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Thomas_Kahl
Meister
Offline Online
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Guten Morgen,

 

aufgrund der ganzen KUG- und Soforthilfeproblematik ist sicherlich etwas unter gegangen, dass am Freitag (29.03.2020) in dem Maßnahmenpaket noch mehr enthalten war. Unter Anderem die Entschädigung für Eltern, die aufgrund von KiTa-Schließungen bzw. Schul-Schließungen ihr Kind betreuuen müssen.

 

Im Datevdokument Zusammenstellung von wichtigen Informationen zum Corona-Virus gibt es in Punkt 14 "Verbraucherinformationen" einen Link zum DGB. Dort wird die Theorie schön erläutert. Zumindest ziemlich verständlich.

 

Nunmehr ist es so, dass wenn ein Anspruch bei einem Arbeitnehmer besteht, der Arbeitgeber das auszahlen soll und sich das Geld dann gemäß §56 Abs. 5 IfSG wiederholen kann.

 

Frage dazu: Wie setzen wir das im Lohnprogramm, speziell LODAS um? Gibt es da schon Möglichkeiten? Wenn nicht, wird es da zeitnah etwas geben? Oder dürfen wir hier wieder komplett zu Fuß alles manuell berechnen und zusammenbasteln?

MfG
T.Kahl
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