Hallo zusammen,
wie handhabt ihr das bei Neueitritten und Schätzlohn. Wenn ich beispielsweise den Lohn 04/26 abgerechnet habe und dann Neueintritte in 05/26 habe, dann werden diese ja auf dem Schätz- Beitragsnachweis für 05/26 nicht berücksichtig. Ist das jetzt ein Problem für die KK in Sachen Säumniszuschläge oder kann ich das weiter so handhaben, das diese Werte dann eben erst in 06/26 einfließen. Wenn die KK schon besteht, fällt das ja eher nicht so auf, aber wenn es ein Mitarbeiter bei einer neuen KK ist schon.
Danke.
VG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Bei neuen KK, soweit der Monat noch nicht abgerechnet ist, können Beiträge über Mandantendaten > Sozialversicherung > Krankenkassen ==> Voraussichtliche Beitragsschuld erfasst werden und mit Senden der Stammdaten wird der Beitragsnachweis erstellt.
Bisher war es kein Problem eine 0-Meldung zu erstellen. Durch die verschärften Vorschriften kann eine 0-Meldung dazu führen, dass Säumniszuschläge erhoben werden, da die Schätzung der Beiträge sorgfältig erfolgen muss. Bei einer 0-Meldung ist klar, dass keine sorgfältige Schätzung vorgenommen worden ist.
Bisher habe ich keinen Hinweis auf Säumniszuschläge im Allgemeinen, aber ich bin auch ausschließlich in der Lohnbuchhaltung tätig. Sehe also auch nicht, ob jetzt vermehrt Säumniszuschläge in der FiBu aufgetaucht sind. Nachfragen habe ich von meinen Mandanten bisher nicht bekommen, allerdings würde einige es sowieso nicht merken, da die sowieso nicht pünktlich zahlen.
Hm ok das dachte ich mir schon, danke für die Antwort, dann werde ich es jetzt vielleicht lieber einpflegen.
vg
Ich habe bislang noch nie eine Schätzung bei Neueintritt vorgenommen und bislang damit auch keine Probleme gehabt.
Die Krankenkasse des zukünftig Beschäftigten war und ist mir aber auch zum Zeitpunkt der Schätzung in nahezu allen Fällen nicht bekannt.
Ich habe ale meine Schätzmandaten informiert dass es jetzt gerade bei Neueintritten mit neuen Krankenkassen Säumniszuschläge geben kann. (Gab schon Fälle bei Kollegen)
Ich hätte die Neueinstellungen samt Krankenkasse gerne so rechtzeitig dass ich die Schätzung anpassen kann .
Klappt nicht so wirklich. Gerade ein Mandat schafft das.
@tbehrens Danke für die Antwort. Ich sehe aber das generelle Problem, dass DATEV sich hierzu äußern muss, da dies sicher kein Einzelfall ist.
@DATEV Können Sie hierzu etwas beitragen?
@Senzill22 Den Post als gelöst zu betrachten, halte ich für falsch. Dadurch endet die Recherche der DATEV hier.
VG Michael Vogel
Bis dato habe ich das ebenso gehandhabt, allerdings hat nun das erste Mal die Techniker Krankenkasse Säumniszuschläge für einen neu eingetretenen Mitarbeiter erhoben.
Die TK kommt nun also bei mir auf die "Vorsicht"-Liste.
Hallo Herr Vogel und Community,
wie Eintritte von Arbeitnehmern bei Schätzmandanten in LODAS berücksichtig werden können, steht im Kapitel 3.3.9 im folgenden Hilfe-Dokument: Sozialversicherungsbeiträge abführen - bei früher oder normaler SV-Fälligkeit
Zu den Säumniszuschlägen der Krankenkassen können wir als DATEV keine Stellung nehmen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte direkt an die jeweiligen Krankenkassen.
Hallo Frau Sonneberg,
das Dokument spiegelt nicht unbedingt die veränderte Wirklichkeit im Lohn wieder.
Insbesondere der Punkt:
| Eintritt eines Mitarbeiters berücksichtigen | |
| Vorgehen: | |
Ein neu eingestellter Mitarbeiter wird automatisch im Folgemonat berücksichtigt. Für Sie besteht kein zusätzlicher Handlungsbedarf. Wenn die SV-Beiträge in der Schätzung für den Eintrittsmonat berücksichtigt werden sollen, erfassen Sie die Beiträge für neu eingetretene Mitarbeiter für die relevante Krankenkasse pro Beitragsgruppe selbst. Weitere Informationen zur manuellen Änderung der Schätzung finden Sie im Abschnitt Beitragswerte für eine Krankenkasse absolut korrigieren (Voraussichtliche Beitragsschuld). |
"Es besteht kein Handlungsbedarf"
Dies ist doch leider aufgrund der aktuellen Entwicklung sicher überholt. Bitte klären Sie intern, ob Lösungen hierzu geschaffen werden müssen.
Und keine Stellung zu nehmen, ist nicht wirklich Ihr Ernst, oder?
Nichts für ungut, aber da ist sicher die DATEV am Zug.
Mit freundlichen Grüßen Michael Vogel |
Hallo Herr Vogel,
in unserem Dokument 1070158 steht:
"Ein neu eingestellter Mitarbeiter wird automatisch im Folgemonat berücksichtigt. Für Sie besteht kein zusätzlicher Handlungsbedarf.
Wenn die SV-Beiträge in der Schätzung für den Eintrittsmonat berücksichtigt werden sollen, erfassen Sie die Beiträge für neu eingetretene Mitarbeiter für die relevante Krankenkasse pro Beitragsgruppe selbst."
Bitte klären Sie mit der jeweiligen Krankenkasse individuell, ob die automatische Berücksichtigung im Folgemonat ausreichend ist. Möchte die zuständige Krankenkasse eine Schätzung für den Eintrittsmonat, können Sie vorgehen wie im zweiten Absatz beschrieben.
Gerne nehmen wir im Dokument zusätzlich einen entsprechenden Hinweis auf.
Hallo Frau Simerlein,
die manuelle Erfassung von aus der Abrechnung ersichtlichen Daten stört mich im Besonderen.
Der Fall neuer Mitarbeiter / Neue Krankenkasse ist sicherlich ein Standartprozedere.
Dies als Workflow in LODAS/LuG zu lösen, um eine manuelle Erfassung und notwendige individuelle Kontaktaufnahme zu vermeiden, sollte doch der Ansatz der DATEV im Lohn sein oder sollen wir vielleicht auch irgendwann selber Beiträge berechnen und Beitragsnachweise manuell befüllen?
Sorry, aber der Servicegedanke eines Dienstleisters geht hier langsam vollkommen verloren und dies ist ehrlich gesagt unerträglich.
Sie sind die Botin, daher bitte auch in die andere Richtung als Botin zurückgeben.
VG
Michael Vogel
Hallo @mivo,
ich kann Ihren Unmut nachvollziehen. Die von meiner Kollegin beschriebene Lösung beantwortet zwar die aktuelle Vorgehensweise, greift aber Ihren eigentlichen Kritikpunkt auf: Den zusätzlichen manuellen Aufwand bei Vorgängen, die aus Anwendersicht als Standardprozess wahrgenommen werden.
Gleichzeitig möchten wir anmerken, dass sich eine Kontaktaufnahme mit den beteiligten Institutionen nicht in jedem Fall vermeiden lässt, da nicht alle für die Bearbeitung erforderlichen Informationen automatisiert zur Verfügung stehen oder übermittelt werden können.