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Update: Informationen zum Pflegeunterstützungs- und - entlastungsgesetz (PUEG)

265
letzte Antwort am 15.08.2023 13:58:28 von Christopher_Fürther
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stephischl_
Beginner
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Gibt es hierzu schon eine Info?
Ich bin mir nicht sicher, ob es im ursprünglichen Beitrag ausschließlich um LODAS ging, aber bei Lohn und Gehalt habe ich das Problem auch...

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sorgen
Einsteiger
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Nachricht 242 von 266
1433 Mal angesehen

Hallo,

 

wir haben bei Lodas keinerlei Problemfälle. Müsste ausschließlich Lohn-und Gehalt betreffen.

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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1288 Mal angesehen

Hallo Community,

 

aufgrund der aktuell noch nicht genau geklärten Rechtslage gehen wir beim Kinderlosenzuschlag davon aus, dass die Nachweisfrist von 3 Monaten (nur für den Zuschlag, nicht für den Abschlag) weiterhin gilt.

 

Das hat in Ihren Beispielen zur Folge, dass der Kinderlosenzuschlag erhoben wird, wenn weder das Nachweisdatum (innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt) noch der Haken "Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose nicht berechnen / Elterneigenschaft nachgewiesen" gesetzt ist.

 

Seit Freitag gibt es ein aktualisiertes Rundschreiben zur PV, dieses analysieren wir gerade. Unter Umständen ergeben sich daraus nochmals Änderungen bei der Programmlogik zum Kinderlosenzuschlag. Sollte dies der Fall sein, informieren wir Sie wieder.

 

 

Abhilfe für Lohn und Gehalt 12.37:

 

Damit der Kinderlosenzuschlag (0,6 %) nicht abgerechnet wird, ist die alleinige Anlage der Kinder in der Kinderverwaltung mit dem Familiennamen, Vorname und Geburtsdatum nicht ausreichend.

 

Mindestens einer der folgenden Punkte muss zusätzlich erfasst sein:

 

- Kinderfreibetrag unter Stammdaten | Steuer | Steuerkarte 

 

oder

 

- Aktivierter Haken Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose nicht berechnen / Elterneigenschaft nachgewiesen unter Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten 

 

oder

 

- Feld Nachgewiesen am mit Berücksichtigung der drei Monatsfrist unter Stammdaten | Kinderverwaltung

 

 

Vielen Dank

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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stephischl_
Beginner
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Nachricht 244 von 266
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Hallo Frau Schöneweis,
leider liegt das Problem genau darin, dass der Haken aktiv gesetzt werden muss, auch wenn das Feld "Nachgewiesen am" in der Kinderverwaltung gefüllt ist.
Viele Grüße

Payrollmaster
Beginner
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Hallo,

 

ja, genau das versuche ich auch hier zu unterstreichen 🙂 Daher ist das momentan, was das mit DATEV angeht, eher unbefriedigend und unglücklich umgesetzt worden.

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

welches Datum haben Sie in Lohn und Gehalt im Feld "Nachgewiesen am" erfasst?

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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BMayer
Einsteiger
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Wo muss ich denn "Nachgewiesen am" ausfüllen? Bei LODAS gibt es das nicht, oder hab ich was übersehen?

 

LG Bianca

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Payrollmaster
Beginner
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Nachricht 248 von 266
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Nachgewiesen gibt es in Lohn und Gehalt in der Kinderverwaltung. Wie es aber in LODAS aussieht, kann ich nicht beurteilen.

stephischl_
Beginner
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Nachricht 249 von 266
1154 Mal angesehen

Hallo Frau Schöneweis,
vielen Dank für Ihre Frage, manchmal braucht es einen Anstoß um den Knoten zu lösen...der Nachweis wurde erst im Juli erbracht, daher wird dann wohl erst ab August der Zuschlag zur PV entfallen.

rschoepe
Fachmann
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Nachricht 250 von 266
1107 Mal angesehen

@BMayer  schrieb:

Bei LODAS gibt es das nicht, oder hab ich was übersehen?


Nein, bei LODAS gibt es das Feld nicht, dort wird es über den eingestellten Bearbeitungsmonat geregelt. Das kennt aber LuG wiederum nicht. ("Nachgewiesen am __.07.2023" in LuG entspricht also Eintragung im Bearbeitungsmonat 07/2023 in LODAS.)

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GF_SB
Einsteiger
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Nachricht 251 von 266
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@Nina_Schöneweis  schrieb:

Hallo Community,

 

aufgrund der aktuell noch nicht genau geklärten Rechtslage gehen wir beim Kinderlosenzuschlag davon aus, dass die Nachweisfrist von 3 Monaten (nur für den Zuschlag, nicht für den Abschlag) weiterhin gilt.

 

Das hat in Ihren Beispielen zur Folge, dass der Kinderlosenzuschlag erhoben wird, wenn weder das Nachweisdatum (innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt) noch der Haken "Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose nicht berechnen / Elterneigenschaft nachgewiesen" gesetzt ist.

 

Seit Freitag gibt es ein aktualisiertes Rundschreiben zur PV, dieses analysieren wir gerade. Unter Umständen ergeben sich daraus nochmals Änderungen bei der Programmlogik zum Kinderlosenzuschlag. Sollte dies der Fall sein, informieren wir Sie wieder.

 

 

Abhilfe für Lohn und Gehalt 12.37:

 

Damit der Kinderlosenzuschlag (0,6 %) nicht abgerechnet wird, ist die alleinige Anlage der Kinder in der Kinderverwaltung mit dem Familiennamen, Vorname und Geburtsdatum nicht ausreichend.

 

Mindestens einer der folgenden Punkte muss zusätzlich erfasst sein:

 

- Kinderfreibetrag unter Stammdaten | Steuer | Steuerkarte 

 

oder

 

- Aktivierter Haken Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose nicht berechnen / Elterneigenschaft nachgewiesen unter Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten 

 

oder

 

- Feld Nachgewiesen am mit Berücksichtigung der drei Monatsfrist unter Stammdaten | Kinderverwaltung

 

 

Vielen Dank


Hallo Frau Schöneweis,

 

vielen Dank für die Info. 

 

Nach meinen Tests hat "Nachgewiesen am" tatsächlich die Funktion beim Beitragszuschlag für Kinderlose. Hinzufügen würde ich gerne zur Info an die Community:

 

- keine automatische Nachberechnung bei früherem Datum (vor der 3 Monatsfrist) 

   z.B. letztes Jahr 15.03.2022. Es wird keine Nachberechnung generiert, sondern Wegfall Beitragszuschlag für Kinderlose ab dem Abrechnungsmonat aktuell

 

- funktioniert auch, wenn der Haken "nicht" gesetzt ist mit Historie (also N), dies wird wohl ignoriert und die Eingabe bei "Nachgewiesen am" ist übergeordnet

GF_SB_0-1690277193231.png

 

Was noch fehlt zum Thema Beitragszuschlag für Kinderlose:

 

Kind geboren zwischen dem 01.04.2023 und 30.06.2023 nachgewiesen innerhalb 3 Monaten nach Geburt

z.B. 

GF_SB_1-1690278936341.png 

 

Hier könnte DATEV Lohn und Gehalt doch eine automatische Nachberechnung ab Geburtsmonat (Mai 2023) generieren. Dies geschieht lt. meinem Test bisher nicht.

So müssen wir den Haken mit rückwirkender Historie (Beispiel 05/2023) zusätzlich zur Erfassung des Datums bei "Nachgewiesen am" setzen, um eine Nachberechnung zu machen.

 

 

Beim Abschlag ab 2 Kinder unter 25 J. wird das Datum bei "Nachgewiesen am" ab Abrechnungsmonat Juli 2023 -bei Geburt ab 01.07.2023 Abschlag ab Geburtsmonat- berücksichtigt und wahrscheinlich dann auch automatisch nachberechnet. Ab 01.07.2025 gilt dann einheitlich auch bei den Abschlägen die 3 Monatsfrist.

 

Ich hoffe, dass ich das korrekt dargestellt habe und bedanke mich beim DATEV - Team

 

 

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stephischl_
Beginner
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Nachricht 252 von 266
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Leider ein weiteres Problem:
2 Kinder unter "Mutterschutz" erfasst, beide unter 25, keine Kinder in der Kinderverwaltung erfasst:

Zuschlag wird nicht berechnet, Abschlag für 1 Kind wird berechnet, nicht aber für 2
Was mache ich hier falsch?

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Payrollmaster
Beginner
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Nachricht 253 von 266
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Müssten die Kinder nicht in der Kinderverwaltung hinterlegt werden?

Payrollmaster
Beginner
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Nachricht 254 von 266
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Hallo,

 

können Sie hier bitte kurz mitteilen, um welches Schreiben es sich hierbei handelt?

 

Vielen Dank und viele Grüße

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pogo
Meister
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@Payrollmaster  schrieb:

 

können Sie hier bitte kurz mitteilen, um welches Schreiben es sich hierbei handelt?

https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/pv_grundprinzipien/pflege_beitragssatz/beitragssatz.jsp

 

Die grundsätzlichen Hinweise vom 11.7. wurden laut Suchfunktion am 20.7. veröffentlicht.

Es nennt sich zwar nicht Rundschreiben, könnte aber gemeint sein.

FrauSmith
Aufsteiger
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Warum rückwirkend? Lagen die Nachweise denn vor? 
War es ein Fehler der Abrechnungsstelle oder des Mandanten (Vorlage aber nicht erfasst)?

 

Ich habe bisher drei Arbeitnehmer die Zuschuss gezahlt haben und jetzt Geburtsurkunden eingereicht haben. Hier habe ich ab Juli geändert.

Rückwirkend ist meiner Meinung nach nicht korrekt wenn die Nachweise erst jetzt vorgelegt wurden .

Die Arbeitnehmer haben da eben Pech.

 

Zur Lohnsteuer: die Höhe der SV-Abgabe hat auch Einfluss auf den Lohnsteuerabzug

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FrauSmith
Aufsteiger
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Ich finde es logisch dass der Haken nicht automatisch gesetzt wird . 

Grund:

 

-   Für Verhinderung des Beitragszuschusses (Z) ist ein Nachweis erforderlich 

 

-  für die Reduzierung des Beitragssatzes ab Juli 2023 ist kein Nachweis erforderlich 

 

Wenn durch die Erfassung eines Kindes ohne Nachweis der Haken gesetzt würde wäre das falsch. Gefährliche Fehlerquelle.

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Lohnnutzer
Einsteiger
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Ich finde es nicht ok .

 

Wir erfassen die Kinder nur mit Nachweiß und so solle der Haken gesetzt werden.

 

Ich will alle Geburtsurkunde vorliegen haben. Sonst gibt es keine ermässigung.

Auch eine Liste von Mandaten reicht hier nicht (wer weiß ob der nicht auf die Vorlage einfach verzichtet)

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FrauSmith
Aufsteiger
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Es ist Gesetz, dass kein Nachweis erforderlich ist.

 

Wenn der Arbeitgeber mir eine Liste schickt ist es mir egal ob er die Geburtsurkunden einfordert und vorliegen hat.


Ich werde die Mandanten nicht bevormunden . Gesetz ist : Nachweis nicht erforderlich und Punkt 

Private09
Einsteiger
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Naja, sobald die Übergangsfrist vorbei ist und der Mdt. falsche Abrechnungen verzinst an den AN zahlen muss, wird der Mdt. schon sagen, warum haben sie mir das vorher nicht gesagt. Aber so muss jeder wissen, wie er berät. Wir versuchen den Weg möglichst schlank zu halten, daher erfassen wir auch jetzt schon alle Daten gem. geb.Urkunden un hoffen, dass DATEV weiterhin Hinweise gibt, wenn Kinder 25 werden oder AN 23 Jahre alt werden, damit man hinsehen kann, wenn nötig und nicht immer wieder 🙂

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Payrollmaster
Beginner
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Ich sehe es auch kritisch, wenn kein Nachweis vorliegt. Ggf. sind keine vollumfänglichen Nachweise, wie z.B. Geburtsurkunden der Kinder erforderlich, jedoch sollte von der Person (Arbeitnehmer/in) zumindest eine Erklärung und Aufzählung mit den Kindern vorliegen, die zudem von diesem unterschrieben sein sollte. Nur so ist man als Berater im Rahmen einer SV-Prüfung auf der sicheren Seite, um sich keinen Haftungsfall anbinden zu lassen. In der Excel-Übersicht des Mandanten kann im Nachgang alles geändert werden. Aber das ist jedem Beraters eigenes Ding, wie dieser vorgeht und berät.

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FrauSmith
Aufsteiger
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Wir bekommen Auflistungen der Arbeitgeber oder Nachweise. Das ist dem Mandanten freigestellt . 
wir benötigen ja auch die genauen Angaben (Name, Geburtsdatum) für die Überwachung.der Altersfrist 25 Jahre durch Lodas.

Ich habe große Mandaten die lieber Listen führen und uns diese schicken. Das ist dann deren Verantwortung. Ich bin der Meinung dass ich das den Mandanten nicht vorschreiben darf solange es gesetzlich konform ist


Bezüglich der Programmierung der Datev ist meiner Meinung nach auf das gesetzlich abzustellen. Darum halte ich es für korrekt den Haken nicht automatisch zu setzten .

weil eben kein Nachweis erforderlich ist zur Zeit . Egal was die Kanzleien umsetzen

Payrollmaster
Beginner
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Nachricht 263 von 266
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Hallo Community,

 

wenn die Nachweise der Elterneigenschaft erst nach dem Monat Juli 2023 eingereicht werden, bis zu welchem Zeitpunkt darf gesetzlich nachberechnet werden?

 

Viele Grüße

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pogo
Meister
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Bis zum 30.06.2025 gelten erbrachte Nachweise rückwirkend ab dem 01.07.2023.

rschoepe
Fachmann
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Nachweise für vor dem 1. Juli 2023 geborene Kinder wirken vom 1. Juli 2023 an; erfolgt der Nachweis für zwischen dem 1. April 2023 und dem 30. Juni 2023 geborene Kinder innerhalb von drei Monaten nach der Geburt des Kindes, gilt der Nachweis in Bezug auf den Beitragszuschlag für Kinderlose mit Beginn des Monats der Geburt als erbracht.

§ 55 Abs. 3b Satz 1 SGB XI

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

 

mit der LODAS Version 12.55 wurde Ihr Wunsch umgesetzt.
Im Änderungsdialog „Kinderdaten übergreifen ändern“ wurde das Feld Austrittsdatum mit aufgenommen.
Ausgetretene Arbeitnehmer können über einen Filter ausgeblendet werden.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 15.08.2023 13:58:28 von Christopher_Fürther
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