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Entschädigung Kinderbetreuung - Umsetzung in LODAS

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letzte Antwort am 24.11.2020 17:42:33 von pogo
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Thomas_Kahl
Meister
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Guten Morgen,

 

aufgrund der ganzen KUG- und Soforthilfeproblematik ist sicherlich etwas unter gegangen, dass am Freitag (29.03.2020) in dem Maßnahmenpaket noch mehr enthalten war. Unter Anderem die Entschädigung für Eltern, die aufgrund von KiTa-Schließungen bzw. Schul-Schließungen ihr Kind betreuuen müssen.

 

Im Datevdokument Zusammenstellung von wichtigen Informationen zum Corona-Virus gibt es in Punkt 14 "Verbraucherinformationen" einen Link zum DGB. Dort wird die Theorie schön erläutert. Zumindest ziemlich verständlich.

 

Nunmehr ist es so, dass wenn ein Anspruch bei einem Arbeitnehmer besteht, der Arbeitgeber das auszahlen soll und sich das Geld dann gemäß §56 Abs. 5 IfSG wiederholen kann.

 

Frage dazu: Wie setzen wir das im Lohnprogramm, speziell LODAS um? Gibt es da schon Möglichkeiten? Wenn nicht, wird es da zeitnah etwas geben? Oder dürfen wir hier wieder komplett zu Fuß alles manuell berechnen und zusammenbasteln?

MfG
T.Kahl
sokrates
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 42
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Hallo Herr Kahl,

 

danke für den Hinweis! Mir war das so bisher nicht bekannt.

 

Ich machs mal einfach, für alle, die zum Landschaftsverband Rheinland gehören und nicht lange rumsuchen wollen:

https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/entschaedigung_kinderbetreuung/kinderbetreuung.jsp

Das online-basierte Antragsverfahren gibt es dort zwar noch nicht, aber so kann man wenigstens auf dem Laufenden bleiben.

 

Was die Umsetzung in Datev angeht, gehe ich leider aktuell auch von der manuellen Lösung aus....

 

Liebe Grüße

Anne Koch

martinkramer
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 42
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Hier ist noch eine sehr gute "Zusammenfassung" von CMS zu finden: https://cms.law/de/content/download/415930?fieldIdentifier=file&filename=FAQ-IfSchG-Kinderbetreuung.pdf

 

Verstehe ich das richtig, dass das Gesetz erst ab dem 30.03. gilt und es daher keine Entschädigung für die Zeit davor gibt?

 

Zudem müssen vor einem Entschädigungsanspruch zunächst Überstunden- und Resturlaubsguthaben genommen werden.

Grüße aus Stuttgart
Martin Kramer
Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 4 von 42
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@martinkramer  schrieb:

 

Verstehe ich das richtig, dass das Gesetz erst ab dem 30.03. gilt und es daher keine Entschädigung für die Zeit davor gibt?

 

 


So steht es auch beim DGB drin.

 

 


@martinkramer  schrieb:

 

Zudem müssen vor einem Entschädigungsanspruch zunächst Überstunden- und Resturlaubsguthaben genommen werden.


Korrekt. Deckt sich auch mit der DGB-Aussage.

MfG
T.Kahl
katjam
Einsteiger
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Nachricht 5 von 42
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Hallo,

 

wie schlüssel ich die Lohnart?

 

st/sv-Behandlung mit 46 ist klar..

 

Stundenlohn 1 oder Durchschnitt?

pfändbar?

UV-Pflichtig?

Geht die LA als Stunden und Betrag in den Durchschnittsspeicher?

KUG Soll-Entgeld: Stunden und Betrag?

 

 

Inwieweit kürze ich das Gehalt?

Muss ich eine Fehlzeit dazu nehmen? Wenn ja, welche?

 

Vielen Dank und liebe Grüße.

Bleibt gesund!

 

DATEV-Mitarbeiter
Alexander_Trappe
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 42
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Hallo Community,

 

wir haben die Anpassung des IfSG verfolgt und haben auch die Anpassung des §56 IfSG hinsichtlich der Entschädigung für die Kinderbetreuung zur Kenntnis genommen. Leider können wir zum aktuellen Zeitpunkt Ihnen nicht mehr Informationen bieten also sie auf den bereits im Beitrag erwähnten Seiten im Internet finden. 

Wir nutzen aktuell unsere Kontakte zu den Behörden um weitere Klarstellungen zur Umsetzung zu erhalten. 

Uns interessieren neben weiteren die gleichen Fragen wie sie katjam gestellt hat. Zusätzlich wissen wir aktuell auch noch nicht welche Informationen der Arbeitgeber benötigt um einen Erstattungsantrag bei der "zuständigen Behörde" zu stellen.

 

Sobald wir die Antworten auf die Fragen erhalten, werden wir diese veröffentlichen und parallel prüfen was wir an unseren Programmen ändern müssen damit wir möglichst einfach die Erstattung berechnen, auszahlen und die benötigten Werte für die Erstattung ausgeben können. Bisher kann ich Ihnen nur sagen, dass die Lösung der Regierung in diesem Fall auf eine fiktive Berechnung des Nettos zurückzugreifen nicht die einfachste ist. 

 

Ich kann Ihnen versprechen, dass ich und meine Kolleginnen und Kollegen gerade alles dafür geben Ihnen so schnell wie möglich passende Programmlösungen für die gesetzlichen Änderungen unserer Regierung zur Verfügung zu stellen. Wir lassen Sie nicht alleine und tun unser Bestes um mit dem Gesetzgeber Schritt zu halten.

 

Grüße aus Nürnberg,

 

Bleiben Sie gesund!

 

Alexander Trappe

Product Owner, Produktentwicklung LODAS

u_merkler
Beginner
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Gibt inzwischen Neuigkeiten, ab wann diese Betreuungs-Entschädigung in LODAS abgerechnet werden kann?

 

Lt. Dokument 1008688:

"In den aktuellen Programmversionen ist eine Lösung zur Abrechnung der Entschädigung nach IfSG für Eltern ohne Betreuungsmöglichkeit der Kinder (neue Regelung vom 30.03.2020 – siehe Kapitel 3.5noch nicht enthalten. Wir informieren Sie hier über den aktuellen Stand."

 

Wir haben Monatsende und sollten nun April-Lohnabrechnungen machen, wo diese Entschädigung berücksichtigt werden muss.

 

Wie wird das in anderen Steuerkanzleien jetzt abgerechnet?

 

Danke!

d_k
Aufsteiger
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Nachricht 8 von 42
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Dieses Thema brennt uns auch unter den Nägeln.

 

Ist ein Programmrelease noch vor dem 10. wahrscheinlich oder lohnt sich ein Warten mit der Abrechnung nicht?

DATEV-Mitarbeiter
Alexander_Trappe
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 9 von 42
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Hallo zusammen,

 

wir arbeiten aktuell an der Umsetzung der neuen Fehlzeit. Leider fehlen uns nach wie vor Vorgaben zur Berechnung der SV-Beiträge. Wir klären die fehlenden Sachverhalte aktuell mit den entsprechenden Stellen. 

Wir planen aktuell im Mai ein neues Release mit der neuen Fehlzeit auszuliefern. Ein konkretes Datum kann ich Ihnen aktuell noch nicht nennen. Allerdings wird das Release erst nach dem 10. Mai kommen.

 

Es tut mir leid, dass wir Ihnen für die April-Abrechnung noch keine Lösung bieten können. Wir arbeiten mit Hochdruck daran die fachlichen Fragen zu klären. Wir werden informieren sobald der Termin für das Service-Release feststeht. 

 

Viele Grüße,

 

Alexander Trappe

Product Owner, Produktentwicklung LODAS

 

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sokrates
Fortgeschrittener
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Nachricht 10 von 42
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Die Online-Anträge bei Verdienstausfall wegen Schul- und Kitaschließungen sind online. Gilt für

 

  • Brandenburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein

 

(In Kürze folgen 

  • Baden-Württemberg
  • Bremen
  • Niedersachsen)

 

https://ifsg-online.de/antrag-schul-und-kita-schliessung.html

dagmart_
Beginner
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Nachricht 11 von 42
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Hallo zusammen,

 

ich bin interessiert an einer Berechnung dieser Fehlzeiten für Lohn- und Gehalt.

Gibt es hier schon Neuerungen bzw. Lohnarten zur Berechnung?

 

Liebe Grüße

 

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J_Zeller
Einsteiger
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Nachricht 12 von 42
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Guten Morgen Zusammen,

 

auch bei uns häufen sich jetzt immer mehr die Nachfragen, wann man die entsprechende Abrechnung der Entschädigung vornehmen kann. Gibt es weitere Einzelheiten, ab wann hier im LODAS die Funktion verfügbar ist.

 

Besten Dank & viele Grüße

Johannes Zeller

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kristin
Einsteiger
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Wir haben die Lohnabrechnungen bereits durchgeführt. Es ist nur die Unterbrechungsart nicht korrekt. Aber rechnerisch stimmt alles, und zwar wie folgt:

 

Wir sind vorgegangen, wie im Dok. 1008768 Punkt 4.2 beschrieben ist. Wir haben die Zwischenberechnung nur noch erweitert:

 

Probeabrechnung normal ohne Unterbrechung

Probeabrechnung mit Unterbrechung (z.B. Fehlzeit unbezahlter Urlaub)

 

Brutto 1 - Brutto 2 = Summe x 80% --> unter Lohnart 480 erfasst

Netto 1 - Netto 2 = Summe x 67 % --> unter Lohnart 481 erfasst

 

Unterbrechungstage erfasst als Fehlzeit Quarantäne IfSG (auch wenn nicht ganz korrekt).

 

Da wir mehrere einzelne Unterbrechungstage haben, steht auf den Lohnscheinen für die Arbeitnehmer auch nur z.B. 8 Unterbrechungen. Der "falsche" Unterbrechungsgrund Quarantäne steht nur drauf, wenn es nur 1 Unterbrechung ist.

 

Auf der Auswertung 447 steht zwar auch der "falsche" Unterbrechungsgrund . Aber diese Auswertung händigen wir ja keinem aus. Der dienst ja nur uns als Vorlage zum Ausfüllen der Erstattungsanträge. Die Angaben stimmen aber alle.

 

Wenn dann das Update kommt, braucht man nur den Unterbrechungsgrund nochmal korrigieren.

 

Gruß
Kristin Ullrich

kristin
Einsteiger
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Möchte noch folgendes ergänzen:

 

Damit alles nachvollziehbar ist und bei einer späteren BP o.ä. nachgewiesen oder dem Mandanten/Mitarbeiter erklärt werden kann:

 

Wir haben die o.g. Probeabrechnungen als Pdf-Dateien abgespeichert. Ebenso haben wir pro Mitarbeiter eine Exceltabelle zur Berechnung der o.g. Werte erstellt. Wenn gewünscht, kann man dann die Exceltabelle und die Probeabrechnungen aushändigen.

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,

 

@kristin: Vielen Dank für Ihre ausführliche Beschreibung!

 

Ergänzend dazu:

Über das Dokument 1008688 - Auswirkungen des Corona-Virus auf die Lohnabrechnungen  halten wir Sie unter dem Punkt Programmlösungen stetig auf dem Laufenden.

Voraussichtlich mit dem nächsten Service-Release können Sie die Abrechnung der Entschädigung nach IfSG für Eltern ohne Betreuungsmöglichkeit der Kinder in den Lohnprogrammen LODAS und Lohn und Gehalt abrechnen.

Der Termin wird u. a. im genannten Dokument kommuniziert.

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
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kristin
Einsteiger
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Nun wurde ja das Dokument 1008688 überarbeitet. Danach erfolgt endlich ein Updates für die Entschädigungszahlungen bei Kinderbetreuung. Allerdings erfolgt das Update aber erst voraussichtlich am 12.06.2020 !!!

 

Das ist einfach viel zu spät. Wie sollen wir das unseren Mandanten erklären ??? Meine o.g. Lösung funktioniert nur solange, wie die Unterbrechung nicht länger als 1 Monat dauert. Ab 1 Monat Unterbrechung erfolgt eine Unterbrechnungsmeldung an die Krankenkasse, dann natürlich mit dem falschen Unterbrechungsgrund.

 

Die Rechtsgrundlage (InfSchG) gilt seit dem 30.03.2020! Ich verstehe nicht, wo das Problem seitens der Datev liegt. Ausrechnen muss man sowieso manuell. Es fehlt doch nur noch der richtige Unterbrechungsgrund.

 

 

 

 

MarikaS
Beginner
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Nachricht 17 von 42
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Gibt es irgendwo in den Dokumenten eine Anweisung wie ich die Entschädigungszahlung an Arbeitnehmer für Betreuung Kinder bei geschlossener Kita berechne? Denn im Programm LODAS funktioniert das ja noch nicht und muss ja glaube ich manuell berechnet werden, oder?

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coester
Fortgeschrittener
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Ich rechne das zur Zeit wie eine "normale" Entschädigungszahlung gem. Dokument 1008768 Punkt 4 ab.

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MarikaS
Beginner
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Nachricht 19 von 42
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Wird denn dabei auch berücksichtigt, dass für den Verdienstausfall nur 67 % des ausgefallenen Nettolohns vom AG gezahlt werden?

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coester
Fortgeschrittener
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Nachricht 20 von 42
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Schauen Sie mal in diesem Beitrag, die Antwort von "kristin" vom 12.05.2020 an.

Dort wird die Berechnung mit 67% erläutert.

 

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 21 von 42
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Hallo, 

 

dass Sie bzw. Ihre Mandanten die Umsetzung der Entschädigung Kinderbetreuung in LODAS sehnsüchtig erwarten und verärgert sind, kann ich gut nachvollziehen. 


Wie Sie im Verlauf des Threads mitverfolgen können, setzen wir alles daran, dass Service-Release schnellstmöglich bereitzustellen. Jedoch gab es auf dem Weg dahin, einige Hürden zu bezwingen. 


Wie Sie selbst mitbekommen haben, beschert die Corona-Krise der Personalwirtschaft derzeit massive unterjährige rechtliche Änderungen, die häufig kurzfristig und rückwirkend beschlossen werden. Noch dazu sind bei einer Gesetzesverabschiedung oftmals die genauen Umsetzungsvorgaben von Behörden und Institutionen noch nicht ausgearbeitet.

 

Aus diesem Grund arbeiten meine Kollegen in der Softwareentwicklung zunächst in Teilen mit Annahmen und Erfahrungswerten, um trotzdem schnell Lösungen für Sie zur Verfügung stellen zu können. Das wiederum bedeutet wie in diesem Fall, dass fertige „Softwareteile“ nochmal angepasst werden müssen, sobald die Umsetzungsvorgaben vorliegen. Diese Softwareteile müssen dann erneut getestet werden. 


Das führte beim anstehenden Release LODAS 11.3 dazu, dass wir nicht sicherstellen konnten, vor dem Abrechnungszeitraum im Mai alle Änderungen in gesicherter Qualität zur Verfügung stellen zu können. Wir haben uns deshalb dazu entschieden, eine weitere Woche in die Qualität unserer Software zu investieren. – Die Entscheidung, dass dieses Service-Release nun erst voraussichtlich zum 12.06. veröffentlicht wird, ist damit begründet, dass zu diesem Zeitpunkt ohnehin ein geplantes Release erscheinen soll. Wir wollten Ihnen damit eine weitere Installation binnen zweier Wochen ersparen.


Ich hoffe, Sie können unsere Vorgehensweise mit Hilfe der geschilderten Zusammenhänge besser nachvollziehen. 

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
Maju
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Guten Morgen!

 

Unser Admin hat gestern das Service-Release 11.3 eingespielt. Sobald ich Lodas öffne, erscheint als erstes "Ab dieser Version kann eine Entschädigungszahlung nach § 56 Abs. 1a IfSG für erwerbstätige Sorgeberechtigte wegen der erforderlichen Beaufsichtigung eines Kindes abgerechnet werden." Tatsächlich habe ich unter Fehlzeiten auch "Entschädigungszahlung nach lsFG wegen Beaufsichtigung Kind" gefunden. Wenn ich dort probehalber mal einen Zeitraum erfasse, kommt in der Probeabrechnung der dezente Hinweis, dass diese Lohnart derzeit noch nicht abgerechnet werden kann! Ich bin irritiert. Auch steht imDok. 1008768, auf das verwiesen wird "Über die Abrechnung des Verdienstausfalls infolge notwendiger Betreuung im Falle der vorübergehenden Schließung von Betreuungseinrichtungen und Schulen bis zum 31.12.2020 wird an dieser Stelle informiert. Details zum Vorgehen im Lohnabrechnungsprogramm liegen noch nicht vor."

In Lexinform finde ich allerdings Lösungsansätze für Lohn und Gehalt.

 

Ab wann kann ich denn in Lodas die genannte Entschädigung abrechnen? Danke.

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DATEV-Mitarbeiter
Alexander_Trappe
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Hallo Maju,

 

die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in diesen beiden Beiträgen.

 

Alexander Trappe

Product Owner, Produktentwicklung LODAS

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SKno
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Hallo,

mich würde nochmal interessieren, ob ich die Zeiträume bei Gehaltsempfängern (sprich Montag bis Freitag) einzeln eingeben muss?

Erstattungsfähig sind doch nur die Arbeitstage ohne Feiertage und Wochenenden?

Danke

S.Knorr

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 

die Fehlzeit darf nur an Soll-Arbeitstagen erfasst werden, an denen ein Verdienstausfall entsteht. 
Klären Sie ggf. mit der zuständigen Behörde, welche Tage mit der Entschädigungszahlung erstattet werden und 
erfassen Sie die Fehlzeit nur für diese Tage.

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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SKno
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Danke, aber wenn ich jetzt April bis Juni nachberechne kommt nur eine Auswertung 47 für den Juni.

Hier sollten doch eigentlich auch die Vormonate erscheinen?!

SKnorr

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 

wird eine Fehlzeit bzgl. Quarantäne rückwirkend erfasst, wird die Auswertung für den aktuellen Monat mit den kumulierten Werten ausgegeben.
Informationen zu diesem Thema finden Sie unter der Dokumentennummer 1008768 in der Info-Datenbank.

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Schuette
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Nachricht 28 von 42
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Hallo,

ich habe bei einem alleinerziehenden Arbeitnehmer Entschädigungszahlung nach IFSG wegen Beaufsichtigung Kind eingetragen. Der Mitarbeiter wird nach Stunden bezahlt und ist immer vormittags auf der Arbeit und nachmittags betreut er seine Kinder. Ich habe die Zeit komplett als Fehlzeit mit Grund: Entschädigungszahlung nach IfSG wegen Beaufsichtigung Kind eingetragen und die Stunden die wegen Fehlzeit ausgefallen sind entsprechend mit den Lohnarten 482 bzw. 483 aufgegeben. Nun habe ich folgendes Problem: Das System meldet nun für Juli für die Fehlzeiten Abmeldungen. Wie kann ich dem System sagen, dass der Mitarbeiter alleinerziehend ist und wie bekomme ich es hin, dass keine Abmeldungen generiert werden, bzw. wie storniere ich nun die Abmeldungen?

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 


wenn der Arbeitnehmer alleinerziehend ist, können Sie unter Personaldaten I Personaldaten den Haken im Feld "alleinerziehend" setzen. Dadurch verlängert sich der Anspruchszeitraum. Mit der nächsten Abrechnung werden die DEÜV Meldungen storniert. 


Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
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Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Wolfgang_Stein
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Hallo, 

 

leider hat sich in meiner vorherigen Antwort der Fehlerteufel eingeschlichen.

 

Der Haken "alleinerziehend" ist derzeit ohne Funktion und hat keine Auswirkung auf die Abrechnung.


Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht weiterhin nur für die ersten 6 Wochen der Fehlzeit "Entschädigungszahlung nach IfSG wegen Beaufsichtigung Kind".

 

Nach Ablauf der 6 Wochen wird für den Arbeitnehmer eine DEÜV-Abmeldung erstellt. Der Arbeitnehmer muss daraufhin seine Ansprüche auf Entschädigungszahlung selbst und direkt bei der Gesundheitsbehörde stellen. 

 

Für die DEÜV-Abmeldung gibt es nicht mehr – wie ursprünglich angenommen - eine Unterscheidung zwischen alleinerziehend oder nicht alleinerziehend. 


Informationen hierzu finden Sie unter Punkt 12 in dem angegebenen Link

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
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Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 24.11.2020 17:42:33 von pogo
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