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Hauptjob und Minijob beim gleichen Arbeitgeber

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letzte Antwort am 30.10.2025 09:31:04 von rschoepe
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OlafBräutigam
Einsteiger
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Nachricht 1 von 23
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Hallo,

 

trotz Suche bin ich leider nicht so recht fündig geworden 😞

 

Bisher war es doch so, dass eine Person einen Hauptjob und Minijob beim gleichen Arbeitgeber nicht haben durfte.

 

 

Wie sieht es aus wenn sich das so darstellt:

"...es grundsätzlich möglich ist mehrere Arbeitsverhältnisse beim selben Arbeitgeber zu haben, sofern die Tätigkeiten keinen unmittelbaren Sachzusammenhang haben..."

 

 

Weiterhin liegt mir folgende Aussage vor:

"...dass in solchen Fällen auf den Lohnjournalen, die auch der Sozialversicherung und Lohnsteuerprüfung vorgelegt werden, schon explizit auf diese Besonderheit hingewiesen wird, insbesondere wird keine neue Mitarbeiternummer vergeben und es wird ein Hinweis auf den Lohnjournalen ausgegeben. Sie müssen sich daher darauf einstellen, im Rahmen einer solchen Überprüfung hierzu von dem jeweiligen Prüfer befragt zu werden. Daher ist es besonders wichtig, dass sie durch sorgfältige Dokumentation bereits die Aktenlage im Vorfeld klar dargelegt haben, insbesondere welche Art von Tätigkeiten in dem ersten und in dem zweiten Arbeitsverhältnis durchgeführt werden. ..."

 

 

Vorallem finde ich keine Möglichkeit das unter einer Personalnummer 2 Beschäftigungsverhältnisse abgerechnet werden. Es ist das Programm "Lohn und Gehalt" im Einsatz.

 

Hatte jemand solch eine Konstellation und weiß Rat?

lohnexperte
Meister
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Nachricht 2 von 23
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Hallo @OlafBräutigam ,

 

mir sind zwei Konstellationen bekannt, bei denen ein Mitarbeiter zwei (Arbeits?)Verhältnisse beim gleichen Arbeitgeber haben kann:

 

1. Ein Mitarbeiter ist in einer entgeltlosen Fehlzeit (Elternzeit, Freistellung wegen Fortbildung) und arbeitet im Rahmen eines Minijobs.

 

2. Ein Auszubildender übt beim Ausbildungsbetrieb (neben seinem Ausbildungsverhältnis) einen Minijob (=Arbeitsverhältnis) aus.

 

Meines Wissens muss man jeweils unter zwei verschiedenen Personalnummern abrechnen.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

Martina161
Einsteiger
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Um es richtig beurteilen zu können, bräuchte man nähere Informationen bzgl. des Betriebes und der "zweiten

Beschäftigung". 

 

Wenn zum Beispiel der AG eine zweite Firma betreibt, wo der AN in der einen Vollzeit und in der anderen

gelegentlich arbeitet, ist es erlaubt, da beide Gesellschaften als rechtlich getrennte Personen betrachtet werden.

Somit ist Arbeitgeberidentität nicht gegeben und es liegt kein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vor.

 

Liegt ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vor, muss die dem Grunde nach geringfügige Beschäftigung

mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet werden.

 

Sollte ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis abgerechnet werden, geht dies nur mit einer zweite Personalnummer

 

OlafBräutigam
Einsteiger
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@Martina161 Es gibt nur ein Unternehmen (mit einer Betriebsnummer) wo diese Abrechnung erfolgen soll.

 

@lohnexperte es liegen keinerlei Fehlzeiten vor und es handelt sich auch nicht um einen Auszubildenden

 

 

ich hoffe folgendes Beispiel verdeutlicht das etwas besser:

 

Mitarbeiter A ist bei und dem Unternehmen Muster GmbH in einen regulären Job (als Verwaltungskraft/Bürokraft)  beschäftigt und soll jetzt aus Aushilfe bei der selbigen Muster GmbH als Aushilfe (Reinigungskraft) beschäftigt werden.

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Martina161
Einsteiger
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Hierbei handelt es sich um ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis und muss somit 

in den Vollzeitjob mit einfließen.

lohnexperte
Meister
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Hallo @OlafBräutigam ,

 

das klappt nicht; es ist ein einziges Beschäftigungsverhältnis; lediglich Arbeitszeit, Arbeitsinhalt und Vergütung erhöhen sich. Somit braucht man auch keine zwei Personalnummern.

 

Alle anderen Abrechnungsversuche werden spätestens im Rahmen einer SV-Prüfung (die ja bekanntlich nahtlos erfolgt und damit alle Abrechnungszeiträume umfasst) auffallen und nachverbeitragt (sowie ggf. nachbesteuert) werden.

 

Gegenfrage: Warum sollten wir alle (und fast die gesamte Republik) sonst 40 Stunden sv-pflichtig arbeiten gehen, wenn man das (beispielsweise!) mit 32 Std. SV-Pflicht plus 8 Std. Minjob nettooptimieren könnte?! 😉

 

VG

 

 

Uwe_Lutz
Unerreicht
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Moin,

 

woher stammen denn Ihre Aussagen in Ihrem Eingangsposting?

 

Hier gibt es auf jeden Fall Ausführungen der Minojobzentrale zum einheitlichen Beschäftigungsverhältnis:

 

Hauptbeschäftigung und Minijob beim gleichen Arbeitgeber – Geht das? - Minijob Magazin

 

Für die Beurteilung, ob ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vorliegt, ist ausschließlich die sogenannte Arbeitgeberidentität zu prüfen. Die Art der jeweils ausgeübten Tätigkeit spielt hierbei keine Rolle.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Linda1017
Neuling
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Hallo,

weiß zufällig jemand, wie ein Azubi + Minijob beim gleichen AG steuerlich in Lohn + Gehalt erfasst wird, wenn 

der AG hat im EFB bei der Anmeldung ELSTAM angekreuzt hat. Ist das möglich?

Oder muss Pauschalversteuert werden?

Und wenn ELSTAM möglich ist, wie kann ich einen Mitarbeiter mit 2 Personalnummern und einer Steuernummer anmelden. 

Vielen Dank schon mal.

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

im Dokument Mehrere geringfügige Beschäftigungen abrechnen – Beispiele für Lohn und Gehalt finden Sie unter 2.5 ein Beispiel für eine Hauptbeschäftigung mit einer geringfügig entlohnten Beschäftigung.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
Linda1017
Neuling
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Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Wissen Sie evtl. auch, ob AN mit einem Hauptjob und einem Minijobber über ESTAM angemeldet werden darf und ist die Steuerklasse 6 oder die individuelle verwendbar. Der Arbeitgeber meinte es wäre möglich. Ich habe dazu nichts gefunden.

 

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

rechtlich dürfen wir Sie nicht beraten. Halten Sie ggf. mit dem Finanzamt Rücksprache.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Linda1017
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Danke.

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oliverstippe
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Der Arbeitgeber meinte es wäre möglich. Ich habe dazu nichts gefunden.

 


Das Dokument 1004419 geht doch immer von zwei Arbeitgebern aus.

 

Bitte einfach nochmal den letzten Post von Herrn Lutz lesen. 

 

M.M.n. funktioniert das nicht. 

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Linda1017
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Hallo, 

in meinem Fall geht es um einen Auszubildenden der einen Minijob beim gleichen AG ausübt.

Der Minijob ist SV frei und die Lohnsteuer pauschal.

Könnte man auch die ELSTAM werte nehmen - Lohnsteuer über die Steuerklasse (hier Stkl. 1) abrechnen oder greift die Steuerklasse 6, weil der Hauptjob (Azubi) Steuerklasse 1 ist.

 

Einen Minijob kann mit der individuellen Steuerklasse abgerechnet werden, dass habe ich schon gefunden.  Vorteil oder Nachteil eine andere Frage. 

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durchschnittsbenutzer
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@Linda1017

Könnte man auch die ELSTAM werte nehmen - Lohnsteuer über die Steuerklasse (hier Stkl. 1) abrechnen oder greift die Steuerklasse 6, weil der Hauptjob (Azubi) Steuerklasse 1 ist.


Es kann doch nur einen einzigen Hauptarbeitgeber über ELStAM geben.

Steuerklasse 1 bleibt also dem Hauptjob (Azubi) vorbehalten.

 

oliverstippe
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in meinem Fall geht es um einen Auszubildenden der einen Minijob beim gleichen AG ausübt.

Das geht tatsächlich. https://www.minijob-zentrale.de/DE/meta/faq-bereich/schule-ausbildung-und-studium/_109_minijob_im_ausbildungsbetrieb/faq_109_minijob_im_ausbildungsbetrieb.html

 

Der Minijob wird ja unter einer zweiten Personalnummer ganz normal las geringfügige Beschäftigung abgerechnet. Mit ELSTAM haben Sie hier ja nichts am Hut. 

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Linda1017
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Linda1017_0-1761735942668.png

Bzgl. der ELSTAM gibt die obige Antwort Sinn.

Wenn der Minijob über die 2 Personalnummern und als Nebenjob deklariert wird kann der AN nicht noch mal mit Steuerklasse 1 beim FA gemeldet werden.

Steuerklasse 6 schon ist aber ungünstig und m. E. auch nicht richtig, da einziger Minijob.

 

 

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oliverstippe
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Wenn ich jetzt nicht völlig auf dem Schlauch stehe, wird er Minijob doch pauschal vom AG lohnversteuert. Da braucht es keine Steuerklassen etc. 

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cro
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@Linda1017  schrieb:

Hallo, 

in meinem Fall geht es um einen Auszubildenden der einen Minijob beim gleichen AG ausübt.

Der Minijob ist SV frei und die Lohnsteuer pauschal.

Könnte man auch die ELSTAM werte nehmen - Lohnsteuer über die Steuerklasse (hier Stkl. 1) abrechnen oder greift die Steuerklasse 6, weil der Hauptjob (Azubi) Steuerklasse 1 ist.

 

Einen Minijob kann mit der individuellen Steuerklasse abgerechnet werden, dass habe ich schon gefunden.  Vorteil oder Nachteil eine andere Frage. 


Nur das geht beim selben AG aus meiner Sicht.

 

Ob der Minijob sv-frei sein kann, oder mit KV-+RV-Pauschalen abzurechnen wäre, ist ein anderes Thema.

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Linda1017
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Hallo,

die Frage war, ob ein einziger Minijob neben einem Hauptjob beim gleichen AG mit ELSTAM abgerechnet werden kann. Unser MA meinte, er hätte gehört, dass dies möglich wäre.

 

Nach den erhaltenen Information ist dies m. E. nicht möglich. Anmeldung somit mit pauschal Versteuerung. 

Vielen für Eure Zeit und Unterstützung😊 

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rschoepe
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@Linda1017  schrieb:

die Frage war, ob ein einziger Minijob neben einem Hauptjob […] mit ELSTAM abgerechnet werden kann. Unser MA meinte, er hätte gehört, dass dies möglich wäre.

Ja, das ist möglich: Pauschal oder individuell: Minijobs richtig versteuern - Minijob Magazin

Ob es (für den AN) sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. 😉 Wenn der AG nicht die Pauschalsteuer zahlen will, sollte m.M.n. eher über die Abwälzung auf den AN nachgedacht werden: Häufige Fragen zum Thema Steuern und Minijob - Wie zahlen Minijobber Steuern, deren Arbeitgeber sich gegen die einheitliche Pauschsteuer entschieden haben? - Minijob-Zentrale

cro
Experte
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@rschoepe  schrieb:

@Linda1017  schrieb:

die Frage war, ob ein einziger Minijob neben einem Hauptjob […] mit ELSTAM abgerechnet werden kann. Unser MA meinte, er hätte gehört, dass dies möglich wäre.

Ja, das ist möglich: Pauschal oder individuell: Minijobs richtig versteuern - Minijob Magazin

Ob es (für den AN) sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. 😉 Wenn der AG nicht die Pauschalsteuer zahlen will, sollte m.M.n. eher über die Abwälzung auf den AN nachgedacht werden: Häufige Fragen zum Thema Steuern und Minijob - Wie zahlen Minijobber Steuern, deren Arbeitgeber sich gegen die einheitliche Pauschsteuer entschieden haben? - Minijob-Zentrale


Danke für die Info. Aber 2x ELStAM beim selben Arbeitgeber? Bitte noch mal mit dem Zaunpfahl darauf hinweisen, damit ich das auch verstehe. Merci.

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rschoepe
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@cro  schrieb:
Aber 2x ELStAM beim selben Arbeitgeber?

Ja gut, das dürfte technisch nicht funktionieren. Ich hatte da gerade nur an die rechtliche Seite gedacht. Ich würde dem Mandanten aber auch die Lösung mit Pauschalsteuer und Abwälzung empfehlen, wenn er die paar Euro nicht übernehmen möchte, das ist ja schon ein deutlicher Unterschied für den Azubi.

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letzte Antwort am 30.10.2025 09:31:04 von rschoepe
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