Liebe Community,
nachdem ich bereits die Suchfunktion bemüht habe, kann ich für mein Problem leider keine Lösung finden.
Ich habe einen Privatmandaten für den im Leistungsverbund auf eine Unterberaternummer eine Bestand "DATEV Meine Steuern" mit einen SmartLogin angelegt wurde.
Dieser Mandant hat jetzt mit 2 Geschäftspartner eine GmbH gegründet und in der GmbH soll auch DUO genutzt werden. Mein Privatmandant möchte natürlich seinen bestehenden Smart Login auch für die GmbH verwenden können.
Wenn ich in der Rechteverwaltung online für seinen SmartLogin Rechte für DUO einer anderen Beraternummer/Ordnungsbegriff freigeben möchte, stoße ich leider auf die Hürde, dass mir der Punkt "DATEV Unternehmen online", welcher normalerweise in der Rechteverwaltung online ganz oben steht, gar nicht angezeigt wird und ich somit für diesen SmartLogin gar keine Rechte für DUO vergeben kann.
Hatte jemand dieses Problem schon einmal und weiß hier eine Lösung?
Danke und beste Grüße
Sebastian Knabe
Sie können die Option DUO in der RVO nur auswählen, wenn unter der privaten Beraternummer im DATEV-Shop auch ein DUO-Vertrag auf diese Beraternummer bestellt wurde.
Wenn Sie in den Serviceanwendungen unter der BN keinen DUO-Vertrag sehen, fehlt der Punkt aus diesem Grund in der RVO.
Danke für die Antwort!
Aber ein Privatmandant braucht halt keinen DUO Vertrag also macht es keinen Sinn diese Kosten für einen Privatmandanten zu verursachen. Man könnte die Leistung auch gar nicht anlegen weil kein Rechnungswesenbestand.
Wie kann das in der RVO freigeschaltet werden? Es gibt doch bei der DATEV mittlerweile nur noch das 1 User Prinzip. Es kann doch nicht wahr sein, dass hier wieder solche Probleme aufgebaut werden.
Das kann man nicht anders freischalten.
Die Lösung wäre dann, unter der Beraternummer für die Unternehmen ein neues SL anzulegen, dort DUO zu bestellen (ohne Vertrag geht es ja nicht) und dann unter dem neuen SL Meine Steuern anzulegen und das alte SL einfach in die Tonne zu kloppen.
Man kann für eine GmbH keine „Meine Steuern“ ohne die Leistung ESt. Das wird einem in der MYDATEV Registrierung dann gar nicht angeboten.
Ok danke hier werde ich mal eine dicke Kritik an die DATEV schreiben was das wieder für ein absolut Realitätsfremder Blödsinn ist.
Ok danke hier werde ich mal eine dicke Kritik an die DATEV schreiben was das wieder für ein absolut Realitätsfremder Blödsinn ist.
Das kostet dann die Gebühr für einen Servicekontakt und Sie bekommen vermutlich folgendes Info-DB als Lösung vorgeschlagen (also wie @andrereissig bereits mitgeteilt hat):
DATEV Meine Steuern mit vorhandener mandantengenutzten Beraternummer einrichten:
Die Lösung die für Sie relevant ist, heißt "Zuordnung einer Person in eine andere DATEV-Mitgliedschaft".
Für die GmbH wird eine eigene mandantengenutzte Beraternummer beantragt. Auf dieser Beraternummer wird das Unternehmen online bestellt.
Anschließend kann über DATEV Logistikauftrag online die "Zuordnung einer Person in eine andere DATEV-Mitgliedschaft" beantragt werden.
Wenn dieser Antrag von der DATEV abschließend bearbeitet wurde, kann Ihr Mandant mit einem SmartLogin auf beide mandantengenutzte Beraternummern zugreifen.
Die Rechtvergabe erfolgt jeweils über den Steuerberater, dem die mandantengenutzte Beraternummer zugeordnet ist.
Das wäre mir ehrlich gesagt zu unübersichtlich. Warum sollte ich die Daten und Kosten über zwei Beraternummern "zerfasern" wenn ich das - wie oben erwähnt - auch über eine Beraternummer einheitlich regeln kann?
Ist aber wohl Geschmackssache.
Und wenn es den Meine Steuern Bestand aber bereits unter eine eigenständigen mandantengenutzten Beraternummer gibt? Der Bestand Meine Steuern ist älter als der DUO Bestand der jetzt neu dazu kommt.
Das Alter ist doch egal. Einfach verschieben:
Auch wenn ich sonst ein Fan davon bin, mehrere Firmen eines Mandanten unter einer Unterberaternummer mit einem DUO-Bestand laufen zu lassen, würde ich hier jedoch trennen, da bei der Firma noch zwei fremde mit drinstecken. Nachher gibt es da Zoff, die beiden anderen wollen zu einem anderen Steuerberater, es sind einige Jahre vergangen, der neue Sachbearbeiter denkt nicht mehr daran, dass da auch die privaten Steuern eines Gesellschafters mit drinhängen, überträgt alles an den anderen Berater und bei der Steuererklärung gucken alle dumm aus der Wäsche.
Die Beraternummer frisst doch kein Brot.
@wwinkelhausen : Das ist ein extrem guter Einwand, den ich so gar nicht berücksichtigt hatte. Guter Hinweis!
Danke für den Lösungsansatz. Über diesen war ich tatsächlich auch schon gestolpert.
Dazu zwei Fragen:
- Die Mitgliedschaft liegt doch bei mir als Steuerberater und der Mandant bleibt immer noch bei mir, sprich er soll gar nicht auf eine andere Mitgliedschaft übertragen werden.
- Oder heißt Übertragung auf eine andere Mitgliedschaft, dass man den SmartLogin auf eine weitere Unterberaternummer "erweitert" wird?
Danke und BG
Sebastian Knabe
Die DATEV bezeichnet auch eine Beraternummer als Mitgliedschaft. Es ist also lediglich eine Freischaltung.
Aber wird der SmartLogin dann komplett auf die neue Mitgliedschaft, also Beraternummer, übertragen oder nur um die weiterer Beraternummer erweitert? Ziel ist es ja, dass der SmartLogin auf beiden (Unter-)Beraternummern Zugriff erhält.
Soweit ich weiß, wird das SmartLogin der weiteren Mitgliedschaft (Beraternummer) zusätzlich freigeschaltet. Zumindest sind das Auskünfte die ich bisher von der DATEV zu dieser Funktion erhalten habe.
@SKnabe schrieb:nur um die weiterer Beraternummer erweitert? Ziel ist es ja, dass der SmartLogin auf beiden (Unter-)Beraternummern Zugriff erhält.
Genau das passiert.
Nochmal: Es ist nur eine Freischaltung. Keine Übertragung, keine Umspeicherung, nix.
Ich bin mal wieder etwas schockiert über die Praxisferne der DATEV und die Ignoranz.
Die hier vorgeschlagene Lösung funktioniert leider doch nicht. Nachdem ich den Antrag gestellt habe, den Smart Login einer weiteren Unterberaternummer zuzuordnen bekam ich vom Logistik Center die Antwort, dass die Unterberaternummer zur gleichen Mitgliedschaft wie die erste Unterberaternummer gehört. Auf meine Schilderung hin, dass der Smart Login den Zugriff auf beide Unterberaternummer benötigt da verschiedene Rechtseinheiten (einmal Privatperson und einmal GmbH an der die Privatperson als Minderheitsgesellschaft beteiligt ist und Zugriff auf DUO haben soll, bekam ich folgende Antwort vom DATEV Support:
Sehr geehrter Herr Knabe,
die einzige Möglichkeit, dass selbe Zugangsmedium für beide Anwendungen zu nutzen ist die Verträge die unter den zwei verschiedenen mandantengenutzten Beraternummern laufen auf die gleiche zu übertragen (Meine Steuern & DUo auf einer Unterberaternummer). Dann können jeweils die Rechte für beide Anwendungen administriert werden.
Alternativ müsste ein weiteres Smartphone oder eine weitere SmartCard bestellt werden um separat auf die Anwendungen zugreifen zu können.
Die Lösung zu Ihrer Anfrage finden Sie hier: https://www.datev.de/hilfe/1019953
Wie realitätsfern geht es denn bitte noch?
Hat hier niemand diesen Fall auch schon einmal gehabt und eine Lösung dafür gefunden?
@SKnabe schrieb:
Hat hier niemand diesen Fall auch schon einmal gehabt und eine Lösung dafür gefunden?
Eine Lösung gibt es da sicherlich. Ob die einem gefällt oder "richtig" ist, steht auf einem anderen Blatt Papier. Ich bin da eher schmerzlos und lösungsorientiert und der Bums muss am Ende funktionieren. Mehr will das Mandat meist nicht. Dass das am Ende vielleicht nicht schön oder so "richtig" wie es sich eigentlich gehört - mag sein. It's DATEV.
Das ist das starre Konstrukt aus Beraternummern (aus 19XX), an der man alles festmacht. Einige PowerUser stehen hier schon mit der DATEV zum Thema Rechteraum Management in Kontakt und beraten. Bis das aber live für alle geht, vergehen wohl noch ein paar Jahre weil die RVo die Zukunft ist und die Rechte heilig und da nichts schief gehen darf, damit man DATEV nicht bzgl. Datenschutzpannen anschwärzen kann, weil dann DATEV dicht machen kann.
Hallo @SKnabe ,
wie haben Sie das Problem nun für sich selbst gelöst?
Wir haben die Herausforderung auch. Aber andersherum: Mandanten mit Zugang zu DUO sollen nun auch Meine Steuern nutzen. Andere Mandantennummer als das Unternehmen und meist auch andere Beraternummer...
So ganz zufrieden bin ich irgendwie nicht mit den Infos. Mir ist das alles viel zu kompliziert.
Bei einem Fall ist nun schon aufgefallen, dass scheinbar die Gebühr für Meine Steuern der Privatperson auf der Datev-Rechnung an das Unternehmen aufgeführt wurde (3,00 EUR E-Steuern, Artnr. 21594 - anderer Name, aber ich vermute das ist "Meine Steuern" ?!). Das ist ein Fall, in dem die private Einkommensteuer auch auf der mandantengenutzten Beraternummer des Unternehmens (GmbH) vom Mandanten erstellt wurde. Aber hier haben wir nur intern "Meine Steuern" genutzt, ohne Einbezug des Mandanten.
Der Mandant soll nun selbst auch Meine Steuern nutzen. Also könnte er in diesem Fall ja dann auch den Zugang zu Meine Steuern über seinen SmartLogin erhalten. Fein.
Aber das ist ja eher die Ausnahme und eigentlich falsch von uns angelegt. Weil normalerweise die Privatpersonen nicht auf der Beraternummer des Unternehmens laufen sollen. Ist ja auch falsch, dass die 3,00 EUR Gebühr für die Einkommensteuer auf der Datev-Rechnung für die GmbH erschienen ist.
Wie muss es denn nun richtig laufen? Ich bin kein Power User, der Datev seit 19xx kennt. Ich arbeite erst seit Ende 2019 in einem Steuerbüro und hatte vorher Datev nur kurz gestreift. Mittlerweile habe ich zwar auch Begriffe wie "Leistungsverbund", "MigMag", "mandantengenutzte Beraternummer" usw. mehr oder weniger verinnerlicht. Als KOB kann ich auch schon in vielen Bereichen meinen KollegInnen super helfen und sie voranbringen. Die Mandanten schätzen auch meine Hilfe im Bezug auf DUO usw. Also ich behaupte mal, ich bin selbst nicht total unfähig in dieser Datev-Welt.
Aber mir platzt irgendwie jetzt der Kopf, wenn ich über dieses Problem nachdenke. Und je mehr ich dazu lese, desto verwirrter bin ich... Also: ist da draußen irgendjemand, der uns hier helfen kann?
Gibt es Leidensgenossen, die den ultimativen Workflow für dieses Thema gefunden haben?
@DiSo schrieb:
Mir ist das alles viel zu kompliziert.
Mit DATEV wird es aber nicht einfacher.
@DiSo schrieb:
Mittlerweile habe ich zwar auch Begriffe wie "Leistungsverbund", "MigMag", "mandantengenutzte Beraternummer" usw. mehr oder weniger verinnerlicht.
Dann sollte das ja schnell erklärt wenn, wenn man auf so ein Fundament setzen kann 😊.
@DiSo schrieb:
Also: ist da draußen irgendjemand, der uns hier helfen kann?
Bin ich mir sehr sicher 😉 aber habe auch gelernt: Wenn ich hier für mich logische Dinge verschriftliche, trägt das auch nicht viel zur Klarheit bei 😅. Da kann man besser eine Runde Bildchen malen und das damit gut transparent machen, was wie bei DATEV wo zusammenhängt, damit man weiß, wie man handeln muss, damit das raus kommt, was man sich wünscht und nein, das geht bei DATEV nicht in einfach, weil DATEV Logik > 50 Jahre alt ist und die Veränderungen in der Welt bzgl. Kollaboration die DATEV so schnell nicht mitgemacht hat.
Bei Interesse gerne eine PN an mich 😊. Wenn andere User hier Licht 💡 ins Dunkle bringen können: sehr gerne. Bin ich nicht traurig drum 😉.
@DiSo schrieb: Ist ja auch falsch, dass die 3,00 EUR Gebühr für die Einkommensteuer auf der Datev-Rechnung für die GmbH erschienen ist.
Das kann nur passieren, wenn für die Unterberaternummer im MigMag auch die Bestellung von Kanzlei-Software erlaubt wurde. Nur dann rechnet DATEV solche Kanzleileistungen auf der Rechnung des MigMag-Mandanten ab.
Lösung hier (wenn nicht benötigt): MigMag wieder begrenzen, so dass keine Kanzlei-Software (Kanzlei-Rechnungswesen, Steuern, usw.) vom Mandanten bestellt werden kann
Ja, das ist offenbar tatsächlich der Fall. Wir stellen Stück für Stück auf die neueren Paketlösungen um. Auch hier empfinde ich das Prozedere recht umständlich, aber es geht irgendwie 😉