Moin, moin,
dies "Problem" hatte ich gerade im Mandantengespräch. Ehegatten, Frage: Wer soll denn unterschreiben, es steht da doch nur "Unterschrift" (= Einzahl). Dies hätte bei Erstellung des Freizeichnungsdokumentes den Autoren auffallen müssen.
Kopfschüttelnde Grüße
Wolfgang Funck
PS.: Wenn der Text so vorgegeben worden sein sollte, hätte DATEV gleich in Berlin "meckern" sollen.
Stammdatenvorbelegung
Bei Neuanlage Mandant sollten die Felder Geburtsland und Staatsangehörigkeit nicht mit "Deutschland" und "deutsch" vorbelegt werden. Zum einen ist es in manchen Fällen schlicht falsch und zum anderen sind diese Angaben nicht in jedem Fall zwingend zur Erstellung einer EStE notwendig - DSGVO lässt grüßen ...
Sind ja auch Stammdaten, keine Steuererklärungsdaten.
Außerdem müssen Sie die Identität ihrer Mandanten feststellen (Geldwäschegesetzt); dazu zählt auch die Nationalität/Geburtsland.
Ich finde es nicht schlimm, wenn Deutschland und deutsch vorbelegt ist. Es dürften in den meisten Kanzleien 90% aller Mandanten ausmachen. Dann ist es recht und billig, wenn die häufigste Option eingetragen ist.
Das Geschlecht ist auch vorbelegt (männlich). Wobei hier das dritte Geschlecht fehlt.
Gruß
Martin Heim
Das Geschlecht ist auch vorbelegt (männlich). Wobei hier das dritte Geschlecht fehlt.
Hier finde ich die Vorbelegung peinlich: Da die Geschlechterverteilung ziemlich 50:50 ist (was mich immer wieder über die Natur staunen lässt), ist die Vorbelegung in 50% der Fälle falsch. Dann lieber gar keine Vorbelegung: Dann wird auch nicht jemand mit Herr angesprochen, wenn es sich um eine Frau handelt, sondern es fehlt nur die korrekte Anrede (wodurch durch einen entsprechenden Hinweis aufmerksam gemacht werden könnte).
Viele Grüße
Jupp Schmitz
Das Geschlecht ist auch vorbelegt (männlich). Wobei hier das dritte Geschlecht fehlt.
Hier finde ich die Vorbelegung peinlich: Da die Geschlechterverteilung ziemlich 50:50 ist (was mich immer wieder über die Natur staunen lässt), ist die Vorbelegung in 50% der Fälle falsch. Dann lieber gar keine Vorbelegung:
super, dann sind 100% falsch, das ist natürlich viel besser...
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Die Alternative wäre, das Feld leer zu lassen, bei der Neuanlage aber eine Auswahl zu erzwingen.
super, dann sind 100% falsch, das ist natürlich viel besser...
nur wenn man meinen Beitrag nicht komplett gelesen hat:
wodurch durch einen entsprechenden Hinweis aufmerksam gemacht werden könnte
Dennoch bleibt der Nichteintrag zu 100% falsch. Da nützt auch ein Zwangsfeld nichts.
Männlich ist sogar häufiger als weiblich an dieser Stelle einzutragen. Bei einer Neuanlage wird bei Ehegatten - warum auch immer - der Mann als Steuerpflichtiger zuerst eingetragen.
Wer wird sich über solche Kleinigkeiten streiten. Soooo viele Felder sind ja bei der Neuanlage nicht wirklich vorbelegt. Insoweit ist die DATEV nicht konsequent. Leider auch das Feld mit der nächsten freien Mandanten-Nr..
Gruß
Martin Heim
Einkommensteuer
ESt 1 A / Haushaltsnahe Aufwendungen
Einkommensteuer ist hinsichtlich der Belegvorhaltepflicht inzwischen so konzipiert, dass an vielen Stellen viele Einzeleintragungen möglich sind. Sehr gut!
Allerdings fehlt es es im Sinne dieser Entwicklung bei den haushaltsnahen Dienstleistungen und den Handwerkerleistungen an einem Feld, mit dem der Abzug prozentual beschränkt werden kann (nicht die Aufteilung zwischen Mann und Frau):
Es kommt häufig vor, dass die Lohnkosten nicht zu 100% angesetzt werden können, weil ein Teil des Gebäudes betrieblich oder als häusliches Arbeitszimmer genutzt wird. Beispiel: Das Arbeitszimmer betrage 10% des gesamten Hauses. Dann können hier an dieser Stelle alle Lohnkosten nur zu 90% angesetzt werden (soweit sie auch das Arbeitszimmer betreffen).
Bisher löst man dies über individuelle Anlagen. Hier erfasst man alle Handwerkerrechnungen und lässt automatisch 10% abziehen. Nun kann die individuelle Anlage jedoch nicht elektronisch mit der Steuererklärung an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Somit gäbe es hier den geschilderten kleinen Optimierungsbedarf, um der vollständigen elektronischen Übermittlung aller Sachverhalte im Sinne der Belegvorhaltepflicht näherzukommen. Die Prozenteintragung müsste für jeden Eintrag einzeln möglich sein, da es sowohl die genannten teilweise ansetzbare Lohnkosten geben kann; als auch voll ansetzbare Lohnkosten, wenn die erbrachte Leistung nicht das Arbeitszimmer (bspw. nur das Bad) betrifft.
Anlage Kind
Kinderbetreuungskosten:
Ich hätte auch für dieses Feld gerne die Möglichkeit mehrere Eintragungen vornehmen zu können.
Ich hatte jetzt aktuell den Fall, dass zu den Kosten für die KITA auch noch Kosten für ein Au-Pair hinzukamen und musste mir dann mit einer individuellen Anlage behelfen.
Auch in diesem Fall wäre es wünschenswert eine prozentuale Beschränkung eintragen zu können, um z. B. die Kosten für das Au-Pair auf die Kinder aufteilen zu können.
Ja das wäre sinnvoll, hatte ich schon öfters dass z.Bsp. Kitabeiträge für mehrere Kinder 2 oder mehr nur durch 1 Rechnung belegt waren, entweder musste ich dann händisch aufteilen zumal lt. Satzung dann das 1. Kind teurer und das 2 Kind billiger war.
Oder es gibt noch zusätzlich Ferienprogramm und und und.
Viele Einzeleintragungen bei haushaltsnahen Dienstleistungen: bei mir (ESt comfort V.21.3) ist nach 9 Eintragungen Schluss, das reicht noch nicht einmal für monatliche Rechnungen des Gärtners aus. Also doch wieder zusammenfassen und eine individuelle Anlage auf Papier?
Schön wäre hier eine Ausweitung des Programms auf mehr als 9, also zweistellige Eintragungen.
Interessanterweise sind bei den Handwerkerleistungen und auch den Spenden deutlich mehr als 9 Eintragungen möglich, das ist prima.
Hier wie dort hakt das Programm aber bei der Erfassung, jeder neue Eintrag kostet viel zu viel Zeit, weil die Eieruhr läuft... eine individuelle Anlage kann man hier fast schneller erfassen.
=> bitte auch bei den haushaltsnahen Dienstleistungen die Erfassung von mehr als 9 Eintragungen ermöglichen!
=> bitte an der Performance arbeiten, die Erfassung dauert einfach viel zu lange
Wenn Sie die automatische Berechnung raus nehmen, geht es schneller
... und selbst mit aktivierter automatischer Berechnung kommt bei mir keine Eieruhr. Evtl. kann Ihnen da Ihr Admin/Systempartner helfen.
Ich arbeite mit einer WTS-Maschine und wenn ich die Berechnung nicht abstelle, habe ich nahezu bei jeder Eingabe eine Denkpause, und das ist nervig.
Ich vermute, dass DATEV im Hintergrund eine Komplettberechnung durchführt und nicht "einfach" die Auswirkung der Eingabe berücksichtigt. Bei mir zu Hause arbeite ich mit WiSo und dort wird mir die Berechnung in Echtzeit (habe aber auch einen schnellen Rechner) und auch erst beim Schließen der Erfassungsthematik (z. B. Spenden, Handwerker etc.) aktualisiert. Das alleine ist ja schon zielführend.
Wie gesagt, jetzt wo ich die lfd. Berechnung abgeschaltet habe, kann man so ziemlich flüssig arbeiten. Schöner wäre es allerdings auch, wenn in der Formularerfassung schon gleich Plausibilitätsprüfungen (so macht es z. B. WiSo) durchgeführt werden.
Gruß A. Martens
Ohne automatische Berechnung geht es nun auch hier schneller, danke für die Tipps!
Zur Anzahl der Eintragungen bei den haushaltsnahen Dienstleistungen hat sich niemand zurückgemeldet. Warum? Stellt sich das Problem nicht oder funktioniert es bei den anderen, können also mehr als 9 Eintragungen vorgenommen werden?
Moin Moin Frau Koch,
Ihr Verbesserungsvorschlag ist grundsätzlich berechtigt. Es sind max. 9 Einträge an dieser Stelle möglich.
Allerdings bin ich mir relativ sicher, dass die Eintragungen in der Form wie Sie Sie im Programm erfassen nicht elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Das Finanzamt bekommt m.E. lediglich die Summe der HnD übermittelt. Auch die Ergänzungsliste wird nicht elektronisch übermittelt.
Sie müssten also dem Finanzamt zumindest die Ergänzungsliste gesondert übermitteln.
Da davon auszugehen ist, dass trotz Belegvorhaltepflicht das FA bei wesentlichen HnD Belege anfordert, bekommt das Finanzamt derzeit von mir automatisch die Belege ggf. mit Tippstreifen.
Die 12 Rechnungen vom Gärtner tippe ich schnell auf und mache hierfür nur eine Eintragung im Programm. Die Einzelerfassung ist m.E. zu aufwendig und liefert keinen Mehrwert.
Beste Grüße
Stefan
Ich weiss nicht ob es bei hh-nahen DL gleich läuft wie bei den Spenden ,
dort habe ich häufig Fälle mit mehr als 10 Spenden die bekommt das FA einzeln übermittelt- wenn Sie einzeln erfasst sind.
Aber ich denke auch bei den HH-nahen DL wird einzeln übermittelt, muss sogar so sein weil ich hatte schon Nachfragen vom FA nach einer ganz bestimmen Betragsmässig der größten den Belege hatte das FA angefordert und ich hatte keine zusätliche Liste mit eingereicht. Aber einzeln erfasst.
Ich meine zu den Spenden gab es auch irgendwann einen Hinweis von Datev, der Finverw. der STbkammer dass diese einzeln erfasst werden sollten.
Das wäre natürlich gut und richtig, wenn es so läuft wie Sie es beschrieben.
Die monatliche Gärtner-Rechnung würde ich trotzdem nur als einen Eintrag in Summe erfassen. 😉
Sowohl die Spenden als auch die haushaltsnahen Dienstleistungen und die Handwerkerleistungen werden nicht als Gesamtbetrag sondern einzeln übermittelt, das ist auch in der komprimierten Erklärung nachzuvollziehen.
Lt. Info der örtlichen Finanzämter sollen ausdrücklich die Mehrfacheingabemöglichkeiten in Elster genutzt werden.
Ich gebe dort Hinweise zu Art der Dienstleistung, Rechnungsdatum, Arbeitslohn etc., so dass bisher vergleichsweise wenig Nachfragen kamen. Ob ich das im Programm oder in einer individuellen Anlage eingebe, bleibt vom Arbeits-/Tippaufwand gleich. Die Programmlösung ist vorteilhaft, weil die individuelle Anlage nicht gedruckt und an das Finanzamt geschickt werden muss.
Ggf. haben Sie mich missverstanden.
Natürlich ist die Programmlösung vorteilhaft und ich benutze diese auch. Ich erstelle auch selten individuelle Anlagen. Auch sollten mehr als 9 Eintragungen möglich sein, wie in anderen Programmteilen bereits möglich.
Aber die monatliche Gärtnerrechnung 12 mal einzeln zu erfassen, so wie Sie es oben als Beispiel beschrieben haben halte ich für unnötigen Mehraufwand.
Sehr geehrte Frau Koch,
mit der Progammversion für VZ 2018 wird die Anzahl der einzeln elektronisch übermittelbaren haushaltsnahen Dienstleistungen auf 50 erhöht.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
Guten Morgen Herr Hirsch,
das ist eine gute Nachricht, vielen Dank!
Gruß, Susanne Koch
Datumsangaben
a) Mehr separate Felder zur Datumserfassung - beispielsweise bei den Haushaltsnahen Dienstleistungen (analog Spendenerfassung).
b) Möglichkeit einer Erfassung von "00.00.2018" (= 2018) - beispielsweise für Sammelspendenbescheinigungen oder Nebenkostenabrechnungen.
Hallo Community,
falls der Vorschlag schon mal auftaucht, dann habe ich das wohl überlesen - dann steht es gleich halt zweimal in der Sammlung.
Ich hätte ich der Erfassung der Anlage V gerne eine "Nichtabschreibung", d.h. konkret: ich möchte gerne zur Nachverfolgung auch die Anschaffungskosten Grund und Boden dokumentieren, brauche dann aber eine Option ohne Abschreibung. Ich will nicht die Krücke verwenden, einfach als Satz 100% nicht abzugsfähig anzugeben.
Beste Grüße
H. Heitschmidt
Hallo Hr. Heiterschmidt,
richten Sie doch dafür eine Notiz ein.
Gruß A. Martens
Was ich mir wünsche
im Assistenten KapE Detailerfassung ist, dass ich
a) aus der Einzelerfassung gleich eine neue Eingabe machen kann und nicht jedesmal erst den Button für die Formularzuweisung zu betätigen. Will sagen, wenn ich für ZE 7 erfasse, dann möchte ich einfach sagen, neue Bank für ..... Das würde das lästige geklicke ersparen, da die meisten Eingaben sowieso für ein Formularfeld sind.
b) Ferner möchte ich, dass die Stati-Steuerung in den KapE nicht unten, sondern in der Erfassung im oberen ein nichtscrollbarer Bereich eingerichtet wird, wo ich ganz schnell die Stati ändern kann. Es ist einfach unsinnig, jedesmal bis nach unten zu scrollen, nur um den Status zu ändern.
Wer denkt sich den sowas aus?
Gruß A. Martens
Ich weiß nicht so recht, dass man den Status erst ganz unten ändern kann zwingt einen auch durchzuscrollen, so bemerkt man eventuell noch Altzahlen...
DATEV zwingt einen doch sowieso das Übernahmeprotokoll auszudrucken und abzuhaken. Soweit ich weiß, gibt es keinen Befehl "Gehe zu Vorjahreswert". In Rosesoft wurden die Vorjahreswerte grün dargestellt und erst mit Enter in den laufenden Bestand übernommen. Über ein Protokoll konnte man ganz leicht sich noch die unbearbeiteten Vorjahreswerte anzeigen lassen und per Mausklick dort sofort hinspringen. Das gibt es doch alles gar nicht bei DATEV. Im Gegenteil, die Vorjahreswerte werden auch in Schwarz dargestellt, so dass überhaupt nicht erkennbar ist, was laufendeds Jahr und was Vorjahr ist.
Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Ich hatte noch keine Vorjahreswerte zu bearbeiten.
Gruß A. Martens
Vorjahreswerte: Schwarz
Neue Werte: Grün