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Erfahrungen mit Gehaltsextra Gutscheinkarten von Edenred ?

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letzte Antwort am 04.05.2022 08:53:27 von Verena_Heinlein
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rahagena
Meister
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Nachricht 31 von 72
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Wir haben hier ein analoges System im Einsatz, das völlig umsonst ist: Geld gegen Kassenzettel. In einem Umschlag liegt ein abgezählter Betrag mit den Sachbezügen für alle Mitarbeiter pro Monat. Die Mitarbeiter können sich da gegen einen Kassenzettel Ihren individuellen Sachbezug entnehmen. Das wird vorne quittiert und der Umschlag mit den Kassenzetteln wird abgeheftet.

Ist nicht ganz so schick wie eine Card im Unternehmensdesign und bestimmt nicht für jeden etwas, dafür aber auch deutlich günstiger. Einziger Aufwand ist das Geld abheben und dieses dann in einen Umschlag stecken. Feedback ist ist entweder keines oder gut.

Vyble wären bei uns jährliche Kosten von rund 200€. Das ist jetzt nicht die Welt, aber wenn ich das sparen kann...

Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io
t_r_
Allwissender
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Nachricht 32 von 72
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Das ist ja das, was ich eingangs mal geschrieben habe, nur halt nicht ganz so flexibel. Ich glaube halt nur, dass das für - ich sag mal 100 Arbeitnehmer - nicht mehr unbedingt praktikabel und ohne Aufwand wäre.

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andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 33 von 72
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Na klar kann man das so auch machen. Dann ist es aber nicht mehr die Lösung, um die es hier eigentlich gehen sollte.

Aber es gibt ja nun schon eine Reihe von Ansätzen, die hier angesprochen wurden.

Und: Geld gegen Kassenzettel hat durchaus Nachteile, wenn man mal etwas größeres anschaffen will....

Und nicht nur tankt ...

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richardkinder
Beginner
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Nachricht 34 von 72
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Spannend (besser: gruselig) finde ich die Vorstellung, dass die Kosten für Edenred (oder ähnliches) dem Geldwerten Vorteil hinzugerechnet werden könnten. In dem Fall käme man (über Jahre in jdem Monat) über die Freigrenze von 44 Euro und hätte ein Problem. Die Lösung mit den Quittungen im Briefumschlag hat hier definitiv Vorteile.

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traxx
Beginner
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Nachricht 35 von 72
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Dies stellt kein Problem dar. vgl. Lexinform Dok.-Nr.: 0948385

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aschirmer
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Nachricht 36 von 72
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Wie verwenden die givve-mastercard selbst für unsere Mitarbeiter und haben diese auch schon an Mandanten weiterempfohlen. Kosten sind überschaubar und das Branding der Karte ist auch ganz nett.

Ich wünsche allen ein schönes Wochenende.

richardkinder
Beginner
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Danke für die Info

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cenzie
Einsteiger
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Nachricht 38 von 72
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Hallo Frau Schimer,

läuft die Auszahlung  über die Lohn- und Gehaltsabrechnung?

Danke für Ihre Rückmeldung vorab.

Viele Grüße

Christine Kundler

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aschirmer
Einsteiger
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Nachricht 39 von 72
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Hallo Frau Kundler,

die Abrechnung erfolgt über die ´Lohnabrechnung, aber die Zahlung wird von givve direkt vom Firmenkonto abgebucht.

MfG Antje Schirmer

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cenzie
Einsteiger
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Nachricht 40 von 72
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Hallo Frau Schirmer,

können Sie über die Kosten was sagen? Hört sich gut an!

Sonnige Grüße

Christine Kundler

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aschirmer
Einsteiger
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Nachricht 41 von 72
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Die Kosten sind überschaubar. Ich habe mal den Ausschnitt aus dem Bestellformular angehängt.

Die Kosten für die Karte sind einmalig, je nachdem für welche man sich entscheidet. Wir haben eine Logo-Karte mit unserem Logo oben rechts in der Ecke. Die Aufladegebühr wird jeden Monat belastet.

givve Bestellformular.jpg

LaacherSee
Beginner
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Nachricht 42 von 72
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Hier mal meine Erfahrung mit der Edenred Karte: 

Viele der aufgeführten Partner akzeptieren diese Karte nicht !!! 

Im Umkreis von 20km habe ich noch keinen gefunden der die Karte akzeptiert, obwohl bei Edenred gelistet.
Ok dachte ich, benutzt du die Onlinefunktion und bestellst etwas online. Geht aber auch nicht, man kann nur einen Gutschrein bei einem Geschäft generieren den man dann vor Ort einlösen kann. ............ Schlimmer gehts nimmer.
Was hat das noch mit onlinekauf zu tun.

Nicht empfehlenswert !!!

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deusex
Experte
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Nachricht 43 von 72
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Oha, hört sich ja nicht prickelnd an mit Edenried.

 

Ich persönlich verwende in der Kanzlei nun auch die givve-Mastercard.

 

Die Beschränkung auf Deutschland liegt wohl an der Gesetzgebung. Ich habe mal das Info-Pdf von givve beigefügt.

 

Die einmaligen Einrichtungs-, Karten- und laufende Ladekosten sind überschaubar. 

 

Die givve-Lösung setzen auch zwei Mandanten von mir ein.

 

Mich würde interessieren, ob ein Kollege bereits eine Lohnsteuerprüfung nach neuem Recht ab 01.01.2020 in Zusammenhang mit den givve-Karten hatte, denn man hält sich seitens des Unternehmens vornehm zurück, wenn es um die steuerliche Konformität geht.

 

 

 

 

 

 

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jena
Fortgeschrittener
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Nachricht 44 von 72
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Lohnsteuerprüfung hatte ich nicht, habe aber entsprechend der Empfehlung von givve das Finanzamt angeschrieben. Von denen habe ich die negative Antwort erhalten, dass die givve-Card seit dem 01.01.2020 nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen zur Steuerfreiheit entspricht. Folglich wurden die bis zur Antwort des FA überlassen Sachbezüge Steuer- und SV-pflichtig abgerechnet und die givve-Card seit dem nicht mehr eingesetzt.

 

Das für Q1 2020 zugesagte BMF-Schreiben ist ja immernoch nicht da. Die Pappnasen hatten ja besseres zu tun ... (sinnfreie) USt-Satz-Senkung

andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 45 von 72
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@LaacherSee  schrieb:

Hier mal meine Erfahrung mit der Edenred Karte: 

Viele der aufgeführten Partner akzeptieren diese Karte nicht !!! 

Im Umkreis von 20km habe ich noch keinen gefunden der die Karte akzeptiert, obwohl bei Edenred gelistet.
Ok dachte ich, benutzt du die Onlinefunktion und bestellst etwas online. Geht aber auch nicht, man kann nur einen Gutschrein bei einem Geschäft generieren den man dann vor Ort einlösen kann. ............ Schlimmer gehts nimmer.
Was hat das noch mit onlinekauf zu tun.

Nicht empfehlenswert !!!


Kann ich nicht bestätigen.
Alle Partner akzeptieren die Edenredkarte. Auch über 20 km hinaus...

Klappt ohne Probleme....

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bodensee
Experte
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Nachricht 46 von 72
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Akzeptanz funktioniert. 

 

Nur ich warne davor, da in aller Regel die AN das maximale möchten und die AG dies steuer und sv frei gerne tun und Edenred damit wirbt wird der maximal Betrag von 44 EUR monatlich  " umgewandelt". 

 

Problem aus meiner Sicht AG spendiert je Monat irgendwas zusätzliches : in meinem eigenen Fall Butterbrezeln, Berliner oder sonstiger Süsskram => die geldwerten Vorteile übersteigen 44 EUR je Monat => das ganze ist verunglückt und der AG haftet. 

 

Daher bin ich persönlich und das auch für meine Mandanten vorsichtig bei diesen Gestaltungen, aber klar wenn Mandant das ausdrücklich wünscht und sich der Risiken ggf. bewusst ist, wird das über den Lohn abgerechnet. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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t_r_
Allwissender
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Deshalb empfehlen wir unseren Mandanten auch meist ein paar Euro weniger zu nutzen. So kann man noch etwas puffern. Wir haben bei uns in der Kanzlei lange Zeit EUR 40,00 Tankgutscheine erhalten, damit noch einer kleine rPuffer, z. Bsp. für ein Eis da ist.

deusex
Experte
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Nachricht 48 von 72
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Ohne nähere Rechtsprüfung, ein aktueller Hinweis aus

 

Givve Diskussion 44 € Sachbezüge 

 

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renek
Fachmann
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@LaacherSee  schrieb:

Hier mal meine Erfahrung mit der Edenred Karte: 

Viele der aufgeführten Partner akzeptieren diese Karte nicht !!! 


Wir haben die Karte bei uns im Unternehmen mehrfach im Einsatz. Hiervon habe ich allerdings noch nichts gehört.

deusex
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Zum Thema noch ein Fachbeitrag und ich denke, da sind wir jetzt mit den Karten auf der sicheren Seite - vorübergehend zumindest:

 

Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug - NWB 

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renek
Fachmann
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Danach sind insbesondere Gutscheine oder Geldkarten als Geldleistung zu behandeln, die

  • über eine Bezahlungsfunktion verfügen; es ist nicht zu beanstanden, wenn verbleibende Restguthaben bis zu einem Euro ausgezahlt werden können,

  • über eine eigene IBAN verfügen,

  • für Überweisungen (z.B. PayPal) verwendet werden können,

  • für den Erwerb von Devisen (z.B. Pfund, US-Dollar, Schweizer Franken) verwendet werden können oder

  • als generelles Zahlungsinstrument hinterlegt werden können.

 

Punkt 3! Soweit ich weiß ist es doch bei givve(?) so, dass die Karte eine eigene IBAN hat. Demzufolge wäre das ein no-go.

 

Man muss also genau hinschauen.

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deusex
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Nee, die givve hat m.W. keine eigene IBAN oder doch?

 

 

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renek
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Meinte mal was gelesen zu haben das man dort eine IBAN hat, da sie auf Mastercard basiert. Daher würde es bei solchen Karten nämlich nicht ausreichen die Bargeldfunktion zu sperren...

 

Kann aber auch sein dass ich das mit einer anderen Karte verwechsle, deshalb ja auch das "(?)" dahinter.

 

Aber die FAQ sagen:

 
Kann ich von meiner givve® Card aus Überweisungen tätigen oder selbst Geld auf die Karte überweisen?
 

Nein, eine Überweisung ist nicht möglich. Die Funktion ist bei allen givve® Cards deaktiviert. Dies ist eine der Voraussetzungen dafür, dass unsere givve® Card als Sachbezugskarte anerkannt wird.

Weitere Informationen zur Sicherheit und rechtlichen Anforderungen unserer Karte finden Sie hier.


 

Die Funktion ist deaktiviert, heißt es ging vorher. Um das tun zu können benötigt es ja eine IBAN.


Weiter gesucht und unter https://givve.com/de/givve-card/sicherheit gefunden:

  • Keine eigene Karten IBAN

Hat man denke ich geändert um den neuen Voraussetzungen zu genügen.

deusex
Experte
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Noch ganz heiß und direkt aus dem Backofen . . . in der Anlage das BMF-Schreiben vom 13.04.2021 zur Abgrenzung von Geldleistung und Sachbezug.

 

 

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cwes
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Ich habe mittlerweile Erfahrung mit "Edenred One" (Edenred für kleine Betriebe). Dies habe ich in meinem Betrieb getestet, um zu sehen, ob es für Mandanten eine gute Lösung wäre. Dies ist nicht der Fall, aus Steuerberatersicht rate ich von Einsatz und Empfehlung an Mandanten ab. Begründung:

 

  1. Edenred One gibt den Mitarbeitern eine Karte mit Chip, die monatlich aufgeladen wird. Die Nutzung funktioniert m.W. wie bei einer EC-Karte, Guthaben lassen sich monatlich übertrage, das Aufladen ist der Sachbezug.
  2. Jeden Monat (außer im ersten Monat) erhält der Verantwortliche eine E-Mail mit den bald erfolgenden Aufladungsbeträgen. Die Mail enthält die Mitarbeiternamen ohne dass die Nachricht Ende-zu-Ende verschlüsselt wird.
  3. Nach dieser Mail ist es noch einige Tage lang möglich, die Aufladebeträge für den nächsten Monat zu ändern.
  4. Dann erfolgt die Aufladung.

Nun die Begründung, weshalb ich die Lösung aus Steuerberatersicht für ungeeignet halte:

 

  1. Die fehlende E2E-Verschlüsselung bei Personaldaten: nunja, mag ja sein, dass die Transportverschlüsselung ausreicht, wer weiß.
  2. Durch Schritt 3. oben kann es einen Unterschied zwischen den tatsächlichen Aufladebeträgen und den avisierten Aufladebeträgen in der Mail von Edenred geben. Die Mail ist aber der einzige Beleg zu den Aufladebeträgen eines Monats je Mitarbeiter (es gibt eine Rechnung, aber da steht dann drauf 3 x 50 EUR, 2 x 25 EUR)
  3. Einen CSV-Export, wie man die Marktplatz-Seite fehlinterpretieren könnte (differenziert nicht nach "Edenred" und "Edenred One"), gibt es aus "Edenred One" nicht.
  4. Wer kleine Unternehmen betreut, weiß, dass die Chance, dass 50 kleine Unternehmen die Aufladebeträge
    1. unverändert lassen oder
    2. jede Änderung der Aufladebeträge unverzüglich mitteilen gegen Null geht.

Somit kommt es durch den fehlenden Beleg (ich habe intensiv nachgefragt, dieser Beleg ist nicht erhältlich) über die tatsächlich vorgenommen Aufladungen zwangsläufig zu falschen Lohnabrechnungen. Damit erscheint mir das Produkt nicht empfehlbar.

metalposaunist
Unerreicht
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Danke fürs Testen @cwes 👍! Dann bin ich da auch wieder einen Punkt schlauer, als ich nach einer digitalen Alternative gesucht habe. 

 

Gibt es wirklich nichts Geiles in diesem Lande 🇩🇪? Was auf ganzer Linie überzeugt 🤔? Was vollends digital ist? Kann man da nichts mit Apple Wallet und Co. bei Android anbieten? Wer will denn noch so eine Karte im Portemonnaie haben?

 

Egal welche Lösung man sich anschaut: alle kranken immer an irgendwelchen Stelle - selten ein Produkt, dass durchgehend überzeugt. Immer ist ein ja, aber dabei 😣.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
t_r_
Allwissender
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Egal welche Lösung man sich anschaut: alle kranken immer an irgendwelchen Stelle - selten ein Produkt, dass durchgehend überzeugt. Immer ist einja, aberdabei t_r__0-1650896703413.png.

Dann mach es am Besten selbst. 😉 Bestimmt ein spannendes Projekt. 😁 Abnehmer dürftest Du finden. 

 

metalposaunist
Unerreicht
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Hm, die Welt 🗺 retten steht nicht auf meiner to do. Auch nicht Deutschland 🇩🇪. Da muss man der Wurzel so vieles ändern, was aktuell nicht so läuft, wie es laufen könnte an so vielen Stellen. Zu viel Arbeit für einen alleine 😄. Ich geb' hier mein Bestes, die besten Workarounds vorzustellen 💪. Das muss reichen 😜.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
bodensee
Experte
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Bin mal gespannt habe gerade eine anstehende Lst BP bei einem Mandanten der die Edenred einsetzt, gegen meine Beratungsempfehlung. Mal sehen was in der BP passiert. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
bodensee
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Nachricht 60 von 72
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Hallo Daniel, 

 

die Welt retten kann eh keiner alleine. Aber das Problem ist doch immer das gleiche : entweder ich schaffe eine 100% ig digitalen Workflow mit einer App die auf dem Handy ist oder der Uhr oder wo auch immer Endgerät völlig egal, das geht

 

Aber das geht nicht mit den Vorschriften der Finanzverwaltung , der DSGVO, Arbeitnehmerrechte irgendwelche andere Schutzbedürfnisse .  Oder aber ich mache etwas was den ganzen Vorschriften entspricht dann ist das alles möglich aber garantiert -wie schreibst Du immer so schön nicht State of the Art.  Daher gibt es letztlich immer findige Anbieter die irgendeinen Mittelweg gehen der funktionieren kann aber nicht muss. 

 

Ganz andere Ecke hab ich recht kurz nach der Einführung auf den Tisch bekommen.  Geht das elektronische Fahrtenbuch mit Vimcar ? Ich hab mir das angesehen letztlich ist das ein Softwaretool was die Daten aus dem GPS nimmt und dann durch das notwendige via Handy ergänzt werden muss ( Anlass der Reise, Geschäftspartner) . Inzwischen ist Vimcar sogar auf dem Datev Marktplatz gelandet.  Digitaler Workflow ist das natürlich nicht und die findigen Steuerpflichtigen haben sich einfach feste Variablen eingeben 1= Kunde xy , 2 = Besprechung usw. 

Das wiederum akzeptiert dann die Finanzverwaltung nicht. Wenn es richtig gemacht wird ist das ein perfektes Fahrtenbuch aber an der menschlichen Umsetzung hängt es dann halt. Hatte das lang und breit mit einem Lohnsteuerprüfer diskutiert, der grundsätzlich erstmal die BFH Rechtsprechung zitiert hatte nur ein handschriftliches in einem gebundenen Heft ist ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch. 

 

Daher sind wir immer auf dem Mittelweg unterwegs , mal funktionierts mal nicht und das wird sich solange sich an unserer Einstellung und an der Bürokratie nichts ändert leider auch nicht ändern. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
71
letzte Antwort am 04.05.2022 08:53:27 von Verena_Heinlein
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