Hallo, guten Tag.
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Bei den Fragen zur Zufriedenheit können Sie gerne in Prozentwerten antworten.
100% = voll zufrieden
75% = sehr zufrieden
50% = geht so
25% = nicht zufrieden
unter 25 % = unzufrieden
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1. DATEV - "Telefonie" (Schlechtschreibung nicht geändert)
Die Benutzer sind extrem unzufrieden, "es poppen zu viele Fenster auf, in denen man teilweise das Gleiche eingeben muß".
Wurde zögerlich genutzt und irgendwann mußte ich es abschalten.
Jetzt wird wieder eine separate Leistungserfassung betrieben.
Schade.
2. Hersteller:
Haben wir selber gemacht (CSTA / ASN.1)
3. Zufriedenheit
Gar nicht. Man darf von der DATEV eine "offenere" Schnittstelle erwarten, bspw. "TAPI".
Viele Berater "nutzen" das überteuerte, langsame und administrationsaufwendige "domESTOS" und kommen vom Regen in die Traufe.
4. Wünsche / Anforderungen
Standardschnittstellen (s.o.)
Einfache, effiziente Bedienung
Bessere Verknüpfung mit der Mandantenabrechnung
6. Welchen Hersteller vermissen Sie ?
KEINEN. Es sind schon zu viele.
Es ist großer Mist, zwischen TK-Anlage, Windows und DATEV noch einen gefräßigen Parasiten zu haben.
Kommt allgemein hinzu:
Die "klassische" lokale DATEV - Installation ist doch sowieso ein totes Pferd.
Das wird kein Berater weiterreiten wollen.
Das DATEV - Bekenntnis zum "totalen Office" wird ja wohl auf eine Zwangsverheiŕatung mit "TEAMS" hinauslaufen, so what ?
@Robert_Lehner schrieb:
Wie zufrieden sind Sie mit der DATEV Telefonie?
50 %
Die automatische Datenweitergabe an DATEV aus der CTI haben wir komplett deaktiviert, da uns die pauschale Weitergabe aller Gespräche zu unselektiv ist und für unsere Leistungserfassung nicht relevant.
Die automatische Adresssuche im Meta Directory nutzen wir, diese ist aber recht unflexibel, da sie nicht individualisierbar ist und einfach nur stumpf das erste gefundene Ergebnis anzeigt.
Somit nutzen wir den Funktionsumfang nicht vollständig, unsere Anforderungen werden aber erfüllt.
Welches CTI-Produkt setzen sie aktuell ein? Auf unserem Marktplatz sind die aktuell mit DATEV zusammenarbeitenden Hersteller gelistet. Sie können auch Hersteller nennen die Sie einsetzen aber nicht aufgeführt sind.
Estos ProCall Enterprise 7.5.1.6275 im PartnerASP
Wie zufrieden sind Sie mit Ihrem CTI-Produkt?
75 %
Das Produkt ist aus unserem Arbeitsalltag nicht mehr wegzudenken (Chat, Bildschirmfreigabe, Verfügbarkeitsanzeige). Deutlichen Optimierungsbedarf gibt es hauptsächlich in der Performance/Systemlast.
Welche Anforderungen / Wünsche haben Sie, die noch nicht umgesetzt wurden? Bitte unterscheiden Sie in CTI-Produkt und die DATEV Telefonie.
CTI-Produkt:
DATEV-Telefonie:
Haben Sie Ihren CTI-Hersteller schon auf unserer Homepage bewertet?
Nein, darin sehe ich auch überhaupt keinen Sinn, denn die Anforderungen an eine CTI sind viel zu komplex und individuell.
Eine von mir verfasste Bewertung träfe derart spezifisch auf meine Kanzlei- und Systemumgebung und singulären Anforderungen zu, so daß sie für einen Dritten vermutlich eher nutzlos, wenn nicht sogar irritierend wäre.
Die Produkte auf dem Marktplatz sind nicht vergleichbar mit simplen Artikeln auf Amazon, die man in drei Sätzen vollständig beurteilen kann, denn diese erfordern vielmehr eine individuelle Beratung.
Welchen CTI-Hersteller vermissen Sie auf unserem Marktplatz?
Keinen.
Ich habe zwar ein Lieblingsessen (das Chili Con Carne meiner Mama 🍲), aber mein Interesse an CTI-Herstellern endete abrupt mit einer preislich akzeptablen Empfehlung unseres Systempartners. Nun haben wir ProCall, doch ich schlafe deswegen dennoch nicht in Estos-Bettwäsche. 😄
Lieber @Robert_Lehner,
und nochmal wiederhole ich mich Mantra-artig 🙄: Ich arbeite lokal mit Swyx und telefoniere via Headset über den PC. Wie gerne würde ich in myDATEV einfach nur im Browser auf die Nummer klicken wollen, damit Swyx sagt: anrufen? 📞
Leider weiß ich bis heute nicht, wen ich anrufe und es werden auch nicht alle Nummern aufgelistet. Kann man das mal fix fixen? CTI ist doch auch ein sterbendes Produkt, wenn's Richtung Cloud geht, oder?
Dann brauche ich nicht ins PARTNERasp wechseln, DATEV Arbeitsplatz > Nummer kopieren und lokal einfügen 😂. Dance your name! Klar, kann ich auch den grünen Hörer im PARTNERasp via CTI nutzen aber da ich zu 95% lokal arbeite, kann das ja nicht der Lösung sein.
Cloud first! Browser!
@metalposaunist : In Procall kann ich jede Rufnummer markieren und Strg-F9 drücken, damit sie gewählt wird. Sowas hat Swyx doch sicherlich auch, oder?
@Robert_Lehner schrieb:Hallo, guten Tag.
Wir bitten Sie um 3-5 Minuten Ihrer Zeit.
Um auf Ihre Anregungen besser reagieren zu können, bitten wir Sie freundlich uns nachstehende Fragen freiwillig zu beantworten.
- Wie zufrieden sind Sie mit der DATEV Telefonie? geht so 50%
- Welches CTI-Produkt setzen sie aktuell ein? Auf unserem Marktplatz sind die aktuell mit DATEV zusammenarbeitenden Hersteller gelistet. Sie können auch Hersteller nennen die Sie einsetzen aber nicht aufgeführt sind. Pascom
- Wie zufrieden sind Sie mit Ihrem CTI-Produkt? Pascom passt fast perfekt
- Welche Anforderungen / Wünsche haben Sie, die noch nicht umgesetzt wurden? Bitte unterscheiden Sie in CTI-Produkt und die DATEV Telefonie. CTI funktioniert der Videocall nicht so gut, daher nochmal ein anderes Produkt webex. DAtev Telefonie nutze ich nur noch selten, die Datenweitergabe habe ich deaktiviert weil einfach alles automatisch übergeben wird, was ich nicht will inkl. aller mitarbeiter
- Haben Sie Ihren CTI-Hersteller schon auf unserer Homepage bewertet? Nein
- Welchen CTI-Hersteller vermissen Sie auf unserem Marktplatz? keinen
Bei den Fragen zur Zufriedenheit können Sie gerne in Prozentwerten antworten.
100% = voll zufrieden
75% = sehr zufrieden
50% = geht so
25% = nicht zufrieden
unter 25 % = unzufrieden
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Und was nützt das? Ist bei uns F11. Wenn ich die Rufnummer in myDATEV anklicke, wählt Swyx von alleine. Verstehe nicht, was Du meinst? Und wenn, muss ich wissen, wen ich anrufe.
@metalposaunist schrieb:Und was nützt das? Ist bei uns F11. Wenn ich die Rufnummer in myDATEV anklicke, wählt Swyx von alleine. Verstehe nicht, was Du meinst? Und wenn, muss ich wissen, wen ich anrufe.
Ah, okay, dann habe ich Dich falsch verstanden. Ich dachte, Du bekommst Swyx nicht dazu, die Nummer zu wählen, aber Dir fehlt die Verbindung zu den Stammdaten, oder?
@andrereissig schrieb:
aber Dir fehlt die Verbindung zu den Stammdaten, oder?
Nein. Ist mir auch egal, wenn Swyx das nicht auflöst. Ich weiß in myDATEV im Browser nicht wen ich anrufe. Dort steht nur 1 Nummer. Wir haben Mandanten, wo 10 Rufnummern mit Durchwahlen im Arbeitsplatz hinterlegt sind. Ich bekomme eine Aufgabe Mitarbeiter X beim Mandanten anzurufen, wegen was auch immer - es geht aus myDATEV im Browser nicht. Da ruft man auf gut Glück wen an.
Kurz: Es werden a) nicht alle Rufnummern aus dem Arbeitsplatz online dargestellt (vielleicht aber schon synchronisiert?) und b) die Bemerkungen fehlen.
Funfact: Damit Swyx das lokal wieder auflösen kann, müsste man ESTOS MetaDirectory an DATEV Basisdaten online anbinden können. Dann zieht sich Swyx die Daten aus daraus und löst auf. Hat DATEV Basisdaten online eine API @Robert_Lehner? Müsste man technisch so machen wie Swyx > M365 Status via Graph API oder DATEV senden nach online > Teams.
Aber ich habe wieder Probleme, die 99% aller anderen DATEV Anwender nicht haben. Komme von Mars und so. 🔙2topic - ich kapere wieder den Thread. Hier soll's um CTI gehen. Sorry.
Kurz gesagt:
Wir nutzen Estos noch in der Version 5, da unsere Telefonanlage keinen neueren Treiber mehr geliefert bekommt.
Mit dem Update auf Server 2021 werden wir uns neu orientieren. Mit ESTOS sind wir grundsätzlich zufrieden. Von der Datev Telefonie nutzen wir eigentlich nur die Wahl aus den Stammdaten. Das Datev Telefonie Journal ist nur ärgerlich, da Bemerkungen zu Telefonaten und auch das ganze Journal nach 100 Tagen gelöscht werden. Wer sich das ausgedacht hat ....
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Das Datev Telefonie Journal ist nur ärgerlich, da Bemerkungen zu Telefonaten und auch das ganze Journal nach 100 Tagen gelöscht werden.
Das kommt mir ganz wie eine ESTOS Standardbeschränkung / Defaulwert vor. Den kann man meine ich anpassen bzw. hat DATEV im DATEVasp seinerzeit angepasst aber nur bei bestimmten Usern, damit DATEV nicht "explodiert" - so nach dem Motto. Ihr wisst schon.
@metalposaunist schrieb:
Das kommt mir ganz wie eine ESTOS Standardbeschränkung / Defaulwert vor. Den kann man meine ich anpassen bzw. hat DATEV im DATEVasp seinerzeit angepasst aber nur bei bestimmten Usern, damit DATEV nicht "explodiert" - so nach dem Motto. Ihr wisst schon.
Nein, in ESTOS ist das Journal jahrelang verfügbar, nur natürlich nicht mit den in der Datev Telefonie erfassten Bemerkungen
7. (oder evtl. als Antowrt auf 4. / 6.) Integration(s Möglichkeit) von Microsoft Teams
Wäre (m)ein Wunsch als System Partner Solution Partner.
jahrelang verfügbar
Genau das widerspricht der DSGVO.
Ein Journal darf eben nicht - ohne entsprechende DSGVO konforme Erlaubnis - laenger als ein paar Wochen vorgehalten werden.
Bitte sprechen Sie Ihren Datenschutzbeauftragten daher auf diese Fragestellung an.
MfG,
L. Brückner
AGFEO (Projekte/PM)
DATEV Telefonie CTI-Fremdprodukt-Hersteller
@datev
Was haben wir als CTI-Hersteller an Wünschen?
Gern eine offenere Schnittstelle, die auch 64 Bit unterstützt bzw. nicht solche ressourcenlastigen und arg komplexen Prozesse verfolgt. Zurück zur TAPI ist natuerlich "out" und wirklch keine Alternative. Eine moderne RestAPI waere dagegen super. Die koennte man auch viel einfacher bei Cloud-Systemen einbinden.
Und gerne nicht so "stelzige" Bezeichnungen. "CTI-Fremdprodukt" ist so... 😉 Und mit "DATEV Telefonie Basis" kommt nach unserem Verstaendnis auch keiner wirklich gut zurecht.
Gern auch ein modernes Verfahren, um die Kontakte ueber die zentralen Stammdaten (ZSD) anzubinden. LDAPs waere sicherlich angenehmer als das jetzige "lokale Verfahren".
Den hier ja bei einigen bemaengelten "Automatismus der Datenweitergabe" sehen wir aehnlich kritisch. Weshalb in unserer CTI-Fremdprodukt-Software (AGFEO Dashboard) dieser per Default abgeschaltet ist. Wir sehen dieses ebenfalls bedarfsorientiert als viel sinnvoller an. Natuerlich hat man dann - bei uns - trotzdem die Namensaufloesung anhand des DATEV ZSD...
@AGFEO-Telekommunikation schrieb:
Genau das widerspricht der DSGVO.
Ein Journal darf eben nicht - ohne entsprechende DSGVO konforme Erlaubnis - laenger als ein paar Wochen vorgehalten werden.
Bitte sprechen Sie Ihren Datenschutzbeauftragten daher auf diese Fragestellung an.
Daher weht der Wind 🌬. Jetzt verstehe ich das alles 😊. So macht das auch wieder Sinn, wenn man den "Schuldigen" suchen will: DATEV 😂. Hochsicher. Hoch §§§-konform. Alles wasserdicht.
Nur vernünftig arbeiten kann man nicht mehr. Ist ja nicht schlimm.
Aber @AGFEO-Telekommunikation: Ich spreche am 18.04 sehr gerne unseren Datenschutzbeauftragten (DATEV Mitarbeiter) einmal an 🤓. Wette, da kommt kein klares ja/nein raus und fragt man andere Datenschutzbeauftragte, werden die wieder andere Meinungen haben. Tolle DSGVO, wenn sie nach Lust und Laune auslegbar ist 😂.
Dann hat also unser Bundeskanzler Olaf Scholz sicher auch nach §§§ und DSGVO alles älter als 5J rechtskonform vergessen und kann sich an nichts mehr erinnern. So war das also ... perfekte Lösung!
@metalposaunist schrieb:
Dann hat also unser Bundeskanzler Olaf Scholz sicher auch nach §§§ und DSGVO alles älter als 5J rechtskonform vergessen und kann sich an nichts mehr erinnern. So war das also ... perfekte Lösung!
Ich glaube die DSGVO gab es zu Zeiten als Olaf Scholz noch in HH 1. Bürgermeister war und evtl. unter Umständen an Vergesslichkeit gelitten hat und auf merkwürdige Weise Steuerschulden in - ich glaube es war ein dreistelliger Millionenbetrag - erlassen bzw. nicht festgestetzt wurden. Aber wir werden ja alle älter und ab und an hilft dann die Demenz ja auch- ganz ohne DSGVO. Ironie off😉
@metalposaunist schrieb:
Aber @AGFEO-Telekommunikation: Ich spreche am 18.04 sehr gerne unseren Datenschutzbeauftragten (DATEV Mitarbeiter) einmal an 🤓. Wette, da kommt kein klares ja/nein raus und fragt man andere Datenschutzbeauftragte, werden die wieder andere Meinungen haben. Tolle DSGVO, wenn sie nach Lust und Laune auslegbar ist 😂.
Also an sich ist da die DSGVO schon recht eindeutig.
Auch die Speicherung von Telefonnummern in einem Telefonendgerät unterliegt den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung. Die Nummern sind daher zu löschen sobald der Zweck der Datenspeicherung erreicht ist. Wenn dies z.B. direkt nach dem Telefonat der Fall ist, muss die Löschung der Nummer unverzüglich danach erfolgen. Sagt man hingegen, dass man innerhalb von 2 Tagen noch die Nummer zurückrufen möchte, die einen angerufen hat, sind die Nummern 2 Tage nach dem Anruf zu löschen. (Aussage Landesdatenschutz BaWü)
Bei einer Erfassung innerhalb der Anlage zB für eine zentralisierte Gesprächsdatenanalyse kann (!) auch eine längere Frist angewandt werden. Entscheidend ist der jeweilige Zweck.
Eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht für Telefonnummern besteht jedenfalls nicht.
Bei der "längeren Frist" gibt es dann leider die nicht ganz eindeutige Regelung.
Aktuell liegt hierzu - so mein Wissen - auch noch kein hoechst-richterlicher Beschluss vor. Weshalb dann manche Datenschutzbeauftragte von 1 Monat, manche andere von 2 Monaten sprechen.
Die AGFEO TK-Systeme setzen diese gesetzlichen Vorgaben der DSGVO daher mit "automatischem Löschen nach [max 60] x Tagen" um.
Ich kann jedem nur raten diese Funktionen innerhalb Ihrer eigenen TK-Lösung zu prüfen und mit Ihrem Datenschutzbeauftragten abzusprechen, um hier ebenfalls rechtskonform aufzutreten.
MfG,
L. Brückner
AGFEO (Projekte/PM)
Hallo Herr Brückner,
vielen Dank für die Aufklärung. Das ist ja wirklich irre (Sie können natürlich nichts dafür) ; muss man dann auch die Anruferliste im betrieblichen Handy regelmäßig löschen und den Einzelverbindungsnachweis der Telekom datenschutzrechtlich sauber nach 2-3 Monaten schreddern? Und auch E-Mails müssten dann regelmäßig gelöscht werden, denn das sind ja auch Kommunikationsspuren.. und das Faxprotokoll: auch weg damit?
@Gelöschter Nutzer schrieb:Und auch E-Mails müssten dann regelmäßig gelöscht werden, denn das sind ja auch Kommunikationsspuren.. und das Faxprotokoll: auch weg damit?
Vielen Dank für die direkte Ansprache.
Sie werden aber sicherlich Verstaendnis haben, wenn ich Ihre Fragen - als Fachfremder - nicht konkret beantworten kann.
Ich kann hier nur auf Ihren Datenschutzbeauftragten bzw. Ihre zuständige Landesdatenschutzbehörde Ihres Bundeslandes verweisen.
Bei EMail gibt es zumindest eine gesetzliche Archivierungspflicht ALLER geschäftlichen EMails. Hier KANN die entsprechende Antwort eines DS-Beauftragten hinsichtlich der DSGVO Pflicht daher durchaus anders sein.
MfG,
L. Brückner
AGFEO (Projekte/PM)
Moin Moin
Jetzt wo ich die Frage lese und etwas darüber nachdachte, wie in unserer Kanzlei ProCall und Datev-Telefonie genutzt wird, frage ich mich echt, wo ist der zusätzliche Nutzen der Datev Telefonie. OK, man kann direkt aus den Stammdaten einen Mandanten anrufen. Ein gutes Argument um nicht aus ProCall eine Telefonnummer einfach zurückzurufen. Ist für neue Mitarbeiter, die noch nicht Stimme und Sprachrhythmik der Mandanten kennen gut (hebelt ggf. bei einem Social-engineering-Angriff die Antwort-Falle aus). Aber mehr sehe ich in unserer Kanzlei nicht!
Ich stelle mir gerade die Frage, ist es den Preis wert! War von Ihnen Herr Lehnert sicherlich nicht beabsichtigt 😉 hat es aber bewirkt.
Wir nutzen zwar nicht Estos direkt, doch unser Produkt ist ein echter Klon. Mit dem läßt sich auch gut arbeiten, Datev Telefonie würde wahrscheinlich wenig vermißt werden. Es fehlt das !Extra!.
Und bei der Suche bin ich leider absolut keine Hilfe.
Aber es kam ein Datenschutz-Thema auf, und da kann ich vielleicht etwas beitragen.
Wir nutzen den Estos-Klon UCPro. Darin sind die Telefondaten längstens 1 Monat speicherbar. Und außerdem, und das ist der eigentliche Punkt, die Speicherdauer ich vom Admin einstellbar. Und das ist der entscheidene Punkt: Was stellt die Kanzlei ein! Nicht was wäre möglich. Ich habe bei uns 4 Wochen eingestellt. Damit habe ich de facto alle Sonderfälle mit abgefangen.
Wichtiger ist da auch, werden bei den Anwendern Logs protokolliert. Denn in UC Pro selber habe ich tatsächlich keinen direkten Zugriff auf die Telefondaten - sprich, ich muss die Datenbank hacken. Oder ich schalte das Loggen im UCPro-Client ein. Als Admin, werde ich beides sicherlich nur auf Anweisung der Geschäftsführung machen und kaum ohne eine schriftliche Anweisung. Bzw. Letzeres auch aus Sicherheitsgründen oder zur Fehlersuche. Dann aber auch nur punktuell und die Daten werden direkt danach gelöscht und sind sonst niemanden zugänglich - wofür ich zu sorgen habe.
Der Punkt ist halt die Zugriffsmöglichkeit. Die hat der Admin und allein deshalb muss er sich schon vorsehen, ob er ggf. Anweisungen seiner Geschäftsführung ausführt. UNd er muss dafür sorgen, dass entweder die Einstellungen dem Datenschutz genügen, oder wenn er das ändern soll, sich die durch eine (natürlich schriftlich mit UNterschrift oder digital mit QES) Dienstanweisung befehlen lassen.
Als Admin möchte man schließlich nicht Bauernopfer werden.
@AGFEO-Telekommunikation
"Genau das widerspricht der DSGVO.
Ein Journal darf eben nicht - ohne entsprechende DSGVO konforme Erlaubnis - laenger als ein paar Wochen vorgehalten werden."
Das ist so nicht richtig. Es bedarf dafür eines Erlaubnistatbestandes. Ein solcher kann z.B. ein juristischer Grund sein, beispielsweise der Tatbestand, dass ein Telefongespräch geführt wurde.
Ein paar Wochen ist auch zu unbestimmt, ein Erlaubnistatbestand muss da präzise sein. Gibt er Arbeitgeber das vor, muss er es begünden. Hat der Arbeitsgeber allerdings keinen Zugriff auf die Daten (und der Admin ist da als Wächter gefragt, sprich, als Admin kann man da sich schnell in teure Nesseln begeben, das habe ich auch oben versucht darzustellen), ist schlicht mehr möglich und die Speicherdauer kann an die Bedürfnisse der Mitarbeiter angepasst werden.
Übrigens an dieser Stelle: Ich habe 28 Tage eingestellt per default, aber jeder Mitarbeiter kann dies nach Gutdünken ändern. Es wird nicht einmal bemerkt werden, es sei denn durch Zufall, weil eine andere (legitime!) Untersuchung stattfindet. Und nein, eine solche hatte ich bisher nicht und sehe auch keine Notwendigkeit für die Zukunft.
😉 Ich bin aber auch Admin und muss sich halt selber schützen 😉 (Nicht das sie in meiner Kanzlei notwendig war oder ist - mchat mir das Leben echt einfacher!)
Der Metalposaunist hat es kürzer auf den Punkt gebracht.
@AGFEO-Telekommunikation noch einmal
"Die Nummern sind daher zu löschen sobald der Zweck der Datenspeicherung erreicht ist. "
Ist korrekt, nur: Was ist der Zweck? Ich glaube, Sie haben nicht alle Zwecke auf dem Schirm - ganz abgesehen, dass die Speicherung in einigen Wirtschaftszweigen inzwischen gesetzlich gefordert wird. Da ist es allerdings auch wieder einfach, der Elaubnistatbestand wird von Gesetzgeber geliefert.
Aber auch sonst kann es viele Tatbestände die DSGVO Art 6f erfüllen geben. Das kann bis zu Verjährungsfristen von 30 und mehr Jahren reichen.
"Sagt man hingegen, dass man innerhalb von 2 Tagen noch die Nummer zurückrufen möchte, die einen angerufen hat, sind die Nummern 2 Tage nach dem Anruf zu löschen. (Aussage Landesdatenschutz BaWü)"
Hat er auch recht. Und innerhalb von 3 Tagen erst, oder wenn erst nach 2 Wochen die Lösung des Problem des Anrufers gefunden ist oder ... Sprich die Aussage des LDSB BW ist wunderbar allgemein gültig und sagt erst mal nichts über die zulässige Speicherdauer aus. Und wie schon erwähnt, wenn allein die Tatsache des Anrufes bereits eine juristische Aussage beinhaltet, kann die zulässige Speicherdauer sehr lange werden.
"Eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht für Telefonnummern besteht jedenfalls nicht."
Doch, z.B. WErtpapierhändlern. Diese müssen Telfonaufträge mitschneiden und aufbewhren.
"Ich kann jedem nur raten diese Funktionen innerhalb Ihrer eigenen TK-Lösung zu prüfen und mit Ihrem Datenschutzbeauftragten abzusprechen, um hier ebenfalls rechtskonform aufzutreten."
OK, das ist auch genau das, was schreibe. Da treffen wir uns. Und wie Sie im Vorsatz schrieben, als Regelfall nach einer bestimmten Zeit automatisch Löschen ist auch gut. Nur muss diese Zeit halt auch ggf. lang ganug sein, um die Sonderfälle (oder "speziellen" Normalfälle, die sind gar nicht so selten) rechtzeitig vor dem Löschen zu sichern!
@Gelöschter Nutzer
"muss man dann auch die Anruferliste im betrieblichen Handy regelmäßig löschen"
Im Regelfall sind es Mandanten, die eine Anliegen haben. Der Inhalt des Gesprächs darf nur in seltenen Ausnahmefällen gespeichert werden (noch seltener ohne Zustimmung des Mandanten). Das der Anruf allerdings erfolgte, ist etwas anderes. Wir kennen das alle: Bezugnahme auch ein Gespräch vor Monaten oder auch Jahren. Hat ein solches Gespräch weitere Aktionen hervorgerufen (z.B. in der Kanzlei, aber auch bei Mandanten) ist der genaue Zeitpunkt des Gespächs u.U. wichtig. Sprich, es kann durch aus einen Erlaubnistatbestand geben.
Punkt 2: Der Mandant ruft Sie an. Offensichtlich wünscht er eine Kommunikation, d.h., neben DSGVO Art. 6f aus Sicht des STBs gibt er damit implizit auch sein Zustimmung nach Art. 6a. Denn Kommunikation erfordert, dass beide miteinander sprechen und das in diesem Beruf sicherlich mehr als einmal. (Natürlich nicht, wenn der Anrufer einer Speicherung widerspricht, was er während des Anrufs äußern sollte.
"den Einzelverbindungsnachweis der Telekom datenschutzrechtlich sauber nach 2-3 Monaten schreddern?"
Typisches Jein! Einmal, wenn der Einzelverbindungsnachweis auch den Mitarbeiter identifiziert: Unbedingt drauf achten ob es einen Erlaubnistatbestand gibt. Für solche Fragen ist der betriebsliche Datenschutzbeauftragte zuständig, egal ob intern oder extern. Zuständigkeit bedeutet: der bDSB berät, was richtig ist. Er hat keine Entscheidungsbefugnis und kann diese auch nicht vom Verantwortlichen quasi übertragen bekommen. Wenn der bDSB Mist erzählt - ist letztlich doppelt doof für den Verantwortlichen: Er bekommt eine schlechte Beratung und bleibt verantwortlich - allein schon, weil er jemanden als bDSV ernannt hat, der offenbar die notwendige Qualifikation nicht besitzt. Oops, etwas verrannt.
Da man nie wissen kann, ob diese Nachweise nicht einmal wichtig werden, sorgt man am Besten dafür, dass für die Zeit, in der es zu (juristischen) Folgen kommen kann, die Daten vorhanden bleiben, sie aber niemanden zugänglich sind - was ein Admin beispielsweise sicherstellen kann.
"Faxprotokoll"
Ist bei Beweismittel. Entsprechend aufzubewahren.
"Email"
Kann ein - schiet mir fällt das Wort nicht ein, etwas von Geschäftsbeleg irgendwie - sein. Ist damit aufbewahrungspflichtig. Schlimmer, kann heute irrelevant sein/wirken und wird in der Zukunft erst zu einem aufbewahrungspflichigen Beleg - halt richtig: Geschäftsbrief! Sprich, löschen kann gegen das Gesetz verstoßen. Bleibt also nur aufbewahren. Auch interne Emails können aufbewahrungspflichtig werden - oder juristisch relevant.
Bedeutet: alle Emails sind aufzubewahren - außer (offensichtliche, tolle Grauzone) Privatemails der Mitarbeiter.
Doch Privatemails werden sicherlich überall verboten sein, da der Unternehmer sonst als Telemedienanbieter einen Haufen weiterer Gesetze umsetzen muss. (Und nein, ignorieren gilt nicht, das stillschweigende Dulden macht ein Unternehmen auch zu einem Telemedienanbieter.)
Sprich: es bleibt nicht über als alle Emails aufzubewahren und nach 10,11,12,13, oder mehr Jahren dann zu löschen.
Ich bin zwar kein LDSB oder höher. Aber seit über 45 Jahren im Datenschutz dabei und ja bilde mich fortwährend weiter und bin bDSB. Ich weiß, man kann an einigen Stellen es anders sehen - ich glaube zu unrecht. Doch gerade an diesen Stellen ist die Interprestation der DSGVO halt noch in der Schwebe.
Will sagen, ich habe nach meinem Wissen und meinem Verständnis geschrieben. Ich bin auch davon überzeugt, im Wesentichen alles richtig beschrieben zu haben. Ich bin halt aber auch nur eine Mensch und kann mal irren (wie auch an anderer Stelle Menschen irren können - oder wollen. Das führe ich jetzt nicht aus)
Insgesamt aber: HTH!
QJ
off-topic:
Wir machen uns hier wegen Datenschutz in die Hose, ob wir die Telefonnummer direkt nach dem Telefonat löschen müssen oder nach 28 Tagen oder solange, bis der Mandanten das Telefonat bezahlt hat.
Wie sieht es denn bei den ganzen Callcentern aus, die uns täglich mit Anrufen nerven, ebenso wie Verlage und andere Unternehmen? Denen haben wir nie die Erlaubnis gegeben, unsere Telefonnummer oder E-Mail-Adresse zu verwenden ...
Steuerliche Verschwiegenheitspflicht hat natürlich auch bei uns oberste Priorität, und da gehört der anständige Umgang mit vertraulichen Daten dazu. Und auch die DSGVO ist selbstverständlich einzuhalten, aber manchmal treibt sie schon Stilblüten ..
Ansonsten gilt der Brüssel-Effekt: Die Europäer machen die Regeln - und die anderen das Geschäft.
Guten Tag Herr Lehner,
vielen Dank für die Bereitstellung einer solchen Umfrage. In den letzten Jahren haben wir die DATEV Telefonie in Verbindung mit unserer Telefonanlage von 3CX genutzt und ich möchte Ihre Fragen wie folgt beantworten:
Von unabhängiger Quelle habe ich erfahren, dass die DATEV-Integration bei 3CX intern wieder im Gespräch ist. Uns würde es sehr freuen, wenn es wieder eine DATEV-Integration in 3CX geben würde, was auch der Wunsch vieler 3CX/DATEV-Anwender wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Degenhardt
Vielleicht kann Euch @Howie bei 3CX und DATEV helfen 😉. Man habe gehört, dass es da Möglichkeiten gibt.
@pdp schrieb:
Für unsere Telefonanlage betreiben wir einen eigenen Server.
Kann doch @Howie für Euch übernehmen? 🤓
Besser ich halte meine Klappe, warum 3CX kein DATEV Partner mehr ist 🤐. Wenn das doch alles nicht so schrecklich politisch wäre ...
Und würde myDATEV ordentlich laufen, braucht es keine CTI mehr. Nummer anklicken, wählen, danke. Mit jeder TK Software am Rechner. Daher mein Plädoyer weiter oben ...
Hallo Herr Degenhardt,
vielen Dank für ihre Infos.
Zu 3CX kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
Der Hersteller ist auf uns wieder zugegangen und wünscht eine Wiederaufnahme in den Marktplatz. Wenn die tech. Vorrausetzungen erfüllt werden steht dem hier nichts im Weg.
Wir sind also in Kontakt mit 3CX
mit freundlichen Grüßen
Robert Lehner
@Robert_Lehner schrieb:
Wenn die tech. Vorrausetzungen erfüllt werden steht dem hier nichts im Weg.
So? Allein an der Technik liegt's? Hm. Nun denn. Wenn DATEV nicht auf so einem hohen Ross sitzen würde, gäbe es noch sehr viel mehr Partner, die DATEV Schnittstellen nutzen würden aber was man auf der TAXarena an einem Stand gehört hat 😶 - also nach Partnerschaft klingt das nicht. Ist eher das friss oder stirb Prinzip und dann landet man beim stirb Prinzip bei manuellem Ex- und Import. Yeah! Das ja großartig. Fortschritt? Hm.
Nein, auch die Öffnung des "Gesamtkonzeptes" macht es nicht besser. Man hört von 8W Wartezeit auf den ersten Termin. Das sind 2M - das Jahr hat nur 12 ...
Die Datev-Integration von 3CX basiert(e?) auf der 3rd-Party Schnittstelle, welche bei 3CX schon lange den Legay-Status besitzt. Die neue bevorzugte Löung ist zentral und REST-basiert.
@metalposaunist schrieb:
Nein, auch die Öffnung des "Gesamtkonzeptes" macht es nicht besser. Man hört von 8W Wartezeit auf den ersten Termin. Das sind 2M - das Jahr hat nur 12 ...
Hallo @metalposaunist
auf welche Beratung beziehen sich denn die 8 Wochen? Aktuell belaufen sich unsere Vorlaufzeiten für eine Erstberatung bei den Online-APIs z. B. auf < 10 Werktage. Diesen Wert wollen wir auch dauerhaft halten.
Im Zuge der Migration unserer internen API-Infrastruktur haben wir für einige Wochen keine Onboardings durchgeführt. Anderenfalls hätten wir direkt zu Projektstart die API abkündigen müssen. Daher waren für einige Wochen keine Erstberatungen möglich. Wir starten auf der neuen Infrastruktur zum 03.04.23, danach werden wir den API-Onboarding-Prozess im Laufe des Jahres noch weiter verschlanken.
Viele Grüße
Florian Binöder
DATEV Schnittstellenberatung