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Neue Version: LODAS 12.4 steht bereit

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letzte Antwort am 20.07.2023 23:52:10 von IHAL_22
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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 1 von 22
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Hallo Community,

 

voraussichtlich ab heute Abend, 15.06.2023, steht das Service-Release 12.4 von LODAS zur Installation per DFÜ bereit.

 

Alle Informationen rund um die Software-Bereitstellung findet Ihr hier.

 

Mit der aktuellen Version erfolgen Programmanpassungen zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG).

 

Daher sollte die Installation zwingend vor der Lohnabrechnung Juli 2023 erfolgen.

 

Gesetzliche Änderung:

 

Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)

 

  • Kinderdaten übergreifend ändern und ggf. aktualisieren

 

Mit LODAS 12.4 können Kinderdaten übergreifend für das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) erfasst werden.

 

Um das Dialogfenster zur Erfassung der Kinderdaten zu öffnen, die Schaltfläche Kinderdaten übergreifend ändern klicken.

 

  • Kinderdaten exportieren und importieren

 

Außerdem können die Kinderdaten im CSV-Format exportiert werden. Wählt hierfür im Dialog Kinderdaten übergreifend ändern die Schaltfläche Export.

 

Die Angaben zu den Kindern können dann wieder per ASCII-Schnittstelle nach LODAS importiert werden.

 

Informationen zur Erfassung der Kinderdaten findet Ihr im Dokument Kinderdaten in LODAS erfassen und bearbeiten.

 

Ein Klick-Tutorial zur übergreifenden Änderung der Kinderdaten findet Ihr hier.

 

Wichtig: Der aktuelle Stand im Gesetzgebungsverfahren PUEG und die geplanten Unterstützungen in LODAS stehen in diesem Beitrag für Euch bereit:

 

Update: Informationen zum Pflegeunterstützungs- und - entlastungsgesetz (PUEG)

 

Die Angaben der Kinder unter 25 Jahren sind zwingend vor der Abrechnung Juli 2023 zu erfassen. Dadurch wird die korrekte Berechnung des PV-Beitrags ab Juli sichergestellt.

 

Funktionale Änderung:

 

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Mit LODAS 12.4 werden zurückgemeldete Folgebescheinigungen automatisch mit der davor liegenden Erkrankung zusammengefasst.

Ausnahme: Wenn zwischen dem Feststellungsdatum der Folgebescheinigung und dem Ende der letzten gespeicherten Fehlzeit mehr als 6 Tage liegen, wird die Folgebescheinigung keiner bestehenden Fehlzeit zugeordnet.

Im Übernahmeprotokoll wird ein entsprechender Hinweis ausgegeben.

 

💡Kennt Ihr bereits unseren Infoservice?

Der Infoservice Personalwirtschaft ist ein kostenloser Service-Newsletter. Der Newsletter informiert Euch über wichtige gesetzliche Änderungen für die Lohn- und Gehaltsabrechnung und über funktionale Programmänderungen. Der Infoservice kann hier abonniert werden.

🎥Den Infoservice LODAS Juni 2023 gibt es auch diesmal wieder als Video. Das Video enthält eine Auswahl an Themen der aktuellen Infoservice-Ausgabe.

 

Weitere Informationen zum neuen Service-Release sind im Dokument Aktuelle Version von LODAS compact / classic / comfort zu finden.

 

 

Viele Grüße aus Nürnberg

Ihr Community-Team Personalwirtschaft LODAS

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
Denise1
Einsteiger
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Nachricht 2 von 22
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 das ist ja klasse. Super.

Jetzt wird zusammen geführt, was zusammen gehört. Endlich verbunden . Die eAU's .

Vielen Dank.

Claudia-
Einsteiger
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Nachricht 3 von 22
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Hallo zusammen,

 

wir haben das Update installiert und die Kinderdaten aktualisiert. 

In der neuen Version kann man wählen, ob die Kinderdaten in der Lohnabrechnung gedruckt werden sollen. 

Ich halte das für eine gute Idee, dann hat auch der Arbeitnehmer immer eine schnelle Übersicht mit welchen Daten abgerechnet wurde.

 

In der Probeabrechnung Juli wird mir aber auf der Abrechnung nirgends die Kinderdaten angezeigt, obwohl ich den generellen Andruck ausgewählt habe. 

 

Woran kann das liegen? In welchen Fällen und wo auf der Abrechnung stehen dann die Kinderdaten?

 

 

Viele Grüße

Claudia

 

 

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shasieber
Einsteiger
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Nachricht 4 von 22
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Hallo Claudia,

 

habe es gerade mal ausprobiert. Unter Hinweise zur Abrechnung oben rechts (siehe Anhang).

Aber bei Arbeitnehmern mit nur einem Kind kommt kein Andruck. Ob das so gewollt ist, weiß ich aber nicht.

 

Viele Grüße

Sandra

Claudia-
Einsteiger
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Nachricht 5 von 22
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Hallo Shasieber,

 

danke für den Screenshot. 

 

Bei mir stand da leider nichts, aber war auch nur ein Kind. Vermute es wird dann immer nur ausgegeben, wenn man mind. 2 Kinder hat und weniger als Standard bezahlen muss. 

 

Viele Grüße

Claudia

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 6 von 22
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Ja, den Andruck hätte man etwas aussagekräftiger machen können. "- PV-Beitr. AN x Kinder < 25 J./x.xx%" wäre sinnvoller. So wird es auf jeden Fall zu Rückfragen/Irritationen kommen...

DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 7 von 22
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Hallo,


vielen Dank für Ihren Verbesserungsvorschlag.
Dieser wurde bereits an unsere Entwicklungskollegen weitergegeben.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
pogo
Meister
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Nachricht 8 von 22
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@Claudia- @Alexandra_Friedrich 

 

Mir ist aufgefallen, dass wenn Genereller Andruck in den Mandantendaten UND in den Personaldaten ausgewählt ist, der Andruck nicht erfolgt. 🤔

Ändert man es in den Personaldaten auf Gemäß Mandantendaten, erfolgt der Andruck. 🙄

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Denise1
Einsteiger
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Nachricht 9 von 22
1487 Mal angesehen

Hallo und Guten Morgen,

 

Mir ist auch aufgefallen, wenn ich die Liste (mit Kindern-ohne Kindern-alle)ausdrucke, erscheinen alle Mitarbeiter.

Auch die, die bereits mehrere Jahre schon ausgetreten sind.

Mache ich was falsch?

Ich weiß, dass ich einen eigenen Filter selber erstellen kann, aber aus welchem Grund sind diese bereits ausgetretenen Mitarbeiter überhaupt noch in den aktuellen Listen der Elterneigenschaft?

 

Danke im Voraus

 

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 10 von 22
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Hallo @pogo,

 

vielen Dank für den Hinweis.
Diesen haben wir an unsere Entwicklungskollegen weitergegeben.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
Hayen
Einsteiger
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Nachricht 11 von 22
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Das finde ich ehrlich gesagt, auch sehr sehr lästig. Es wäre schön, wenn das kurzfristig geändert wird. 

Entweder werden ausgeschiedene Mitarbeiter nicht mehr angezeigt oder es wird wahlweise das Austrittsdatum mit angezeigt, so dass man filtern kann. 

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pogo
Meister
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Nachricht 12 von 22
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Ist das Verhalten beabsichtigt?

 

Wenn 2 Kinder unter 25 in den Kinderdaten eingetragen sind, der Haken bei Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose nicht berechnen/ Elterneigenschaft nachgewiesen aber nicht gesetzt ist, wird der reduzierte Beitrag berechnet. Kein Z bei PV-Beitrag.

 

So schön, so gut.

 

Ist z.B. nur ein Kind über 25 in den Kinderdaten eingetragen, und der Haken ist nicht gesetzt, wird der Zuschlag für kinderlose berechnet. Z bei PV-Beitrag.

 

Ich habe nicht alle möglichen Kombinationen getestet. Aber macht es nicht Sinn, den Haken automatisch zu setzen, wenn Kinderdaten vorhanden sind? Oder immer den Zuschlag nicht zu berechnen, wenn Kinderdaten vorhanden sind?

Oder zumindest einen Hinweis im Fehlerprotokoll auszugeben, dass Kinder angegeben sind, aber der Haken nicht gesetzt ist?

 

Gibt es überhaupt Situationen, in denen man Kinderdaten eintragen muss, aber auch der Zuschlag berechnet werden muss?

Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 13 von 22
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@pogo  schrieb:

 

Gibt es überhaupt Situationen, in denen man Kinderdaten eintragen muss, aber auch der Zuschlag berechnet werden muss?


Ich glaube ja. Ich hatte im letzten Jahr einen Fall, wo bei der Hochzeit das Kind des Partners als Stiefkind angenommen wurde. Dieses Kind zählt aber nur bis zum 25. Lj. Also auch für die Elterneigenschaft des Stiefelternteils. Jetzt weiß ich nicht mehr, ob das in der Datev Hilfe so stand oder auf der Bescheinigung der Behörde. Das es so ist, weiß ich aber noch genau, da ich überlegt habe, wie ich das bitte so dokumentiere, dass ich daran denke den Haken mit Ablauf des 25. Lj des Kindes rauszunehmen.

MfG
T.Kahl
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 14 von 22
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@Thomas_Kahl  schrieb:

@pogo  schrieb:

 

Gibt es überhaupt Situationen, in denen man Kinderdaten eintragen muss, aber auch der Zuschlag berechnet werden muss?


Ich glaube ja. Ich hatte im letzten Jahr einen Fall, wo bei der Hochzeit das Kind des Partners als Stiefkind angenommen wurde. Dieses Kind zählt aber nur bis zum 25. Lj. Also auch für die Elterneigenschaft des Stiefelternteils. Jetzt weiß ich nicht mehr, ob das in der Datev Hilfe so stand oder auf der Bescheinigung der Behörde. Das es so ist, weiß ich aber noch genau, da ich überlegt habe, wie ich das bitte so dokumentiere, dass ich daran denke den Haken mit Ablauf des 25. Lj des Kindes rauszunehmen.


Aber das Kind wäre dann doch bis zum 25. Lj sowohl für den Wegfall des Beitragszuschlags zur PV als auch für die Reduzierung bei Kindern < 25 zu berücksichtigen.

 

Kinder, die nur für die Beitragsreduzierung <25 berücksichtigt werden, kann ich mir nicht vorstellen.

Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 15 von 22
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Naja, das Problem ist doch dann, wenn das Kind in den Kinddaten steht und >25 ist, fällt es ja ganz raus. Jetzt kann man das Kind natürlich löschen - in der Hoffnung, dass das in den Stammdaten keine Rückwirkung entfaltet und alle Vormonate korrigiert. Wenn das nämlich so ist, muss das Kind in den Kinddaten stehen bleiben, der Haken für den Zusatzbeitrag muss aber raus. Und dann darf es auch in der Abrechnung nicht mehr berücksichtigt werden.

MfG
T.Kahl
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Ja - muss ich noch mal darüber nachdenken - klingt irgendwie logisch. Erst mal noch nen 

Claudia-
Einsteiger
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Hallo Pogo,

 

es sind aktuell zwei paar Schuhe.

Ich kann beim Mitarbeiter 3 Kinder eintragen und es wird der PV Beitrag reduziert. Diese 5 Kinder müssen nicht nachgewiesen werden. Es läuft also erstmal alles auf Vertrauen.

 

Wenn dann die Kinder über 25 sind und wird automatisch die Reduzierung wegfallen und wir kommen in den Bereich wo mindestens 1 Kind nachgewiesen sein muss um dann nicht den Zuschlag zu bezahlen.

 

Bisher hatte DATEV ja immer eine Meldung gebracht, wenn Kinder ersichtlich waren und man das Häkchen bei Kinderlose nicht berechnen setzen, kontrollieren sollte. dies wird sicherlich noch so bleiben, damit man es nicht vergisst.

 

Laut Nachrichten soll es ja bis 2025 glaube ich eine digitale allgemeine Lösung geben, sodass wir dann vermutlich die Kinderdaten bei den Krankenkassen oder ähnlichen sogar abrufen können. Dann brauchen wir kein Vertrauen und keine Nachweise mehr. 😉

 

Viele Grüße

Claudia

 

 

 

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


Kinder über 25 Jahren müssen in den Kinderdaten nicht extra erfasst werden.

 

Hier muss weiterhin das Kontrollkästchen Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose nicht berechnen/ Elterneigenschaft nachgewiesen unter Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten aktiviert werden.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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pogo
Meister
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Ja klar, nur wenn man das Häkchen vergessen haben sollte, wird alles richtig berechnet, solange es die Ermäßigung gibt. Fällt ja nicht auf, wenn alle Beträge stimmen.

 

Ist das aber nicht mehr der Fall, wird der Zuschlag berechnet. Hier wäre ein Hinweis im Fehlerprotokoll schön, der sagt, dass der Zuschlag berechnet wird, obwohl Kinderdaten eingetragen sind, weil das Häkchen nicht gesetzt ist.

 

Aufgefallen ist mir das, weil man im Brennpunkt zwar Kinderdaten eingeben, aber das Häkchen nicht setzen kann. Das ist einerseits sehr umständlich und erhöht andererseits natürlich die Gefahr, dass man das Häkchen nach Eingabe aller Kinder evtl. vergisst, was erst Jahre später Auswirkungen haben wird.

IHAL_22
Beginner
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Hallo Zusammen,

 

bezüglich des eAU Folgebescheinigung Updates (das Thema ist im Vergleich zum PUEG definitiv vernachlässigt 🙂 )

 

"Funktionale Änderung:

 

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Mit LODAS 12.4 werden zurückgemeldete Folgebescheinigungen automatisch mit der davor liegenden Erkrankung zusammengefasst.

Ausnahme: Wenn zwischen dem Feststellungsdatum der Folgebescheinigung und dem Ende der letzten gespeicherten Fehlzeit mehr als 6 Tage liegen, wird die Folgebescheinigung keiner bestehenden Fehlzeit zugeordnet.

Im Übernahmeprotokoll wird ein entsprechender Hinweis ausgegeben."

 

Erste Erfahrungen:

 

Statt 'unvollständiger Zeitraum' (vorher bekam man diese 'Fehlermeldung' im Falle einer Folgebescheinigung), wird jetzt 'Ende der AU in vorheriger Fehlzeit korrigiert' dargestellt und ja, es ist richtig dass "zurückgemeldete Folgebescheinigungen automatisch mit der davor liegenden Erkrankung zusammengefasst (werden)" wenn das der Fall ist.

 

ABER:

 

-Im Report 'Statusübersicht' wird es nicht spezifiziert auf welche vorherige Fehlzeit und auf welches genaues Beginndatum diese sich bezieht (was eigentlich das wichtigste wäre...). Das entsprechende Feld ('AU seit') bleibt leer.

 

-Wenn man inzwischen AU Perioden hat (d.h. Beginndatum ist nicht identisch mit dem Beginndatum des Zeitraums was jetzt verlaengert wurde), werden diese NICHT automatisch vom System gelöscht, so das man mit überlappenden Zeiträumen bleibt!!

 

Siehe Screenshot:


1. Lediglich auf Grund des Reports 'Statusübersicht' weiss man nicht dass 14.06. verlängert wurde, neuer Zeitraum muss bei 'Fehlzeiten' manuell geprüft werden


2. Perioden 19.06.-23.06., 26.06.-30.06. sind als überlappenden AU Perioden drin geblieben!

 

Ich muss jetzt das System von diesen Duplikaten bereinigen und bei 8000 Mitarbeitern dauert das ewig (z.B. bei einer Überlappung von 'Krankheit mit Kr.Geld' + 'Entgeltfortzahlung mit AU' läuft die Abrechnung tatsächlich auf Fehler!). Gibt es eventuell eine Lösung gegen dieser Überlappung der betroffenen Zeiträumen? Der Haken bei 'Fehlzeit-Ende nicht durch eAU-Rückmeldung überschreiben' zu setzen ist für uns keine Option, wir brauchen diese Verlängerungen, sonst würde das Update eigentlich nichts bringen.

 

Die Hoffnung war, dass das Update den Prozess verleichtern wird, was teilweise passiert ist, da aber die AU Perioden inzwischen nicht automatisch vom System gelöscht werden, bleibt man mit einer extra Aufgabe und dann sind wir im gleichen Entwicklungsstand am Ende des Tages... (es wundert mich wirklich wieso dieser Aspekt noch nicht angesprochen wurde).

 

Danke!

 

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 21 von 22
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Hallo,


die Rückmeldungen können Sie sich detailliert im Übernahmeprotokoll ansehen. Hier wird auch angegeben, welcher Fehlzeit die Folgebescheinigung zugeordnet wird.


Um Ihnen wegen der Überlappung eine Lösung anzubieten, möchten wir uns Ihre Daten und die entsprechenden Rückmeldedaten genauer ansehen. Bitte wenden Sie sich dafür über einen unserer weiteren Servicekanäle an uns.

 

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
IHAL_22
Beginner
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Nachricht 22 von 22
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Hallo Frau Frohmayer,

 

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Bei 8000 Mitarbeitern und bei einem Prozess-Konstellation, wo die rückgemeldete Krankheitsperioden mit einem externen Zeiterfassungssystem zu harmonisieren sind, ist die Darstellung der detaillierten Daten (im besonders das Beginndatum der Periode die durch die Folgebescheinigung und die importierte Rückmeldung automatisch verlängert wird) lediglich in dem Übernahmeprotokoll, bei den einzelnen Personalnummern praktisch nutzlos. Wäre das Beginndatum hier in dem 'Statusübersicht' Report, d.h. einfach und schnell exportierbar dargestellt, könnte der Vergleich des Ergebnisses (ursprüngliches Beginndatum - verlängertes Enddatum) mit der ursprünglichen Periode (ursprüngliches Beginndatum - ursprüngliches Enddatum) reibungslos und effizient durchgeführt werden.

 

Ich interpretiere Ihre Aussage so, dass eine Softwareentwicklung in dieser Richtung hier nicht geplant ist.

 

Überlappung: vielen Dank, ein Servicekontakt wurde geöffnet.

 

MfG

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21
letzte Antwort am 20.07.2023 23:52:10 von IHAL_22
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