Hallo,
unser Azubi möchte noch etwas dazu verdienen.
Da würde mir ein 450€ Job bei einem anderen AG einfallen.
Oder aber er bekommt von uns einen weiteren Vertrag über 450€ oder macht Überstunden.
Habt Ihr schon Erfahrung wie er bei dem Ausbildungsbetrieb noch etwas dazu verdienen kann?
Kann dann überhaupt eine Person 2x im System mit gleicher SV-nr. und Id-nr. angelegt werden?
Grüße
Nico
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Doofe Gegenfrage: Warum muss sich ihr Azubi etwas dazu verdienen?
Ein 450 EUR Job kann nur bei einem anderen AG angenommen werden. Wenn der Chef noch eine zweite GmbH "hat" dann geht es, sonst nicht.
Wahrscheinlich geht auch Anstellung bei einem Freiberufler und einer GmbH wenn der AG der "gleiche" ist.
Weil er scheinbar "nur" 450 EUR verdient?
Es steht da "einen weiteren 450EUR Job"
Azubi für 450 Euro? wo gibt es denn sowas.
Na ja das ist nicht ungewöhnlich wie ich im Internet auch nachlesen konnte.
Es reicht wohl der Verdienst als Azubi nicht mehr aus.
Ne, einen "weiteren Vertrag 450,-" neben dem Ausbildungsvertrag mit Ausbidlungsvergütung.
OK, ein 450,- geht also neben dem Ausbildungsverhältniss beim selben AG nicht.
Darf ich fragen wo ich das nachlesen kann. Danke!
Er ist volljährig falls das noch von Belang sein sollte.
Grüße
Nico
@n_troike schrieb:OK, ein 450,- geht also neben dem Ausbildungsverhältniss beim selben AG nicht.
Darf ich fragen wo ich das nachlesen kann. Danke!
Dies sind die normalen Regelungen für jedes Arbeitsverhältnis. Man kann bei einem Arbeitgeber immer nur EIN Beschäftigungsverhältnis haben. Auch bei einer "normalen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung" können Sie nicht beim gleichen Arbeitgeber zusätzlich einen Minijob haben.
Ansonsten wäre das soweit verbreitet, dass man die Frage nicht stellen müsste 😁
Und zum Nachlesen ein Zitat aus den Geringfügigkeitsrichtlinien:
2.1 Einheitliches Beschäftigungsverhältnis
Übt ein Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber gleichzeitig mehrere Beschäftigungen aus, so ist ohne Rücksicht auf die arbeitsvertragliche Gestaltung sozialversicherungsrechtlich von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis auszugehen (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 16. Februar 1983 - 12 RK 26/81 -, USK 8310).
Hallo,
bei Google "Minijob beim selben Arbeitgeber" eingeben. Dann erscheint als erster Beitrag der von der Minijobzentrale.
Ihr seid super, vielen Dank. 👍
Deshalb geht es bestimmt auch keine doppelte Anlage, wie ich mir vorstellen kann.
Grüße
Nico
Hallo,
auf dieser Seite wird ein anderer Eindruck vermittelt.
Da kann man schnell reinfallen.
https://www.experto.de/businesstipps/minijob-plus-ausbildung-das-ist-zu-beachten.html
Grüße
Nico
Sehe jetzt in dem Link nichts Missverständliches (Abs.2 d. Beitrags) und im Übrigen sind dies absolute Grundlagen bezüglich Beschäftigungsverhältnissen, aber egal...
. . . in der Praxis meldet man in solchen Fällen in der Regel dann eben die Oma oder jemanden Ähnliches an . . . 😈 . . . habe ich schon mal von Anderen gehört . . .
Also Grundsätzliches man sollte immer auf aufpassen und versuchen zu recherchieren von wem die Informationen im Internet stammen und wie zuverlässig diese sind.
Ich glaube Herr Bohle hatte davon gesprochen dass heutzutage Medienkompetenz als Schulfach angeboten werden sollte.
Wenn man denn dann schon auf solche Quellen setzt, dann sollte man a) den Artikel ganz lesen und b) versuchen zu überprüfen ob die Aussage die dort getroffen wird sich rechtlich begründen lässt.
Ich habe den Artikel gelesen und die Aussagen stimmen in vollem Umfang , wie Sie auf eine Fehlinterpretation kommen konnten kann ich nicht nachvollziehen. Der Zweitjob im Ausbildungsunternehmen ist in vollem Umfang sv und steuerpflichtig und ist damit letztlich lediglich eine Lohnerhöhung.
Hallo,
Ergänzung: Sie müssen auch das Arbeitszeitgesetz im Auge behalten. Wenn der Azubi bei Ihnen schon 40 Stunden/Woche macht, darf er woanders nicht mehr als 8 Stunden/Woche machen.
Na, für was eine "Oma" nicht alles gut sein kann . . .
@lohnhilfe schrieb:Hallo,
Ergänzung: Sie müssen auch das Arbeitszeitgesetz im Auge behalten. Wenn der Azubi bei Ihnen schon 40 Stunden/Woche macht, darf er woanders nicht mehr als 8 Stunden/Woche machen.
Hallo Herr bodensee,
zu
"...Aussage die dort getroffen wird sich rechtlich begründen lässt."
Da haben Sie mir beim Recherchieren ordentlich was voraus.🙂
Wäre froh wenn mir das mal jemand richtig beibringen würde oder
ich überhaupt einen Kollegen hätte mit dem ich mich austauschen könnte.
Aber dafür habe ich ja diese tolle Community und kann von dem Wissen partizipieren.
Der Artikel hat mich gerade am Ende verwirrt. Es wird immer noch von Minijobber gesprochen
obwohl das ja nicht der Fall ist, wie ich hier gelernt habe. Es muss also kein weiterer Vertrag über
Minijob gemacht werden. Der Mitarbeiter bekommt somit keine 2te PNR um bei der Minijobzentrale angemeldet zu werden.
Danke für Ihre Mühe
Nico
Weil ich auch gerade die Frage auf dem Tisch hatte:
Minijob-Zentrale: Darf ich einen Minijob in meinem Ausbildungsbetrieb machen?
Als Auszubildender oder Auszubildende können Sie neben Ihrer Ausbildung einen Nebenjob als Minijob in Ihrem Ausbildungsbetrieb ausüben. Da die Berufsausbildung im Rahmen eines Ausbildungsvertrages erfolgt und der Nebenjob im Rahmen eines Arbeitsvertrages, liegt kein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vor.
@n_troike schrieb:Hallo,
unser Azubi möchte noch etwas dazu verdienen.
Da würde mir ein 450€ Job bei einem anderen AG einfallen.
Oder aber er bekommt von uns einen weiteren Vertrag über 450€ oder macht Überstunden.
Habt Ihr schon Erfahrung wie er bei dem Ausbildungsbetrieb noch etwas dazu verdienen kann?
Kann dann überhaupt eine Person 2x im System mit gleicher SV-nr. und Id-nr. angelegt werden?
Grüße
Nico
DAS GEHT SEIT DEM 01. OKTOBER 2022! In DATEV bereits mehrfach angelegt.
Auch zu finden: Geringfügigkeitsrichtlinie vom 16.08.2022 Seite 31 Nr. 2.1.1. .. beim selben Arbeitgeber.....
Außerdem hat mir das telefonisch ein DRV-Prüfer bestätigt (schriftlich gibt's da ja nix).
@lohnhilfe schrieb:Hallo,
Ergänzung: Sie müssen auch das Arbeitszeitgesetz im Auge behalten. Wenn der Azubi bei Ihnen schon 40 Stunden/Woche macht, darf er woanders nicht mehr als 8 Stunden/Woche machen.
Die 8-Std.-Woche ist dann im Minijob-Vertrag (beim selben Arbeitgeber!) geregelt und auf einem Pflicht-Stundenzetteln dokumentiert. Und bei einem Std.-Lohn von/ab 13,00 € ist dann alles ziemlich ordentlich dargestellt. Ohne rechtliche Würdigung natürlich.
Hallo,
bei uns war es andersherum: Im letzten Monat fand bei uns eine SV-Prüfung statt, und ich habe der Mitarbeiterin erklärt, dass das jetzt geht (Ausbildungsverhältnis und Minijob im selben Unternehmen). Sie selbst wusste das noch gar nicht.
Ich habe mich dazu noch nicht näher belesen, würde aber gern wissen, ob die Konstellation Ausbildungsverhältnis und kurzfristige Beschäftigung ebenso möglich ist (damit könnte man dann auch den Azubis außerplanmäßige Wochenendarbeit anbieten, wenn mal wieder Not am Mann ist).
Viele Grüße und einen schönen Tag.
@lohnexperte schrieb:Hallo,
....... Ich habe mich dazu noch nicht näher belesen, würde aber gern wissen, ob die Konstellation Ausbildungsverhältnis und kurzfristige Beschäftigung ebenso möglich ist (damit könnte man dann auch den Azubis außerplanmäßige Wochenendarbeit anbieten, wenn mal wieder Not am Mann ist).
Viele Grüße und einen schönen Tag.
Leider nein, dass ist keine neue Möglichkeit: Azubi und Kurzfr. = zwei Beschäftigungsverhältnisse (beide mit ELStAM). Das geht definitiv nicht im selben Betrieb.
@cro schrieb:
= zwei Beschäftigungsverhältnisse (beide mit ELStAM). Das geht definitiv nicht im selben Betrieb.
Hi,
vielleicht eine blöde Frage: und wenn der AG pauschal versteuert?
" 2 Pauschalbesteuerung mit 25 %
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitgeber den Arbeitslohn für eine kurzfristige Beschäftigung mit 25 % pauschal besteuern und auf den Abruf der ELStAM verzichten. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag mit 5,5 % und ggf. die Kirchensteuer."
Gruß, vw
@cro schrieb:Leider nein, dass ist keine neue Möglichkeit: Azubi und Kurzfr. = zwei Beschäftigungsverhältnisse (beide mit ELStAM). Das geht definitiv nicht im selben Betrieb.
Man kann ja vielleicht kreativ sein und eine Lohnart erstellen, die "kurzfristig" korrekt abrechnet, das aber über die Azubi-PNR tut.
Die notwendigen SV-Meldungen für die kurzfristige Beschäftigung gehen dann aber nur per sv.net.
Müsste man vielleicht mal beim FA fragen, ob das so in Ordnung wäre. 🤔
In den Geringfügigkeitsrichtlinien heißt es zu den Praktikanten:
Die in einer Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenen Praktika von Studenten und Schülern sowie die Teilnahme an einem dualen Studiengang gelten dabei ebenfalls als Beschäftigungen zur Berufsausbildung.
Im Zweifelsfall sollte man dies aber vermutlich mit der Knappschaft klären.
Aus aktuellem Anlaß weil mir das gestern zufällig über den Weg lief.
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 28.12.2022 - 6 K 6129/20 - NWB Urteile
Danach keine Möglichkeit die Aushilfe mit 2% zu pauschalieren sondern zusammenrechnen weil es sich beim gleichen Arbeitgeber immer um ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis handele.
Anders bei 2 versch. Betrieben des gleichen Inhaber hier hat das FG Münster entschieden das das geht.
Sprich wenn ihr AG noch einen Zweitbetrieb hat oder eine zusätzliche Gmbh gründet dann funktioniert das mit dem Zweitjob.
@bodensee schrieb:Aus aktuellem Anlaß weil mir das gestern zufällig über den Weg lief.
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 28.12.2022 - 6 K 6129/20 - NWB Urteile
Danach keine Möglichkeit die Aushilfe mit 2% zu pauschalieren sondern zusammenrechnen weil es sich beim gleichen Arbeitgeber immer um ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis handele.
Das ist allerdings hier nicht das Thema. In diesem Thread geht es ausschließlich um die legitime Möglichkeit seit Oktober 2022 neben einer anerkannten Ausbildung im selben Betrieb als Mini zu arbeiten.