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Mandantentyp 2 Einzelunternehmen Abschaffung

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letzte Antwort am 10.12.2025 12:04:06 von Interceptor
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mk_234
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Hallo Zusammen,

 

unsere Kanzlei beschäftigt sich gerade mit der Umsetzung der Trennung von Mandantentyp Einzelunternehmen in Unternehmen und Natürliche Person.

 

Hier meine Fragen:

 

  • Was passiert mit inaktiv gesetzten Mandanten? Müssen wir alle Mandate (auch ehemalige) vom Typ Einzelunternehmen trennen?
  • Wie sieht es mit den Ganzen Dokumenten aus. Speichert Ihr diese doppelt, oder verknüpft Ihr diese?

 

Uns wurde von der DATEV die Umstellung folgender Maßen empfohlen:

wir erstellen einen neuen Mandanten als natürliche Person. Diese verknüpfen wir als Betriebsinhaber mit dem Einzelunternehmen. Nun werden alle Leistungen um gehangen und Dokumente der ESt betreffen um gehangen.

Das Einzelunternehmen wird nun auf Unternehmen abgeändert.

 

Habt Ihr ein anderes Vorgehen? Müssen wir hier unbedingt etwas beachten?

 

Ich bin noch neu auf diesem Gebiet und möchte mich vorab informieren, nicht dass noch etwas mit den Daten passiert, aber bei DATEV findet man leider nicht so viel Hilfsdokumente dies betreffen.

Es gibt sogar immer noch das Hilfsdokument, in dem das Einzelunternehmen genannt wird. Hier gibt es keine Meldung, dass dieser Typ ab Mitte 2026 nicht mehr unterstützt wird.

 

Das ist sehr schade.

 

Viele Grüße und danke vielmals für Eure Antworten

 

 

Beitrag verschoben und Kategorie ergänzt durch @Sarah_Reitzmann 

Deleted_Sendepause
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rschoepe
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@mk_234  schrieb:
  • Was passiert mit inaktiv gesetzten Mandanten? Müssen wir alle Mandate (auch ehemalige) vom Typ Einzelunternehmen trennen?

Hintergrund der Umstellung ist ja, dass der Mandantentyp nicht mehr abgebildet werden kann, wenn die ZMSD irgendwann™ in die Cloud umziehen. Ehemalige Mandanten würde ich da komplett ignorieren. Wenn man sie rausgeworfen hat, möchte man sie vermutlich nicht zurück, wenn sie von selbst gegangen sind, bekommen sie i.d.R. eine neue Nummer (weil du ja nicht einfach auf dem alten Bestand weiter arbeiten kannst).

Aktuell würde ich nur neue Mandanten mit strikter Trennung anlegen und vorhandene Mandanten erstmal so lassen. Datev nimmt uns in 08/26 ja erstmal nur die Möglichkeit der Neuanlage weg. Bis es dann tatsächlich relevant wird, dass noch aktive Mandate des Typs auch getrennt werden, fließt noch viel Wasser *google* die Pegnitz runter.

martin65
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Sicher ist es ein frommer Wunsch, dass bei der Neuanlage eines Mandanten sofort zwei Datensätze automatisch angelegt werden könnten. Den einen für die Privatperson und den anderen für das Einzelunternehmen. Oft sind 95 % der Stammdaten gleich, sodass sich der Aufwand für die Neuanlage erheblich reduzieren würde.

 

Dies sollte auch bei den bestehenden Mandanten möglich sein. Es sollte eine automatische Funktion geben, die die Unternehmensdaten von den Privatdaten trennt.

 

Sorry, das ist natürlich eine Sache, die bei der DATEV niemals funktionieren wird. Ich wollte mir nur einen kleinen Scherz erlauben.

 

Liebe DATEV-Entscheider, gebt diesen Wunsch bitte an die Entwicklungsabteilung weiter, damit diese auch mal wieder einen Grund hat (über die Genossen) zu lachen.

 

 

 

Gruß

 

Martin Heim

 

 



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Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat das Recht Steuern zu sparen (BGH, 1965)
erickibler
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Mandantentyp Einzelunternehmer – Umgang und Strategie - DATEV Hilfe-Center

 

  • Voraussichtlich ab 2. Halbjahr 2026: Bereitstellung einer Unterstützungshilfe zur Trennung bestehender Einzelunternehmer in Natürliche Person und Unternehmen.

Ich würde hier abwarten, was Datev als Unterstützungshilfe anbietet. Wie bereits erwähnt, ist ja erstmal nur die Neuanlage des Mandantentyps nicht mehr möglich. 

VerenaWied
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@erickibler  schrieb:

Mandantentyp Einzelunternehmer – Umgang und Strategie - DATEV Hilfe-Center

 

  • Voraussichtlich ab 2. Halbjahr 2026: Bereitstellung einer Unterstützungshilfe zur Trennung bestehender Einzelunternehmer in Natürliche Person und Unternehmen.

Ich würde hier abwarten, was Datev als Unterstützungshilfe anbietet. Wie bereits erwähnt, ist ja erstmal nur die Neuanlage des Mandantentyps nicht mehr möglich. 


So handhaben wir das auch. Bei Neumandanten werden entsprechend privat und Unternehmen getrennt angelegt.

 

Für die Bestandsmandate warten wir auf die  - hoffentlich sinnvoll umgesetzte - DATEV Umsetzungshilfe. 

einmalnoch
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@martin65  schrieb:

Sicher ist es ein frommer Wunsch, dass bei der Neuanlage eines Mandanten sofort zwei Datensätze automatisch angelegt werden könnten. Den einen für die Privatperson und den anderen für das Einzelunternehmen. Oft sind 95 % der Stammdaten gleich, sodass sich der Aufwand für die Neuanlage erheblich reduzieren würde.

 

Dies sollte auch bei den bestehenden Mandanten möglich sein. Es sollte eine automatische Funktion geben, die die Unternehmensdaten von den Privatdaten trennt.

 

Das ist kein frommer Wunsch, das ist Realität. Es braucht nur das eigene Denken umgestellt werden. Erst den Adressaten anlegen und dann die Adressaten in das Mandat/die Mandate verknüpfen. 

 

Genauso einfach lassen sich die die Typ 2 Mandate trennen.

 

Und, son meine Erfahrung, je eher die Abschaffung von Typ 2 in der Kanzlei umgesetzt wird um so früher sind die Sperren im eigenen Kopf gelöst.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
martin65
Meister
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Hallo @einmalnoch 

 

 

Und, son meine Erfahrung, je eher die Abschaffung von Typ 2 in der Kanzlei umgesetzt wird um so früher sind die Sperren im eigenen Kopf gelöst.

 

Ich habe noch einmal nachgeschaut. ICH kann keine Sperren in meinem Kopf feststellen. Ich habe selbst in einem Beitrag gefordert, selbst die Ehegatten in den Stammdatern von einander zu trennen.

 

Warum einen eigenen Workflow "erfinden", wenn es von Anfang an eine saubere DATEV-Lösung gäbe? DATEV schiebt und "droht" etwas an, ohne vorher eine Lösung zu haben. Oder?

 

Gruß

 

Martin Heim

 

 

 

 



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Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat das Recht Steuern zu sparen (BGH, 1965)
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einmalnoch
Experte
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@martin65 

 

Der Typ 2 ist eigentlich eine "All-in-One" Lösung. In der Realität wird das Ganze durch Verknüpfungen gelöst die, leider, in den Mandaten (die mit der zentralen Mandantnummer) nicht immer sehr transparent dargestellt sind.

 

Die eigentliche Datenhaltung beginnt mit dem Adressaten, also, ich wähle hier mal die klassische steuerliche Nomenklatur und Abfolge, Ehemann, Ehefrau und Unternehmen. Die Trennung ist durchaus vorhanden, nur, im Typ 2, nicht allzu transparent.

 

Nun kommt aber noch die Finanzverwaltung mit der Steuernummernvergabe um die Ecke und verschärft die Intransparenz, im Fall einer Einzelveranlagung von Ehegatten habe ich min. 3 Steuernummern, Ehemann, Ehefrau und Ehegatten-Zusammenveranlagung. DATEV hat leider dem Ehegattenstammsatz keine eigene Steuernummer zugebilligt, diese war und ist immer dem Ehemann zugewiesen. War hier schon häufiger Thema und wurde seit vielen Jahren von DATEV geflissentlich ignoriert.

 

Bei einem verheirateten Unternehmer sieht das dann (bei Wahl der Einzelveranlagung) noch schlechter aus, hier bleibt die "alte" Steuernummer, die auch für die Zusammenveranlagung genutzt wurde, für das Unternehmen erhalten, Ehemann und Ehefrau bekommen neue Steuernummern. Soweit ja noch verwaltbar. Im Folgejahr wird wieder die Zusammenveranlagung gewählt, die "alte" Steuernummer in die Erklärung eingetragen, der Bescheid kommt dann aber mit einer neuen Steuernummer für die Ehegatten, die betriebliche Steuernummer bleibt die "Alte". Wie jetzt das in die ZMSD bekommen? Und genau hier ist für den Typ 2 die Welt zu Ende. Es bleibt nur noch die Zerschlagung.

 

Wie DATEV das zukünftig im Rechenzentrum umsetzt steht in den Sternen, vermutlich so knapp über dem früheren ASP aus der Steinzeit und weit unter dem heutigen ZMSD Standard.

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NuMa_2018
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Neuanlage-Mandantentyp-Einzelunternehmer-wird-nicht-empfohlen-ab 

 

Hier haben wir zum Thema im März 2025 schon mal kurz diskutiert, vielleicht ist da auch noch eine passende Info oder Idee dabei

 

VG Markus

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BB66119
Einsteiger
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Im Hinblick auf die Trennung des Mandnatentyp 2 , würde ich gerne schon eine Dublettenbereinigung/-zusammenführung vornehmen.
Das wird ja auch als "Vorarbeit" empfohlen.
Frage: Wenn ich einen Mandanten habe, der zum einen ein Unternehmen hat und weiterhin noch für die Photovoltaik einUnternehmen angelegt ist, dann darf ich doch diese beiden Adressate (beide Unternehmen) nicht zusammenführen, da ich mich ja dann für einen Unternehmensgegenstand entscheiden müsste, was ja nicht

geht. Sehe ich das richtig?

 

LG BB

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Svenja_Giersdorf
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Hallo Zusammen, 

 

aus dem letzten Erfahrungsaustausch im November hatte ich mitgenommen, dass es zu Problemen kommen kann, wenn ein Mandant z.B. bereits die Unterlagen 2025 hochgeladen hat und wir logischerweise noch keine Einkommensteuer 2025 in den Leistungen angelegt haben. 

 

Die Belege vom Jahr 2025 waren in diesem Beispiel nach der Trennung verschwunden. 

Als Tipp wurde angebracht immer zu schauen, dass der Bestand der Einkommensteuer identisch ist zu den hochgeladenen Dokumenten. 

 

Bei einem Versuch diese Woche mit genau diesem Fall sind zum Glück keine Belege verschwunden. 

Gab es hier ein Update von dem wir nichts mitbekommen haben? 

Hatte das Problem jemand und kann vielleicht sagen unter welchen Umständen? 

 

Vielen Dank im Voraus. 

 

Liebe Grüße

Svenja Giersdorf

Kanzleiorganisationsbeauftragte
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Enno_1988
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Moin zusammen,

 

ich habe dazu auch eine Frage: Wir haben jetzt ein Mandat übernommen, welches beim vorangegangenen Steuerberater mit 2 Mandantennummern geführt wurde. Eine wurde als "Einzelunternehmer" für seinen Betrieb und die private Steuererklärung geführt. Dazu gibt es eine weitere Mandantennummer für die Vermietung und Verpachtung, welche mit der Branchenlösung erfasst wird.

 

Dass die erste Nummer in natürliche Person und Unternehmen aufzuteilen ist, alles gut. Jetzt möchte ich ungern mit 3 Mandantennummern agieren und von Anfang an eine "angenehmere" Aufteilung vornehmen. Angedacht ist, die Vermietung unter die natürliche Person zu legen und das Gewerbe gleich dem Unternehmen.

 

Ich gebe es ehrlich zu, die Anleitung und Beschreibung nicht ganz verstanden zu haben. Kann ich beim Typ "natürliche Person" überhaupt noch einen Bestand REWE mit der V+V-Lösung anlegen oder kann ich die Vermietung ggf. unter die natürliche Person anhängen, ohne eine dritte Nummer einrichten zu müssen? Und dies ggf. direkt beim Mandantenübertrag mit schlüsseln?

 

Seht mir die möglicherweise komische Frage nach, aber mir schwirrt der Kopf -.-

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Interceptor
Erfahrener
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Werden dann wohl 3 Mandate nötig werden - bei der natürlichen Person lässt sich kein Bestand REWE anlegen.

 

S. Fallbeispiele  1035951  Pkt. 17

 

mfg

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letzte Antwort am 10.12.2025 12:04:06 von Interceptor
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