Das habe ich gemacht - zurück geändert. Aber der Zeitraum wurde bei der nächsten Abfrage dann erneut überschrieben und die Krankenkasse hat inzwischen für den einen Zeitraum zwei Stornierungen von mir vorliegen.
Ich habe jetzt den Beginn entsprechend geändert und gemeldet und warte darauf, dass ich die Rückmeldung bekomme um zu sehen, ob es dann klappt.
Die weiteren Daten frage ich nicht mehr elektronisch ab - bis hoffentlich eine bessere Lösung bei LODAS gefunden wird für nächstes Jahr, wenn es Pflicht wird.
Ich dachte auch, dass Probezeit bei der eAU heißt, dass man etwas probieren kann, ohne dass es Auswirkungen hat. Aber die Krankenkassen sagen, sie dürfen schon jetzt nicht mehr manuell eingreifen, auch wenn es offensichtliche Fehler sind.
Viele Grüße Silke Detlefs
Ich steige aus dem elektronischen Meldeverfahren aus!
Mir ist das viel zu aufwendig und nervig!
Ich hoffe, wenn es endgültig eingeführt wird, dass es eine komfortableres und einfacheres Verfahren sein wird.
@pogo schrieb:Hier ist alles schön beschrieben und es gibt 5 Seiten mit Beispielen. Da bleibt doch sicher keine Frage mehr offen. 👍🤣
Das verlinkte Dokument ist nicht mehr vorhanden, weil von Version 1.2 abgelöst.
Die Verfahrensbeschreibung Version 1.2. ist hier zu finden:
2022_07_05_finale_Version_Verfahrensbeschreibung_1.2.pdf (gkv-datenaustausch.de)
Dann verlinken wir doch auch besser die Seite, auf der die aktuelle Version der eAU Verfahrensbeschreibung immer zu finden ist. 🙂
@pogo schrieb:Dann verlinken wir doch auch besser die Seite, auf der die aktuelle Version der eAU Verfahrensbeschreibung immer zu finden ist. 🙂
https://www.gkv-datenaustausch.de/arbeitgeber/eau/eau.jsp
Danke! Die hatte ich gesucht, aber nicht gefunden... Nur das PDF über den Suchschlitz der gkv-Webseite...
Hallo,
das funktioniert nicht!
wir haben beschlossen, die eAU´s nicht mehr abzurufen, solange die Au noch in papierform kommt. Vielleicht probieren wir es nochmal in 2023. Meist haben wir AU´s mit Folgebescheinigung und es wird bei der Rückmeldung das von uns erfasste neue Enddatum der AU durch die Folgebescheinigung fast jedesmal wieder abgeändert auf das Datum aus der Erstbescheinigung. Also lassen wir es, zuviel Zeitaufwand der Kontrolle und wieder Rückkorrektur!
Einfach nur schrecklich!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Das mit den Folgebescheinigungen läuft ja dann wohl immer noch nicht rund?
Ich habe heute eine Rückmeldung bekommen, bei der es mir das Enddatum von der Erstbescheinigung wieder im Lodas reingenommen hat.
@DATEV wann gibt es da eine zufriedenstellende Lösung? Was muss ich beim Abruf der Folgebescheinigung als Beginn Datum für die eAU Abfrage nehmen? Wann werden die entsprechenden Dokument aktuallisiert?
Ich war auf dem Datev Seminar.
Leider ist keine Verbesserung in Sicht.
Die Aussage u.a. des Referenten:
" Eine Push-Melde-Lösung wie bei Elstam gibt es nicht. Aufregung gab es auch bei der UV Umstellung. Und heute, ist das kein Thema mehr."
Außerdem meinte er:
"Der Arbeitnehmer meldet ihnen doch ab wann UND wie lange er krank ist"
Sorry, das habe ich in meiner jahrzehnte langen Berufstätigkeit leider noch nicht erlebt.
Befriedigend fand ich die Aussagen nicht. 😞
Hallo @mh,
wir haben gute Nachrichten. Mit der Jahreswechselversion von LODAS wird hier Abhilfe geschaffen 😊
Zukünftig wir das Fehlzeit-Ende-Datum nur noch in der Zukunft überschrieben, nicht in die Vergangenheit.
Wenn eine Rückmeldung nicht übernommen werden kann, erhalten Sie entsprechende Hinweise im Rückmeldeprotokoll.
Außerdem haben Sie in den Fehlzeiten dann zusätzlich die Möglichkeit, ein Kontrollkästchen zu aktivieren, sodass die jeweilige Fehlzeit nicht mehr aus einer Rückmeldung überschrieben wird.
Die Informationen werden zum Jahreswechsel in den Dokumenten ergänzt.
Hallo,
das habe ich versucht. Es wurde zurück gemeldet: Konflikt (unvollst. AU) Beginn fehlt
Bsp: Erstbescheinigung war bis 30.12.22 ausgestellt. Wurde auch anstandslos zurück gemeldet von der KK
Bei der Anfrage der Folgebescheinigung ab 31.12. kam die obige Rückmeldung.
Hallo,
gerne sehen wir uns den Sachverhalt einmal genauer an.
Bitte wenden Sie sich über einen anderen Service-Kanal an uns.
Gibt es inzwischen eine Lösung zu der Fehlermeldung #LO63030? Ich habe das gleiche Problem. Die Erstbescheinigung eAU funktioniert, z.B. 22.12.2022 bis 30.12.2022. Die Folgebescheinigung bis 06.01.2023 wird zwar in der Übersicht der Rückmeldungen angezeigt, aber nicht automatisch als Fehlzeit in LODAS übernommen.
Ich habe bereits verschiedene Alternativen getestet: eAU-Abfrage 31.12.2022 (mit Wiederholung nach einigen Tagen Wartezeit) und erneuter Abruf zum 22.12.2022 (dann wird aber nur der erste Zeitraum zurückgemeldet).
Hallo Community,
in einzelnen Fällen muss die Rückmeldung der Krankenkasse zur Abfrage der eAU noch manuell in die Fehlzeiten übernommen werden.
Gerne würden wir uns den Sachverhalt genauer ansehen um zu prüfen, woran es liegt. Bitte wenden Sie sich über einen anderen Servicekanal an uns.
Guten Morgen,
nach diesen Vorgaben bekommt man eine Rückmeldung: Konflikt (unvollst. AU) Fehler #O06330 Die rückgemeldete Arbeitsunfähigkeit ist nicht vollständig. Es fehlt der Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Die automatische Übernahme der Arbeitsunfähigkeit in den Fehlzeiten des Mitarbeiters ist deshalb nicht möglich.
Soll dies so sein ?
Gruß aus Saarbrücken
GS
@Sabrina_Simmerlein schrieb:Hallo Community,
in einzelnen Fällen muss die Rückmeldung der Krankenkasse zur Abfrage der eAU noch manuell in die Fehlzeiten übernommen werden.
Hallo,
ich bin wohl auch ein "Einzelfall".
Melde den gleichen Sachverhalt wie von GS + SteuerberaterDO.
Bei der Folge-AU bin ich so vorgegangen wie in Dok.-Nr. 9294667 oder Dok.Nr. 1023332 beschrieben steht:
- "Eingabe des ersten Tages nach Ende der vorherigen AU"
Dabei kommt Fehlerrückmeldung LO63030 !!
Wenn es schon den eAU-Abruf gibt, warum muss ich dann noch die Daten manuell in die Fehlzeiten des AN eintragen?
Ist doch überhaupt keine Zeitersparnis.
Ich bitte um Behebung des Fehlers. Danke.
Ich mache ein Beispiel:
Lodas hat uns über die eAU Abfrage einen Zeitraum der Krankheit vom 11.01. - 16.01.23 rückübermittelt. Vom Arbeitgeber wissen wir, das der betreffende Arbeitnehmer weiterhin erkrankt ist im Januar. Aus diesem Grund haben wir eine neue Anfrage bei der Krankenkasse gestartet und als Krankheitsbeginn den 17.01.2023 angegeben (erster Tag der Folgebescheinigung).
Als Rückmeldung erhalten wir die Info das die rückgemeldete Arbeitsunfähigkeit nicht vollständig ist. Es fehle der Beginn der Arbeitsunfähigkeit, wodurch der neue Zeitraum nicht automatisch in die Fehlzeiten übernommen werden kann. Fehler#LO63030. Also das gleiche Problem, das viele andere hier auch haben.
Alles andere als Einzelfälle.
Was machen wir falsch?
Wir überschreiben das Ende Datum jetzt mit dem der Folgebescheinigung, dann kommt als Rückmeldung folgender Fehler-Hinweis:
Die rückgemeldete AU überschneidet sich mit der bereits vorhandenen Fehlzeit vom xx.xx.xxxx - xx.xx.xxxx. Die Automatische Übernahme der Arbeitsunfähigkeit in die Fehlzeiten ist deshalb nicht möglich.
Diesen Hinweis nehmen wir zur Kenntnis und legen alles ad acta :). Die Anträge werden dadurch nicht storniert und es wird auch kein falscher Zeitraum übernommen ..
Keine Ahnung ob das so gedacht ist.
@OlafB schrieb:
Alles andere als Einzelfälle.
Was machen wir falsch?
Ich gehe nicht davon aus, dass WIR was falsch machen. Warum auch?
Wir gehen doch so vor, wie es in der Datev-Anleitung steht.
Ich glaube, dass man diese Fehler einfach ignorieren muss oder 😂
Zeitersparnis ist hier für die Lohnabrechnende-Stelle halt gleich 0.
Aber dafür ist dieses verfahren ja auch nicht gedacht! Die Krankenkasse wird sich dadurch vermutlich einiges ersparen, für alle anderen ist es nur Mehraufwand! Aber das wird sich auch nicht ändern...
Guten Tag,
wie in Lodas beschrieben, muss bei einer Folgebescheinigung das Datum des ersten Tags nach Ende der vorherigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfasst werden.
Unser Arbeitnehmer hat sich wie folgt krank gemeldet:
Erstbescheinigung 10.01.2023 - 13.01.2023 - AU wurde auch so zurückgemeldet
Folgebescheinigung: - 20.01.20232
Somit habe ich den 14.01.2023 als ersten Tag nach Ende der vorherigen AU eingegeben. Zurückgemeldet wird immer:
Fehler LO63030: Die rückgemeldete Arbeitsunfähigkeit ist nicht vollständig. Es fehlt der Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Die automatische Übernahme der Arbeitsunfähigkeit in die Fehlzeiten des Mitarbeiters ist deshalb nicht möglich."
Ich verzweifel an sämtlichen Folgebescheinigungen da grundsätzlich obige Fehlermeldung erscheint.
Hallo CS2,
bei allen Abfragen zu Folgebescheinigungen kommt die Rückmeldung mit der Fehlermeldung. Ich verfahre im Moment wie folgt bis Datev eine Lösung anbietet:
Bei Folgebescheinigungen trage ich den ersten Tag nach der vorherigen ein (wie Datev es vorschlägt). Nach der Rückmeldung von Datev lösche ich die Fehlzeit und ergänze die vorherige mit dem richtigen Enddatum der Folgebescheinigung. Somit habe ich den Überblick wenn die Lohnfortzahlung endet und Krankengeld gezahlt wird.
VG
Hallo GS,
danke für den Tipp, dann werde ich das künftig auch so machen.
Ich habe die Folge-AU aus lauter Verzweiflung nun manuell erfasst. Traurig dass man sich so dadurch mogeln muss.
Hallo CS2,
gerne.
Somit werden die AAG Anträge (U1) auch korrekt erstellt. Falls dies bei Ihnen vorkommt !
VG
Es bleibt spannend. 😁
Ich warte ab ...
bis wann das DATEV gelöst hat.
und trage bis dahin -wie bisher- die Fehlzeiten wieder manuell ein.
Ich würde meinen, die Einzelfälle sind eher die Regel. Bei uns das gleiche mit den Folgebescheinigungen. Das kann doch nicht sein, dass dann das Enddatum bei jeder Folgebescheinigung dann händisch eingetragen werden muss, weil Datev das Ende nicht übernehmen kann. 😩
Antwort von Datev, da wir einen Servicekontakt eröffnet haben:
"vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Rückmeldungen ohne Beginndatum kommen von der Krankenkasse, Lodas spielt diese lediglich nur ein.
Wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse."
Es scheint hier schiebt es der Eine auf den Anderen und in der Sache kommt man trotzdem nicht weiter.
Liebe Community,
aktuell können die Rückmeldungen zur eAU bei Folgebescheinigungen mit fehlender Angabe des Beginns (AU_seit) nicht automatisch in die Fehlzeiten übernommen werden. Wir prüfen, ob wir hier eine Erleichterung für Sie schaffen können. Ich melde mich wieder.
Hallo Frau Mack,
gerade heute wieder aktuell hereinbekommen, das die Folgebescheinigungen nicht elektronisch übernommen werden wegen dem Anfangszeitraum.
15.03.2023
10:02
zuletzt bearbeitet am
15.03.2023
10:33
von
Selina_Heubeck
Hallo Frau Mack,
Ich habe den Fall eines Mitarbeiters an die IKK-Südwest zur Analyse weitergeleitet und bekam folgende Antwort:
als Datenannahmestelle der IKK-Südwest, haben wir den entsprechenden Fall einmal im Detail geprüft.
Wir konnten feststellen, dass alle Informationen zur AU von Seiten der IKK-Südwest vollständig und korrekt übermittelt wurden. AU-ab-, AU-bis- und AU-Feststellungsdatum, waren im Datensatz vorhanden, den wir mit der unten angegebenen Tracking-ID an Sie / an die DATEV weitergeleitet haben.
Tracking-ID
Tracking-ID aus dem Beitrag von @Selina_Heubeck entfernt, siehe Nutzungsbedingungen & Datenschutz Nr. 5
Wir vermuten daher eine Unschärfe in Ihrem verwendeten Lohnabrechnungsprogramm und würden Sie bitten, den Fall zur weiteren Analyse an Ihren zuständigen Softwarehersteller weiterzugeben. Sollten Sie im Zuge dessen von uns weitere Informationen benötigen, kommen Sie gerne erneut auf mich zu.
Ich denke von Seiten der Datev besteht hier noch Handlungsbedarf
mfg. Gerhard Seel
Es ging auch um eine Folgebescheinigung?
Der Arzt übermittelt bei einer Folgebescheinigung kein AU-seit Datum (Beginn der Krankheit) an die KK (ID 74 Seite 65).
Und beim eAU-Abruf soll es auch kein AU_seit Feld in der Übermittlung geben (Seite 14).
Die KK dürfte also auch keinen Datensatz mit AU-ab- übermitteln (können). Es sei denn sie bestimmt das Datum selbst.
Das würde aber der Aussage der Barmer widersprechen, dass alle Daten unverändert an den AG übermittelt werden müssen, auch wenn sie offensichtliche Fehler enthalten (Punkt 6 ).
Vielleicht ist aber hier mit AU-ab- das Datum gemeint, für das der Arbeitgeber die Folgebescheinigung abgerufen hat. So wie hier auf Seite 19 . So würde die Antwort der KK Sinn machen, ändert aber nichts daran, dass ein Beginndatum der Krankheit bei Folgebescheinigungen nicht übermittelt werden kann.
DATEV sollte/muss hier einfach eine Lösung finden, wie Folgebescheinigungen automatisch oder halb-automatisch bestehenden AUs zugeordnet werden können, damit die eAU auch für uns eine positive Sache sein kann. Nur das Übernahmeprotokoll anzuzeigen ist zu wenig.
Natürlich reim ich mir das auch alles nur anhand der Dokumente zusammen und vielleicht passieren in der Realität ja andere Dinge, die nicht den Beschreibungen entsprechen. Ich erhebe keinen Anspruch auf 100%ige Korrektheit. 🙂