Hallo, ich habe bei der Oktober-Abrechnung folgenden Fehler erhalten:
Es fehlen die Angaben zur Mitgliedschaft zur Unfallversicherung oder die Mitgliedsnummer wurde nicht im korrekten Format erfasst. Aus diesem Grund erfolgt keine Datenübermittlung der UV-Jahresmeldungen und der Lohnnachweise. Bitte prüfen und korrigieren Sie Ihre Angaben. Weitere Informationen finden Sie im DATEV Hilfe-Center im Dokument 1032526.
Wenn in LODAS die zu verwendende Mitgliedschaft bereits erfasst ist, prüfen Sie, ob die Mitgliedschaft mit Sondertatbestand beendet wurde. Informationen zur Nutzung der bereits angelegten Mitgliedschaft finden Sie im Dokument 1000645.
Dies betrifft alle Mandanten, die bei der BGW gemeldet sind. Die Daten wurden seit der letzten Übermittlung nicht geändert.
Hat noch jemand dieses Problem mit der BGW?
Wie ist hier zu verfahren?
Ich habe das gleiche Problem.
Weiß auch nicht, woran es liegt.
Dies betrifft nur die BGW 🤔
Zum Glück ist das Problem bis dato nur bei der BGW Berufsgenossenschaft @Hoennige
Lösungsansätze von DATEV bekannt?
Hallo,
ja, auch hier bekommen wir die Fehlermeldung.
... mich betrifft diese Fehlermeldung auch, BGW
Hallo zusammen,
auch ich habe den Fehler, allerdings tritt er erst seit heute auf bei den Abrechnungen. Ich habe in den letzten Tagen schon andere mit der BGW abgerechnet, wo es keine Meldung dazu gab.
Warten wir mal ab, was das nun wieder ist.
Liebe Community,
wir lassen das gerade in unserer Entwicklung klären. Abrechnungen sind trotzdem möglich. Wir melden uns wieder, sobald wir neue Infos haben.
Bei 2 Mandanten im Hause (auch die BGW BG) kam die Fehlermeldung nicht. Ist komisch 🤔
Da klinke ich mich auch mal an. Heute ebenfalls bei einem Mandanten festgestellt.
Hallo,
ich hatte außerdem eine Rückrechnung ins Vorjahr dabei (wegen Erstattung U1, AU erst jetzt vom Mandanten eingereicht), und es wurden mit der Oktober-Abrechnung nun leider auch die 92er-Meldungen von 2021 storniert.
Bin gespannt...
Viele Grüße,
Kerstin
Guten Morgen zusammen,
die Analyse läuft noch.
Wir haben gestern das Dokument 1025497 online gestellt. Dort haben wir auch eventuelle Auswirkungen auf UV-Auswertungen ergänzt.
Wir melden uns wieder ...
Good News: Die Fehlermeldung sollte ab sofort bei der BGW nicht mehr auftauchen.
Ich melde mich nachher nochmal wegen Ursache und Infos zur Korrektur, wenn die UV-Auswertungen fehlerhaft mit der Abrechnung erstellt wurden.
Hallo zusammen,
ich habe gerade eine Probeabrechnung durchgeführt und das Problem besteht leider immer noch.
Hallo Frau Mack,
auch ich habe in der Probeabrechnung nach 12.00 Uhr noch den Fehlerhinweis zur falschen Mitgliedsnummer. Einfach ignorieren oder mit der Gehaltsabrechnung warten?
die Infos von der DATEV sind hier nicht eindeutig.
Hallo @Singer,
hallo Community,
die Ursache für den Fehler lag an einer aktualisierten Beitragssatz-Datei der Unfallversicherung.
Bisher war in dieser Datei immer eine Angabe des "zulässigen Zeichensatzes" enthalten. Damit konnte geprüft werden, ob die Mitgliedsnummer unzulässige Zeichen enthält. Dieser Eintrag ist in der letzten Datei weggefallen und hat damit zu dem Fehler geführt.
Wir haben die Angabe heute in der Datei wieder ergänzt. Warum der Fehler dennoch weiter ausgegeben wird, müssen wir prüfen. Wir melden uns Anfang nächster Woche.
Hallo @skost,
das ist tatsächlich im Moment nicht einfach zu beantworten. Grundsätzlich ist die Abrechnung möglich, da "nur" die Auswertungen zur Unfallversicherung betroffen sind. Hier läuft die Datenübermittlung in der Regel ja erst mit Dezember. Davon ausgenommen sind Arbeitgeber, die einen Teil-Lohnnachweis abgeben müssen (z. B. wegen Einstellung des Betriebs).
Wir wissen aktuell noch nicht, ob zur Korrektur unbedingt eine Nachberechnung oder Wiederabrechnung notwendig wird. Ich hoffe, dass wir am Montag dazu mehr sagen können.
Hallo Frau Mack,
die Fehlermeldung wird am Montagmorgen immer noch angezeigt.
Ehrlich gesagt, habe ich auch keine Zeit und keine Lust, manuell eine Wiederabrechnung oder Nachberechnung bei den betroffenen Mandanten durchzuführen.
Es wäre schön, wenn die DATEV da einen Automatismus "einbauen" könnte, der den Fehler, so er denn einer ist, bei der nächsten Lohnabrechnung korrigiert.
Viele Grüße
Katrin Breckau
Hallo Community,
eigentlich sollte der Sachverhalt erledigt sein.
Warum immer noch Fehlermeldungen ausgegeben werden, klären wir gerade.
Wir melden uns, sobald wir neue Infos haben.
Hallo,
der Fehler ist behoben. Gerade eben eine Probeabrechnung gemacht, Fehler taucht nicht mehr auf.
Allen einen schönen Tag. Silke
Könnten Sie nach erfolgter Abrechnung kurz mitteilen, ob auch in der Liste 420 das Gehalt jeweils enthalten ist? Das war nämlich bei mir bisher nicht der Fall.
Vielen Dank! 😃
Hallo Ulrike,
ich habe meine Auswertungen aus dem Rechenzentrum zurück.
Die Auswertung 420 Einzelaufstellung UV enthält die aktuellen Daten, einschließlich Oktober 2022.
Beste Grüße Silke.
Super! Vielen lieben Dank für die Antwort!!!
Hallo liebe Community,
der Fehler konnte zwischenzeitlich behoben werden.
Für alle, die mit der Oktober-Abrechnung noch gewartet haben: Der Oktober kann nun abgerechnet werden.
Für alle, die den Oktober bereits abgerechnet haben: Hierzu haben wir aktuell noch keine neuen Informationen. Ich melde mich wieder, sobald ich etwas zur Korrektur sagen kann.
Guten Morgen zusammen,
ich habe neue Informationen: Wir planen den Sachverhalt noch vor der Dezemberabrechnung mit einer automatischen Nachberechnung zu korrigieren. Wir geben Bescheid, ab wann die automatische Nachberechnung greift.
Für diejenigen, die den Sachverhalt manuell korrigieren wollen: Eine Wiederabrechnung komplett für Oktober 2022 korrigiert die Auswertung 420 sowie die Lohnkonten. Alternativ funktioniert das auch mit der November-Abrechnung. Erfassen Sie hierfür für eine Personalnummer eine Nachberechnung mit 1,96 auf 10/2022.
@Monique_Müller
Reicht es tatsächlich für 1 PNr die Nachberechnung anzustoßen oder muss 1-96 für alle AN erfasst werden?
Nur zur Info an alle, die nicht jeden Tag in die Dokumente schauen wollen:
es funktioniert wieder alles
Ein Hinweis an dieser Stelle von DATEV hätte ich sehr wünschenswert gefunden.
1025497 in diesem Dokument ist die "Abhilfe" nun auch beschrieben.
Muss ich nun für jeden Mitarbeiter die Nachberechnung anstoßen oder reicht 1AN aus und alle werden korrigiert. Das Hilfe-Dokument ist nicht eindeutig!
@jena schrieb:Muss ich nun für jeden Mitarbeiter die Nachberechnung anstoßen oder reicht 1AN aus und alle werden korrigiert. Das Hilfe-Dokument ist nicht eindeutig!
Aus dem oben genannten Info-Dokument:
Aktuell planen wir den Sachverhalt noch vor der Dezemberabrechnung mit einer automatischen Nachberechnung zu korrigieren. Wir informieren Sie hier wieder, sobald die automatische Nachberechnung umgesetzt ist.
Wenn Sie den Fehler schon vorher korrigieren wollen, haben Sie für die manuelle Korrektur 2 Möglichkeiten:
Senden Sie eine Wiederabrechnung komplett für den zuletzt abgerechneten Monat (z.B. Oktober 2022) zur Verarbeitung in das DATEV-Rechenzentrum.
Wenn Sie keine Wiederabrechnung senden wollen, stoßen Sie im aktuellen Abrechnungsmonat eine Nachberechnung für einen betroffenen Arbeitnehmer an.,
Was ist daran nicht eindeutig?
Zusammen mit der nächsten Abrechnung wird für die betroffene Personalnummer eine Nachberechnung durchgeführt. Der Fehler wird korrigiert.
Für die betroffene PNr wird die NB durchgeführt, daher auch nur Korrektur der einen Nummer? Es betrifft aber alle Personalnummern, folglich müsste entgegen der Aussage weiter oben im Dokument für alle PNr die Schlüsselung erfolgen.
Wenn die NB eines MA ausreicht um den Fehler für alle zu korrigieren, könnte der ja auch für alle behoben werden, wenn "irgendeine" NB erfolgt (z.B. wg. nachgereichter AU).