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Steuerschlüssel 4 bei Aushilfen

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letzte Antwort am 08.05.2026 12:25:40 von Christopher_Fürther
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eva
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Guten Morgen zusammen,

 

wir haben gerade aktuell eine Lohnsteueraußenprüfung laufen und die Prüferin moniert, dass die Aushilfen unter Steuerschlüssel 2 laufen und nicht unter Steuerschlüssel 4!!!???

 

Hat jemand schonmal mit dieser Thematik was zu tun gehabt?

 

Wir arbeiten mit LODAS, verwenden meistens die Stammlohnart 200 sowie den Arbeitnehmertyp 4 oder 5, Pauschalversteuerung ist korrekt durchgeführt, es geht lediglich um die Anzeige in dem Prüfprogramm, welche nunmehr FALSCH sein soll.

 

Vielen Dank im voraus für eine Info.

 

Eva

cro
Experte
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Sorry, vielleicht bin ich ja alleine. Aber bitte kurz den Steuerschlüssel (kenne ich bei der USt) im Lohnprogramm erklären. Vielen Dank.

eva
Einsteiger
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Das ist ja genau das Problem, wir kennen die auch nicht. Laut Prüferin ist der Schlüssel 02 für laufenden Lohn, der Schlüssel 03 für sonstige Bezüge und der Schlüssel 04 für Aushilfen.

Wir haben davon noch nie was gehört! Die Tatsache mit der unkorrekten Schlüsselung wird nun im Bericht als Beanstandung erwähnt, obwohl steuerlich alles korrekt ist!

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cro
Experte
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Das ist ja genau das Problem, wir kennen die auch nicht. 

Die Erläuterungen im Prüfbericht helfen auch nicht weiter?

 

Dann sollten sie nachfragen, soweit das im "tatsächlichen Leben" nicht völlig egal ist, da nur Prüfersprech..

 

 

 

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lohnhilfe
Meister
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ist vielleicht das gemeint?

 

 

image.png

 

das findet man in der Schnellerfassung hier

 

image.png

LG
VM
eva
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Nein, das ist leider nicht gemeint!

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MartinSeemann
Fortgeschrittener
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Moin,

das dürfte etwas sein, was außerhalb unserer Möglichkeiten als Anwender liegt. 

Ganz ehrlich: solange der Prüfer da mit seinem IDEA irgendwelche internen technischen Probleme hat, sollte uns das doch keine Bauchschmerzen bereiten. Solange wir als Anwender alles korrekt berechnet und im Lohnkonto ausgewiesen haben, ist doch alles gut. Ich würde den Prüfer mal nach der Rechtsgrundlage für seine Beanstandung fragen. Was hat es denn für eine konkrete steuerliche Auswirkung, wenn da irgend ein Schlüssel steht, mit dem IDEA nichts anfangen kann?

Und wenn es wirkliche Probleme gibt, würde ich mir vom Prüfer etwas schriftliches geben lassen und dies dann zur Prüfung an die DATEV weitergeben.

 

Viele Grüße

Martin Seemann

eva
Einsteiger
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Ich habe nun den Bericht der Lohnsteuer-Außenprüfung vorliegen.  Als allgemeine Prüfungsfeststellung steht geschrieben, dass die Lohnkontenführung nicht ordnungsgemäß erfolgt, weil der Aushilfslohn nicht mit STEUERSCHLÜSSEL 4 abgerechnet wurde! Die Überlassung der Daten erfolgte daher nicht vollumfänglich zutreffend nach der Datensatzbeschreibung der DigitalenLohnSchnittstelle (DLS). Für die Zukunft wird die Berichtsfirma  ausdrücklich um Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zur DLS gebeten!!!

 

Auf die Schnittstelle haben wir nun mal keinen Einfluss, vielleicht kann die DATEV dazu mehr sagen!?

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ulli_preuss
Meister
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Ich frage aus Interesse:

Könnten Sie den Teil aus dem Prüfungsbericht, der sich auf diesen ominösen Steuerschlüssel bezieht, anonymisiert hier posten? Ansonsten ist das hier ein Herumstochern im Nebel.

• Warum? Weil Zitronenfalter keine Zitronen falten. •
eva
Einsteiger
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ulli_preuss
Meister
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Grundsätzliches zur DigitalenLohnSchnittstelle

 

► BZSt - Digitale Lohnschnittstelle

 

► Digitale LohnSchnittstelle (DLS) - DLS konformes Arbeiten mit LODAS und Lohn ... - DATEV Hilfe-Center

 

image.png

 

 

In den Hinweisen des Prüfungsberichts wird auf die in der DLS verwendeten Schlüssel Bezug genommen und hat mit DATEV nur mittelbar zu tun. 

LODAS ist sehr alt und es gab früher weniger Stammlohnarten als heute. Man musste damals eine Stammlohnart für verschiedene eigene Lohnarten hernehmen und diese entsprechend umschlüsseln.

 

Beispiel:

Stammlohnart 200 - Festbezug Lohn/Gehalt → wurde für Gehälter, Aushilfslöhne etc. benutzt und durch die Angaben in den Personalstammdaten entsprechend abgerechnet

 

► Übersicht der häufigsten Stammlohnarten - DATEV Hilfe-Center (offensichtlich noch nicht angepasst)

 

image.png

 

Da es nie Probleme gab, wurden solche Altlasten bis in die heutige Zeit mitgeschleppt. Wenn Sie jetzt aber das folgende Dokument aufrufen, sehen Sie, dass DATEV für einen festen Aushilfslohn die Stammlohnart 202 vorsieht:

 

► Geringfügige Beschäftigung (Minijob) - DATEV Hilfe-Center

 

image.png

 

 

Das könnte der wichtige Unterschied sein, welcher DLS-Schlüssel übergeben wird:

 

Stammlohnart 200 - laufender stpfl. Arbeitslohn (auch bei eigentlich geringfügigen Beschäftigungen)

 

Stammlohnart 202 - pauschal versteuerter Arbeitslohn, falls Arbeitnehmer als geringfügig Beschäftigter geschlüsselt ist

 

Die Stammlohnarten unterscheiden sich auf den ersten Blick bei den Standardschlüsselungen bis auf den Durchschnittspeicher nicht, aber das heißt ja nix.

 

► LODAS: Lohnarten für die Abrechnung anlegen - DATEV Hilfe-Center, Punkt 2.6

 

 

Es wäre nett, wenn sich DATEV dazu äußern würde, denn ich möchte nicht wissen, wie viele Altlasten in den einzelnen Kanzleien/Büros schlummern, inkl. bei mir ... grad nachgeschaut ... Bingo.

• Warum? Weil Zitronenfalter keine Zitronen falten. •
DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 12 von 12
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Hallo @eva,


den Sachverhalt würden wir uns gerne anschauen.
Bitte setzen Sie sich über einen anderen Servicekanal mit uns in Verbindung.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 08.05.2026 12:25:40 von Christopher_Fürther
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