Hallo liebe Community,
ich habe zum ersten mal über die euBP auch den Fragebogen elektronisch übermittelt. Nun fragt ein Mandant, ob er eine Kopie dieses Fragebogens haben könnte. Gibt es eine Möglichkeit, diesen auszudrucken?
Viele Grüße
Alexander Güller
Hallo Herr Güller,
der Ausdruck des Fragebogens ist nicht möglich.
PDF Export?
@Gökhan_Aras schrieb:Hallo Herr Güller,
der Ausdruck des Fragebogens ist nicht möglich.
Und wie dokumentieren wir dann gegenüber unseren Mandanten (und im Streitfall auch gegenüber der DRV), was angegeben wurde?
Ist nicht vorgesehen, da im Datensatz Fibu-/Lohnauswertungen enthalten und davon erhalten Sie ja auch kein druck-/exportierbares Dokument.
Der Fragebogen wird aber von der DRV korrekt verarbeitet, wenn die Eintragungen erfolgt sind und der Haken gesetzt wurde (Bestätigung "unser" Betriebsprüferin vorige Woche).
@Uwe_Lutz schrieb:
Und wie dokumentieren wir dann gegenüber unseren Mandanten (und im Streitfall auch gegenüber der DRV), was angegeben wurde?
Ich persönlich würde die Angelegenheit jetzt nicht so hoch hängen. Was für Informationen werden denn abgefragt, die bei einer Prüfung auf die Füße fallen könnten?
Es wird doch schon im Eigeninteresse sein, die wenigen Angaben entsprechend zu markieren bzw. einzutragen.
(Übrigens, im Fragenbogen wird auf Seite 2 noch einiges abgefragt, was hier überhaupt keine Rolle spielt.)
@ulli_preuss schrieb:
Ich persönlich würde die Angelegenheit jetzt nicht so hoch hängen.
Was heißt, nicht so hoch hängen?
Okay, der Streitfall mit der DRV über die Angaben ist vielleicht nicht unbedingt so schnell möglich.
Aber unsere Mandanten sind es gewohnt, über alle Daten, die wir an Dritte weitergeben, informiert zu werden. Und ich halte es für eine Selbstverständlichkeit, dass dies von der DATEV auch angeboten wird.
Wenn eine Ausgabe der Daten nicht möglich ist, werde ich mir überlegen, der DRV-Prüferin, die sich für dieses Jahr schon angekündigt hat, zu sagen, dass wir das Formular vermutlich nicht elektronisch einreichen können, da ein Ausdruck der Daten für die Mandanten nicht möglich ist.
@Uwe_Lutz schrieb:
Aber unsere Mandanten sind es gewohnt, über alle Daten, die wir an Dritte weitergeben, informiert zu werden.
Und das ist ja auch nicht in Abrede zustellen. Aber bitte nicht falsch verstehen Herr Kollege, ich schätze Ihre Expertise und Ihre Beiträge hier im Forum sehr, aber die Mandanten waren es früher auch gewohnt, die Auswertungen und B/N-Abrechnungen auf Papier gedruckt zugesandt zu bekommen.
Ich weiß jetzt nicht, inwieweit Sie digitalisiert sind, aber bei uns gibt es bis auf eine Ausnahme keinen Mandanten mehr mit irgendwelchen Papierauswertungen. Die Umstellung war teilweise recht mühsam, aber mittlerweile sind es die Mandanten digital "gewöhnt".
Mit dem "Hochhängen" meinte ich, dass es doch etwas merkwürdig ist, ausgerechnet den Fragebogen-Dialog mit den wenigen Informationen als dokumentationswürdig zu behandeln, wo doch im Rahmen der euBP schon seit Jahren neben den obligatorischen Lohnauswertungen umfangreiche Fibu-Daten an die DRV übermittelt werden, deren Umfang ja auch nirgendwo ausdruckbar protokolliert wird.
Wenn eine Ausgabe der Daten nicht möglich ist, werde ich mir überlegen, der DRV-Prüferin, die sich für dieses Jahr schon angekündigt hat, zu sagen, dass wir das Formular vermutlich nicht elektronisch einreichen können, da ein Ausdruck der Daten für die Mandanten nicht möglich ist.
Die elektronische Einreichung der Fragebogen-Daten ist nicht verpflichtend (Besprechung mit "unserer" Prüferin).
Und ich halte es für eine Selbstverständlichkeit, dass dies von der DATEV auch angeboten wird.
Wie Sie evtl. wissen, bin ich mit Sicherheit niemand, der der DATEV kritiklos gegenüber steht, ganz im Gegenteil. Aber hier, im Anbetracht der wenigen Informationen aus dem Fragebogen-Dialog, eine zusätzliche Ausgabemöglichkeit programmiert haben zu wollen, wobei es diese bei den anderen, viel umfangreicheren Daten nicht gibt und offenkundig auch nicht verlangt wird, halte ich dann doch etwas zu viel des Guten.
(Disclaimer: Ich rechne jetzt mittlerweile auch schon knapp 27 Jahre Löhne ab, bin also kein Berufseinsteiger, dem Ihre Beweggründe möglicherweise vollkommen fremd erscheinen.)
Hallo Herr Gökhan,
auf der Statusinformation stehen alle übermittelten Daten.
Hier finde ich aber nicht die Bestätigung für das Formular.
Nun wird permanent in Frage gestellt, dass ich dies mit übermittelt habe.
Wie kann ich das Formular nochmals übermitteln, ohne Lohndaten zu übermitteln?
Die elektronische Übermittlung finde ich grundsätzlich gut, aber ohne Nachweis nur halb soviel wert.
Hallo,
der Fragebogen kann nur unmittelbar mit der euBP zusammen übermittelt werden.
Eine Übermittlung ohne euBP-Daten ist nicht möglich. Wenn euBP-Daten bereits übermittelt wurden, ohne den Fragebogen auszufüllen, muss dieser wie bisher auch direkt mit der DRV ausgefüllt werden, d.h. außerhalb der euBP.
Wo kann ich dann in der Statusinformation sehen und beweisen, dass ich das Formular mit ausgefüllt habe?
Das wäre wichtig.
Die gibt es nicht, wie hier schon mehrfach geschrieben.
In Anbetracht der erfassten und danach zu übermittelnden Daten lassen Sie es doch jetzt gut sein. Da Sie diesen Fragebogen nicht verpflichtend übermitteln müssen, schicken Sie ihn wie gehabt an den Prüfdienst - per Papier, E-Mail oder Brieftaube.
Ich finde es nicht zielführend in dieser weise zu antworten, auch nicht als Fachmann.
Es geht doch schlichtweg darum, Zeit zu sparen. Darum ist die elektronische Übermittlung dieses Formulars eine sehr gute Idee.
Doch leider haben wir es auf der anderen Seite (DRV) nicht immer mit IT-Spezialisten zu tun und die Übermittlung wird permanent in Frage gestellt. Damit spare ich keine Zeit, wenn ich anschließend doch mit dem Papier arbeiten muss.
Dies ist eine Anregung an Datev, sich etwas zu überlegen. Spätestens wenn dieser Weg Pflicht wird, muss die Dokumentation nachgeholt werden.
@ulli_preuss schrieb:
Ich weiß jetzt nicht, inwieweit Sie digitalisiert sind, aber bei uns gibt es bis auf eine Ausnahme keinen Mandanten mehr mit irgendwelchen Papierauswertungen. Die Umstellung war teilweise recht mühsam, aber mittlerweile sind es die Mandanten digital "gewöhnt".
Mit dem "Hochhängen" meinte ich, dass es doch etwas merkwürdig ist, ausgerechnet den Fragebogen-Dialog mit den wenigen Informationen als dokumentationswürdig zu behandeln, wo doch im Rahmen der euBP schon seit Jahren neben den obligatorischen Lohnauswertungen umfangreiche Fibu-Daten an die DRV übermittelt werden, deren Umfang ja auch nirgendwo ausdruckbar protokolliert wird.
Welche Fibu-Daten grundsätzlich übermittelt werden (müssen), ist aber ja an anderer Stelle dokumentiert, und die BWA, SuSa usw. hat der Mandant i.d.R. schon bekommen.
Und den Fragebogen als PDF zu "drucken" bzw. zu exportieren ist m.M.n. eben nicht mit Papierauswertungen zu vergleichen. Im Gegensatz zur bisherigen Vorgehensweise, bei der ich den Papier(!)fragebogen aus der Prüfungsanordnung ausfüllen und entweder per Post oder scannen und per Mail an den Mandanten sende. Zudem der Mandant, wie @Uwe_Lutz sagt, es an der Stelle eben gewohnt ist den Fragebogen zur Unterschrift vorgelegt zu bekommen. Wenn das mit dem elektronischen Fragebogen wegfällt, ich ihm aber auch nachträglich keine "Kopie" schicken kann, ist das Mist.
An der Stelle würde ich Ähnlichkeiten zu BEA sehen, wo ich ja auch eine Kopie der übermittelten Arbeitsbescheinigung für die Unterlagen des Mandanten bekomme.
Ich habe das Gefühl, dass wir hier aneinander vorbei schwätzen...
Warum geht es mir:
Nachdem die Daten (Fibu und Lohn) via euBP übermittelt wurden, gibt es von Datev eine Statusinformation, in welcher die Schritte dokumentiert werden: Übermittlung, Bereitstellung, Annahme DRV etc.
Hier erscheinen alle Daten, welche von uns zur Übermittlung bereit gestellt wurden mit Angabe der Jahreszahlen.
Aber die "Mitlieferung" des Formulars taucht hier nicht auf.
Es geht nicht darum, dem Mandanten etwas zur Verfügung zu stellen, sondern einen Nachweis gegenüber der DRV zu haben, dass das Formular mitgeliefert wurde.
Da wir hier nur digital arbeiten, wäre mir ein nachträgliches schicken von diesen Papieren lästig, da ich dann auch wieder die Unterschrift des Mandanten einholen muss, was bisweilen bei schwierigen Mandaten zeitraubend ist.
@Matten schrieb:.....................Aber die "Mitlieferung" des Formulars taucht hier nicht auf.
Es geht nicht darum, dem Mandanten etwas zur Verfügung zu stellen, sondern einen Nachweis gegenüber der DRV zu haben, dass das Formular mitgeliefert wurde.
Da wir hier nur digital arbeiten, wäre mir ein nachträgliches schicken von diesen Papieren lästig, da ich dann auch wieder die Unterschrift des Mandanten einholen muss, was bisweilen bei schwierigen Mandaten zeitraubend ist.
Ich habe durchaus Verständnis für Ihren Wunsch. Aber reicht da nicht auch ein Screenshot (oder zwei)? Unterschriften durch den Mandanten holen wir bisher nicht ein. Und die DRV meldet sich übrigens bei uns so lange, bis die das "Ding" haben!
Ich weiß mir schon zu helfen, zumindest für das nächste Mal...
Es ist nur schade, dass Datev die Umsetzung nur halb gemacht hat.
Also wenn ich in "Digitale Betriebsprüfung Personalwirtschaft" die Statusinformation abfrage, wird mir zurückgemeldet: "Der Sendeauftrag inklusive Fragebogen ist im Rechenzentrum angekommen und wird nach 22 Uhr an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt" und später "Die Daten wurden von der Deutschen Rentenversicherung angenommen." Und die Statusinformation kann ich exportieren und dann auch speichern.
Ist das dann nicht der gewünschte Nachweis? Hab ich da was falsch verstanden?
Ist das dann nicht der gewünschte Nachweis? Hab ich da was falsch verstanden?
... aber da steht dann wohl nicht, dass der Fragebogen ausgefüllt wurde und mit übermittelt wurde.
Finde es auch gut, wenn man reinschaut und genau sieht was man gemacht hat. Da ist die Dokumentation schon noch bisschen ausbaufähig.
Hallo,
da der Fragebogen aktuell nicht verpflichtend, sondern optional ist, gibt es keine Möglichkeit zu beweisen, dass das Formular ausgefüllt wurde.
Sofern die Eintragungen erfolgt sind und der Haken gesetzt wurde, wird der Fragebogen von der DRV immer zusammen mit der euBP-Übermittlung korrekt verarbeitet.
Interessante Diskussion hier. Trotzdem verwundert mich, für wie wichtig dieser Fragebogen und dessen Ausdruck betrachtet wird. Ich weiß ja nicht wie bei anderen die Prüfungen ablaufen. Bei uns läuft der Kontakt mit dem/der Prüfer/in meist "auf dem kurzen Dienstweg".
Soll heißen, daß in dem Fragebogen neben den Ansprechpartnerdaten nur mitgeteilt wird ob eine Lohnsteuerprüfung stattgefunden hat, ob Wertguthaben bestehen und ob nicht angemeldete Familienangehörige beschäftigt wurden. Aus unserer Sicht und der Sicht der für uns zuständigen Prüfer handelt es sich dabei lediglich um Zusatzinformationen aber nicht um prüfungsrelevante Angaben.
Früher wurde der Papierfragebogen telefonisch geklärt, falls wir vergessen hatten den vorher zu schicken.
Also ganz ehrlich, warum muß ich die drei Kreuzchen irgendwo ausdrucken und ablegen?
Sobald der Prüfungsbescheid rein ist hat sich die Sache doch eh erledigt. Für mich ist das zu viel Aufwand für eigentlich nichts.
Gruß E.
Ich habe dies geprüft.
Gestern habe ich LuG-Daten und Formular übermittelt. Heute wird tatsächlich diese Statusmeldung gebracht.
Daten, welche ich Ende März übermittelt habe, haben diesen Zusatzvermerk nicht.
Werde dies jetzt jedes Mal prüfen.
Ich will nichts ausdrucken, für wen auch immer. Möchte nur kontrollieren können, was übermittelt wurde.