Hallo Frau von Beyer,
die Aussage mit dem fehlenden BMF-Schreiben stimmt mit der Rechtslage bis zum 31.12.2019 überein. Der bis zu diesem Datum gültige § 198 Abs. 1b AO lautet:
Durch Rechtsverordnung kann das Bundesministerium der Finanzen mit Zustimmung des Bundesrates zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens bestimmen, dass Unternehmer im Sinne des § 2 des Umsatzsteuergesetzes anlässlich der Aufnahme der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit der Finanzbehörde zusätzlich zu den Anzeigen nach den Absätzen 1 und 1a auch Auskunft über die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu erteilen haben. 2 In der Rechtsverordnung kann bestimmt werden, unter welchen Voraussetzungen auf eine elektronische Übermittlung verzichtet werden kann. 3 § 150 Abs. 6 Satz 2 bis 9 gilt entsprechend.
Ab 1.1.2020 ist die folgende Fassung zu befolgen:
Sofern Steuerpflichtige gemäß Absatz 1 Satz 1 bis 3 verpflichtet sind, eine Betriebseröffnung oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit mitzuteilen, haben sie dem in Absatz 1 bezeichneten Finanzamt weitere Auskünfte über die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse zu erteilen. 2 Die Auskünfte im Sinne des Satzes 1 sind nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle zu übermitteln. 3 Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine Übermittlung gemäß Satz 2 verzichten; in diesem Fall sind die Auskünfte im Sinne des Satzes 1 nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erteilen.
Aus dieser Fassung kann ich beim besten Willen nicht erkennen, dass es noch eine Übergangszeit gibt.
DATEV beginnt also nach Ablauf der Übergangszeit (§ 138 Abs. 1b AO alte Fassung) mit der Neuentwicklung. Sehr interessant. Wann beabsichtigt DATEV damit fertig zu werden? Mit Einführung der nächsten Fassung der AO?
Da Herr Dr. Krug hier ja nun aktiv ist kann er gleich einmal Stellung nehmen.
Hallo Frau von Beyer,
der offene Einblick ist leider nur ein sehr geringer Trost.
Sie schreiben, die DATEV sei sich der Problematik der fehlenden Schnittstelle bewusst und die DATEV würde jetzt aufgrund der hohen Nachfrage reagieren.
Beide Aussagen kann ich so nicht ganz nachvollziehen. Die Einträge seit 2016 zeigen die Anforderungen der Mitglieder seit langem. Auch persönlich habe ich Herr Prof. Krug letztes Jahr bereits darauf angesprochen.
Das Ergebnis war auch damals schon, dass die DATEV an einer neuen Lösung arbeitet.
Seitdem ist gefühlt also nichts passiert.
Zwischenzeitlich hat der Gesetzgeber die AO geändert. Auch dies kam jetzt nicht von heute auf morgen. Auch so eine Gesetzesänderung dauert bekanntlich ja etwas.
Es wäre schon gut, wenn hier endlich mal seitens DATEV belastbare Planungen kommen oder einfach mal zugegeben wird das Ganze falsch eingeschätzt zu haben.
Viele Grüße,
Bernhard Holleitner
Guten Tag Frau von Beyer, danke für Ihre Auskunft. Endlich ist es anscheinend Möglich, eine solche zu erhalten.
Aber: "weshalb wir derzeit an der Konzeption einer Online-Lösung arbeiten.."
In welchem Kontext steht die "Online-Lösung"? Ist das eine "einzelne Lösung" oder aber die Lösung im Zusammenhang mit einer "neuen" EO? Die dann auch eine "Online-Lösung".
Entschuldigen Sie bitte die Nachfrage, aber bei "DATEV und Online-Lösung" verliert man so langsam den Faden. Sich aber dann nur auf eine "Online-Lösung" zu berufen ist m.E. ein wenig zu kurz gedacht.
Mit Gruß an die Fachabteilung,
Andreas Hofmeister
Liebe Anwender,
ich versuche mal gesammelt auf Ihre Reaktionen zu antworten:
Zunächst: bitte nicht falsch verstehen, die Relevanz des Themas ist uns nicht erst seit Ihren letzten Beiträgen bekannt. Aufgrund der hohen Nachfrage wollten wir nur einen Zwischenstand geben.
Die Übergangsfrist ergibt sich aus dem Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO), § 27 Elektronische Datenübermittlung an Finanzbehörden Absatz 4. Hier heißt es: „Den Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des § 138 Absatz 1b Satz 2 der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2020 geltenden Fassung bestimmt das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder durch ein im Bundessteuerblatt zu veröffentlichendes Schreiben. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Auskünfte im Sinne des § 138 Absatz 1b Satz 1 der Abgabenordnung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erteilen.“
Konkretere Informationen hinsichtlich des namentlichen BMF-Schreibens liegen uns derzeit nicht vor. Zu gegebener Zeit werden wir Sie hierzu informieren.
In der Vergangenheit haben wir das Thema im Vergleich zu anderen Projekten niedriger priorisiert. Die neue Gesetzeslage, der im November durch den Bundesrat zugestimmt wurde, ändert diese Priorisierung. Gleichwohl können wir wie erwähnt zum jetzigen Zeitpunkt leider noch keine konkreteren Aussagen zur Umsetzung nennen. Nach unseren derzeitigen Planungen werden wir Anfang des zweiten Halbjahres hierzu auskunftsfähig sein. Daher bitten wir Sie noch um ein wenig Geduld.
Zu unseren Überlegungen gehört auch, dass die Online-Lösung Teil der Anwendung rund um die digitale Kommunikation mit der Finanzverwaltung werden könnte, vergleichbar der Anwendung zur elektronischen Bekanntgabe der Bescheide. Damit wäre sie nicht von der Entwicklung des Kanzleimanagements abhängig, wenngleich eine Prozessintegration perspektivisch möglich sein soll.
Viele Grüße!
@Patricia_von_Beyer schrieb:
In der Vergangenheit haben wir das Thema im Vergleich zu anderen Projekten niedriger priorisiert.
Sie haben also als selbsternannter Vorreiter der Digitalisierung in der Steuerberatungsbranche digitale Kanzleiabläufe niedrig priorisiert. Ich merke es täglich.
Die fehlende Berücksichtigung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung ist wirklich eine sehr schwache Leistung.
DATEV war schon immer sehr langsam in der Weiterentwicklung und die Anwendungen sind oftmals auch wenig intuitiv. Aber gesetzliche Änderungen wurden in der Vergangenheit eigentlich immer beachtet!
Im Ernst:
Was sollen wir jetzt machen? Uns bei Elster anmelden für den Mandanten?
Vielleicht sollten wir Elster dann auch gleich als Schnittstelle für die Umsatzsteuervoranmeldungen und Steuererklärungen nutzen... Da können wir uns vielleicht auch ein paar der monatlichen DATEV-Gebühren sparen, die momentan in etwa so hoch sind wie unsere Personalkosten...
Vielleicht könnte die weitere Preiserhöhung ab 01.04.2020 auch dafür verwendet werden, ein paar fähige Entwickler einzustellen, die die Aufgabe umsetzen.
Sorry, @Patricia_von_Beyer aber das ist einfach zu wenig
Ist irgendwie absehbar, wie man die Situation in den Griff bekommt?
Wer es noch nicht kennt:
https://apps.datev.de/dnlexka/#/document/1005188
"Wir prüfen aktuell verschiedene Alternativen, über welchen Weg wir diese Anforderung am sinnvollsten umsetzen."
Ich finde das echt peinlich, aber es passt leider mal wieder in das Bild und bestärkt einen, dass man von der DATEV in Zukunft wohl nicht viel erwarten darf.
Na ja, so richtig anbieten kann das momentan auch noch kein anderer Softwareanbieter.
Oder, @Felix_Mueller ?
Als Tip: da immer wieder Finanzbeamte auf einer elektronischen Übermittlung beharren:
Art 97 § 27 Abs. 4 Einführungsgesetz zur AO:
(4) Den Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des § 138 Absatz 1b Satz 2 der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2020 geltenden Fassung bestimmt das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder durch ein im Bundessteuerblatt zu veröffentlichendes Schreiben. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Auskünfte im Sinne des § 138 Absatz 1b Satz 1 der Abgabenordnung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erteilen.
Da es m.W. noch kein BMF-Schreiben dazu gibt, kann man sich auf die o.g. Rechtsquelle berufen.
Fragt sich nur wie lange es dauert, bis das BMF-Schreiben kommt.
Daher bitte @DATEV: nutzt diese Zeit bitte!!
"Nach unseren derzeitigen Planungen werden wir Anfang des zweiten Halbjahres hierzu auskunftsfähig sein."
Liebe Frau Beyer,
gibt es hierzu neue Auskünfte?
Hallo mai_s, hallo Community,
gerne möchten wir Ihnen den aktuellen Stand zur Umsetzung des Themas mitteilen. Auch bei uns haben sich im Bereich digitale Prozesse mit der Finanzverwaltung durch Corona in den letzten drei Monaten einige Änderungen ergeben. So hat bspw. die Verschiebung der Freigabe von NACHDIGAL (= Nachreichung digitaler Anlagen) durch die Finanzverwaltung sowie die neue Datenart für Anträge rund um COVID-19 ungeplanten Aufwand gekostet und daher eine Anpassung unserer Zeitpläne nötig gemacht.
Das Thema der Fragebögen zur steuerlichen Erfassung befindet sich trotzdem glücklicherweise bereits in der finalen Umsetzungsentscheidung, was bedeutet, dass die Konzeptionsphase sowie alle nötigen Priorisierungs- und Bewertungsprozesse durchlaufen sind. Wir klären derzeit noch, welches Team der DATEV das Thema umsetzen wird. Wir sind optimistisch, dass die Umsetzung bereits im August starten kann und wir gegen Ende des Jahres eine Lösung ausliefern.
Wir werden Sie Anfang August erneut informieren, sobald wir dazu endgültig eine verbindliche Aussagen treffen können und bitten Sie daher erneut um Verständnis und Geduld.
Sonnige Grüße aus Nürnberg,
Rebekka Brendel und Patricia von Beyer
Danke für die Rückmeldung.
Sehr geehrte @Rebekka_Meier ,
in Ihrem Post haben Sie aber nicht geschrieben, dass DATEV mit Ausnahme der Marketingabteilung die Arbeit komplett eingestellt hat.
Es sollte, wenn es denn schon Lichtjahre dauert eine elektronische Lösung zu entwickeln, wenigstens das Papierformat aktuell gehalten werden (ich schreibe im Singular, meine aber alle Varianten des Fragebogens).
Wie kann es angehen, dass im von DATEV bereitgestellten Vordruck noch die Kleinunternehmergrenze von 17.500 EUR angedruckt wird? Es wird den Mandanten die Auswirkung des § 19 UStG erklärt und auch die Grenze und ihre Wirkung erläutert, natürlich mit den ab 2020 anzuwendenden Werten. Und dann erhält der Mandant einen Fragebogen mit der alten Grenze. Das der Fragebogen insgesamt nicht mehr mit dem von der Finanzverwaltung auf dem Formularserver angebotetenen übereinstimmt wird außer Acht gelassen.
Das ist einfach nur peinlich!
Zumal es ganze 4 Jahre gedauert hat, bis man
Das Thema der Fragebögen zur steuerlichen Erfassung befindet sich trotzdem glücklicherweise bereits in der finalen Umsetzungsentscheidung,
gekommen ist. Da ist noch gar nichts gemacht worden, außer dass man in jahrelangen Meetings Kaffee getrunken und Kekse gegessen hat.
Alle Achtung die Digitaloffensive der DATEV. Da muss man ja richtig aufpassen, so schnell geht das ganze.
Hallo @Gelöschter Nutzer und @einmalnoch
sieht man mal, wie das BZST teilweise noch auf Papierformulare pocht, muss man sich nicht wundern, wenn DATEV da nicht zum Zuge kommt.
Ohne DATEV jetzt zu verteidigen, aber der Grund für die fehlende Umsetzung liegt m.E. auch an der öffentlichen Verwaltung. Denn auch da hinkt Deutschland ein wenig ....
Zu diesem Thema frage ich anderen Foren frage ich immer gern, ob es denn Software-Anbieter gibt, die diese Leistungen schon anbieten. Leider können wohl auch andere da noch nichts bieten.
Mir graut es nur beim Gedanken des Datenaustausches mit der Finanzverwaltung beim Punkt des Speicherns der Informationen in den DATEV-System zur EO. Denn die sind ja fast noch "älter als der Beginn des Einsatzes des Internets beim Arbeiten mit DATEV"....
Schön wäre ja einfach nur eine regelmässige Infos zum Thema, @Rebekka_Meier.
Aber auch das muss man ja immer wieder einfordern. Und bekommt dann die üblichen Floskeln zu lesen....
@andreashofmeister schrieb:Hallo @Gelöschter Nutzer und @einmalnoch
sieht man mal, wie das BZST teilweise noch auf Papierformulare pocht, muss man sich nicht wundern, wenn DATEV da nicht zum Zuge kommt.
Ohne DATEV jetzt zu verteidigen, aber der Grund für die fehlende Umsetzung liegt m.E. auch an der öffentlichen Verwaltung. Denn auch da hinkt Deutschland ein wenig ....
Zu diesem Thema frage ich anderen Foren frage ich immer gern, ob es denn Software-Anbieter gibt, die diese Leistungen schon anbieten. Leider können wohl auch andere da noch nichts bieten.
Mir graut es nur beim Gedanken des Datenaustausches mit der Finanzverwaltung beim Punkt des Speicherns der Informationen in den DATEV-System zur EO. Denn die sind ja fast noch "älter als der Beginn des Einsatzes des Internets beim Arbeiten mit DATEV"....
Schön wäre ja einfach nur eine regelmässige Infos zum Thema, @Rebekka_Meier.
Aber auch das muss man ja immer wieder einfordern. Und bekommt dann die üblichen Floskeln zu lesen....
Wie hier zu lesen war bestehen ja schon einige Finanzämter auf die elektronische Übermittlung und über ELSTER geht es ja. Nur, und jetzt kommen die üblichen Einschränkungen, ist die Abgabe über ELSTER im Mandantengeschäft ja nicht die komfortabelste. Das beginnt mit fehlenden Übernahmen aus der Eigenorganisation und endet mit der Ablage in der Dokumentenablage. Also kein Workflow, also ein DATEV Original. Schaut man sich um findet sich niemand, der den Zustand der Digitalisierung wirksam anmahnt.
Und wenn DATEV sich in Prozessen ergeht sollte den Genossen wenigstens das neueste Formular zur Verfügung gestellt werden. Und nur darum geht es.
Diesen Spiegel wird sich DATEV immer wieder vorhalten lassen müssen.
Das Thema EO und die komplette Vergreisung der Anwendung war hier schon oft Thema und wird von DATEV mit absoluter Ignoranz behandelt. Das Thema lässt sich ja nun nicht unbedingt werbewirksam als Aushängeschild der Digitalisierung verkaufen.
@Rebekka_Meier schrieb:...
Das Thema der Fragebögen zur steuerlichen Erfassung befindet sich trotzdem glücklicherweise bereits in der finalen Umsetzungsentscheidung, was bedeutet, dass die Konzeptionsphase sowie alle nötigen Priorisierungs- und Bewertungsprozesse durchlaufen sind.
...
... es wäre mal sehr interessant, das Prozessablaufdiagramm eines solchen Projekts zu sehen.
Ich als Außenstehender stelle mir das sicher viel zu einfach vor.
Man sitzt mit einem Team von Entwicklern beim Brainstorming in der Runde, diskutiert die Aufgabenstellung, erkennt sogar die Notwendigkeit der technischen Umsetzung und der Teamleiter sagt irgendwann "yes, we can !" oder "wir schaffen das !" und dann wird in die Hände gespuckt und man stürzt sich sofort in die Arbeit an diesem Projekt.
.. aber ganz so einfach scheint es doch nicht zu laufen ...
Die Flure sind bei Datev wahrscheinlich sehr lang und es müsste erstmal jemand gefunden werden, der das Prozessablaufdiagramm aus den vielen Post-Its erstellen kann, um dann anschließend Leute zu suchen, die die vielen Einzelschritte technisch umsetzen können.
Und bevor nicht jeder einzelne Schritt im Voraus geklärt ist, wird vielleicht das gesamte Projekt auf Eis gelegt, in der Hoffnung, dass es in Vergessenheit gerät.
... wie gesagt: ein Prozessablaufdiagramm dieses oder eines vergleichbaren Software-Projekts wäre mal interessant zu sehen ...
@vogtsburger schrieb:
@Rebekka_Meier schrieb:...
Das Thema der Fragebögen zur steuerlichen Erfassung befindet sich trotzdem glücklicherweise bereits in der finalen Umsetzungsentscheidung, was bedeutet, dass die Konzeptionsphase sowie alle nötigen Priorisierungs- und Bewertungsprozesse durchlaufen sind.
...
... es wäre mal sehr interessant, das Prozessablaufdiagramm eines solchen Projekts zu sehen.
ss es in Vergessenheit gerät.
... wie gesagt: ein Prozessablaufdiagramm dieses oder eines vergleichbaren Software-Projekts wäre mal interessant zu sehen ...
Dann hoffen Sie doch mal z.B. auf eine zukünftige Präsenz-barCamp-Veranstaltung im Nürnberger DATEV-IT-Campus.
Im Rahmen einer Führung bekommen Sie dann Einblick in das sehr interessante Arbeitsumfeld der DATEV-Programmierer. Kein Scherz, ist wirklich interessant!
Es wäre auch interessant zu wissen, wie die Spartenverteilung der Mitarbeiter sind.
Ich behaupte, dass die Marketingabteilung überrepräsentiert ist. Schließlich müssen die ja die ganzen Sprechblasen erfinden. 😊
Also wieviel MA sind
- in der Entwicklung, dabei aufgegliedert nach Sachgebieten
- im Marketing
- in der Hotline (die wirklich kompetent sind!) 😍👏👍
- in der höheren Verwaltungsebene
@Gelöschter Nutzer schrieb:Es wäre auch interessant zu wissen, wie die Spartenverteilung der Mitarbeiter sind.
Ich behaupte, dass die Marketingabteilung überrepräsentiert ist. Schließlich müssen die ja die ganzen Sprechblasen erfinden. 😊
Also wieviel MA sind
- in der Entwicklung, dabei aufgegliedert nach Sachgebieten
- im Marketing
- in der Hotline (die wirklich kompetent sind!) 😍👏👍
- in der höheren Verwaltungsebene
Die DATEV-Personalplanung und -entwicklung sollte man den entsprechenden Verantwortlichen überlassen. Zumindest nicht in der Community diskutieren. Das führt m.E. zu nix.
War auch nicht ganz ernst gemeint. 😉
Hallo einmalnoch,
wir arbeiten seit der Bekanntgabe dieser Änderungen vor ca. vier Wochen an einer neuen Version der Fragebögen zur steuerlichen Erfassung, in welcher die Kleinunternehmergrenze von 17.500 EUR nicht mehr enthalten ist.
Ich werde Sie hier über die Community informieren, sobald wir wissen, wann Ihnen diese zur Verfügung steht.
Mit freundlichen Grüßen,
Rebekka Brendel
@Rebekka_Meier schrieb:Hallo einmalnoch,
wir arbeiten seit der Bekanntgabe dieser Änderungen vor ca. vier Wochen an einer neuen Version der Fragebögen zur steuerlichen Erfassung, in welcher die Kleinunternehmergrenze von 17.500 EUR nicht mehr enthalten ist.
Ich werde Sie hier über die Community informieren, sobald wir wissen, wann Ihnen diese zur Verfügung steht.
Mit freundlichen Grüßen,
Rebekka Brendel
Eines verstehe ich dabei nicht, die Version vom Formularserver der Finanzverwaltung ist mit "-Mai 2019-" gekennzeichnet. Nach meinem Verständnis ist diese Version spätestens seit Juni 2019 online. Und mehr als ein Jahr später hat die Fachabteilung von DATEV Kenntnis von einem neuen Formular?
Das 3. Bürokratieentlastungsgesetz ist übrigens am 22.11.2019 in Kraft getreten, da hätte auch mal an den Fragebogen denken können.
Hallo @einmalnoch,
das stimmt, wir haben dieses Datum auch gesehen. Die Veröffentlichung auf dem Formularserver der Finanzverwaltung erfolgte nach unserem Kenntnisstand allerdings erst nach dem 22.06.2020. Leider haben wir diesmal auch keine Vorabversionen erhalten, weshalb wir nun seit ca. vier Wochen daran arbeiten.
Mit freundlichen Grüßen,
Rebekka Brendel
Hallo zusammen,
gerne möchten wir Ihnen nochmals ein kurzes Update geben.
Bezüglich der Anpassung der Kleinunternehmergrenze werden wir die dringendsten Formulare (auf Basis Ihrer Serviceanfragen und der Nutzungshäufigkeit) zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Oktober per Service-Release anpassen. Die Weiteren folgen dann nach.
Zudem sind wir mit der Umsetzung einer Lösung zur elektronischen Übermittlung des Fragebogens zur Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit gestartet.
Diese Lösung sieht im ersten Schritt eine neue online-Anwendung vor, in der Fragebögen zu einem zentralen Mandanten mit Stammdaten vorbelegt, manuell ergänzt und per Elster an das Finanzamt übermittelt werden können. Die Freigabe wird voraussichtlich Ende des Jahres erfolgen.
Viele Grüße aus Nürnberg,
Patricia von Beyer
Bitte bedenken Sie im ersten Schritt bei der "neuen online-Lösung", dass es schon einen Datenbestand für neue Mandanten in SmartExperts gibt, der auch von Beraterseite gefüllt werden kann. Bitte daneben nicht noch weitere Datenbestände erzeugen, sondern diesen mit der Vollmachtsdatenbank und dem lokalen DATEV Arbeitsplatz synchronisieren und um Funktionen von ELSTER ergänzen.
Ein halbes Jahr später möchte ich nochmal nach einem Zwischenstand fragen?
Immerhin wurde ein Überbrückungshilfe Tool innerhalb weniger Wochen aus dem Boden gestampft?
Muss ich meine Fragebogen wirklich noch in Papier einreichen? Hallo 2020?
Zumindest hat @Patricia_von_Beyer doch den Zeitpunkt erwähnt....
"Diese Lösung sieht im ersten Schritt eine neue online-Anwendung vor, in der Fragebögen zu einem zentralen Mandanten mit Stammdaten vorbelegt, manuell ergänzt und per Elster an das Finanzamt übermittelt werden können. Die Freigabe wird voraussichtlich Ende des Jahres erfolgen."
https://www.datev.de/web/de/aktuelles/rund-um-die-datev-programme/ausblick-2020/ausblick-steuern/
Ganz unten. Also dieses Jahr wird es wohl nichts mehr werden.
Papier muss nicht sein, hier geht es per ELSTER
https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/fseeun
leider viel mit Kopieren und Einfügen aus den Stammdaten...