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Rechtverwaltung online - UO GmbH und MeineSteuern mit einem SmartLogin

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letzte Antwort am 15.12.2023 13:42:30 von metalposaunist
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jjunker
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jjunker_0-1623334217521.png

@Robin_Meyer @Rainer_Buchholz

 

schönes Wochenende

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
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Dirk_Jendritzki
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@jjunker  schrieb:

Gibt es ein Rezept wie man kopiert und es trotzdem Emojis bleiben?


Nein, aber m.E. ist es einfacher den Button "Emoji einfügen" zu benutzen und dann im Suchfeld einen Textteil des Emoji einzugeben, dass man verwenden möchte - geht schneller als woanders kopieren und hier einfügen.

 

Dirk_Jendritzki_0-1623335718723.png

 

Und falls Sie ein wenig ausprobieren möchten, hier entlang bitte: Bereich zum Ausprobieren - DATEV-Community

Viele Grüße Dirk Jendritzki
Head of DATEV-Community | DATEV eG
jjunker
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In dem Fall war die Größe volle Absicht. 😇

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DATEV-Mitarbeiter
Robin_Meyer
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Guten Tag,

 


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Mit der geplanten Freigabe der Listenansicht (siehe diese DATEV Idea) wird es auch möglich sein im Portal mehrere Dokumente zu selektieren und herunterzuladen. Eine Archiv DVD o.ä. gibt es nicht.

DATEV Hilfe-Center Ausblick Meine Steuern

 

Hält der Zeitplan bis 06/2021 denn?


 

wir arbeiten mit Hochdruck daran und ich bin vorsichtig optimistisch. 😊

Wir werden in der o.g. DATEV Idea berichten sobald es Neues zu berichten gibt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Robin Meyer

DATEV eG

jk
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Hallo deusex,

aktuell stehen wir auch vor der Frage, Mdt. mit DUO und GF bekommt meine Steuern.

 

Von der Sache würden wir auch meine Steuern auf eine separate UB-Nr. buchen, und dem SL aus dem Unternehmen die Rechte geben.

 

Hat sich an deinem Vorgehen zwischenzeitlich etwas geändert, und muss die von Dir unter Pkt. 3 beschriebene Rechtefreigabe weiterhin über das LC freigegeben werden?

 

Danke und Gruß

Jörg 

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jjunker
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Wenn ich lese dass ein GF meine Steuern bekommt wird Ihnen das Recht auf meine Steuern in der RVo für sein Zugangsmedium aktuell wohl nicht angezeigt?

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jk
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Hallo jjunker,

 

ja richtig.

 

Gruß

Jörg

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jjunker
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SK aufmachen.

"Bitte das "Recht Meine Steuern" für die Unterberaternummer der Kapitalgesellschafft Mustermann UB 123456789 / 98765  administrierbar machen."

gleich an die Fachabteilung RVo. Dann wird Ihnen das Recht in der RVo angezeigt.

 

Den Bestand für meine Steuern aber unter dem privaten Mandat des GF anlegen.

 

Dann kann hart auf dem Medium des GF (läuft unter UB der Kapitalgesellschafft) unter dem Recht "meine Steuern" Ihre  Hauptberaternummer / Mandantennummer (private EST des GF) eingetragen werden.

 

Damit ist auch dem Datentrennungsgebot der DSGVO genüge getan. Die privaten Daten des GF liegen nicht neben den Daten der Firma. 

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jk
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SK ist raus.

 

Danke für die Info!

gto
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Guten Tag,

 

leider sind NICHT alle Szenarien damit abgedeckt. Wir haben zum Beispiel häufig die Konstellation "Selbständiger Künstler" (Mandantentyp Einzelunternehmer), der von einer Management-Agentur (Md-Typ Unternehmen) betreut wird.

Sein Einzelunternehmen hat Standort A, die Agentur hat Standort B, Agentur nutzt DUO, Angestellter der Agentur hat Zugangsmedium. Dann will Einzelunternehmer DUO und Meine Steuern. Da anderer Standort, wird Unternehmen online neu bestellt für Einzelunternehmer mit eigener Unterberaternummer. Der Künstler will oder kann sich aber nicht um die Belege für sein Unternehmen und für seine Einkommensteuer kümmern (die meisten Mandanten sind nicht mal imstande, die Belegarten zu unterscheiden), er will, dass das die Angestellte der Agentur macht. Rechteadministration für DUO kein Problem, aber für Meine Steuern ginge dann nur der Weg über den SK, damit die Rechte für Meine Steuern beim Zugangsmedium des Unternehmens sichtbar werden. Das ist sehr umständlich, arbeits- und kostenintensiv und wäre vermeidbar. 

Warum kann man nicht Mandantentypunabhängig bei allen Zugangsmedien alle Rechte administrieren? 

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tu_heggi
Fortgeschrittener
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Gibts hierzu Ende 2023 neueres?

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metalposaunist
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Nein. Es gelten die bekannten Lösungen / Workarounds weiterhin. Da ich mich aber in der RVo und allgemein mit dem Zusammenhang der Beraternummern gut auskenne, finde ich die gar nicht mal schlecht. Ist zwar keine schöne Lösung aber Hauptsache es funktioniert smart und effizient.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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DATEV-Mitarbeiter
Aydan_Atilgan
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

eine Bereitstellung durch DATEV ist nicht mehr notwendig.

 

Zur Nutzung eines bestehenden SmartLogins des Mandanten für DATEV Meine Steuern können Sie über die MyDATEV Mandantenregistrierung die mandantengenutzte Beraternummer (inklusive Zugangsmedium) von Unternehmen online wiederverwenden.

 

Anschließend ist das Recht zur Nutzung für die jeweilige mandantengenutzte Beraternummer in der Rechteverwaltung online verfügbar.

 

Im Rahmen der MyDATEV Mandantenregistrierung kann den jeweiligen bestehenden Zugangsmedien das Recht für Meine Steuern direkt vergeben werden.

Sofern weitere Personen (mit Zugangsmedien) unter der mandantengenutzten Beraternummer hängen und diese nicht für den Bestand von DATEV Meine Steuern freigeschaltet werden sollen, haben Sie durch Ausblenden die Möglichkeit diese Personen nicht das Recht für den Bestand von Meine Steuern zugeben.


Der Bestand von DATEV Meine Steuern hängt am Ordnungsbegriff der Einkommensteuerleistung und nicht am Vertrag von DATEV Meine Steuern bzw. der mandantengenutzten Beraternummer.

Wie Sie einem bestehenden DATEV SmartLogin für DATEV Meine Steuern wiederverwenden, ist im Hilfe-Dokument 1019953 unter Punkt 3 erklärt.

Wenn Sie die Registrierung für Meine Steuern schon mit einer neuen Beraternummer durchgeführt haben und Ihr Mandant jetzt zwei SmartLogin Zugänge besitzt, gehen Sie wie im Hilfe-Dokument 1026816 vor.

Freundliche Grüße Aydan Atilgan DATEV eG
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metalposaunist
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Doof ist nur, wenn erst mit meineSteuern angefangen wird und es dazu eine private Beraternummer gibt. Kommt dann DUO hinzu und soll das Mandat die Kosten dank mitgliedsgebundenem Mandantengeschäft gleich selbst übernehmen, müsste man die private Beraternummer, also deren Anschrift und Name, auf die Firma ändern, damit DATEV die Rechnung korrekt ausstellen kann und sich die Firma die Vorsteuer ziehen kann. Geht das bei DATEV dann ohne Nachweis? Sonst braucht DATEV immer einen HRB Auszug oder ähnliches. 

 

Oder man bestellt eine neue geschäftliche Beraternummer und lässt dann das bestehende SmartLogin vom LC von Beraternummer A auf B übertragen. Andernfalls muss man ein neues SmartLogin bestellen und der Mandant darf nochmal von vorn anfangen. Uncool 👎.

 


@Aydan_Atilgan schrieb:

eine Bereitstellung durch DATEV ist nicht mehr notwendig.


Naja, geht so, oder? Wie man meinen Ausführungen entnehmen kann, braucht man so oder so immer das DATEV LC, wenn man dem Mandanten ein bisschen #Service bieten will. 

 

Schade, dass wir Genossen keine SmartLogins selber von A nach B schieben können. Weil man das LC auch nicht immer sofort telefonisch erreicht und der SK ggf. länger im Status offen bleibt, ist vielleicht doch "neu machen" der Weg des geringsten Widerstandes. Nicht schön aber da ich ja ungeduldig bin, der wohl schnellste und effizienteste Weg. Muss man dann ein bisschen schön beim Mandanten verpacken und dem via kanzlei.land gleich die neuen Daten zukommen lassen und ja nicht auf die olle Post mit Papier verweisen 😅.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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letzte Antwort am 15.12.2023 13:42:30 von metalposaunist
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