Hallo Zusammen,
unsere Kanzlei beschäftigt sich gerade mit der Umsetzung der Trennung von Mandantentyp Einzelunternehmen in Unternehmen und Natürliche Person.
Hier meine Fragen:
Uns wurde von der DATEV die Umstellung folgender Maßen empfohlen:
wir erstellen einen neuen Mandanten als natürliche Person. Diese verknüpfen wir als Betriebsinhaber mit dem Einzelunternehmen. Nun werden alle Leistungen um gehangen und Dokumente der ESt betreffen um gehangen.
Das Einzelunternehmen wird nun auf Unternehmen abgeändert.
Habt Ihr ein anderes Vorgehen? Müssen wir hier unbedingt etwas beachten?
Ich bin noch neu auf diesem Gebiet und möchte mich vorab informieren, nicht dass noch etwas mit den Daten passiert, aber bei DATEV findet man leider nicht so viel Hilfsdokumente dies betreffen.
Es gibt sogar immer noch das Hilfsdokument, in dem das Einzelunternehmen genannt wird. Hier gibt es keine Meldung, dass dieser Typ ab Mitte 2026 nicht mehr unterstützt wird.
Das ist sehr schade.
Viele Grüße und danke vielmals für Eure Antworten
Beitrag verschoben und Kategorie ergänzt durch @Sarah_Reitzmann
@mk_234 schrieb:
- Was passiert mit inaktiv gesetzten Mandanten? Müssen wir alle Mandate (auch ehemalige) vom Typ Einzelunternehmen trennen?
Hintergrund der Umstellung ist ja, dass der Mandantentyp nicht mehr abgebildet werden kann, wenn die ZMSD irgendwann™ in die Cloud umziehen. Ehemalige Mandanten würde ich da komplett ignorieren. Wenn man sie rausgeworfen hat, möchte man sie vermutlich nicht zurück, wenn sie von selbst gegangen sind, bekommen sie i.d.R. eine neue Nummer (weil du ja nicht einfach auf dem alten Bestand weiter arbeiten kannst).
Aktuell würde ich nur neue Mandanten mit strikter Trennung anlegen und vorhandene Mandanten erstmal so lassen. Datev nimmt uns in 08/26 ja erstmal nur die Möglichkeit der Neuanlage weg. Bis es dann tatsächlich relevant wird, dass noch aktive Mandate des Typs auch getrennt werden, fließt noch viel Wasser *google* die Pegnitz runter.
Sicher ist es ein frommer Wunsch, dass bei der Neuanlage eines Mandanten sofort zwei Datensätze automatisch angelegt werden könnten. Den einen für die Privatperson und den anderen für das Einzelunternehmen. Oft sind 95 % der Stammdaten gleich, sodass sich der Aufwand für die Neuanlage erheblich reduzieren würde.
Dies sollte auch bei den bestehenden Mandanten möglich sein. Es sollte eine automatische Funktion geben, die die Unternehmensdaten von den Privatdaten trennt.
Sorry, das ist natürlich eine Sache, die bei der DATEV niemals funktionieren wird. Ich wollte mir nur einen kleinen Scherz erlauben.
Liebe DATEV-Entscheider, gebt diesen Wunsch bitte an die Entwicklungsabteilung weiter, damit diese auch mal wieder einen Grund hat (über die Genossen) zu lachen.
Gruß
Martin Heim
Mandantentyp Einzelunternehmer – Umgang und Strategie - DATEV Hilfe-Center
Voraussichtlich ab 2. Halbjahr 2026: Bereitstellung einer Unterstützungshilfe zur Trennung bestehender Einzelunternehmer in Natürliche Person und Unternehmen.
Ich würde hier abwarten, was Datev als Unterstützungshilfe anbietet. Wie bereits erwähnt, ist ja erstmal nur die Neuanlage des Mandantentyps nicht mehr möglich.
@erickibler schrieb:Mandantentyp Einzelunternehmer – Umgang und Strategie - DATEV Hilfe-Center
Voraussichtlich ab 2. Halbjahr 2026: Bereitstellung einer Unterstützungshilfe zur Trennung bestehender Einzelunternehmer in Natürliche Person und Unternehmen.
Ich würde hier abwarten, was Datev als Unterstützungshilfe anbietet. Wie bereits erwähnt, ist ja erstmal nur die Neuanlage des Mandantentyps nicht mehr möglich.
So handhaben wir das auch. Bei Neumandanten werden entsprechend privat und Unternehmen getrennt angelegt.
Für die Bestandsmandate warten wir auf die - hoffentlich sinnvoll umgesetzte - DATEV Umsetzungshilfe.
@martin65 schrieb:Sicher ist es ein frommer Wunsch, dass bei der Neuanlage eines Mandanten sofort zwei Datensätze automatisch angelegt werden könnten. Den einen für die Privatperson und den anderen für das Einzelunternehmen. Oft sind 95 % der Stammdaten gleich, sodass sich der Aufwand für die Neuanlage erheblich reduzieren würde.
Dies sollte auch bei den bestehenden Mandanten möglich sein. Es sollte eine automatische Funktion geben, die die Unternehmensdaten von den Privatdaten trennt.
Das ist kein frommer Wunsch, das ist Realität. Es braucht nur das eigene Denken umgestellt werden. Erst den Adressaten anlegen und dann die Adressaten in das Mandat/die Mandate verknüpfen.
Genauso einfach lassen sich die die Typ 2 Mandate trennen.
Und, son meine Erfahrung, je eher die Abschaffung von Typ 2 in der Kanzlei umgesetzt wird um so früher sind die Sperren im eigenen Kopf gelöst.
Hallo @einmalnoch
Und, son meine Erfahrung, je eher die Abschaffung von Typ 2 in der Kanzlei umgesetzt wird um so früher sind die Sperren im eigenen Kopf gelöst.
Ich habe noch einmal nachgeschaut. ICH kann keine Sperren in meinem Kopf feststellen. Ich habe selbst in einem Beitrag gefordert, selbst die Ehegatten in den Stammdatern von einander zu trennen.
Warum einen eigenen Workflow "erfinden", wenn es von Anfang an eine saubere DATEV-Lösung gäbe? DATEV schiebt und "droht" etwas an, ohne vorher eine Lösung zu haben. Oder?
Gruß
Martin Heim
Der Typ 2 ist eigentlich eine "All-in-One" Lösung. In der Realität wird das Ganze durch Verknüpfungen gelöst die, leider, in den Mandaten (die mit der zentralen Mandantnummer) nicht immer sehr transparent dargestellt sind.
Die eigentliche Datenhaltung beginnt mit dem Adressaten, also, ich wähle hier mal die klassische steuerliche Nomenklatur und Abfolge, Ehemann, Ehefrau und Unternehmen. Die Trennung ist durchaus vorhanden, nur, im Typ 2, nicht allzu transparent.
Nun kommt aber noch die Finanzverwaltung mit der Steuernummernvergabe um die Ecke und verschärft die Intransparenz, im Fall einer Einzelveranlagung von Ehegatten habe ich min. 3 Steuernummern, Ehemann, Ehefrau und Ehegatten-Zusammenveranlagung. DATEV hat leider dem Ehegattenstammsatz keine eigene Steuernummer zugebilligt, diese war und ist immer dem Ehemann zugewiesen. War hier schon häufiger Thema und wurde seit vielen Jahren von DATEV geflissentlich ignoriert.
Bei einem verheirateten Unternehmer sieht das dann (bei Wahl der Einzelveranlagung) noch schlechter aus, hier bleibt die "alte" Steuernummer, die auch für die Zusammenveranlagung genutzt wurde, für das Unternehmen erhalten, Ehemann und Ehefrau bekommen neue Steuernummern. Soweit ja noch verwaltbar. Im Folgejahr wird wieder die Zusammenveranlagung gewählt, die "alte" Steuernummer in die Erklärung eingetragen, der Bescheid kommt dann aber mit einer neuen Steuernummer für die Ehegatten, die betriebliche Steuernummer bleibt die "Alte". Wie jetzt das in die ZMSD bekommen? Und genau hier ist für den Typ 2 die Welt zu Ende. Es bleibt nur noch die Zerschlagung.
Wie DATEV das zukünftig im Rechenzentrum umsetzt steht in den Sternen, vermutlich so knapp über dem früheren ASP aus der Steinzeit und weit unter dem heutigen ZMSD Standard.
Neuanlage-Mandantentyp-Einzelunternehmer-wird-nicht-empfohlen-ab
Hier haben wir zum Thema im März 2025 schon mal kurz diskutiert, vielleicht ist da auch noch eine passende Info oder Idee dabei
VG Markus