Sie meinen, dass der Genosse keine Übermittlungsgebühr in Rechnung gestellt bekommen sollte?
Ich finde in den Untiefen der Preisliste gerade die Gebühr für die Übermittlung einer ESt nicht. Wenn ich mich Recht entsinne war die im deutlich einstelligem Euro Bereich. 🤔 Was würde es uns als Genossen kosten in dem alten Verhauhaufen aus ESt-Software die Funktion noch mit zu implementieren? *brrrrr*
Endet doch mit aller Wahrscheinlichkeit darin, dass die ersten 1.000 Erklärungen mit Kurzarbeit aus Versehen nicht übermittelt und trotzdem berechnet werden...🤗 *Sarkasmus off*
Es geht darum, dass mit dem Geld der Genossen, die für Programm und Übermittlung eine Gebühr zahlen eine (teilweise kostenlose) fremde Leistung finanziert wird. Die von den Genossen gezahlten Gebühren sollten bitte auch für die Leistungen an die Genossen verwendet werden - so wie mal der Zweck der e.G. war.
@d_z_ Da bin ich zu 100% bei Ihnen. Klartax also Rohrkrepierer und Geldvernichtungsmaschine ist in dem Thread hier aber leider komplett out off Topic. --> KLARTAX beenden! - DATEV-Community - 152901
Den IDEAS Bereich zu der Missetat haben die Kollegen der DATEV ja rasch geschlossen. Nach dem Ihnen es um die Ohren geschlagen wurde, dass von DATEV MA eingestellte IDEAS mit einer Zustimmung umgesetzt wurden und andere wahrscheinlich seit über 2.000 Tagen offen sind....
--> BACK to Topic.
Moin Frau Waltmann,
es ist schon lange her, dass sie dies schrieben. Ich bin allerdings über den aktuellen Link zu diesem Thema zufällig hier gelandet.
Sie sagen ganz richtig: "außerhalb der Aufbewahrungsfrist".
Da kann die Faustregel 14 Jahre auch mal ganz schönen Ärger verursachen.
Ich bin da vorsichtig und schaue nach, wann wirklich die Verjährung bei einem Vorgang startete. Und ich bin recht schnell auf Vorgänge gestoßen bei uns, die Anfang der 2000er stattfanden, deren abschließende Verjährung erst in 5 - im Extremfall in 10 Jahren stattfindet.
Es ist dabei auch immer zu bedenken, es kann juristische Gründe geben, die eine Aufbewahrung von über 30 Jahren erfordern.
Das kann auch für Lodas-Daten gelten. Nun kann ich nicht alles, was im RZ gespeichert wird, lokal sichern - außer mit einer Archiv-DVD. Das ist schlicht doof. Und an dieser Stelle bin ich auch nicht mehr alleiniger Herr über diese Daten. Stellt sich die Frage, ob Datev hier nicht auch Verantwortlicher ist. Das mal nebenbei.
Die Bepreisung von Daten außerhalb der "normalen" Aufbewahrungsfrist ist da schon ich sage mal: gemein!.
Dass ist nicht unnötig lange Daten im RZ speichere ist bereits durch die DSGVO vorgegeben. Wenn ich also Daten länger speichern lassen muss (wieder, weil ich diese Daten nicht einfach lokal sichern kann), dann, weil es keine (vernünftige) Alternative gibt.
Die Wirklichkeit ist komplizierter, als sich die Datev das vorstellt, habe ich oft den Eindruck.
Als Beispiel: Hätte ich mich an der 14 Jahre Faustregel für das Löschen gehalten, hätte ich meiner Geschäftsführung letztes Jahr ein juristisches Desaster beschehrt.
Sprich: Der Einzelfall entscheidet. ("Der Teufel steckt im Detail") UNd der Einzelfall kann kompliziert sein und lange dauern.
QJ
man kann praktisch alles relevante sichern.. ausser den UO-Bestand.
davon ab sind dvds doof… einmal auf platte ziehen und danach sind sie müll. so eine verschwendung..
bei einem datenabzug ist es auf jeden fall nicht cool, wenn da daten im netz von ehemaligen mandanten rumschwirren, die man xx jahre nicht gesehen hat.
Hallo quantenjoe,
Sie schreiben:
ich frage mich, welche Unterlagen bezüglich LODAS Gehaltsabrechnung, die im DATEV RZ gespeichert sind, können darunter fallen?
Haben Sie ein Beispiel?
Bevor ich mich wieder an das Löschen mache, möchte ich doch sicher sein...
Gruß Ariane