung. Wer sich da schon mal wundert, warum keine E-Mail ankommt, obwohl die beSt Nachricht eintrifft: muss man x-mal machen. 

 

Achtung ⚠️: Im COM Client würde ich den automatischen Nachrichten Download ausstellen. Nicht, dass noch eine Nachricht dort landet und man sie nach DATEV Aussage dort auf ewig belassen soll 😂 (wenn man DMS classic noch im Einsatz hat, weil das beSt nur mit DATEV DMS integriert ist). Natürlich auch pro Postfach einzustellen. 

 

Wer dann auch noch den Test Button vergeblich sucht, damit man sich eine E-Mail schicken lassen kann, damit man weiß, wer der Absender ist, damit man sich Exchange online Regeln nach Herzenslust bauen kann: den Button gibt es auch nicht 😂. Damit wir Echtpersonen uns nun nicht ständig Test beSt Nachrichten schicken müssen, damit das beSt nachher noch unter der Last zusammen bricht 😂 und man jede Menge Datenmüll 🚮 produziert , die Absender Adresse lautet: systeminfo-best@bstbk-steuerberaterplattform.de 

 

Komisch, dass die Absender Adresse fürs beA bei der E-Mail Benachrichtigung noreply@bea-brak.de lautet. Die haben's scheinbar ein bisschen mehr drauf, so wie 1und1, Telekom und andere sich zu verhalten 😂. Und nachher hätte man sich's logisch herleiten können: noreply@bstbk-steuerberaterplattform.de Besser nicht zu viel Homogenität im Lande anlegen. 

 

@DATEV: Zum Thema Logik: Wie wird Eure Absender E-Mail Adresse lauten? Beim SmartLogin ist das smartlogin@datev.de - beim beSt dann best@datev.de? Dann kann ich das gleich hier in den Exchange Regeln hinterlegen. 

 

Warum der Aufwand? Naja, wenn man beSt Nachrichten abruft und es aber keine gibt, dann meldet DATEV im Dokumentenkorb: keine Nachrichten vorhanden und man muss diesen Hinweis manuell wieder wegklicken 😂. Hier kann man sich wohl auch nicht auf ein homogenes Vorgehen einigen, wenn man aus den DATEV Mitteilungen die PDFs manuell im DMS archiviert, meldet DATEV auch noch: erfolgreich und setzt danach noch einen Haken. Doppelt hält besser! 

 

Im Browser käme nur ein Popup: keine neuen Nachrichten vorhanden und man könnte ganz normal weiter arbeiten ohne Hinweise zu bestätigen. Wobei - bei DATEV bestimmt nicht. Da kommt dann vergleichbar der LMAA Hinweis aus der Rechteverwaltung online, den man auch manuell wegklicken muss 🙄: Ja, I'm not an **bleep**. 

 

#Neuland #BackToMars 🗺

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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metalposaunist
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So, jetzt ging das 2. Postfach ratzfatz, wenn man weiß wie und wenn man vom 1. Fehler der Authentifizierung via eID absieht 😂.

 

metalposaunist_0-1678975029422.png

Jetzt haben wir schon ein hochsicheres Postfach und können digital mit den Gerichten kommunizieren und dann kann man nicht mal seine eigenen Stammdaten anpassen? 😂 Self Service kennt die Kammer wohl nicht?

 

Also kann man dann jetzt per beSt der Kammer eine digitale Nachricht schreiben: DATEV DMS > neu > Word Dokument > Vorlage X > 1 Zeiler schreiben > speichern > zusätzlich als PDF speichern > Rechtsklicks DATEV DMS Dokument > per beSt senden > Kammer raussuchen > PIN eingeben > hoffen, dass via RDS Technologie alles soweit klappt und dann im Nachhinein prüfen, ob die Änderung gemacht worden sind, weil die Kammer nicht antwortet? 

 

Es fehlt übrigens: die Telefonnummer 😂

 

Oder kann man das doch wieder mit der guten alten E-Mail unverschlüsselt erledigen? Weil das geht auch fix smart unterwegs vom iPad und iPhone 😂.

 

dance your name - dance 💃😂 

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guenther
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Ich hatte kürzlich ein Seminar besucht, da meinte der Dozent, dass die Steuerberater die einzigen wären, die durch das elektronische Postfach im Gegensatz zu Anwälten, Notaren usw. keine elektronische Signatur haben.

 

Damit wäre ein Einspruch gegen einen GewSt-Bescheid bei der Gemeinde nach dem Verwaltungs...gesetzt nicht zulässig über das beSt.

mfg Thomas Günther
franky28
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die Steuerberaterkammer führt in der FAQ aus:

 

Eine einfache Signatur besteht aus „Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen
Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verbunden werden und die der Unterzeichner zum Unterzeichnen verwendet“ (Art. 3 Nr. 10 eIDAS-VO).
Die einfachste Form einer solchen (einfachen) elektronischen Signatur besteht darin, den vollständigen Namen des Unterzeichners unter dem Text eines elektronischen Dokuments anzubringen.
Beim Versenden der Nachrichten aus dem beSt wird durch die Authentifizierung mit dem Personalausweis sichergestellt, dass nur der Inhaber des beSt oder eine vertretungsberechtigte
Person einer Berufsausübungsgesellschaft die Nachrichten versenden kann. Die Nachricht wird
somit über einen sicheren Übermittlungsweg übertragen. Somit reicht die einfache Signatur. Die
qualifizierte elektronische Signatur (QES) der über beSt zu versendenden Nachricht ist nicht
erforderlich und nicht vorgesehen.
Maßgebliche Rechtsgrundlage hierfür die ist die Regelung in § 52a Abs. 3 Satz 1 FGO (siehe
Link zur FGO):
„(3) Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.“

metalposaunist
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Und wer Rechtsanwalt und Steuerberater gleichzeitig ist, muss sich doch sehr schizophren in diesem Land vorkommen, oder? 😂 

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nlbdwg
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passt nicht ganz zum Thema aber sieht euer Workflow mit dem beSt Postfach aus wenn man fragen darf? Ich verzweifle fast schon an dem ganzen. 

 

Einen Schriftsatz mit Anlage in DMS ablegen, diese per Rechter Maustaste versenden, dann wieder einen neuen Eintrag in DMS, Antwort vom FG kommt wieder ein neuer Eintrag etc. etc. 

 

Man darf ja die Struktur nicht verändern ..... 

 

 

Kanzlei-Organisationsbeauftragter
metalposaunist
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Und wie verhält es sich, wenn angestellte Steuerberater die Kanzlei wechseln? Muss die "abgebende" Kanzlei die ZIP + Passwort dem Steuerberater aushändigen, der zur neuen Kanzlei geht, welche die ZIP bei sich hochlädt und die Rechteverwaltung online pflegt? Und ist dann ggf. ein Parallelbetrieb möglich und beide DATEV Dokumentenkörbe könnten die Nachrichten abrufen und wer zu erst malt, der malt auch zu erst?

 

Also wieder +1 Punkt beim Mitarbeiter Offboarding: Wenn es ein angestellter Steuerberater ist, min zusätzlich an die Rechteverwaltung online denken?

 

Und wenn man die E-Mail Benachrichtigung im COM Client aktiviert hat, muss man diese dort auch ausstellen, sonst schickt die Plattform an E-Mail Adresse abgebende Kanzlei und neue Kanzlei, sodass der alte AG theoretisch mitbekommt, wenn da eine beSt Nachricht eingeht? Also muss man hier auch manuell die Benachrichtigung rausnehmen?

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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glasi
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Aufm Terminalserver 2012r2 bekommt man das nicht am laufen, oder?

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noescher
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@metalposaunist schrieb: Und wie verhält es sich, wenn angestellte Steuerberater die Kanzlei wechseln? Muss die "abgebende" Kanzlei die ZIP + Passwort dem Steuerberater aushändigen, der zur neuen Kanzlei geht


Hallo @metalposaunist,

das ist meines Erachtens die falsche Überlegung.

 

Das BEST-Konto des angestellten Steuerberaters sollte in der Kanzlei des Arbeitgebers nicht eingerichtet werden. Der angestellte Steuerberater tritt immer im Namen der Kanzlei des Arbeitgebers auf, nicht im eigenen Namen.

Angestellte Steuerberater sollten daher das eigene BEST am privaten PC über den kostenlosen Client einrichten. Nachrichten kommen darüber eh kaum.

 

Wenn der angestellte Steuerberater für die Kanzlei Schriftsätze über das BEST versenden soll, braucht der angestellte Steuerberater Zugriff auf das Kanzlei-BEST (entsprechende Berechtigungen können bei der BSTBK durch den Kanzleiinhaber seit kurzem beantragt werden)

 

Beim On-/Offboarding sind daher die Berechtigungen auf das Kanzlei-BEST zu beachten. Nicht die BEST-Zugänge der angestellten Mitarbeiter.

 

Die angestellten Mitarbeiter sollten die ZIP-Datei samt Kennwort nicht aushändigen. Sie haben keine Kontrolle darüber, ob der Arbeitgeber die Zugänge beim Mitarbeiterwechsel tatsächlich löscht. Noch schlimmer, wenn der angestellte Steuerberater nebenberuflich selbständig tätig wird. Dann besteht das offensichtliche Risiko des Bruchs der Verschwiegenheit gegenüber den Mandanten des nebenberuflich tätigen Steuerberaters.

 

Viele Grüße
Peter Nöscher
metalposaunist
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@noescher schrieb:

Angestellte Steuerberater sollten daher das eigene BEST am privaten PC über den kostenlosen Client einrichten. Nachrichten kommen darüber eh kaum.


Und wenn dann mal eine Nachricht kommt (Murphy), weil man doch alle Steuerberater in der Suche finden kann, wie bekomme ich dann die Nachricht smart, einfach, easy und bequem vom COM Client auf Privatgeräten ins DATEV DMS? Muss ich mich als StB dann auch "privat" um eine Archivierung der Nachrichten / des PCs mit COM Client kümmern? Was passiert, wenn die Daten doch mal unwiderruflich verloren gehen?

 

Oder soll ich dem Absender telefonisch oder via E-Mail mitteilen, dass er die Nachricht nochmal ans beSt der Kanzlei / Organisation schicken soll? 

 

Hätte man uns einfach eine passende Cloud samt passenden Protokoll gegeben 🙄.

 


@noescher schrieb:

braucht der angestellte Steuerberater Zugriff auf das Kanzlei-BEST (entsprechende Berechtigungen können bei der BSTBK durch den Kanzleiinhaber seit kurzem beantragt werden)


Per Fax nehme ich an? Online kann ich ja nicht mal meine eigenen Stammdaten verwalten 😂

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noescher
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@metalposaunist schrieb: Und wenn dann mal eine Nachricht kommt (Murphy), ... wie bekomme ich dann die Nachricht smart, einfach, easy und bequem vom COM Client auf Privatgeräten ins DATEV DMS?


Wie bei einem E-Mail auch - "weiterleiten" über den Client an die Kanzleiadresse.

 

Bis es außerdem soweit ist, dass Mandanten über ein BundID-Konto oder das Unternehmerkonto eine Nachricht über das BEST senden, vergeht noch einiges an Zeit. Ein Prozess, der 99% abdeckt, dafür aber rechtskonform ist, ist besser als ein Prozess der 100% abdeckt, aber dafür erhebliche negative rechtliche Konsequenzen mit sich bringen kann.

 

Bei der Prozessplanung müssen die rechtlichen Vorgaben zumindest mit angedacht werden. Werden sie dann absichtlich nicht beachtet, ist das das Risiko der einzelnen Kanzlei. Aber zumindest dann wissentlich und nicht unwissentlich nur der Einfachheit halber.

 

Viele Grüße
Peter Nöscher
metalposaunist
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@noescher schrieb:

Wie bei einem E-Mail auch - "weiterleiten" über den Client an die Kanzleiadresse.


Ah, okay. Habe mich mit der Software nicht weiter beschäftigt. Sieht aus wie aus 1946, bedient sich so und hat mit UX überhaupt gar nichts zu tun 😂

 

Und was das BundID Konto mit eBO zu tun hat, klären wir in einer neuen Folge: die Maus 🐁 erklärt die Digitalisierung in Deutschland 😂

 

Danke für den Input!

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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flange
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Und wie verhält es sich, wenn angestellte Steuerberater die Kanzlei wechseln? Muss die "abgebende" Kanzlei die ZIP + Passwort dem Steuerberater aushändigen, der zur neuen Kanzlei geht, welche die ZIP bei sich hochlädt und die Rechteverwaltung online pflegt?

Ist es nicht so? Wenn der Steuerberater in seinem Self-Service-Bereich der Steuerberaterplattform sich ein neues Zertifikat generiert, funktioniert der Abruf in der alten Kanzlei nicht mehr?

 

Das neue Zertifikat kann er dann in der neuen Kanzlei oder zu Hause in ComVibilia importieren.

 

Ist aber ehrlich gesagt nur geraten.


MfG, F.Lange

 

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flange
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Hallo @glasi 

 

der Abruf dürfte funktionieren.

Nur Einrichtung und Versendung nicht.

Das liegt einfach an der Ausweis-App.

Aber die wird zum Abrufen nicht gebraucht.

Die Einrichtung kann man am lokalen Rechner mit Browser und Ausweis-App machen. Möchte man auch senden, braucht man dort den ComVibilia-Client.

 

MfG, F.Lange

flange
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Hallo @noescher 

 

Das BEST-Konto des angestellten Steuerberaters sollte in der Kanzlei des Arbeitgebers nicht eingerichtet werden. Der angestellte Steuerberater tritt immer im Namen der Kanzlei des Arbeitgebers auf, nicht im eigenen Namen.

Stimmt eigentlich. Aber wissen denn das alle anderen Teilnehmer da draußen im EGVP-Universum?

Was, wenn irgendwer den Namen des StB ließt und dann den erstbesten Treffer nimmt?

 

Noch schlimmer, wenn der angestellte Steuerberater nebenberuflich selbständig tätig wird. Dann besteht das offensichtliche Risiko des Bruchs der Verschwiegenheit gegenüber den Mandanten des nebenberuflich tätigen Steuerberaters.

Das ist allerdings ein valider Einwand.

Muss jeder StB mit sich ausmachen.

 

MfG, F.Lange

noescher
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@noescher schrieb:  Wenn der angestellte Steuerberater für die Kanzlei Schriftsätze über das BEST versenden soll, braucht der angestellte Steuerberater Zugriff auf das Kanzlei-BEST (entsprechende Berechtigungen können bei der BSTBK durch den Kanzleiinhaber seit kurzem beantragt werden)

Zur Erläuterung dieser Aussage und der Vorgehensweise zitiere ich nachfolgend den Newsletter der Steuerberaterkammer München vom 8.3.2023:

 

"Jede Berufsausübungsgesellschaft erhält ein beSt als Gesellschaftspostfach. Soweit angestellte Berufsträger (Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer) ebenfalls über das Gesellschaftspostfach Nachrichten versenden können sollen, ist ein Antrag auf deren entsprechende Eintragung im Berufsregister an die Kammer zu stellen. Anzugeben sind darin Familiennamen, Vornamen und Beruf der angestellten Vertretungsberechtigten, die befugt sein sollen, für die Berufsausübungsgesellschaft Dokumente über das beSt zu versenden.

Wir weisen ausdrücklich auf die erforderliche Mitteilung auf Eintragung der angestellten vertretungsberechtigen Berufsträger in das Berufsregister hin, die zur Versendung über das Gesellschaftspostfach befugt sein sollen."

 

Die Berechtigung ist also nicht direkt bei der BSTBK zu beantragen, sondern bei der jeweiligen zuständigen Kammer. Durch Ergänzung des Berufsregisters wird dann die Berechtigung an die BSTBK bzw. das BEST übertragen

Viele Grüße
Peter Nöscher
metalposaunist
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So! Wir haben unsere 1. echte beSt Nachrichten erhalten. Aber von Rechtsanwälten, die wohl unseren Rechtsanwalt in der Kanzlei angeschrieben haben. Aber dann nicht via beA, sondern via beSt?! Ich denke, weil man im beSt dann mehrere Postfächer zur Auswahl hat? Dann wäre es ja jetzt lustig, wenn wir per beA antworten würden?  😂

 

Also ist es technisch jetzt so wie früher, als 1 Messenger Client auch mehrere Protokolle (ICQ, AOL, ...) vereinen konnte und DATEV dabei der 1 Client nun ist? Und per eBO kann ich dann auch an beA und beSt senden? Der Empfänger kann dann aber nur via eBO antworten, weil der gemeine Bürger kein beA/beSt Postfach hat? 

 

Irgendwie fühlt sich diese Digitalisierung ein bisschen gaga an 😂. Weil jeder Hans und Franz hier mitmachen kann und jeder seine eigene Plattform bekommt - die dann aber doch wieder miteinander sprechen aber in "uncool"? 

 

Ehrlich. Wer Steuerberater und Rechtsanwalt gleichzeitig ist hat nicht viel digital zu lachen ... und wenn man dann noch WP ist, bleibt wieder nur Fax?! 😂

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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deusex
Experte
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Nachricht 204 von 228
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Das wird noch viel lustiger, denn inzwischen fangen die Banken auch an, eigene Kommunikationsplattformen anzubieten; auch zur Dokumenteüberlassung und ich meine nicht das Postfach, sondern eine eigenen Webanwendung.

Wurde letzte Woche von der Sparkasse dazu genötigt, weil: "das Verschlüsseln von PDF ist nicht sicher".

 

Wenn das Schule macht, haben wir in ein paar Monate x verschiedene Komm-Plattformen alleine mit den Banken.

 

Nur mal so btw . . . und käme zu unseren noch hinzu. Dann eben, der Übersicht halber, überall einheitliche Login-Daten vergeben und der Datenschutz sitzt 😉

 

Ja, im Moment verrutscht da in der Tat etwas mit der Digitalisierung.

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
martin65
Meister
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Nachricht 205 von 228
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Dann brauchen wir ein Tool, welches alle Kommunikationsplattformen bündelt.

 

Jetzt sind die Programmierer gefragt! Bestimmt ein gutes Feld um Geld zu verdienen.

 

Ein Hinweis noch:

 

Liebe DATEV, du bist nicht gemeint. Bitte die Finger davon lassen.

 

 

Gruß

 

Martin Heim

rschoepe
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@martin65  schrieb:

Dann brauchen wir ein Tool, welches alle Kommunikationsplattformen bündelt.


*staubt den Trillian-Installer ab* Ich hab doch gewusst, dass ich den nochmal brauchen kann …

Michael-Renz
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Liebe beSt-Nutzer,

 

das ganze ist noch viel besser - weil die Finanzverwaltung sich ja aus beSt ausklinken durfte und nun (zumindest in BaWü) eine Steuer-Cloud anbietet, über die wir Daten hochladen und korrespondieren sollen. 

 

Sehr beliebt bei BP´s - geht ganz easy, aber ist auch wieder ein zu überwachender Kanal.

 

Ich überlege, das grundsätzlich zu boykottieren und an die Finanzämter NUR per beSt und beA zu schreiben. 

 

Wir machen hier alles max kompliziert und wundern uns, wenn´s nicht vorangeht. weil jeder seine eigene Suppe kocht. 

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
metalposaunist
Unerreicht
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So langsam kommt Ihr auf den Trichter meiner Stimmung 😅😏. Dazu noch die allgemeinen täglichen DATEV Fails und Fails in der Kanzlei und, und, und - macht Spaß. Nope 👎.

 

@Michael-Renz: Du hattest ELSTER vergessen?  

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StB_
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@metalposaunist  schrieb:

So! Wir haben unsere 1. echte beSt Nachrichten erhalten. Aber von Rechtsanwälten, die wohl unseren Rechtsanwalt in der Kanzlei angeschrieben haben. Aber dann nicht via beA, sondern via beSt?! Ich denke, weil man im beSt dann mehrere Postfächer zur Auswahl hat? Dann wäre es ja jetzt lustig, wenn wir per beA antworten würden?  😂

Genau, ich habe jetzt schon von einem Anwalt (RA/StB) gehört, der einen Posteingang im beSt übersehen hatte, weil der RA Kollege, der sonst immer das beA benutzt hat, ausnahmsweise das beSt Postfach genutzt hat.

 

Und was immer noch fehlt ist ein Popup Fenster, das mir meldet, wenn eine Übertragung erfolgreich war. Gestern Abend habe ich dann noch mal zig Schritte machen müssen, um feststellen zu können, dass die Nachricht beim FG angekommen ist. Das ist aber auch nicht so selbsterklärend und auch jetzt beim fünften Schreiben an das FG nicht mehr immer so präsent ...

bodensee
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Besser als Fax ist und bleibt der Bote hoch zu Roß oder die Brieftaube, ob das dann DSGVO konform ist mag ich mittlerweile nicht mehr zu sagen. 

 

btw: hatte gerade für neue Mitarbeiter einen Arbeitsvertrag aus der Musterdatenbank von DAtev ( Vertragserstellung) erstellt. Dabei festgestellt es gibt neben der Verschwiegenheitserklärung auch noch eine Erklärung zu den persönlcihen daten bzgl der DSGVO . 

 

Hatte ich schon mal gehört aber mir nie konkret angesehen , Muster von Datev 14 Seiten ist also länger als der Arbeitsvertrag selbst- wer mag soll ich das Geschwafel mal antun und lesen .....

 

für mich ohne Worte. 😓

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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letzte Antwort am 06.07.2023 16:15:35 von StB_
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