Guten Morgen zusammen,
wir haben gerade aktuell eine Lohnsteueraußenprüfung laufen und die Prüferin moniert, dass die Aushilfen unter Steuerschlüssel 2 laufen und nicht unter Steuerschlüssel 4!!!???
Hat jemand schonmal mit dieser Thematik was zu tun gehabt?
Wir arbeiten mit LODAS, verwenden meistens die Stammlohnart 200 sowie den Arbeitnehmertyp 4 oder 5, Pauschalversteuerung ist korrekt durchgeführt, es geht lediglich um die Anzeige in dem Prüfprogramm, welche nunmehr FALSCH sein soll.
Vielen Dank im voraus für eine Info.
Eva
Sorry, vielleicht bin ich ja alleine. Aber bitte kurz den Steuerschlüssel (kenne ich bei der USt) im Lohnprogramm erklären. Vielen Dank.
Das ist ja genau das Problem, wir kennen die auch nicht. Laut Prüferin ist der Schlüssel 02 für laufenden Lohn, der Schlüssel 03 für sonstige Bezüge und der Schlüssel 04 für Aushilfen.
Wir haben davon noch nie was gehört! Die Tatsache mit der unkorrekten Schlüsselung wird nun im Bericht als Beanstandung erwähnt, obwohl steuerlich alles korrekt ist!
Das ist ja genau das Problem, wir kennen die auch nicht.
Die Erläuterungen im Prüfbericht helfen auch nicht weiter?
Dann sollten sie nachfragen, soweit das im "tatsächlichen Leben" nicht völlig egal ist, da nur Prüfersprech..
ist vielleicht das gemeint?
das findet man in der Schnellerfassung hier
Nein, das ist leider nicht gemeint!
Moin,
das dürfte etwas sein, was außerhalb unserer Möglichkeiten als Anwender liegt.
Ganz ehrlich: solange der Prüfer da mit seinem IDEA irgendwelche internen technischen Probleme hat, sollte uns das doch keine Bauchschmerzen bereiten. Solange wir als Anwender alles korrekt berechnet und im Lohnkonto ausgewiesen haben, ist doch alles gut. Ich würde den Prüfer mal nach der Rechtsgrundlage für seine Beanstandung fragen. Was hat es denn für eine konkrete steuerliche Auswirkung, wenn da irgend ein Schlüssel steht, mit dem IDEA nichts anfangen kann?
Und wenn es wirkliche Probleme gibt, würde ich mir vom Prüfer etwas schriftliches geben lassen und dies dann zur Prüfung an die DATEV weitergeben.
Viele Grüße
Martin Seemann
Ich habe nun den Bericht der Lohnsteuer-Außenprüfung vorliegen. Als allgemeine Prüfungsfeststellung steht geschrieben, dass die Lohnkontenführung nicht ordnungsgemäß erfolgt, weil der Aushilfslohn nicht mit STEUERSCHLÜSSEL 4 abgerechnet wurde! Die Überlassung der Daten erfolgte daher nicht vollumfänglich zutreffend nach der Datensatzbeschreibung der DigitalenLohnSchnittstelle (DLS). Für die Zukunft wird die Berichtsfirma ausdrücklich um Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zur DLS gebeten!!!
Auf die Schnittstelle haben wir nun mal keinen Einfluss, vielleicht kann die DATEV dazu mehr sagen!?
Ich frage aus Interesse:
Könnten Sie den Teil aus dem Prüfungsbericht, der sich auf diesen ominösen Steuerschlüssel bezieht, anonymisiert hier posten? Ansonsten ist das hier ein Herumstochern im Nebel.
Grundsätzliches zur DigitalenLohnSchnittstelle
► BZSt - Digitale Lohnschnittstelle
In den Hinweisen des Prüfungsberichts wird auf die in der DLS verwendeten Schlüssel Bezug genommen und hat mit DATEV nur mittelbar zu tun.
LODAS ist sehr alt und es gab früher weniger Stammlohnarten als heute. Man musste damals eine Stammlohnart für verschiedene eigene Lohnarten hernehmen und diese entsprechend umschlüsseln.
Beispiel:
Stammlohnart 200 - Festbezug Lohn/Gehalt → wurde für Gehälter, Aushilfslöhne etc. benutzt und durch die Angaben in den Personalstammdaten entsprechend abgerechnet
► Übersicht der häufigsten Stammlohnarten - DATEV Hilfe-Center (offensichtlich noch nicht angepasst)
Da es nie Probleme gab, wurden solche Altlasten bis in die heutige Zeit mitgeschleppt. Wenn Sie jetzt aber das folgende Dokument aufrufen, sehen Sie, dass DATEV für einen festen Aushilfslohn die Stammlohnart 202 vorsieht:
► Geringfügige Beschäftigung (Minijob) - DATEV Hilfe-Center
Das könnte der wichtige Unterschied sein, welcher DLS-Schlüssel übergeben wird:
Stammlohnart 200 - laufender stpfl. Arbeitslohn (auch bei eigentlich geringfügigen Beschäftigungen)
Stammlohnart 202 - pauschal versteuerter Arbeitslohn, falls Arbeitnehmer als geringfügig Beschäftigter geschlüsselt ist
Die Stammlohnarten unterscheiden sich auf den ersten Blick bei den Standardschlüsselungen bis auf den Durchschnittspeicher nicht, aber das heißt ja nix.
► LODAS: Lohnarten für die Abrechnung anlegen - DATEV Hilfe-Center, Punkt 2.6
Es wäre nett, wenn sich DATEV dazu äußern würde, denn ich möchte nicht wissen, wie viele Altlasten in den einzelnen Kanzleien/Büros schlummern, inkl. bei mir ... grad nachgeschaut ... Bingo.
Hallo @eva,
den Sachverhalt würden wir uns gerne anschauen.
Bitte setzen Sie sich über einen anderen Servicekanal mit uns in Verbindung.
Hallo liebe Community,
der Vorgang ist seit dem 12.05.2026 zur Prüfung in der Fachabteilung der DATEV.
Sobald ich einen Lösungsansatz vorliegen habe, setze ich diesen hier in die Community rein!
Sonnige Grüße
Hallo liebe Community,
anbei die Antwort, welche ich von der DATEV bekommen habe, welche mich leider nicht wirklich weiter bringt!
"Der Sachverhalt wurde intern umfassend analysiert.
Die Ermittlung des entsprechenden Feldes erfolgt gemäß der aktuellen Datensatzbeschreibung mandantenübergreifend bzw. auf Mandantenebene. Eine kurzfristige Anpassung auf Einzelfallebene ist in LODAS aufgrund der aktuellen Systemlogik nicht möglich.
Die steuerliche Behandlung und Berechnung erfolgen in der Abrechnung fachlich korrekt. Die Abweichung betrifft ausschließlich die Kennzeichnung in den DLS-Daten und hat keine Auswirkung auf die tatsächliche steuerliche Bewertung oder Abführung.
Wir prüfen jedoch, das Thema im Rahmen der Weiterentwicklung unserer DLS-Anbindung in der DATEV-Cloud-Lösungen zu berücksichtigen."
Ich hoffe, dass der nächste Lohnsteueraußenprüfer so schnell nicht bei uns prüfen wird und wir harren der Dinge die da kommen!
Beste Grüße aus Wuppertal
Danke für Ihre Rückmeldung. Allerdings scheint sich DATEV nicht mit meinen Hinweisen beschäftigt zu haben, sonst wäre die Antwort etwas anders ausgefallen.
Wenn DATEV selbst für den gleichen Sachverhalt in zwei unterschiedlichen Quellen auch zwei unterschiedliche Stammlohnarten vorschlägt, wobei eine davon schon die korrekte steuerliche Behandlung vorbelegt hat, wäre es ja ein leichtes, die entsprechende DLS-Verknüpfung anzupassen.
Eine intensive Beschäftigung mit der Thematik sieht für mich anders aus, aber hey, an den alten Lohnabrechnungssystemen herumzuschrauben hat eh keiner mehr Lust und bei DATEV auch keine Prio mehr.
Hallo @ulli_preuss ,
nur mal so für mich interessehalber; und auch nur, wenn die Antwort keine Umstände macht:
Wir rechnen "schon immer" in LODAS Stundenlöhne mit der Stammlohnart 101 ab und Monatsgehälter mit der Stammlohnart 200, und zwar für alle Mitarbeiter:
- Minijobber mit Pauschalbesteuerung
- Minijobber mit individueller Besteuerung nach ELSTAM
- Werkstudenten
- kurzfristig Beschäftigte
- Angestellte und Arbeiter mit PGS 101
Die notwendige unterschiedliche Zuordnung zu den Fibukonten erfolgt über die unterschiedlichen Mitarbeitergruppen.
Wenn ich das Problem richtig verstehe, müsste ich nun für die Stundenlöhne und die monatlich gleichbleibenden Festgehälter unterschiedliche Stammlohnarten verwenden, richtig?
Ich frage mich (auch und gerade für unsere jüngeren und fachlich noch nicht so versierten Kollegen), wie ich in der Praxis sicherstellen kann, dass die jeweils "richtige" Lohnart verwendet wird ...
Viele Grüße und einen schönen Tag! 🙂
Kann es sein, dass ihr einfach nicht den richtigen Mitarbeitertyp und dementsprechend nicht die richtigen Lohnkonten in der Fibu ausgewählt habt?
Das Gehalt eines Minijobbers darf nicht auf das gleiche Lohnkonto wie ein normaler Angestellter.
Das kann es nicht sein! Mitarbeitertyp stimmt, Lohnkonto Finanzbuchhaltung stimmt auch!
LG
@lohnexperte schrieb:Hallo @ulli_preuss ,
nur mal so für mich interessehalber; und auch nur, wenn die Antwort keine Umstände macht:
Wir rechnen "schon immer" in LODAS Stundenlöhne mit der Stammlohnart 101 ab und Monatsgehälter mit der Stammlohnart 200, und zwar für alle Mitarbeiter:
- Minijobber mit Pauschalbesteuerung
- Minijobber mit individueller Besteuerung nach ELSTAM
- Werkstudenten
- kurzfristig Beschäftigte
- Angestellte und Arbeiter mit PGS 101
Die notwendige unterschiedliche Zuordnung zu den Fibukonten erfolgt über die unterschiedlichen Mitarbeitergruppen.
Wenn ich das Problem richtig verstehe, müsste ich nun für die Stundenlöhne und die monatlich gleichbleibenden Festgehälter unterschiedliche Stammlohnarten verwenden, richtig?
Ich frage mich (auch und gerade für unsere jüngeren und fachlich noch nicht so versierten Kollegen), wie ich in der Praxis sicherstellen kann, dass die jeweils "richtige" Lohnart verwendet wird ...
Viele Grüße und einen schönen Tag! 🙂
Ich habe historisch bedingt auch bei den meisten die StLA 200 im Einsatz. Es war früher™ nun mal so und never change a running system! Die Fibu-Zuordnung (welche ja nicht das Thema des Ausgangsposts war) geschieht entweder über Mitarbeitergruppen oder direkt über die eigenen LAn.
Bei der Beschäftigung mit dem Thema war mir nur aufgefallen, dass die zwei genannten DATEV-Dokumente in diesem Bereich abweichen. Darauf ist leider nicht mehr weiter eingegangen worden.
Vorbehaltlich möglicherweise noch folgenden Informationen werden ich zum wahrscheinlich zum Jahreswechsel die StLA 200 gegen die 202 austauschen, egal ob es etwas bringt oder nicht. Vorausgesetzt natürlich, dass nicht DATEV Lohn irgendwie dazwischen funkt 🤔.
Wobei ich mich gerade in diesem Bereich fast auf DATEV Lohn freue, weil ich es als Chance mit gleichzeitigem Muss-Stempel sehe, endlich mal in dem herumwuchernden Gestrüpp der Altmandate aufzuräumen, Stichworte mandantenübergreifendes Lohnartenkonzept, Vereinheitlichung in vielen Bereichen, Beseitigung von längst nicht mehr benötigten Stammdaten und und und.
Ich handhabe das genauso wie du und nutze für Minijober die gleichen Lohnarten.
Bislang hat sich noch kein Lohnsteuerprüfer darüber beschwert das ist irgendein Steuerschlüssel falsch ist.
Entweder wurde hier irgendwas komplett neues eingeführt und keiner hat Informationen erhalten, oder der Fehler liegt beim Finanzamt oder dem Anwender. Bin gespannt was hier noch raus kommt.
Hallo,
der Fehler wurde mittlerweile behoben. Ein neuer Abruf kann kann über das MyDATEV Bestandsmanagement durchgeführt werden. Die Anlage neuer Lohnarten ist nicht notwendig.