@jjunker schrieb:
Gibt es ein Rezept wie man kopiert und es trotzdem Emojis bleiben?
Nein, aber m.E. ist es einfacher den Button "Emoji einfügen" zu benutzen und dann im Suchfeld einen Textteil des Emoji einzugeben, dass man verwenden möchte - geht schneller als woanders kopieren und hier einfügen.
Und falls Sie ein wenig ausprobieren möchten, hier entlang bitte: Bereich zum Ausprobieren - DATEV-Community
In dem Fall war die Größe volle Absicht. 😇
Guten Tag,
@Gelöschter Nutzer schrieb:Mit der geplanten Freigabe der Listenansicht (siehe diese DATEV Idea) wird es auch möglich sein im Portal mehrere Dokumente zu selektieren und herunterzuladen. Eine Archiv DVD o.ä. gibt es nicht.
DATEV Hilfe-Center Ausblick Meine Steuern
Hält der Zeitplan bis 06/2021 denn?
wir arbeiten mit Hochdruck daran und ich bin vorsichtig optimistisch. 😊
Wir werden in der o.g. DATEV Idea berichten sobald es Neues zu berichten gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Robin Meyer
DATEV eG
Hallo deusex,
aktuell stehen wir auch vor der Frage, Mdt. mit DUO und GF bekommt meine Steuern.
Von der Sache würden wir auch meine Steuern auf eine separate UB-Nr. buchen, und dem SL aus dem Unternehmen die Rechte geben.
Hat sich an deinem Vorgehen zwischenzeitlich etwas geändert, und muss die von Dir unter Pkt. 3 beschriebene Rechtefreigabe weiterhin über das LC freigegeben werden?
Danke und Gruß
Jörg
Wenn ich lese dass ein GF meine Steuern bekommt wird Ihnen das Recht auf meine Steuern in der RVo für sein Zugangsmedium aktuell wohl nicht angezeigt?
Hallo jjunker,
ja richtig.
Gruß
Jörg
SK aufmachen.
"Bitte das "Recht Meine Steuern" für die Unterberaternummer der Kapitalgesellschafft Mustermann UB 123456789 / 98765 administrierbar machen."
gleich an die Fachabteilung RVo. Dann wird Ihnen das Recht in der RVo angezeigt.
Den Bestand für meine Steuern aber unter dem privaten Mandat des GF anlegen.
Dann kann hart auf dem Medium des GF (läuft unter UB der Kapitalgesellschafft) unter dem Recht "meine Steuern" Ihre Hauptberaternummer / Mandantennummer (private EST des GF) eingetragen werden.
Damit ist auch dem Datentrennungsgebot der DSGVO genüge getan. Die privaten Daten des GF liegen nicht neben den Daten der Firma.
SK ist raus.
Danke für die Info!
Guten Tag,
leider sind NICHT alle Szenarien damit abgedeckt. Wir haben zum Beispiel häufig die Konstellation "Selbständiger Künstler" (Mandantentyp Einzelunternehmer), der von einer Management-Agentur (Md-Typ Unternehmen) betreut wird.
Sein Einzelunternehmen hat Standort A, die Agentur hat Standort B, Agentur nutzt DUO, Angestellter der Agentur hat Zugangsmedium. Dann will Einzelunternehmer DUO und Meine Steuern. Da anderer Standort, wird Unternehmen online neu bestellt für Einzelunternehmer mit eigener Unterberaternummer. Der Künstler will oder kann sich aber nicht um die Belege für sein Unternehmen und für seine Einkommensteuer kümmern (die meisten Mandanten sind nicht mal imstande, die Belegarten zu unterscheiden), er will, dass das die Angestellte der Agentur macht. Rechteadministration für DUO kein Problem, aber für Meine Steuern ginge dann nur der Weg über den SK, damit die Rechte für Meine Steuern beim Zugangsmedium des Unternehmens sichtbar werden. Das ist sehr umständlich, arbeits- und kostenintensiv und wäre vermeidbar.
Warum kann man nicht Mandantentypunabhängig bei allen Zugangsmedien alle Rechte administrieren?
Gibts hierzu Ende 2023 neueres?
Nein. Es gelten die bekannten Lösungen / Workarounds weiterhin. Da ich mich aber in der RVo und allgemein mit dem Zusammenhang der Beraternummern gut auskenne, finde ich die gar nicht mal schlecht. Ist zwar keine schöne Lösung aber Hauptsache es funktioniert smart und effizient.
Hallo Community,
eine Bereitstellung durch DATEV ist nicht mehr notwendig.
Zur Nutzung eines bestehenden SmartLogins des Mandanten für DATEV Meine Steuern können Sie über die MyDATEV Mandantenregistrierung die mandantengenutzte Beraternummer (inklusive Zugangsmedium) von Unternehmen online wiederverwenden.
Anschließend ist das Recht zur Nutzung für die jeweilige mandantengenutzte Beraternummer in der Rechteverwaltung online verfügbar.
Im Rahmen der MyDATEV Mandantenregistrierung kann den jeweiligen bestehenden Zugangsmedien das Recht für Meine Steuern direkt vergeben werden.
Sofern weitere Personen (mit Zugangsmedien) unter der mandantengenutzten Beraternummer hängen und diese nicht für den Bestand von DATEV Meine Steuern freigeschaltet werden sollen, haben Sie durch Ausblenden die Möglichkeit diese Personen nicht das Recht für den Bestand von Meine Steuern zugeben.
Der Bestand von DATEV Meine Steuern hängt am Ordnungsbegriff der Einkommensteuerleistung und nicht am Vertrag von DATEV Meine Steuern bzw. der mandantengenutzten Beraternummer.
Wie Sie einem bestehenden DATEV SmartLogin für DATEV Meine Steuern wiederverwenden, ist im Hilfe-Dokument 1019953 unter Punkt 3 erklärt.
Wenn Sie die Registrierung für Meine Steuern schon mit einer neuen Beraternummer durchgeführt haben und Ihr Mandant jetzt zwei SmartLogin Zugänge besitzt, gehen Sie wie im Hilfe-Dokument 1026816 vor.
Doof ist nur, wenn erst mit meineSteuern angefangen wird und es dazu eine private Beraternummer gibt. Kommt dann DUO hinzu und soll das Mandat die Kosten dank mitgliedsgebundenem Mandantengeschäft gleich selbst übernehmen, müsste man die private Beraternummer, also deren Anschrift und Name, auf die Firma ändern, damit DATEV die Rechnung korrekt ausstellen kann und sich die Firma die Vorsteuer ziehen kann. Geht das bei DATEV dann ohne Nachweis? Sonst braucht DATEV immer einen HRB Auszug oder ähnliches.
Oder man bestellt eine neue geschäftliche Beraternummer und lässt dann das bestehende SmartLogin vom LC von Beraternummer A auf B übertragen. Andernfalls muss man ein neues SmartLogin bestellen und der Mandant darf nochmal von vorn anfangen. Uncool 👎.
@Aydan_Atilgan schrieb:
eine Bereitstellung durch DATEV ist nicht mehr notwendig.
Naja, geht so, oder? Wie man meinen Ausführungen entnehmen kann, braucht man so oder so immer das DATEV LC, wenn man dem Mandanten ein bisschen #Service bieten will.
Schade, dass wir Genossen keine SmartLogins selber von A nach B schieben können. Weil man das LC auch nicht immer sofort telefonisch erreicht und der SK ggf. länger im Status offen bleibt, ist vielleicht doch "neu machen" der Weg des geringsten Widerstandes. Nicht schön aber da ich ja ungeduldig bin, der wohl schnellste und effizienteste Weg. Muss man dann ein bisschen schön beim Mandanten verpacken und dem via kanzlei.land gleich die neuen Daten zukommen lassen und ja nicht auf die olle Post mit Papier verweisen 😅.
@Aydan_Atilgan Ich habe DATEV Meine Steuern mit vorhandener mandantengenutzter Beraternummer einrichten - DATEV Hilfe-Center gelesen.
Genau an dem Punkt muss ich leider nochmal einhaken.
Wir haben jetzt einen GF einer GmbH den ich für meine Steuern registrieren möchte.
Wie üblich soll er nicht mit zwei SmartLogins belästigt werden.
Zum 01.01.2025 verlässt uns die GmbH im Guten und der GF bleibt mit seiner Einkommensteuererklärung bei uns.
Bedeutet im Januar wird die Mandantengenutzte Beraternummer der GmbH nicht mehr bei uns aufgehängt sein.
Meine Vorstellung der ESt Datensatz bleibt ja bei uns (weil mit unserer Beraternummer verknüpft (?)) und anschließende Administration im Rechteraummanagement zusammen mit der neuen Beraterin ist wohl zu utopisch?
Dann würde es ja mehr Sinn machen ich lege eine neue Mandanten genutzte Beraternummer an und lasse mir das Recht DATEV meine Steuern zu admininstrieren in der GmbH via SK anzeigen.🤔
Hallo @jjunker,
folgend eine kurze Beschreibung der beiden möglichen Szenarien:
Das in Ihrem Fall richtige Szenario können Sie selbst bestimmen.
Viele Grüße
Stefan Bär | DATEV eG