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Datensatz Arbeitgeberkonto

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letzte Antwort am 17.10.2023 13:46:33 von rschoepe
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M_H
Fortgeschrittener
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Nachricht 31 von 47
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Hallo zusammen und DATEV,

 

ich habe zum Arbeitgeberkonto einmal eine Nachfrage (habe nahezu bei jedem Mandanten ein FP erhalten). Wenn ich in den MDT/Beschäftigungsbetrieb den Haken setze bei "Angaben zu Adresse und Ansprechpartner aus MDT übernehmen" ... werden die dann nicht übernommen? Ich habe viele FP bei Mandanten, bei denen die Adressdaten komplett ausgefüllt sind und der Haken drin ist. Oder werden trotz Haken die Daten bei "Beschäftigungsbetriebe" abgezapft (bei einigen MDT stehen dort nicht vollständige Daten drin, aber logischerweise grau hinterlegt). Muss ich jetzt jeden Mandanten anfassen und alle Daten rauslöschen? 

 

Danke für Antworten.

M_H

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rschoepe
Fachmann
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Nachricht 32 von 47
738 Mal angesehen

@M_H  schrieb:

Wenn ich in den MDT/Beschäftigungsbetrieb den Haken setze bei "Angaben zu Adresse und Ansprechpartner aus MDT übernehmen" ... werden die dann nicht übernommen?


Wenn dem so wäre, ist das m.M.n. ein Bug und sollte von DATEV schnellstmöglich behoben werden.

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NaJu2008
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Bitte auch prüfen ob bei allen Ansprechpartnern Telefonnummer und Mail-Adresse hinterlegt sind.

Außerdem müssen zwingend der Ansprechpartner Mandant und Ansprechpartner Lohnabrechnung eingepflegt sein. Auch auf das Datum für die Gültigkeit der Änderungsmeldung achten.

 

Die Ansprechpartner dürfen nicht beim Beschäftigungsbetrieb stehen sondern bei den Mandantenadressdaten. Alles was im Beschäftigungsbetrieb hinterlegt ist, wird bei einem aktivierten Haken ignoriert.

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M_H
Fortgeschrittener
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Hallo,

soweit ist alles gepflegt in "Ansprechpartner Mandant" ... eigentlich war es doch immer so, dass, sofern keine Daten in "Ansprechpartner Lohnabrechnung" hinterlegt sind, die Daten aus AP Mandant übernommen werden  oder irre ich?

 

Da habe ich nichts hinterlegt weil wegen oben ... so steht es auch im DOK https://apps.datev.de/help-center/documents/1026736

 

M_H

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NaJu2008
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Besser dort auch noch alle Daten einpflegen.

 

Die Daten zum Ansprechpartner Lohnabrechnung werden auf alle Fälle an die Krankenkasse übermittelt sofern die Lohnabrechnung nicht vom Unternehmen selbst durchgeführt wird

NaJu2008_0-1692273082278.png

 

 

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M_H
Fortgeschrittener
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Hallo DATEV,

 

ich bitte darum, sich zu äußern, inwieweit die Aussage in DOK1026736 Punkt 2.1 zutrifft:

 

"Falls die o. g. Kontaktdaten nicht gefüllt sind, wird hier auf die Kontaktdaten aus Ansprechpartner Mandant unter Mandantendaten | Adresse, Registerkarte Ansprechpartner ... zurückgegriffen"

 

Hatte mich da eigentlich drauf verlassen und die Daten in Ansprechpartner Lohnabrechnung nicht geschlüsselt. Nun erhalte ich FP dass die Daten nicht vollständig sind.

 

Kann ich mich auf die Aussage nicht verlassen und muss nun "sicherheitshalber" bei allen 100 Mandanten den Datensatz pflegen?

 

Ich erbitte Antwort.

Vielen Dank

 

M_H

 

 

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NaJu2008
Aufsteiger
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Die Anweisungen unter Punkt 3.2 widerlegen die vorherige Aussage unter 2.1

NaJu2008_0-1692609136394.png

 

Möglicherweise sind die Angaben unter 2.1 ausreichend für den Betriebsnummernservice bzw. wenn der Mandant selbst abrechnet.

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @M_H,

 

wir schauen uns gerne genauer an, warum Sie hier eine Meldung im Fehlerprotokoll erhalten.
Wenden Sie sich dazu bitte über einen anderen Servicekanal an uns.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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sue
Aufsteiger
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Nachricht 39 von 47
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Hallo,

 

neuer Fall: Mitarbeiterin beginnt am 1.10.2023.

 

Ich habe sie am 15.09.2023 bereits bei der Krankenkasse zum 1.10.2023 angemeldet und die Krankenkasse hat die Anforderung am 26.9.2023 übermittelt. Im Rückübertragungsprotokoll kam der Hinweis, dass mit dem Monatsabschluss die Meldung automatisch erfolgt.

 

Mit dem anschließend durchgeführten Monatsabschluss erfolgten die Meldungen aber nur an die im September betroffenen Krankenkassen und nicht an die "neue" Krankenkasse ab Oktober.

 

Ist das von DATEV so gewollt oder habe ich etwas falsch gemacht.

 

Ich benutze L+G, nicht Lodas

sue
Aufsteiger
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Edit (wohl nicht mehr möglich?)

Was ich damit sagen wollte:

 

Es muss ein Programmpunkt zur eigenen / manuell gesteuerten Übermittlung eingerichtet werden und es ist nicht schlimm, wenn es schnell geht.

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 


die Meldungserstellung zum Arbeitgeberkonto (DSAK) läuft derzeit in Lohn und Gehalt ausschließlich im Monatsabschluss, da durch die Beitragsnachweis-Konsolidierungslogik erst während der Beitragsnachweiserstellung eindeutig erkennbar ist, unter welcher Betriebsnummer Beitragsnachweise entstehen bzw. unter welchen Beschäftigungsbetrieben diese konsolidiert werden. Dies ist jedoch Voraussetzung für die Stammdatenermittlung der DSAK-Meldungen.


Ihr Wunsch die DSAK-Meldung unabhängig vom Monatsabschluss erstellen zu können ist uns bekannt. Einen Umsetzungszeitpunkt können wir Ihnen derzeit nicht nennen.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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tu_heggi
Fortgeschrittener
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Nachricht 42 von 47
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Ihr Wunsch die DSAK-Meldung unabhängig vom Monatsabschluss erstellen zu können ist uns bekannt. Einen Umsetzungszeitpunkt können wir Ihnen derzeit nicht nennen.


Nehmen Sie uns mit auf die Liste 🙂

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OlafB
Einsteiger
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Wir verwenden Lodas und haben bei einer neuen Arbeitnehmerin und einer neu angelegten Krankenkasse bereits eine Lohnabrechnung durchgeführt.

 

Trotzdem gibt die Krankenkasse an, das noch keine Daten zum Arbeitgeberkonto übermittelt wurden.

 

Woran kann das liegen?

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@OlafB  schrieb:

Wir verwenden Lodas und haben bei einer neuen Arbeitnehmerin und einer neu angelegten Krankenkasse bereits eine Lohnabrechnung durchgeführt.

 

Trotzdem gibt die Krankenkasse an, das noch keine Daten zum Arbeitgeberkonto übermittelt wurden.

 

Woran kann das liegen?


Die Krankenkasse muss den Datensatz erst einmal elektronisch anfordern. Erst danach wird dieser Datensatz übermittelt - allerdings erst mit der nächsten Lohnabrechnung...

 

 

 

 

sinnvoll ist was anderes...🙄

OlafB
Einsteiger
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Vielen Dank für die Info.

 

Die Krankenkasse hat unseren Mandant angeschrieben und ihm dargelegt, das über das elektronische Meldeverfahren noch keine Daten zum Arbeitgeberkonto übermittelt wurden. Daher jetzt alles über Papier.

 

Sinnvoll ist wirklich anders.

 

Abschließende Frage:

 

Ein SEPA-Lastschriftmandant kann man noch nicht über Lodas erteilen oder?

 

Wir sind über die Mandantendaten - Krankenkasse - Zahlungsweise gegangen, konnten hier jedoch nichts über die Erteilung des Sepa Lastschriftmandats finden. 

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M_H
Fortgeschrittener
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Nachricht 46 von 47
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Hallo OlafB,

 

haben Sie die neue Version von LODAS 12.6 installiert? In den Krankenkassen kann man die LS erteilen (Reiter Zahlungsweise). Das Vorgehen lesen Sie auch in Dok 1026736, Punkt 3.3 ff. ( https://apps.datev.de/help-center/documents/1026736 ).

 

M_H

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rschoepe
Fachmann
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@OlafB  schrieb:

Ein SEPA-Lastschriftmandant kann man noch nicht über Lodas erteilen oder?


Kann man, ob man es aber auch will … wurde in Neu: Lodas Sepa-Lastschriftmandat online erteilen schon ausgiebig diskutiert.

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letzte Antwort am 17.10.2023 13:46:33 von rschoepe
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