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Personalfragebögen änderunge 01.07.2023

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letzte Antwort am 26.04.2023 13:21:57 von t_r_
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SilkeWernecke
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Hallo für die Geplante Änderung zum 01.07.2023 in der Pflegeversicherung, werden wir in Zukunft wissen müssen wie viele Kinder der AN hat und wie alt diese sind. Wird es hier einen neuen Fragebogen geben? und wird es ein Feld zur Hauptkrankenkasse geben? diese wird bei den GFB's ja jetzt durch die eAU ja auch dringend benötigt.

metalposaunist
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www.fastdocs.de von @e_oettinger ist bekannt? Die machen das schon 😊. Jede andere Möglichkeit ist nicht wirklich schick - noch sicher.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
SilkeWernecke
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ist bei der Vielzahl an Mandanten bei uns unpraktisch. 

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metalposaunist
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OK. Und ich dachte, je mehr Mandanten man hat, umso mehr Zeit spart man 🤓. So eine coole Lösung, wenn der Browser schon weiß, wer ich bin und viele Felder einfach per Autofill ausfüllt und man die IBAN per copy/paste eintragen kann 😍

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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sokrates
Fortgeschrittener
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Ich kann an dieser Stelle auch fastdocs empfehlen! Seitdem ein Großteil der Mandanten die Personaldatenübermittlung darüber nutzt, hab ich alleine deswegen mehr Zeit für andere Dinge, weil ich nicht ständig irgendwelchen Daten nachlaufen muss (hier vor allem Krankenkasse bei Minijobbern, beliebt sind aber auch fehlende SV-Nummer auf Personalbögen ohne Angabe von Geburtsorten...)

 

 

@metalposaunist erfasst fastdocs eigentlich auch schon die Anzahl an Kindern? Oder nur die Elterneigenschaft? Wissen Sie da mehr? (vielleicht scheitere ich gerade auch nur an meiner eigenen Faulheit, mich bei fastdocs durch die einzelnen Reiter zu klicken [als Pseudo-Arbeitnehmer] bis ich zu den relevanten Feldern komme)

metalposaunist
Unerreicht
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@sokrates schrieb:

Wissen Sie da mehr?


Nein, leider nicht. Das ist dann doch recht fachlich. Da kennen sich unsere Personalwesen-Mitarbeiter 100x besser aus als ich. Dass es da eine Änderung zum 01.07 geben muss, habe ich auch heute erst durch @SilkeWernecke erfahren. Aber so wie ich fastdocs kenne, wird das zum 01.07 schon passen. Mit etwas Glück meldet sich @e_oettinger ja direkt hier in der Community 😉.  

 

Und allein dem "Nachlaufen" ist ja nicht getan. Wenn da wirklich noch Handschrift im Spiel ist, wird das Geld halt auf ein falsches Konto überwiesen 😅. Digitale, maschinenlesbare Daten - love it 😍. Erst heute wieder in der Kanzlei drauf hingewiesen: Mit copy/paste wäre die E-Mail auch angekommen 😉. Höre auf, E-Mail Adressen manuell abzutippen!

 

Und bei DATEV Personaldaten geht das Gehampel mit SmartCard / SmartLogin los 🙄. Und man muss manuell den Monat aktuell noch bei jedem Mandanten einzeln mit 10000 Klicks erhöhen. 2 reichen da leider nicht aus. Schrecklich. 

 

Und wenn fastdocs in Zukunft noch Lohndatenimportservices sprechen könnte, wird's sehr rund ohne manuelle E-Mail, ohne manuelle TXT Datei, ohne manuelles Einspielen 😏. Dann wandern die Daten aus der fastdocs Cloud gleich ins DATEV RZ, wo man die Daten vom Lohnprogramm abholen und einspielen kann. Das könnte so geil werden 😍.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
S33K3R
Einsteiger
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Nachricht 7 von 38
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Aber so wie ich fastdocs kenne, wird das zum 01.07 schon passen.

- und in den beiden Lohnprogrammen. Gestaffelt von 0 bis 5+ Kindern, und dann das Alter nicht vergessen:

 

"...die genannten Abschläge gelten, solange alle jeweils zu berücksichtigen Kinder unter 25 Jahre alt sind..."

 

Das wird ein Spass.

 

 

pogo
Meister
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Die Frage ist ja nicht nur, ob es angepasste Fragebögen gibt (die kann man ja im Zweifel selbst bearbeiten), sondern wie es in den Lohnprogrammen umgesetzt wird und wie man an die ganzen Informationen kommen soll.

 

Wird es eine automatische Rückmeldung geben, die die Anzahl der Kinder übermittelt? Wäre gut, aber woher, wenn es auch für PKV-Mitglieder funktionieren soll, für die ja traditionell nichts übermittelt wird.

Werden die vorhandenen Kinderdaten-Felder genutzt?

 

Was passiert mit gestorbenen Kindern? Reduzieren die den Beitrag, bis sie 25 geworden wären?

Wenn nicht, muss der Arbeitgeber jährlich fragen, ob alle Kinder noch leben?

 

Umfangreicher ist die Problematik in der Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände beschrieben.

m_brunzendorf
Fachmann
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@SilkeWernecke  schrieb:

Hallo für die Geplante Änderung zum 01.07.2023 in der Pflegeversicherung, werden wir in Zukunft wissen müssen wie viele Kinder der AN hat und wie alt diese sind. Wird es hier einen neuen Fragebogen geben? und wird es ein Feld zur Hauptkrankenkasse geben? diese wird bei den GFB's ja jetzt durch die eAU ja auch dringend benötigt.


Hallo.

 

Ist das aktuell nicht erst noch ein Entwurf? Solange das nicht beschlossen und offiziell veröffentlicht wurde, können doch weder DATEV (Fragebögen und Programme) noch fastdocs irgendwas ändern.

 

Oder hab ich irgendwo etwas überlesen?

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pogo
Meister
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Nachricht 10 von 38
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@m_brunzendorf  schrieb:

 

Ist das aktuell nicht erst noch ein Entwurf? Solange das nicht beschlossen und offiziell veröffentlicht wurde [...]

 

Oder hab ich irgendwo etwas überlesen?

Sieht ziemlich beschlossen aus:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/pflegereform-kabinett-05-04-23.html

https://www.buzer.de/gesetz/15391/a288116.htm

t_r_
Allwissender
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Nö, dass ist nur der Link, dass die Regelungen zu ändern sind. Hier hat der Gesetzgeber noch Spielraum. Er könnte z. Bsp. auch ein automatisiertes Erstattungsverfahren bei den Krankenkassen einrichten und die Arbeitgeber außen vor lassen. Aber die müssen ja immer die Suppe auslöffeln. 👿

metalposaunist
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@t_r_ schrieb:

Er könnte z. Bsp. auch ein automatisiertes Erstattungsverfahren bei den Krankenkassen einrichten und die Arbeitgeber außen vor lassen.


Egal, was Du nimmst: nimm weniger davon. Wie kommst Du denn auf so eine Idee? 🤔 Ich bitte Dich! Die Lohnabrechnung in der Vergangenheit zeigt doch, was auf uns zukommt 🙈

 

Dann wäre ja sehr viel online, in Datenbanken, Zugriff und Verarbeitung nach DSGVO und miteinander vernetzt. Irgendwo anders auf der Welt ja. Hier nicht 😂

 


@S33K3R schrieb:

Das wird ein Spass.


Nur echt, wenn ein Einhorn 🦄 anwesend ist 😅

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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t_r_
Allwissender
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@metalposaunist  schrieb:

@t_r_ schrieb:

Er könnte z. Bsp. auch ein automatisiertes Erstattungsverfahren bei den Krankenkassen einrichten und die Arbeitgeber außen vor lassen.


Egal, was Du nimmst: nimm weniger davon. Wie kommst Du denn auf so eine Idee? 🤔 Ich bitte Dich! Die Lohnabrechnung in der Vergangenheit zeigt doch, was auf uns zukommt 🙈

 


Wieso weniger. Das Gesetzgebungsverfahren für Hasch läuft doch auch. Da können die dann alle zusammen einen rauchen und noch mehr solche Joints ähm.. Gesetze bauen.

 

Vielleicht sollte ich besser Hanfbauer werden, einen schönen Haschclub gründen - so etwas kann man auch nur in D  - und ich habe immer noch mit viel Grün zu tun, aber nicht mehr mit der EdV. 

ChrisW
Aufsteiger
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Ich glaube mit der Anpassung des Fragebogens und der Anzahl der Kinder ist es nicht getan. Man braucht ja das genaue Alter (Geb.datum) da Kinder nur bis unter 25 Jahren berücksichtigt werden.

ChrisW_0-1681312945198.png

 

Der Mitarbeiter muss dann zukünftig von jedem Kind als Nachweis die Geb.urkunde einreichen.

 

Und ich hoffe die DATEV liest hier mit.

Vielleicht kann man die Kinderverwaltung (die gibts zumindest in L+G) intelligenter machen. D.h. man gibt dort die Kinder mit Geb.datum ein und DATEV überwacht das Alter und die Ermäßigung dann von alleine.

Alles andere wäre brutalste Handarbeit und das können die Steuerberater oder die Arbeitgeber selbst als Abrechner ja kaum mehr stemmen.

e_oettinger
Einsteiger
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Liebe @sokrates und @metalposaunist,

 

wir wissen darum, dass es diese Änderungen geben soll. 

Wir unterscheiden dabei: 

 

1) Wir werden im Mai über den Newsletter und einen Blogbeitrag sämtliche Kunden informieren und den Kunden für bereits bestehende Mitarbeiter eine Excel zur Verfügung stellen, die an die Mandanten weiter gegeben werden kann. Nicht schick, aber zweckmäßig.

 

2) Ab 01. Juli werden wir nicht nur abfragen, wie viele Kinderfreibeträge ein neuer MA hat, sondern wir werden auch die Anzahl der Kinder unter 25 Jahre abfragen.

 

3) Ab dieser Zeit erhält der Arbeitnehmer in seiner Mail mit der Zusammenfassung (PDF aller erfassten Daten) den Hinweis, dass eventuell Nachweise zur Elterneigenschaft beim Arbeitgeber eingereicht werden müssen (z.B. Geburtsurkunde).

 

4) Im Import-Checkup der Kanzlei wird die Info enthalten sein, wie viele Kinder die neue Arbeitskraft angegeben hat mit der Bitte die ELStAM Rückmeldung zu prüfen und ggf. die Geburtsurkunden anzufordern. 

Wie genau in Lodas und Lohn&Gehalt die Umsetzung dann erfolgt wissen wir bei Fastdocs natürlich auch noch nicht. 

Ich hoffe, das hilft erstmal weiter, liebe Grüße
Emmy Oettinger

SilkeWernecke
Beginner
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Das ist schon richtig. Aber in der Landwirtschaft und Baugewerbe sind die Mandanten..... sagen wir mal so, etwas Speziell.

SilkeWernecke
Beginner
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eventuell sollte ich mir das Programm ja doch mal anschauen😃

Katzenpaule68
Einsteiger
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Wie teuer ist www.fastdocs.de?

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andreashofmeister
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e_oettinger
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Danke @andreashofmeister ,

ergänzend zu den Preisen:

 

Die Anzahl der Kanzlei-Mitarbeiter ist wichtig, wie auch bei DATEV.

Es handelt sich nicht um die Lohnsachbearbeiter.

 

Hintergrund ist der, das in kleinen Kanzleien mit 9 Leuten oftmals 8 Personen Lohn machen und 

es auch Kanzleien gibt mit 60 Personen, wo ebenfalls 8 Leute in der Lohnabteilung sind.

Daher ist dass Preismodell so aufgebaut: Je mehr Angestellte, desto mehr Abrechnungen werden vermutlich erstellt. 

Bei Kanzleien mit mehr als 21 Mitarbeitern ist daher auch die Anzahl der monatlichen Lohnabrechnungen entscheidend. 

 

So hoffen wir, für jede Kanzlei die Beste Lösung gefunden zu haben. 

Preise für Fastdocs Staff

 

Wer möchte kann einfach mal 14 Tage kostenfrei und unverbindlich testen: 

Fastdocs kostenlos testen


Liebe Grüße und einen schönen Tag

Blum_Schmidt
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Zahlen die Mitglieder unter 23 Jahren ohne Kinder dann weiterhin 0,35% weniger oder dann auch 3,40%

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SilkeWernecke
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Ab dem 01.07.2023 wird der Beitragssatz nach aktuellem Stand auf 3,4 Prozent angehoben. Der Kinderlosenzuschlag wird ebenfalls zum 01.07.2023 auf 0,6 Prozent angehoben.

Kinderlosenzuschlag

Beim Kinderlosenzuschlag wird es zum 01.07.2023 zu einer gesetzlichen Änderung kommen müssen. Der Kinderlosenzuschlag ist nach den aktuellen gesetzlichen Vorschriften ab dem vollendeten 23. Lebensjahr von allen kinderlosen Versicherten zu tragen.

 

Heißt für mich: alle Zahlen 3,4 % und ab vollendeten 23 Lebensjahr kommen 0,6 dazu. 

Haste dann 1 Kind, fallen die 0,6 weg und ab Kind 2 wird es billiger.

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metalposaunist
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@SilkeWernecke schrieb:

Haste dann 1 Kind, fallen die 0,6 weg und ab Kind 2 wird es billiger.


Dann passt das ja, dass unser Christian Lindner die Kohle für die Kindergrundsicherung nicht ausgeben will und erst noch prüfen muss 😶.

 

Es werden also Gesetze erlassen, die Anreize schaffen, Kinder zu bekommen - gleichzeitig will man da sparen und Familien anderweitig nicht stärken? Hm. Das passt nicht wirklich zusammen. Aber wir schweifen ab.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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Blum_Schmidt
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Aber Kinder sind sehr teuer im Unterhalt und gerade jetzt auch noch gesund zu ernähren unbezahlbar.

 

Wie ist das eigentlich für Kinderlose die 30.000 EUR in Wunschkliniken gelassen haben und alles versucht haben, werden die weiterhin mit 4% bestraft obwohl der Wille da war?

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jjunker
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@metalposaunist komisch ist nur das die schnellen Hunde eine Lösung haben die Anforderungen Jahre lang bei DATEV vorlagen.... bevor ich Geld in den Fressnapf werfe gehe ich lieber digital zu Fuß. 

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
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metalposaunist
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Nein @Blum_Schmidt. Bei Adoption gibt's -2,47% Zuschuss aber nur, wenn das Kind maximal 4,73 Jahre alt ist und man per Papier irgendwas nachweisen kann, wozu man aber zum Bürgeramt muss, weil nur die das ausstellen können. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
jjunker
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@Blum_Schmidt Wenn Sie selber zu den Betroffenen gehören tut es mir leid für Sie.

 

Einer der Gründe warum wir eher zu viele als zu wenige Regelungen haben ist der ausgeprägte Sinn jede Ungerechtigkeit durch Ausnahmen beseitigen zu wollen.

Das zeigt auch die neue Regelung bei der Alter etc. der Kinder eine Rolle spielen. Ich habe zwei Kinder auf der "Lohnsteuerkarte" stehen. --> zwei Prozent weniger in die Pflegeversicherung. Wenn jemand 4 Kinder drauf stehen hat zahlt er eben Null Prozent. Warum nicht einfach Daten nehmen welche schon vorliegen. --> Das könnte ja zu einfach sein.

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
Blum_Schmidt
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Stimmt, jetzt muss wieder der alte Bestand geprüft werden, Nachweise eingefordert werden ob nicht noch heimlich Kinder in die Welt gesetzt worden sind, will gar nicht wissen wie viele es nicht wissen die einen Zusatzbeitrag zahlen den sie gar nicht müssen oder mussten.

metalposaunist
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@Blum_Schmidt schrieb:

Nachweise eingefordert werden ob nicht noch heimlich Kinder in die Welt gesetzt worden sind,


Man stelle sich vor, dass das Krankenhaus / die Hebamme das gleich online in "seine Akte" eintragen kann. Dann bekommt man nur einen Hinweis, dass der Eintrag X hinzugefügt worden ist und auf diese zentrale Information kann man dann digital auslesbar per API / Schnittstelle / whatever zugreifen. 

 

Cool 😎, oder? Geht nicht. Wegen Datenschutz 😂

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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Blum_Schmidt
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Die GEZ darf ja auch die Daten vom Einwohnermeldeamt abfragen zwecks Datenabgleich.

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letzte Antwort am 26.04.2023 13:21:57 von t_r_
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