Sie meinen, dass der Genosse keine Übermittlungsgebühr in Rechnung gestellt bekommen sollte?
Ich finde in den Untiefen der Preisliste gerade die Gebühr für die Übermittlung einer ESt nicht. Wenn ich mich Recht entsinne war die im deutlich einstelligem Euro Bereich. 🤔 Was würde es uns als Genossen kosten in dem alten Verhauhaufen aus ESt-Software die Funktion noch mit zu implementieren? *brrrrr*
Endet doch mit aller Wahrscheinlichkeit darin, dass die ersten 1.000 Erklärungen mit Kurzarbeit aus Versehen nicht übermittelt und trotzdem berechnet werden...🤗 *Sarkasmus off*
Es geht darum, dass mit dem Geld der Genossen, die für Programm und Übermittlung eine Gebühr zahlen eine (teilweise kostenlose) fremde Leistung finanziert wird. Die von den Genossen gezahlten Gebühren sollten bitte auch für die Leistungen an die Genossen verwendet werden - so wie mal der Zweck der e.G. war.
@d_z_ Da bin ich zu 100% bei Ihnen. Klartax also Rohrkrepierer und Geldvernichtungsmaschine ist in dem Thread hier aber leider komplett out off Topic. --> KLARTAX beenden! - DATEV-Community - 152901
Den IDEAS Bereich zu der Missetat haben die Kollegen der DATEV ja rasch geschlossen. Nach dem Ihnen es um die Ohren geschlagen wurde, dass von DATEV MA eingestellte IDEAS mit einer Zustimmung umgesetzt wurden und andere wahrscheinlich seit über 2.000 Tagen offen sind....
--> BACK to Topic.
Moin Frau Waltmann,
es ist schon lange her, dass sie dies schrieben. Ich bin allerdings über den aktuellen Link zu diesem Thema zufällig hier gelandet.
Sie sagen ganz richtig: "außerhalb der Aufbewahrungsfrist".
Da kann die Faustregel 14 Jahre auch mal ganz schönen Ärger verursachen.
Ich bin da vorsichtig und schaue nach, wann wirklich die Verjährung bei einem Vorgang startete. Und ich bin recht schnell auf Vorgänge gestoßen bei uns, die Anfang der 2000er stattfanden, deren abschließende Verjährung erst in 5 - im Extremfall in 10 Jahren stattfindet.
Es ist dabei auch immer zu bedenken, es kann juristische Gründe geben, die eine Aufbewahrung von über 30 Jahren erfordern.
Das kann auch für Lodas-Daten gelten. Nun kann ich nicht alles, was im RZ gespeichert wird, lokal sichern - außer mit einer Archiv-DVD. Das ist schlicht doof. Und an dieser Stelle bin ich auch nicht mehr alleiniger Herr über diese Daten. Stellt sich die Frage, ob Datev hier nicht auch Verantwortlicher ist. Das mal nebenbei.
Die Bepreisung von Daten außerhalb der "normalen" Aufbewahrungsfrist ist da schon ich sage mal: gemein!.
Dass ist nicht unnötig lange Daten im RZ speichere ist bereits durch die DSGVO vorgegeben. Wenn ich also Daten länger speichern lassen muss (wieder, weil ich diese Daten nicht einfach lokal sichern kann), dann, weil es keine (vernünftige) Alternative gibt.
Die Wirklichkeit ist komplizierter, als sich die Datev das vorstellt, habe ich oft den Eindruck.
Als Beispiel: Hätte ich mich an der 14 Jahre Faustregel für das Löschen gehalten, hätte ich meiner Geschäftsführung letztes Jahr ein juristisches Desaster beschehrt.
Sprich: Der Einzelfall entscheidet. ("Der Teufel steckt im Detail") UNd der Einzelfall kann kompliziert sein und lange dauern.
QJ
man kann praktisch alles relevante sichern.. ausser den UO-Bestand.
davon ab sind dvds doof… einmal auf platte ziehen und danach sind sie müll. so eine verschwendung..
bei einem datenabzug ist es auf jeden fall nicht cool, wenn da daten im netz von ehemaligen mandanten rumschwirren, die man xx jahre nicht gesehen hat.
Hallo quantenjoe,
Sie schreiben:
ich frage mich, welche Unterlagen bezüglich LODAS Gehaltsabrechnung, die im DATEV RZ gespeichert sind, können darunter fallen?
Haben Sie ein Beispiel?
Bevor ich mich wieder an das Löschen mache, möchte ich doch sicher sein...
Gruß Ariane
Hallo zusammen,
ich hab ne spezielle Frage und hoffe, das diese noch nicht beantwortet wurde. Sufu und DHC hat leider nichts getroffen.
Wir haben einen Mandanten im MiGMag. Davon habe wir nicht viel deswegen bin ich hier nicht sehr firm.
Diesem ist aufgefallen, dass LALT-Daten bepreist werden und will diese nun löschen.
Der SB beim Mandant kann diese nicht löschen (ist ausgegraut).
Ich selber kann diese auch nicht löschen, da ebenfalls ausgegraut.
Wer kann die LALT-Daten wie löschen?
Besten Dank vorab.
Grüße
AKW
@AKW schrieb:
Wer kann die LALT-Daten wie löschen?
Der SB beim Mandanten kann die Daten löschen, wenn er die passenden Rechte (Rechteverwaltung online) hat. Achtung ⚠️: Hier mal 30min warten, weil die Rechte teils nicht sofort greifen.
Du kannst die Daten in den Service Anwendungen löschen, wenn die auch die passenden Rechte hast und zusätzlich eine Vollmacht vom Mandanten vorliegt: Vollmacht für vertragliche Erklärungen gegenüber DATEV eG
Viel Erfolg!
@metalposaunist Besten Dank.
Habs gefunden. Das Recht "Mandantenverwaltung RZ" war nicht aktiviert.
Dachte das Recht Bestellen / Vertrags- und Personendaten verwalten würde ausreichen.
Danke dir
Erinnerung:
Daten älter 14 Jahre sollten, wenn gewünscht, bis zum 12.01.25 gelöscht werden, um keine unnötigen Kosten zu verursachen.
Ob irgendjemand irgendwie überhaupt noch theoretisch auf diese Daten zugreifen könnte, ist mir nicht bekannt.
Darüber gibt es meines Wissens nach auch keine eindeutige Aussage. In welche Richtung auch immer.
@Nadine_Mack schrieb:
Kann eine Lohn-Archiv-DVD für Daten > 10 Jahre angefordert werden?
Eine Archiv-DVD kann entweder jährlich für den kompletten Bestand angefordert werden oder für einzelne Mandanten für die letzten 10 Jahre. Wir empfehlen Ihnen die Daten bei Bedarf regelmäßig zu sichern bzw. die Archiv-DVD rechtzeitig anzufordern.
Da als Antwort kein einfaches Nein geschrieben wurde, es ist ja schon eine simple Frage, scheint es Wege über DATEV zu geben, die dann evtl. nur besonders kostenintensiv sind?
Danke für Erinnerung! Ich habe den 20. Im Kalender stehen... 🙈
Hallo @pogo,
mit der Lohn-Archiv-DVD (Mandanten-DVD) kann nur der Datenbestand des Zeitraums von bis zu 10 Jahren abgerufen werden.
Der Abruf für Zeiträume älter 10 Jahre ist daher nicht möglich.
@Christopher_Fürther schrieb:
Der Abruf für Zeiträume älter 10 Jahre ist daher nicht möglich.
Warum werden die Daten dann nicht einfach von der DATEV gelöscht, sondern in ein kostenpflichtiges "Archiv" verschoben, mit dem man nichts mehr anfangen kann?
Hallo,
gemäß DS-GVO müssen im DATEV Rechenzentrum gespeicherte Daten für längstens 14 Jahre aufbewahrt werden. Aufgrund dessen werden die Daten nach 10 Jahren nicht gelöscht.
Hintergründe und Informationen finden Sie hier.
@Wolfgang_Stein schrieb:
gemäß DS-GVO müssen im DATEV Rechenzentrum gespeicherte Daten für längstens 14 Jahre aufbewahrt werden. Aufgrund dessen werden die Daten nach 10 Jahren nicht gelöscht.
Hintergründe und Informationen finden Sie hier.
Ob nun 10 oder 14 Jahre spielt jetzt keine Rolle. Aber die Frage, warum DATEV die Daten in ein kostenpflichtiges Archiv verschiebt, auf das ich keinen Zugriff mehr habe, wird auch durch das verlinkte Dokument nicht beantwortet.
Okay, letztlich sind es unsere Daten, die von DATEV nicht so ohne weiteres gelöscht werden dürfen.
Aber was ist es anderes, wenn die Daten in ein Archiv verschoben werden, auf die kein Zugriff mehr besteht? Auch dann entzieht uns die DATEV den Zugriff auf unsere Daten.
Also entweder: kostenpflichtiges Archiv mit dem Hinweis, dass wir prüfen müssen, ob die Daten nach der DGSVO gelöscht werden müssen. Aber solange dies nicht gelöscht ist, kann ich diese trotzdem noch abrufen.
Oder alternativ: automatisierte Löschung der Daten, wenn der Aufbewahrungszeitraum vorbei ist.
Oder alternativ: automatisierte Löschung der Daten, wenn der Aufbewahrungszeitraum vorbei ist.
Was wiederum das Risiko birgt, dass irgendwo noch Prozesse anhängig sind und sich die Aufbewahrungspflicht dadurch verändert hat. --> Dann müsste man Daten als nicht automatisch zu löschen kennzeichnen können.
Die Daten werden aber auch nach 14 Jahren nicht gelöscht.
Sie werden "kostenpflichtig gespeichert".
Speichern bedeutet aber, dass man auch wiederherstellen kann.
Zitat: "Das Programm bietet keine Möglichkeit mehr, die Daten einzusehen."
Also zahlt man hier für geschredderte Daten, solange man den Müll nicht selbst löscht.
Macht Sinn, ist ja quasi Sondermüll.
Das hier hat alles ein Ende, wenn wir einmal lesen:
"Natürlich sind die Daten durch DATEV zu jedem Zeitpunkt wieder herstellbar, solange sie gespeichert sind. Auch noch nach 30 Jahren, wenn es sein muss. Nur die Genossen sind halt nach 10 Jahren auf DATEVs Hilfe angewiesen."
Ich gehe mal davon aus, dass man gegen Gebühr noch Einsicht bekommt? @Wolfgang_Stein
@jjunker schrieb:Ich gehe mal davon aus, dass man gegen Gebühr noch Einsicht bekommt? @Wolfgang_Stein
... diese Prozesse nennen sich dann eben nicht mehr "automatisch", sondern "handmade".
... und Kunsthandwerk bzw. Handwerkskunst will dann natürlich auch angemessen honoriert werden 😎
.... oder man fragt sich nach 10 Jahren Aufbewahrungszeit einfach selbst :
"ist das Kunst oder kann das weg ?"
Meines Erachtens der springende Punkt:
Aber was ist es anderes, wenn die Daten in ein Archiv verschoben werden, auf die kein Zugriff mehr besteht? Auch dann entzieht uns die DATEV den Zugriff auf unsere Daten.
Der Zugriff muss jederzeit gewährleistet sein. Oder zumindest eine zeitnahe (kostenlose(!), da bereits über die Archivierung bezahlte Dienstleistung) Bereitstellung der Daten.
Ich habe mir inzwischen eine Serie im Kalender eingetragen: Anfang des Monats alles LALT löschen.
Wenn es einen Haken geben würde, der dies automatisiert von Datev durchführt, könnte man sich diese Zeit und ggf. Ärger ersparen.
Sollte nicht der große Aufwand sein.
Aber zugegeben, es gibt auch Schlimmeres als einmal im Monat LALT zu löschen.
QJ