Hallo, leider muss ich zu dem leidigen Thema nochmals einen Thread eröffnen, da ich im Moment eine Antwort über einen Servicekontakt bekam, zu dem ich mir erst einmal den Schaum vom Mund wischen muss . . . Ein PDF das ein liebloses copy/paiste aus Dokument 1019953 enthielt und der Link aufs Dokument darin.
Das geschilderte Problem wurde entweder ignoriert oder wurde zwischen den Ohren schlicht nicht verarbeitet.
Situation:
GmbH mit Unternehmen online - Zugänge wurden auf SmartLogin umgestellt
Prokuristin hat SmartLogin unter der U-BNr. der GmbH.
Wir erstellen auch ihre Einkommensteuer mit Freizeichnung online.
Prokuristin möchte nun weiterhin in Unternehmen online arbeiten, aber auch ihre persönlichen Steuern in "Meine Steuern" bearbeiten und die Steuererklärungen freizeichnen.
Der Ehegatte ist Gesellschafter-Geschäftsführer, der "MeineSteuern" mit Freizeichnung nutzt, aber natürlich jetzt, weil das ja digital alles so toll funktioniert, auch wieder öfter mal in die Auswertungen für die GmbH von unterwegs reinschauen.
Nach Entsorgung des mydentity wurde erstmal kein SmartLogin für ihn bestellt, weil er ja bereits einen für "MeineSteuern" hat und diesen auf "seine" GmbH erweitern möchte.
Die Anforderungen sind ja naheliegend und nachvollziehbar.
Nun hatte ich heute länger recherchiert und aus einem Beitrag aufgeschnappt, dass man dies bei DATEV "freischalten" lassen müsse und nicht selbst vorgenommen werden kann. Der Beitrag war m.W. etwas älter und ob dies so noch zutrifft, dahingestellt.
So. Jetzt haben wir die Situation, dass ein Unternehmen online SmartLogin für MeineSteuern genutzt werden soll und ein SmartLogin von MeineSteuern für Unternehmen online genutzt werden soll. Natürlich haben alle drei Beteiligten andere Unterberaternummern.
Übersehe ich da etwas Grundlegendes ? Das kann doch nicht sein oder müssen jetzt zwei zusätzlich Smartphones her, damit man einen jeweils zweiten SmartLogin bekommt ? 😱
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@deusex schrieb:
Natürlich haben alle drei Beteiligten andere Unterberaternummern.
Und das ist der Fehler?! 🤔 Also nicht Deiner, sondern der organisatorisch systemweite bei DATEV, weil's so ist, wie es ist. Aber ich unterstütze deinen Thread sehr👍! Aktuell löse ich's wie folgt:
1 Beraternummer für den Mandanten, damit dort der DUO Vertrag & meineSteuern Vertrag läuft, damit man's in der RVo freischalten kann. Wurden 2 Beraternummern angelegt (für die GmbH und eine private), kille ich die private Beraternummer wieder, teile der DATEV via SK mit: bitte verschiebe das bereits vorhandene SmartLogin (weil Brief auch schon beim Mandanten inkl. QR-Code 😉) auf die Beraternummer der GmbH. Dann geht das schon mal nicht verloren und man muss kein neues bestellen und nicht dem Mandanten erklären, das 1. Schreiben kann in den Müll, dass sich nur anhand der SmatLogin ID unterscheidet. Das ist schon zu schwierig.
Dann gehe ich in den DATEV Arbeitsplatz > Leistungsübersicht > ganz unten: mandantengenutzte Beraternummer. Dort müsste die private drin stehen. Rechtsklick > Basisfunktionen > löschen. Dann hat man die Verknüpfung von ESt gelöst (nein, nicht die ganze Beraternummer gekündigt ☝️) und kann dann > kontextbezogene Links > myDATEV Mandantenregistrierung starten > vorhandene Beraternummer auswählen. Dann hat man hinter der bereits vorhandenen Beraternummer den meineSteuern Vertrag und kann's in der RVo administrieren.
Im Nachgang lösche ich die private Beraternummer + meineSteuern, was auch drauf lief und habe 1 Beraternummer, 1 SmartLogin und (meistens) die Chefs können dann DUO + meineSteuern zusammen mit 1 iPhone erledigen.
Nachteil: Alle DATEV Schreiben zum Thema meineSteuern landen auch bei der betrieblichen, geschäftlichen Adresse. Erachte ich - Stand heute - für wenig problematisch. Kann mir vorstellen, dass wir damit noch böse auf die Nase fallen 😖.
Alternative: Einen DUO Vertrag für nochmal 10,50€ / Monat auf die private Beraternummer mit dem SmartLogin buchen. Dann erreicht man das gleiche. Wie man die Kosten verargumentieren soll oder wer sie trägt: keine Ahnung.
Als Hinweis: myDATEV Mandantenregistrierung: Hinweise & Fragen
Und nein, ich weigere mich bei jedem gleichen Fall wie diesem hier mit dem DATEV LC sprechen zu müssen. Das hat mich heute auch schon wieder leicht aufgeregt, wenn man Produkte im Shop bestellt und dann > 10min mit der Logistik quatschen muss. Wir reden alle von Digitalisierung, Automatisierung, Industrie 4.0 und 5G und dann sowas DATEV 🤔? Sorry 😫!
Wir reden alle von Digitalisierung, Automatisierung, Industrie 4.0 und 5G und dann sowas DATEV 🤔? Sorry 😫!
Hi, ich hatte heute einen freundlichen Rückruf auf meinen SK mit "proaktiven" Rückfragen.
Das Problem ist wohl bekannt, aber ob und wann eine Umsetzung . . . blah, blah. Die Fachabteilung nimmt sich der Sache nun ernsthaft an und will mich dazu befragen - wäre natürlich schön, wenn es tatsächlich etwas bewegen würde.
Ich sagte, dass dies schlichtweg Grundlagen sind, mit einem SL verschieden U-BNr. und Firmen verwalten zu können.
Die ESt-Erklärung der Prokuristin und Buchhalterin der GmbH liegt schön in FZO und meine Steuern rum und liegt da halt mal so . . . bis auf Weiteres . . . weil ja der SL auf Ihrem Smartphone nur für UO der GmbH frei ist.
Dein Ausführungen habe ich mal rauskopiert und studiere Sie morgen mal, aber diverse Umwege habe ich auch schon versucht. Bin leider gescheitert. Ich berichte. Thx mal.
Ich habe das Thema heute beim RIT einmal auf die Tagesordnung als Frage gebracht und wir haben zusammen festgestellt, dass man meineSteuern besser auf die vorhandene "DUO-Beraternummer" bucht anstatt auf eine neue, wenn es um den geschilderten Fall GF macht DUO und meineSteuern mit 1 SmartLogin geht. Dann setzt man die meineSteuern Rechte besser hart aufs Medium und nicht zur gesamten Beraternummer, wenn darunter noch x andere Mitarbeiter laufen. Aber gut, das sollte klar sein 🤓. Wann auch immer dann Personen als Rechteträger bei DATEV aktiv werden, ist das mit den harten Rechten auf den Medien dann auch egal, weil das meineSteuern Recht an der Person GF mit seinen X Medien festgemacht wird.
Aber Achtung: Wenn der GF am Smartphone dann Belege für meineSteuern abfotografiert und sie aber fälschlicherweise in DUO hochlädt, sehen das, sofern Zugriff auf Belege bestehen, was in 99% der Fälle wohl ist, auch alle anderen X Mitarbeiter. Daran hatte ich jetzt nicht gedacht. Aber wenn die GF schon den Fehler macht, braucht sich der Mitarbeiter weniger Sorgen um Konsequenzen machen 😬😇.
Also @deusex: Wir wir uns das auch drehen und wenden: mit der aktuellen Struktur Beraternummern und dem Rechtekonstrukt werden wir da nicht weiter kommen und uns im Kreis drehen. Wie man's auch macht, ist es irgendwie nicht so schick. Aber wenn Du oder die DATEV doch noch einen genialen Einfall hat: immer her damit 😎.
Ich werde mein persönliches Best Practise so durchziehen wie oben beschrieben und falls ich böse auf die Nase falle, werde ich's berichten.
Zwischenzeitlich konnte ich ein freundliches und konstruktives Gespräch mit der DATEV führen und offensichtlich ist die Problematik bekannt. Ich erwähnte dann eben auch, dass ich es hier schon aufgeschnappt hätte, das man in UO bei der GmbH auch "Meine Steuern" (MSt) freigeben könnte.
Dies erfolgte nun auch und in dem Zuge habe ich dies für alle Beraternummern aller Gmbh´s veranlasst.
1. DATEV MUSS zunächst diese Freischaltung über die Fachabteilung vornehmen. Anforderung via SK. MSt erscheint in der RV der GmbH.
2. Die Person mit SmartLogin (SL) für die GmBH wird für MSt registriert. Es wird KEIN neuer SmartLogin beantragt.
3. Die Person wird aus der Beraternummer der GmbH ausgewählt und für MSt aktiviert und verknüpft.
4. Die Rechtverwaltung des SL aus der GmbH wird erweitert, auf FZO und MSt auf die Mandantennummer der natürlichen Person.
5. Browser-Cache & Co. leeren ( 😉 hat auch dieses Mal wieder eine Barriere aufgelöst)
6. Person erhält Zugang auf UO der GmbH, FZO und MSt
Wir hatten dies so eruiert und dabei festgestellt, dass dies eine Einbahnstraße ist, denn der Weg eines SL nach UO ist nicht möglich, weil der entsprechend UO-Vertrag nicht geschlossen ist und werden kann. Insofern muss in diesem Fall ein SL in der GmbH für die Person beantragt werden und der bestehende SL von MSt deaktiviert werden und dann wie oben beschrieben vorgegangen werden. Muss aber in der Praxis noch getestet werden, wobei dem nichts entgegenstehen würde.
Ich hatte den Eindruck, dass dies so nicht gerne gemacht wurde, weil ggf. datenschutzrechtliche Probleme entstehen könnten, die ich aber nicht sehe. Die Person hat bereits Zugriff in der GmbH und mit ihrem persönlichen SL und der Rechtevergabe exklusiv auf ihre Mandantennummer, sehe ich da keine Überschneidungen.
Für mich ein absolut gangbarer Weg, der genau das soll, was er muss. Jetzt kann ich beruhigt in den Sonnenuntergang reiten 😉
Vielen Dank an der Stelle für den kompetenten und freundlichen Servicekontakt zur Abhilfe der Problematik. 🙏
Damit löse ich die Anfrage selbst.
@deusex: Ich hab' das jetzt 2x gelesen 😲 und am Ende machst Du das doch wie ich auch? Und ich muss das DATEV LC nur bemühen, wenn ich den vorhandenes SmartLogin von Beraternummer A auf B gezogen habe möchte, damit ich nicht kündigen und neu bestellen muss.
Den Rest kannst Du doch auch alleine? 🤔 Das hatte ich ja oben beschrieben. DATEV muss nicht von Hand den Vertrag zu meineSteuern auf der vorhandenen DUO Beraternummer anlegen, das kannst Du auch selbst 😊. Hast Du dann schlussendlich noch 2 Beraternummern (privat und für die GmbH)? Wenn ja, dann nur, weil's so sauber ist? Weil auf der privaten Beraternummer muss ja keine meineSteuern liegen und auch das SmartLogin liegt da nicht mehr. Dann hat man nur eine "leere" Beraternummer ohne Medien und ohne Verträge.
Oder ich verstehe nicht, was Du nun schlussendlich getan hast 😄. Alles, was ich selber erledigen kann, will ich auch tun. Da brauche ich die DATEV nicht auch noch mit beschäftigen.
@deusex , @metalposaunist und Duzende Community-Mitglieder,
... jedenfalls kann niemand behaupten, dass es hier keine Rechtehaber und keine Rechtsgelehrten gibt
@vogtsburger schrieb:
@deusex , @metalposaunist und Duzende Community-Mitglieder,
... jedenfalls kann niemand behaupten, dass es hier keine Rechtehaber und keine Rechtsgelehrten gibt
Sich duzende Community-Mitglieder gibt es zu dutzenden hier, Herr @vogtsburger
@deusex und @metalposaunist genau diese Konstellation gab es doch schon mal in einem Beitrag zu Beginn der "MySteuern-Epoche".
Das wird erst richtig lustig, wenn es in die breite Masse geht und das LC dann zusammenbricht....
Am besten klärt man jetzt schon das organisatorische "Drumherum"....bevor man es irgend wann mal benötigt.....
Bei der Einzelfirma mit DUO, bei welcher der Inhaber nachträglich auf MSt angelegt werden kann, ist das problemlos ohne DATEV möglich. Keine Frage.
Du kannst aber auf eine GmbH MSt schlichtweg nicht aktivieren und wenn auf dieser für die Person, die nachher noch MSt nutzen möchte (bspw. der GesGesch), bereits ein SL vergeben und auf dem Smartphone hinterlegt ist, kommst Du nicht ran.
Den SK bemühe ich vielleicht drei oder vier Mal im Halbjahr und ja, ich möchte da auch unabhängig sein. Keine Frage.
Wäre MSt bei der GmbH "offen" freizuschalten, wäre das Problem erledigt.
Ob Du nun das LC wegen dem Umzug der Beraternummer auf die GmbH bemühst oder wegen der Freischaltung von MSt in der GmbH ist erstmal egal, Beraternummern gibt´s für lau.
Ändern sich später die Verhältnisse und soll der ehemalige Geschäftsführer eben nicht mehr innerhalb der GmbH geführt werden, kann der SL kurzerhand deaktiviert und auf die bestehende Beraternummer von MSt ein neuer beantragt werden.
Ich bin in der Materie auch nicht sattelfest und gestehe, auch nicht alles verstanden zu haben, wie Du es geschildert hast, aber Ähnlichkeiten sind nicht von der Hand zu weisen. Vielleicht habe ich mich auch ein wenig unverständlich ausgedrückt.
Jedenfalls war das bei der DATEV ein Häkchen und wir gingen meine Liste kurz durch. Kurz und schmerzlos.
Beraternummer einer GmbH angegeben - MySt aktiviert - bestätigt ca. 15 Sekunden/GmbH; das Ganze zehnmal und ich habe jetzt Ruhe mit allen Beteiligten und ergänze lediglich die Rechte der Personen, für ihre jeweiligen MSt in der GmbH.
Kündigen und Neubestellen war ja nicht nötig...
@deusex und @metalposaunist genau diese Konstellation gab es doch schon mal in einem Beitrag zu Beginn der "MySteuern-Epoche".
Das wird erst richtig lustig, wenn es in die breite Masse geht und das LC dann zusammenbricht....
Am besten klärt man jetzt schon das organisatorische "Drumherum"....bevor man es irgend wann mal benötigt.....
Ja, das ist richtig, Herr Hofmeister, aber dieser war "ergebnisoffen", weshalb ich da nochmals nachhakte. Diese "Freischaltung" ist übrigens per Standard existent, wird nur für die Anwender generell nicht freigeschalten und ist wohl (noch) Chefsache der Fachabteilung, aus welchen Bedenken auch immer.
Ich sehe da kein Problem damit, wenn die Masse da rein will. Wenn die Freischaltung angeboten würde, könnte das jeder vollends vollkommen selbst in den Rechten administrieren.
Wenn zwar in der Rechteverwaltung MSt bei den GmbH´s administrierbar wäre, die GmbH das nicht nutzen kann und wenn auch niemand MSt von den Beteiligten nutzen wollte, würde das doch auch "kein Stroh fressen".
Ich habe hier grade eine GmbH-Übernahme die noch nicht unter UO läuft. Ich werde dort selbstredend sofort nach Bestellung UO einen SK hinterhersenden, man möge bitte das Häkchen bei Meine Steuern setzen. 🙂
Kurzer Nachtrag. Grade einen Gesellschafter bei MSt registriert, der bereits eine SC und einen SL unter der Beraternummer der GmbH nutzt.
Beide Sicherheitsmedien wurden mit Registrierung und der Rechteabfrage ergänzt - very nice. Das Hinzufügen der Rechte für MSt beschränkt sich dabei selbstredend auf die MNr des Gesellschafters aus der ESt.
Zugriff via SC oder SL auf zwei GmbH´s und jetzt auf seine MSt. Dauer 30 Sekunden ! Die RVO sieht gut aus. Ich bin entzückt 😉
Werde morgen zunächst mal das Feedback einholen ob es "da draußen" auch wirklich gut ausschaut.
"Ich habe das Thema heute beim RIT einmal auf die Tagesordnung als Frage gebracht und wir haben zusammen festgestellt, dass man meineSteuern besser auf die vorhandene "DUO-Beraternummer" bucht anstatt auf eine neue, wenn es um den geschilderten Fall GF macht DUO und meineSteuern mit 1 SmartLogin geht."
Nagativ. Datentrennungsgebot DSGVO. So lagern die privaten Daten des GF auf der Nummer der GmbH. Wenn er dann nicht mehr GF ist?
Genau das wollte ich an sich vermeiden . . . 😞 Ist mir eben bei der Neuanlage passiert.
Insofern kommt man nicht umhin, eine eigene Beraternummer für MSt generieren zu lassen, wie in meinem ersten Fall und die Rechte der bestehenden SL/SC auf diese neue Beraternummer zu erweitern.
Wieso😞? Auf ESt Mandat neue UB-Nummer anlegen via Registrierung Mydatev🤢.
Dann via SK beantragen dass auf DUO UB-Nummer DATEV meine Steuern zu administrieren sein soll.
Viola DSGVO konform DUO SmartLogin für meine Steuern des GF eingerichtet.
Kinderspiel
Gelöscht und geändert:
Grade gemacht und da alle GmbH für MSt freigeschalten sind, ging das recht zügig.
@deusex schrieb:
Du kannst aber auf eine GmbH MSt schlichtweg nicht aktivieren
Yes, okay. Weil in den Stammdaten hinterlegt ist: Firma und das Icon dazu auch nur das Häuschen ist. War bei uns noch nie der Fall. Bei uns steht in den Stammdaten es so, dass das Häuschen und auch die Person daneben zu sehen ist. Dann kann man meineSteuern sehr wohl wieder bestellen. 😂 Verrückt.
@jjunker schrieb:
Nagativ. Datentrennungsgebot DSGVO. So lagern die privaten Daten des GF auf der Nummer der GmbH. Wenn er dann nicht mehr GF ist?
Die ESt-Daten liegen aller unter der Kanzleiberaternummer. Ich ermächtige via RVo die Personen mit eigener Beraternummer nur auf die ESt-Daten zugreifen zu können. Wenn das nicht DSGVO-konform wäre, würde ich mir hier eine Abfrage der DATEV wünschen, die das im Zweifel auch unterbindet.
Ich bin jetzt raus 😵. Ich komme da nicht mehr mit. Für mich zu kompliziert das verstehen zu wollen, wer was wie macht 😂. Hauptasche der Bums funktioniert. Beim RIT hat DATEV dazu gestern noch so gesagt und kein Best Practise wirklich angeboten; @deusex Du machst es nun so - verstehe wer will, warum uns DATEV hier nicht an die Hand nimmt und mal ein Info-DB aufsetzt, was man wie am besten macht.
Wie gesagt, wenn ich auf die Nase falle schreibe ich's hier rein. Ansonsten: Viel Spaß, wenn nicht mal wir Vorreiter aus der Community das alle zu 100% nachvollziehen können 😂.
Wenn die Daten auf der Hauptberaternummer liegen alles save. Stimmt.
Es gibt mehrere Wege nach Rom.
Ich für meinen Teil halte den Weg neue UB-Nummer für ESt Mandat für den richtigen. Hintergrund ist, dass man so eine einheitliche Struktur über die meine Steuer Bestände schafft. Wenn die UB-Nummer zukünftig (2-5 Jahre) doch nochmal gebraucht wird gibt es zu jedem meine Steuern Bestand wenigstens eine. 🤗
Sonst bin ich komplett bei dir. Wenn ich versuche den Schlamassel unseren beiden Cheffinnen zu erklären kommt die Antwort:
" Gut schau das es läuft"
Arm diejenigen die sich um so einen Summs neben ihrem eigentlichen Job auch noch kümmern sollen.🤔Wie soll das gehen?
Bei der Neuanlage/Registrierung der bereits rechteaktiven Person für MSt ist ja zwischenzeitlich auch die Bestellung des SL verknüpft und ein automatisches Anschreiben mit den Zugangsdaten wird generiert.
Dem Mandanten sollte dann zumindest mitgeteilt werden, dass er mit seinem bestehende SL weiterarbeiten kann, nichts weiter zu veranlassen hat (kommt immer gut an) und dies ignorieren soll (können Mandanten am Besten 😉 )
Der neue SL auf der neuen "privaten" UBNr wäre dann, sicherheitshalber, noch in der RVO zu deaktivieren.
Die Zugangsdaten zum neuen, "eigenen" SL könnten ja für später aufbewahrt werden, sollte es tatsächlich zu einer Trennung von der GmbH kommen und das ESt-Mandat bleiben; erfahrungsgemäß ist dieser Fall jedoch eher selten.
@metalposaunist : Habe Deine Ausführungen nochmals gelesen und verstanden 😉 .
Die "Junker-Variante" ist m.E. passender.
Im Prinzip müssten nur die betroffenen Gesellschaften mit ihren UBNr gelistet werden, an die Fachabteilung DUO/MSt per SK übermittelt werden und darum gebeten werden, diese in DUO für MSt freizugeben.
Wäre diese "Blockade" nicht, hätten wir "business as usual" und in wenigen Minuten administriert.
Ende gut. Alles gut.
Guten Tag,
hier eine kurze Information:
Zur Thematik der Wiederverwendung von Medien aus DATEV Unternehmen für DATEV Meine Steuern und andersrum finden Sie die Szenarien inkl. Lösungsmöglichkeiten in diesem Infodokument.
Mit freundlichen Grüßen
Robin Meyer
DATEV eG
@Robin_Meyer hat sich DATEV endlich dazu durchgerungen daraus eine offizielle Lösung zu machen. 👍
Sogar mit verständlicher Anleitung und allen gängigen Szenarien. 😃
@metalposaunist Man höre und staune was public machen einer Sonderlösung nicht alles bewirken kann. 😏
"Es geschehen noch Zeichen und Wunder."
Guten Morgen in die Runde,
ist damit die benötigte Freischaltung durch den SK im Fall GmbH/GmbH-GF hinfällig, wie oben von @deusex beschrieben wurde oder gilt das nur für (Einzel-)Unternehmen (Punkt 2 im Infodokument)?
Habe nämlich gerade einen Fall auf den Tisch, wo DUO schon genutzt wird und jetzt soll für die GF noch meine Steuern dazu kommen.
Danke im Voraus!
@rm6 schrieb:
ist damit die benötigte Freischaltung durch den SK im Fall GmbH/GmbH-GF hinfällig, wie oben von @deusex beschrieben wurde oder gilt das nur für (Einzel-)Unternehmen (Punkt 2 im Infodokument)?
Korrekt. Einfach meineSteuern auf die GmbH bestellen, wo es schon SmartCard und SmartLogin gibt und dann wohl statt Gruppe doch hart meineSteuern beim GF aktivieren.
Kommt Ende 2021 doch Personen als Rechteträger nutzt man meineSteuern dann ohne Gruppen auf SmartCard und SmartLogin.
Auf auf die GmbH erhält man keine Auswahl bei der Mandantenregistrierung für "Meine Steuern", was wohl auf die Art des Mandates zurückzuführen ist.
Bisher war dies jedoch nicht einfach möglich, weil "Meine Steuern" unter der GmbH-Beraternummer nicht aufgeführt war und ich persönlich dies per SK bei den Gesellschaften freischalten ließ. Aktuell wurde hier wohl dran gearbeitet, was ich noch nicht getestet habe.
Siehe ----> Erweiterung Zugangsmedium auf "Meine Steuern" , wodurch eine Freischaltung via SK nicht mehr nötig sei.
Den/Die Geschäftsführer für "meine Steuern" über den DAP (kont. Links) registrieren und statt der Anlage einer neuen Beraternummer die Beraternummer der GmbH nutzen.
und anschließend die Rechte des Geschäftsführers im bestehenden Sicherheitsmediums in Rechtverwaltung online für "Meine Steuern" erweitern, wenn man dies nicht bereits bei der Abfrage im Registrierungsprozess gemacht hat.
Mann muss in dem Aspekt allerdings den Weggang eines Geschäftsführers bedenken, wenn er "Meine Steuern" bei einem anderen Berater weiterführen möchte, aber sein Zugang über die Beraternummer seiner Ex-GmbH lief (thx @metalposaunist ); möglicherweise müsste hier ein Transfer der Speicherstände in "Meine Steuern" von einer auf eine andere Beraternummer möglich gemacht werden.
Alles klar, ich gebe dann nochmal Feedback, ob alles gefunzt hat. Danke nochmal und einen schönen Tag noch!
Gerade das Dokument noch einmal gelesen. --> Da wird ja wieder alles auf eine Unterberaternummer gepackt.
Das ist bei einer Kapitalgesellschaft und einer natürlichen Person nicht Ziel führend.
Gerade den Fall:
EST Mandat "DATEV meine Steuern" im Einsatz, UB vorhanden, gründet eine GMBH.
Nach dem verlinkten Dokument von @Robin_Meyer soll ich die bestehende Unterberaternummer wiederverwerten. Dabei hat auf diese Nummer auch der Ehemann Zugriff kann für diese UB auch Servicekontakte aufmachen. Er ist r kein Angestellter der GmbH.
😨Wenn ich jetzt hingehe und die DATEN nicht auf der Hauptberaternummer lasse, möchte ich von DATEV erklärt bekommen warum, dass DSGVO konform sein soll. Datentrennungsgebot.
Ich für meinen Teil werden jetzt eine neue Unterberaternummer für den Unternehmen Online Bestand generieren und dann via SK meine Steuern auf dem damit verbundenem SmartLogin administrierbar machen lassen.
--> Himmel Arsc h und Zwirn.
Infodokument. 👎
@jjunker schrieb:
Dabei hat auf diese Nummer auch der Ehemann Zugriff kann für diese UB auch Servicekontakte aufmachen. Er ist r kein angestellter der GmbH.
Dann nimm ihm das Recht doch weg? Kann man sich doch in der RVo kaputt administrieren 😄. Aber ja, ich weiß, was Du sagen willst 😉.
Guten Tag,
die Daten zu DATEV Meine Steuern liegen nicht auf der mandantengenutzten Beraternummer sondern sind mit dem Ordnungsbegriff im Rechenzentrum verknüpft. Dieser läuft im Normalfall auf die Beraternummer Ihrer Kanzlei.
Sie können den Ehemann auf diesen Ordnungsbegriff in der Rechteverwaltung online bzw. direkt im Registrierungsprozess freischalten oder eben nicht, wenn dieser keinen Zugriff haben soll.
Der Ehemann hat nur auf den/die Bestände bzw. Ordnungsbegriffe Zugriff, für die er in der Rechteverwaltung online freigeschaltet wurde
Mit freundlichen Grüßen
Robin Meyer
DATEV eG
Das leuchtet soweit ein und ist genau, dass was @metalposaunist mit bitterer Ironie vorgeschlagen hat.🤐
Und an einer Stelle stimmt Ihre Aussage schlicht nicht.
Für den Servicekontakt gibt es nur den Ordnungsberiff Beraternummer. Darf der Ehemann jetzt automatisch Servicekontakte für die Kapitalgesellschaft seiner Frau anlegen? Oder soll ich Ihm verbieten Servicekontakte anzulegen?
Daher bitte SK 54276698 wie erbeten umsetzen.
@jjunker schrieb:
Darf der Ehemann jetzt automatisch Servicekontakte für die Kapitalgesellschaft seiner Frau anlegen?
Jap, weil DATEV automatisch ein paar Rechte bei jeder neuen UserID vergibt: DFÜ über Internet müsste auch immer standardmäßig hart auf dem Medium angehakt sein. Zumindest ist jede neue UserID nicht wirklich blank an Rechten.