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arbeitsbescheinigung

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letzte Antwort am 28.05.2026 06:46:02 von Lohntante_123
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Pemo2708
Beginner
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Hallo, kann mir jemand erläutern, warum man die digitale Arbeitsbescheinigung nur ein Jahr rückwirkend ausstellen kann?

Es kommt doch häufiger vor, dass Arbeitnehmer, die bereits länger ausgetreten sind, noch eine Arbeitsbescheinigung benötigen.

Unter Bescheinigungswesen war das überhaupt kein Problem, jetzt muss man zunächst die Mandatsvertretung bei SV-Meldeportal beantragen und das handling dort ist bei Ausstellen einer Bescheinigung überaus arbeitsintensiv.

 

Viele Grüße

Pemo2708

pogo
Experte
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Im Programm Bescheinigungswesen ging es auch doch nicht wirklich. Es wurde vielleicht die Arbeitsbescheinigung mit grundlegenden Daten erstellt, aber das wichtigste, die Entgelte, musste man sich selbst aus alten Abrechnungen zusammensuchen. Also auch nur ganz minimal besser als im SV-Meldeportal.

 

Warum es so ist? Tja. Werden wir wahrscheinlich nie erfahren. Rückwirkend gesehen vermutlich falsche Entscheidungen bei der Entwicklung, die sicherlich ihre Gründe hatten. Der Arbeitsaufwand wurde somit von der Entwicklung zum Endbenutzer verschoben.

Die Daten selbst sind ja alle da. Zumindest der letzten 10 Jahre. Also denken wir, dass es gehen sollte, wenn man denn wollte.

Aber dann kommen immer wieder neue gesetzliche Änderungen, die berücksichtigt werden müssen und solche Verbesserungen verhindern.

 

Vielleicht klappts ja dann im zukünftigen, neuen DATEV Lohn.

Pemo2708
Beginner
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Ich bedanke für mich die Antwort! Befriedigend ist das natürlich nicht, verstehe auch nicht warum bei der Programmentwicklung solche gravierenden Sachen nicht berücksichtigt wurden. Denn wie bereits gesagt, kommt es gar nicht so selten vor, dass ein AN, der bereits vor längerer Zeit ausgetreten ist, eine Arbeitsbescheinigung benötigt.

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ulli_preuss
Meister
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@Pemo2708 

LODAS hat eine Rückrechnungstiefe von einem Jahr. Das bedeutet, Sie können für das laufende sowie das Vorjahr Korrekturen in Form von Nachberechnungen erstellen, Bescheinigungen und Daten-Analysen erstellen etc. (Es gab mal vor längerer Zeit die Überlegung, dies um ein Jahr zu erweitern, aber das hat sich als zu schwierig [?] herausgestellt und wurde durch den veränderten Fokus auf die Neuentwicklung von LOHN online vollkommen begraben.)

Dass das so ist, ist in der Geschichte von LODAS zu suchen. Lohn-Daten-Erfassungssystem ist im Gegenzug zu Lohn und Gehalt kein Programm mit eigener Datenhaltung vor Ort (Onpremise, früher Inhouse), sondern nur eine Oberfläche für den RZ-Lohn. Die Beschränkung auf das laufende und das Vorjahr ist also eine RZ-Einschränkung, die zumindest früher eine technische war (früher automatischer Personalnummernlöschlauf nach zwei Jahren etc.).

Es ist müßig, hier weiter nachzuhaken oder eine Diskussion zu führen, ob es in der ganzen Zeit der Existenz von LODAS nicht doch hätte möglich gemacht werden können oder nicht. Es wird sich daran nichts mehr ändern. 

• Warum? Weil Zitronenfalter keine Zitronen falten. •
ivonnez
Einsteiger
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Ich habe gerade das gleiche Problem. Welche Lösung haben Sie gefunden um die Bescheinigung elektronisch zu übermitteln?

 

MFG Ivonne Zenker

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lohnexperte
Meister
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Hallo @ivonnez ,

 

wann ist denn der Mitarbeiter ausgeschieden, für den eine Arbeitsbescheinigung angefordert wird?

 

Schauen Sie mal hier:

 

https://www.ihk.de/nordschwarzwald/recht/recht/arbeitsrecht/aktuelles/wichtige-neuerung-bei-arbeitsbescheinigung-5914562

 

lohnexperte_0-1740673574363.png

 

Ich bin schon seit vielen Jahren dazu übergegangen, für Mitarbeiter bei deren Austritt eine Arbeitsbescheinigung zu erstellen. Ich gebe diese den Mitarbeitern in Kopie (DÜ-Protokoll) für deren Unterlagen mit. Dann habe ich bei Nachfragen, die Jahre später kommen, immer die Kopie meines Anschreibens an den Mitarbeiter plus ein PDF der Arbeitsbescheinigung bzw. des DÜ-Protokolls zur Hand und kann das den ehemaligen Mitarbeitern zusenden.

 

Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.

 

 

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Uwe_Lutz
Unerreicht
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@lohnexperte  schrieb:

 

 

Ich bin schon seit vielen Jahren dazu übergegangen, für Mitarbeiter bei deren Austritt eine Arbeitsbescheinigung zu erstellen.

 

 


Da wäre ich vorsichtig. Nach § 312 SGB III ist die Bescheinigung auf Verlangen des Mitarbeiters oder der Bundesagentur zu übermitteln. Eine unaufgeforderte/verpflichtende Übermittlung gibt es m.E. nicht mehr. Eine Übermittlung ohne Aufforderung könnte ein Verstoß gegen die DSGVO auslösen (unnötige Datenmeldung).

FrauSmith
Fortgeschrittener
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Einfach ohne Aufforderung des Arbeitnehmers Daten an die Agentur für Arbeit schicken? Das geht für mich schon aus Datenschutzgründen garnicht.

 

Lt. Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit ist die Bescheinigung auch nur auf Anfrage zu erstellen 

ivonnez
Einsteiger
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Nachricht 9 von 25
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Der Mitarbeiter ist im November 2023 ausgeschieden, d.h. die Meldung muss elektronisch erfolgen aber Lodas sagt, dass das Austrittsdatum zu weit weg ist und keine Übermittlung möglich.

Über das Bescheinigungsprogramm kann man ja keine elektronischen Übermittlungen durchführen oder hat sich da irgendetwas geändert?

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Lohnnutzer
Fortgeschrittener
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Nein über das Bescheinigungswesen funktioniert das nicht.

 

Das geht nur über das SV-Meldeportal

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Pemo2708
Beginner
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Es gibt leider nur die Möglichkeit über das SV-Meldeportal. Leider eine überaus komplizierte Angelegenheit, da zunächst die Vertretung der Mandantschaft beantragt werden muss usw.

 

Viele Grüße

PeMo

lohnexperte
Meister
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Hallo @Uwe_Lutz und @FrauSmith ,

 

vielen Dank auf Ihre berechtigten Hinweise. Allerdings tue ich dies tatsächlich stets nur auf Anforderung der ausscheidenden Mitarbeiter. Vielfach sind diese nämlich schon bei Ihrem Ausscheiden so klug/weitsichtig und wollen eine spätere Kontaktaufnahme mit dem ehemaligen Arbeitgeber (Ich bitte freundlich um eine Arbeitsbescheinigung.) vermeiden, wenn ihr beruflicher Wechsel doch nicht so erfolgreich ist/war/sein wird wie erhofft.

 

Viele Grüße und ein schönes Wochenende.

 

 

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brooke
Aufsteiger
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Ich habe auch das selbe Problem. MA hat von 03/2024 bis 03/2025 gearbeitet. Der März 2024 wurde nicht bescheinigt, sonst ist alles korrekt. 

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Uwe_Lutz
Unerreicht
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@brooke  schrieb:

03/2024 bis 03/2025


= 13 Monate, bescheinigt wurden die letzten 12

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brooke
Aufsteiger
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ja, das habe ich geschrieben. Agentur verlangt alle Monate

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lohnexperte
Meister
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Hallo @brooke ,

 

es ist immer wieder spannend, was "die Agentur" oder "die Behörde" alles verlangen. Ich nehme an, dass die einschlägigen Rechtsgrundlagen fehlen?

 

Vielleicht kann ich etwas Licht ins Dunkel bringen, was die zu bescheinigenden Zeiträume anbelangt. Ich habe schon, neben den nachvollziehbaren letzten 12 und 24 Monaten, von Anforderungen für die letzten fünf Jahre oder gar "alle Jahre" gehört ...

 

Um das ALG berechnen zu können, ist vom Arbeitgeber ein Zeitraum von 12 Monaten (§ 150 Abs. 1 SGB III) oder, unter Umständen, von 24 Monaten (§ 150 Abs. 3 SGB III) zu bescheinigen. Danach greift § 152 SGB III, wonach durch die Arbeitsagentur ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde gelegt werden soll. Zu bescheinigende Zeiträume von fünf oder mehr Jahren finden sich meines Wissens nicht im Gesetz.

 

VG und einen schönen Nachmittag.

 

 

brooke
Aufsteiger
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Perfekt, danke.

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NaJu2008
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Hierzu muss ich ihnen leider sagen, dass der Datensatz nur einen begrenzten Zeitraum (3 Monate ???) bei der Agentur für Arbeit gespeichert wird. Sofern innerhalb dieses Zeitraums keine Arbeitslosenmeldung eingeht, wird der Datensatz gelöscht.

So viel also zum dem guten Vorsatz sich nicht mehr mit dem ehemaligen Arbeitgeber auseinandersetzen zu müssen.

 

Weiterhin verweist selbst die Agentur für Arbeit darauf, dass das unaufgeforderte Übermitteln von Arbeitsbescheinigungen einem Datenschutzverstoß entspricht.

 

Aus diesem Grund hat Datev auch die automatische Übermittlung bei Ausscheiden aus dem Programm entfernt.

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NaJu2008
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Ich habe jetzt auch das gleiche Problem.

 

Mitarbeiter ist in 07/2024 ausgeschieden und braucht jetzt eine Arbeitsbescheinigung.

Paradox an der Übermittlungsfunktion bei Datev finde ich ja, dass auf Grund der Rückrechnungstiefe nur das Vorjahr bescheinigt werden kann, aber in der Arbeitsbescheinigung die Fehlzeiten der letzten fünf Jahre (!) bescheinigt werden müssen.

 

Warum kann man dann nicht auch die Entgeltdaten für diesen Zeitraum bereitstellen????

 

Extra eine Anmeldung bei SV-Meldeportal wegen einer Arbeitsbescheinigung lehne ich ab. Schon allein da der Prozess viel zu lange dauert wenn man für den Mandanten noch keinen Zugriff hat.

Ich erstelle dann die Bescheinigung im Papierformat über Bescheinigungen. Braucht zwar auch seine Zeit ist aber immer noch schneller als wenn ich alle Datenfelder im Meldeportal ausfülle.

Dann bekommt das Arbeitsamt eben Papier. Sie könnten im Gegenzug ja genauso die Lohnzettel vom Arbeitnehmer anfordern.

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Uwe_Lutz
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@NaJu2008  schrieb:

 

Extra eine Anmeldung bei SV-Meldeportal wegen einer Arbeitsbescheinigung lehne ich ab. Schon allein da der Prozess viel zu lange dauert wenn man für den Mandanten noch keinen Zugriff hat.

 


Aus diesem Grunde melden wir jeden Lohnmandanten dort direkt an, damit wir für den Fall der Fälle die Meldung gleich erstellen können.

 


@NaJu2008  schrieb:

 

Dann bekommt das Arbeitsamt eben Papier. 


Für Meldezeiträume ab 01/2024 müssen Sie aber damit rechnen, dass die Bundesagentur die Papierbescheinigung nicht mehr akzeptiert und auf eine elektronisch Abgabe besteht.

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NaJu2008
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Ich mag das SV-Meldeportal nicht, deshalb wird das nur im absoluten Notfall genutzt i.d.R. für Meldekorrekturen bei SV-Prüfungen.

 

Der AG soll dem Arbeitsamt einfach sagen, dass eine elektronische Übermittlung nicht möglich ist. Und da das Amt ja auch ein Interesse daran hat dem ehemaligen AN möglichst schnell das Arbeitslosengeld auszuzahlen, werden die bestimmt nicht zwei Wochen warten wollen bis dann eventuell eine elektronische Übermittlung erfolgt.

 

Und wenn ich jetzt anfange alle zu registrieren werde ich gefühlt nie fertig. Vor allem wenn ich dann die ganzen Rückläufe noch überwachen muss...

 

 

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Uwe_Lutz
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@NaJu2008  schrieb:

 

Der AG soll dem Arbeitsamt einfach sagen, dass eine elektronische Übermittlung nicht möglich ist. Und da das Amt ja auch ein Interesse daran hat dem ehemaligen AN möglichst schnell das Arbeitslosengeld auszuzahlen, werden die bestimmt nicht zwei Wochen warten wollen bis dann eventuell eine elektronische Übermittlung erfolgt.

 

 


Es haben schon Kollegen berichtet, dass der Arbeitgeber eine Aufforderung zur elektronischen Abgabe erhalten haben mit Androhung eines Bußgeldes, wenn die elektronische Übermittlung nicht bis zum genannten Termin erfolgt.

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pogo
Experte
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Nachricht 23 von 25
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@NaJu2008  schrieb:

Und da das Amt ja auch ein Interesse daran hat dem ehemaligen AN möglichst schnell das Arbeitslosengeld auszuzahlen, werden die bestimmt nicht zwei Wochen warten wollen bis dann eventuell eine elektronische Übermittlung erfolgt.

Wenn jede Post so schnell da wäre wie der Mandantenberechtigungscode...in der Regel übermorgen.

Das klappt schon sehr gut.

schnattchen
Beginner
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Hallo zusammen, ich finde es total schäbig und absolut nicht nachvollziehbar von der DATEV, dass die Arbeitsbescheinigungen nicht über die gewünschten Zeiträume erstellt werden können. Die Daten sind alle elektronisch vorhanden. SV-Net lehne ich auch ab, da das Programm erstens Geld kostet und zweitens völlig unübersichtlich ist. Dazu kommt, dass ich dann dort sämtliche Daten aus Lodas Händisch eintragen muss (wie gesagt, DATEV-LODAS hat eigentlich alle Daten elektronisch vorliegen). Das Finanzamt will auch lieber alles elektronisch haben, die stellen wenigstens ein kostenloses Portal für alle zur Verfügung! DATEV hat sogar die Bescheinigungen eingestampft. Mann kann sich diese nicht mal mehr als Vorlage ausstellen lasen um die Daten dann im SV-Net oder per Papier zu übertragen. Die Agentur für Arbeit besteht immer mehr auf die elektronisch Übermittlung. Der 5-Jahres Rückblick besteht in den meisten Fällen wenn es immer wieder Unterbrechungen gab mit vielen verschieden Arbeitgebern. 

Letztendlich ist der Grund dafür auch egal. Fakt ist, dass die DATEV hier mal schnellstmöglich Abhilfe schaffen sollte. Schließlich kostet das bei DATEV eh schon alles genug Geld. Warum sollte man dann noch jemand anderen bezahlen?

DATEV-denkt mal drüber nach!!

 

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Lohntante_123
Aufsteiger
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Nette Wunsch. Wäre auch in meinem Sinne.

Aber Datev wird mit Sicherheit die Abrechnungstiefe nicht verändern. Zumal es die alten Programme nicht mehr ewig gibt.

 

Um die Nutzung von dem SV-Meldeportal wird man generell nicht drum herumkommen. . Wir nutzen das für Korrekturen und Arbeitsbescheinigungen bereits häufig.

Nicht unbedingt schön und komfortabel aber man gewöhnt sich da dran

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letzte Antwort am 28.05.2026 06:46:02 von Lohntante_123
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