Hallo in die Runde,
eine Gehaltsempfängerin bekommt seit Jahren einen Kita-zuschuss steuer- und sv-frei und pauschal versteuerte Fahrtkostenzuschüsse. Wie ich den Kita-zuschuss in das Mutterschaftsgeld bekomme weiß ich (Verdienstangaben bei Mutterschutz) aber wo trage ich es für das Beschäftigungsverbot ein? Gebe ich es bei den Verdienstangaben mit Haken "Abweichende Verdienstangaben für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld erfassen" und "Manuelle Eingaben für EEL verwenden" ein, werden die Zuschüsse nicht berücksichtigt. Auch die Kennzeichnung "regelmäßiges Arbeitsentgelt" bei den Lohnarten führt nicht zum Erfolg, Erfasse ich es bei der Stammlohnart 889 Muterschaftslohn Betrag - wird SV und Steuer abgezogen. Wie komme ich zum Erfolg?
Danke vorab.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @Ines_Schumann ,
ich verstehe leider nicht ganz, was Sie beabsichtigen? Soll der steuer- und sv-freie Kitzuschuss weitergezahlt werden? Und erwarten Sie, dass für dessen Zahlung eine Erstattung über die U2 erfolgt? Nach meinem Dafürhalten ist die Weiterzahlung des Kita-Zuschusses nicht erstattungsfähig.
VG
aber wo trage ich es für das Beschäftigungsverbot ein?
Arbeitgeberzuschüsse zu Kita und Fahrten können/dürfen Sie da nicht mit einbeziehen.
Ich habe mit der Krankenkasse telefoniert und sie meint felsenfest, dass es erstattungsfähig ist. Bei der Berechnung des Mutterschutzlohnes wird es ja auch erstattet, wird über die Nettolöhne berechnet.
@Ines_Schumann schrieb:Ich habe mit der Krankenkasse telefoniert und sie meint felsenfest, dass es erstattungsfähig ist. Bei der Berechnung des Mutterschutzlohnes wird es ja auch erstattet, wird über die Nettolöhne berechnet.
Wird denn auf den Kita-Zuschuss U2 abgeführt?
Sicher nicht, aber U 2 gilt auch für Mutterschutzlohn während der Schutzfrist.
Der Kita-Zuschuss ist nicht erstattungsfähig. Ist auch nicht U2-pflichtig
Techniker Krankenkasse +1
Ich wäre auch der Meinung das es nicht geht.
Allerdings sagt Google:
Müsste man mal diesen §14 MuSchG sich anschauen.
§ 14 MuSchG sieht nur Dokumentationspflichten und Informationen durch den Arbeitgeber vor, also nicht zur Erstattung
§ 18 MuSchG regelt den Mutterschutzlohn es wird "das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt"
@Ines_Schumann schrieb:Sicher nicht, aber U 2 gilt auch für Mutterschutzlohn während der Schutzfrist.
KI und google überzeugen mich leider nicht.
Ich bin der Meinung, dass die freiwillige steuer- und sv-freie Kostenerstattung für tatsächlich gezahlte Kita-Beiträge nicht Inhalt des Mutterschutzlohnes sind.
Die Logik hinter dem U2-Verfahren ist, dass alle U2-pflichtigen Gehaltsbestandteile auch erstattungsfähig sind im Rahmen der U2. Wofür man keine Versicherung bezahlt hat, ist auch nicht mit versichert. Das ist zumindest nach meinem Verständnis die Regel, von der ich mir bisher keine Ausnahme bekannt ist.
Man muss also prüfen, was tatsächlich "drin ist" (steuer- und sv-frei?), wo "Kita-Zuschuss" draufsteht. Wenn dagegen ein AG einen steuer- und sv-pflichtigen KiTA-Zuschuss zahlt, dann ist dieser auch U2-pflichtig, Bestandteil des Mutterschutzlohnes und U2-erstattfähig.
Ich bitte freundlich und ausdrücklich um Korrektur meiner Ausführung / Meinung durch erfahrende Lohnabrechner oder andere Fachkundige. Wer kann die Darstellungen der KI-Aussagen bestätigen und damit einen Durchbruch in der (bzw. meiner) Logik des U2-Verfahrens?
Vielen Dank und einen schönen Tag.
@lohnexperte schrieb:Die Logik hinter dem U2-Verfahren ist, dass alle U2-pflichtigen Gehaltsbestandteile auch erstattungsfähig sind im Rahmen der U2. Wofür man keine Versicherung bezahlt hat, ist auch nicht mit versichert. Das ist zumindest nach meinem Verständnis die Regel, von der ich mir bisher keine Ausnahme bekannt ist.
Nein, es kommt nicht darauf an, dass die zu erstattenden Entgeltbestandteile umlagepflichtig sind. Es kommt lediglich darauf an, ob die Mitarbeiterin einen Anspruch auf die Zahlung hat. Sonst wäre es auch unsinnig, dass es für die (sv-freie) BAV extra eine gesonderte Zeile im Erstattungsantrag gibt.
Ganz früher war es mal so, dass die Erstattungen nur für U2-pflichtige Entgelte erfolgt ist. Das wurde aber m.E. aufgrund entsprechender Urteile schon vor vielen Jahren geändert.
Hier ein Beitrag aus der community, in der auf ein entsprechendes Urteil Bezug genommen wird: Gelöst: Kindergartenzuschuss - erfolgt eine Erstattung nac... - DATEV-Community - 242380
Vielen Dank @Uwe_Lutz . Man lernt eben nie aus. 😉
Dann schließt sich für mich noch folgende Frage zu den steuer- und sv-freien Sachbezüge (50 €) an: Sind diese auch im Rahmen der U2-Anträge erstattungsfähig?
Vielen Dank und einen schönen Tag.
Lt. Krankenkasse sind sie erstattungsfähig, mein Problem ist, dass ich nicht weiß wie ich es im Programm eingeben kann. Vieles versucht - Lohnart als "regelmäßiges Einkommen" geschlüsselt, Abrechnung über die Stammlohnart Mutter 889 Mutterschutzlohn Betrag funktioniert auch nicht, da es dann sv- und steuerpflichtig abgerechnet wird - ?
... erstattungsfähig sind sv- und steuerfreie Zuschüsse nur, wenn sie vereinbart sind bzw. mindestens 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft / Beschäftigungsverbot / Mutterschutz gezahlt wurden
@Ines_Schumann schrieb:Lt. Krankenkasse sind sie erstattungsfähig, mein Problem ist, dass ich nicht weiß wie ich es im Programm eingeben kann. Vieles versucht - Lohnart als "regelmäßiges Einkommen" geschlüsselt, Abrechnung über die Stammlohnart Mutter 889 Mutterschutzlohn Betrag funktioniert auch nicht, da es dann sv- und steuerpflichtig abgerechnet wird - ?
Hallo,
und wenn Sie eine zusätzliche Lohnart mit Stammlohnart 889 Mutterschutzlohn steuerfrei in der Steuer/SV/UV schlüsseln?
Moin,
ich denke, Sie müssen die Lohnart "KITA-Zuschuss" kopieren und eine zweite Lohnart "KITA-Zuschuss MuSchu" (oder so ähnlich) einrichten.
Diese neue Lohnart muss dann unter Steuer/SV/UV auf "volle Erstattung Beschäftigungsverbot" geschlüsselt werden. Wichtig ist, dies im Monat des Beginns des BV dann anteilig über die beiden Lohnarten abzurechnen.
Hier mal meine Schlüsselung für den AG-Zuschuss zum Profiticket während des BV:
Viele Grüße
Uwe Lutz
Müsste das nicht vielleicht auch funktionieren mit "Erstattung gemäß Umrechnungsformel"?
Dann muss man keine 2. Lohnart anlegen und das System rechnet die anteiligen Tage selbst.
Unter der Logik der Erstattung würde ich auch verstehen, dass diese Kosten im Rahmen von AAG Erstattungen erstattungspflichtig sind. Oder wo ist der Unterschied?
Kann sein, dass das auch klappt. Einfach mal über eine Probeabrechnung ausprobieren.
Ich weiß gar nicht mehr, warum ich dies bei dem Fahrgeld damals so geschlüsselt hatte. Irgendeinen Hintergrund hatte das....
@Uwe_Lutz schrieb:....
Ich weiß gar nicht mehr, warum ich dies bei dem Fahrgeld damals so geschlüsselt hatte. Irgendeinen Hintergrund hatte das....
Vielleicht weil es nur ein Teil-Beschäftigungsverbot war und nur dieser Teil muss ja manuell berechnet und erfasst werden.
@DanaP schrieb:
Vielleicht weil es nur ein Teil-Beschäftigungsverbot war und nur dieser Teil muss ja manuell berechnet und erfasst werden.
Das könnte sein, so etwas gab es mal 😁
Werde doch langsam alt 👴
Ein ganz großes Dankeschön an Alle und besonders an Herrn Lutz - ich war erfolgreich.
Der Hinweis mit den Lohnarten war sehr gut. Ich habe es erst einmal mit der Umrechnungsformel versucht, das hatte keinen Erfolg. Die Umschlüsselung auf "volle Erstattung Beschäftigungsverbot" war dann erfolgreich. Allerdings hatte ich es erst bei der bereits angelegten Lohnart "Kita-zuschuss" umgeschlüsselt, das führte dann aber dazu, dass bei einer anderen Mitarbeiterin mit Kita-Zuschuss und Lohnfortzahlung in der Lohnfortzahlungserstattung (oder bei der Bescheinigung Kind krank) enthalten war - lt. Internet wäre das aber nicht in Ordnung, da es sich hierbei um die U 1 und nicht um die U 2 handelt. Es ist zwar nicht zu verstehen, warum beim Beschäftigungsverbot der Kita-zuschuss, wenn er verbindlich bezahlt wird, erstattet wird und bei der Lohnfortzahlung es nicht erfolgt, aber es ist ja vieles nicht zu verstehen. Am Ende habe ich also die Lohnart Kita-zuschuss kopiert und für den Zeitraum des Beschäftigungsverbotes bei der Mitarbeiterin diese neue Lohnart angewandt (das Gleiche habe ich für den Fahrtkostenzuschuss gemacht).
Also noch einmal ein dickes Dankeschön und Allen wünsche ich ein schönes Pfingstfest.
@Ines_Schumann schrieb:Ein ganz großes Dankeschön an Alle und besonders an Herrn Lutz - ich war erfolgreich.
...
Also noch einmal ein dickes Dankeschön und Allen wünsche ich ein schönes Pfingstfest.
Auch Ihnen ein herzliches Dankeschön für die Rückmeldung und die Wegbeschreibung zum Erfolg.
Frohe Pfingsten! 🙂
@Ines_Schumann schrieb:lt. Internet wäre das aber nicht in Ordnung, da es sich hierbei um die U 1 und nicht um die U 2 handelt. Es ist zwar nicht zu verstehen, warum beim Beschäftigungsverbot der Kita-zuschuss, wenn er verbindlich bezahlt wird, erstattet wird und bei der Lohnfortzahlung es nicht erfolgt, aber es ist ja vieles nicht zu verstehen.
U1 und U2 sind leider komplett unterschiedlich geregelt (beginnt ja schon bei der jeweiligen Arbeitnehmer-Definition). Schön wär's, wenn man die Erstattungsfähigkeit getrennt einstellen könnte, aber da hat man bei DATEV wohl den Entwicklungsaufwand für höher gehalten als wenn das ab und an Manuel👨 machen muss.
Entschuldigung, ich bin nur der Aufforderung nachgekommen einen Beitrag als "Lösung akzeptieren" zu kennzeichnen und da ist versehentlich ein leeres Antwortfeld entstanden - ich bin noch nicht in Übung mit der Community 😞
@Ines_Schumann schrieb:Entschuldigung, ich bin nur der Aufforderung nachgekommen einen Beitrag als "Lösung akzeptieren" zu kennzeichnen und da ist versehentlich ein leeres Antwortfeld entstanden - ich bin noch nicht in Übung mit der Community 😞
Kein Problem 😀- ich hatte nur nachgefragt, falls noch eine Rückfrage/Antwort von Ihnen kommen sollte...