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Schlussabrechnung Fristsetzung Entbürokratisierung Fristversäumnis SAP2 etc.

65
letzte Antwort am 27.10.2023 13:17:27 von stbberlin
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deusex
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Wir stiegen jetzt im Juni 2023 in die Schlussabrechnungen zu den diversen Corona-Hilfen ein und bereits beim ersten, recht überschaubaren und betragsmäßig fast bedeutungslosten Fall, beginnt die L-Bank (Ba-Wü) wieder mit Klein-Klein-Rückfragen.

 

Der Fall hatte lediglich die ÜHIII und wir als fachlicher Dritter müssen ja alles Mögliche schriftlich bestätigen, dass die Werte zutreffend und geprüft sind usw.

 

Die L-Bank fordert also nun wieder alle USt-VA mit Protokoll an und für Qurtalszeiträume eine BWA-Aufschlüsselung, gerne auch als Exceltabelle aufgearbeitet, damit verbindlich hervorgeht, dass die Beträge der Schlussabrechnung auch zutreffend sind.

Es wurde ferner angegeben, dass keine Organschaft vorliegt, aber es wird explizit nachgefragt, ob eine Organschaft vorliegt. Was soll das ?

 

Die Erklärung haben wir mit fortgeschrittener elektronischer Signatur abzeichnen lassen; dies wurde tatsächlich bemerkt, weil Namensmuster verwendet wurden (FP Sign). Die L-Bank weist darauf hin, dass es sich bei diesen Signaturen um "zertifizierte Signaturen (bspw. docusign)" handeln müsse. Tut es ja mit FP Sign ebenso.

Auf die ganzen Ausführungen geht die L-Bank nicht ein, wiederholt stoisch o.g. Ausführung.

 

Selbstredend wird, wie gehabt stets ein Frist von 14 Tagen zur Beantwortung gesetzt.

Es wurde doch groß eine Entbürokratisierung und Beschleunigung der Schlussabrechnungen proklamiert und man solle sich auf Kernangelegenheiten konzentrieren und nicht um Lappalien.

 

Das Gegenteil ist offensichtlich der Fall.

 

Ich hatte darauf hingewiesen und ferner auch, dass diese Fristsetzungen für uns obsolet sind und wir eine Beantwortung dann vornehmen, wenn alle Schlussabrechnungspakete eingereicht wurden, was noch Monate dauern kann, da wir primär unsere fristenbelasteten Kerntätigkeiten priorisieren müssen.

Man solle mir ggf. mitteilen, ob man es wünscht, dass alle gesammelt am 31.12.2023 eingereicht werden sollen.

 

Ich fürchte dieser "Entbürokratisierungs-Slogan" ist von der L-Bank als Einbahnstraße betrachtet und man pocht auf jede noch so irrelevante Anforderung innerhalb kürzester Zeit.

Bereits die erste Rückfrage zeigt mir auch offen ein Kompetenzproblem, dass plausibele Antworten kognitiv nicht richtig umgesetzt werden können.

 

Dies nur als Momentaufnahme und ich bin sehr gespannt, wie sich das entwickelt. Ich hatte bereits von einem Fall berichtet, in dem man immer wieder neue und alte Fragen wiederholt gestellt hat, was zuletzt fast 20x einen "Briefwechsel" und eine echte Nervenbelastung meinerseits verursachte.

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AKW
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Lassen Sie mich raten, die Anfrage sieht so aus:

 

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Ich habe heute auch die erste Rückfrage zur Schlussabrechnung erhalten. Auch dieser Mandant hat nur ÜBH3 beantragt. 

 

Gleich beim Eingang habe ich gedacht "oh nein... das wird wohl eine Standartrückfrage sein ohne je den Antrag eingesehen zu haben!"

 

Wo ist der versprochene Abgleich mit dem Finanzamt hinsichtlich der Umsatzsteuer-Voranmeldungen etc?

 

Ich vermute die Herren und Damen Sachbearbeiter/innen tun sehr viel dafür, selbst nicht viel tun zu müssen und überlassen uns das arbeiten. 

 

Bin mal auf die nächste Rückfrage gespannt. Wenn die ebenfalls so aussieht, lass ich den Azubi gleich mal alle USt-Va zusammenstellen.  

 

Grüße AKW

deusex
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Exakt derselbe Textbaustein, bei mir eben ergänzt um die Signatur-Angelegenheit.

 

Ich hatte übrigens heute die zweite Rückfrage auf meine erste Antwort (mit allen USt-VA und Tabelle) in welcher ich auf die Organschaftsfrage bewusst NICHT einging.

In der zweiten Anfrage nach meiner Antwort nun das:

 

deusex_0-1687166672922.png

 

Meine Antwort heute:

 

deusex_1-1687166731608.png

Ich habe wirklich weder Lust noch Zeit, mich weiterhin von den "Fachkräften" der L-Bank gängeln zu lassen und muss hier eine wirksame Gegenstrategie zu diesem Wahnsinn entwickeln.

 

 

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PaHeld
Einsteiger
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Ich bin gespannt wie unsere Bewilligungsstelle (im wesentlichen die Bezirksregierung Detmold) mit den Schlussabrechnungen umgeht.

 

Bisher haben wir noch keine Rückmeldung zu keiner Schlussrechnung erhalten.

 

Aber sollte das genauso passieren, sehe ich schwarz. Wie soll man das kopftechnisch noch aushalten? Das entwickelt sich echt zu einer Psycho-Nummer!

 

Ich drücke die Daumen, dass sich die "Standard-Fragen" sich in Grenzen halten...

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deusex
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deusex_0-1687170910733.png

 

Alleine diese Aussage würde mich momentan zu einem

 

"wir werden dies ggf. bis zum 31.12.2023" erledigen, da ordnungsgemäß Fristverlängerung beantragt und bewilligt wurde.

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AKW
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Ich wär so gerne bei Ihnen und würde gerne die L-Bank am 31.12.2023 zumüllen mit Schlussabrechnungen. 

 

Aber da hat uns das BMWK leider ein Stein in den Weg gestellt. 

Beginn der SAR Paket 2 erst wenn das Paket 1 eingereicht wurde.... und ich denke das ist auch der Grund warum man das so gemacht hat. 

 

Grüße AKW

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deusex
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Zunächst konnte SAP2 erst nach Bearbeitung von SAP1 eingereicht werden und der Ball lag im Feld der Bewilligungsstelle.

Nun könnte man mit einer Änderung, vermeintlich eine Entschärfung für die Ersteller vermuten, was jedoch nicht so ist.

Nun ist es schließlich möglich, SAP2 nach Einreichung von SAP1 vorzunehmen.

 

Genau, wie Sie vermuten, lässt sich wohl SAP2 erst bearbeiten, wenn SAP1 eingereicht ist und man dann für SAP2 auch noch ein adäquate Bearbeitungszeit benötigt, muss man SAP1 schon deutlich früher einreichen.

Frist für Beides ist die Selbe.

 

Ich bin mir nur nicht sicher, ob die laufend gesetzte Rückmeldefrist auf eine Anfrage überhaupt gesetzlich Bestand hat, denn ich bin da her geneigt, alle SAP1 im Juni/Juli noch einzureichen und die SAP2 hinterher und die "blöden Fragen" ein paar Monate mit der Beanwortung zurückzustellen; so nach Weihnachten  mal "blöd" auf Fragen zu antworten, die nicht gestellt wurden 😉 Ebenso ignorant wie die Zuschussstelle eben reagieren . . . 

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@deusex  schrieb:

 

 

Die Erklärung haben wir mit fortgeschrittener elektronischer Signatur abzeichnen lassen; dies wurde tatsächlich bemerkt, weil Namensmuster verwendet wurden (FP Sign). Die L-Bank weist darauf hin, dass es sich bei diesen Signaturen um "zertifizierte Signaturen (bspw. docusign)" handeln müsse. Tut es ja mit FP Sign ebenso.

 


Um eine handschriftliche Unterschrift zu ersetzen, benötigt man eine qualifizierte elektronische Signatur (§126a BGB) - und die bietet FPSign nicht an. Eine fortgeschrittene elektronische Signatur ist dafür nicht ausreichend.

 

 

deusex
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Vielen Dank, mir ist schon bekannt, dass das Schriftformerfordernis nur durch QES erreicht werden kann; mit dem Thema schlage ich mich schon länger um und dennoch war es meine Absicht, die Erklärung mit einer FES einzureichen, denn aktuell ist tatsächlich nicht immer eindeutig, ob die QES tatsächlich erforderlich ist; das sind natürlich Haarspaltereien, aber gerade aktuell beschäftigt mich dies etwas mehr.

 

Also eine "zertifizierte elektronische Signatur" existiert ja im Prinzip so nicht.

 

FP Sign bietet sehr wohl die Möglichkeit für QES für Kanzlei, als auch für den Gegenzeichner.

Digitale Unterschrift für DATEV - Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (fp-sign.com)

 

Ich würde gerne die Frage in den Raum stellen, wie Sie bzw. auch die Kollegen mit der zu unterzeichnenden Erklärung umgehen, denn diese muss dem Wortlaut nach quasi "unter Zeugen" unterzeichnet sein und persönliche abgegeben worden sein, um sicher zu stellen, dass die Unterschrift auch tatsächlich vom Antragsteller geleistet wurde.

Insofern ist hier sogar die Zustellung per Post nicht statthaft, da man sonst den Unterzeichner nicht zweifelsfrei bestätigen kann und andernfalls "falsches Zeugnis" ablegen würde.

 

Insofern nimmt doch der Blödsinn seinen Lauf:

 

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Wir bewegen uns hier auf einem sehr schmalen Grad . . . Insofern ziehe ich hier die FES vor, da sie mir persönlich mehr Sicherheit gibt, denn eine Anreise von mehreren hundert Kilometern für eine Unterschrift, steht außer Frage.

Ja, das betrifft in der Tat zwei meiner Mandanten.

 

In der Praxis sieht es m.E. eher so aus, dass die Erklärungen unterzeichnet und per PDF übermittelt werden; manche ggf. per Post, aber kaum persönlich in der Kanzlei. Vielleicht liege ich da auch daneben . . .

 

p.s.:

Wie verhält es sich mit dem Schriftformerfordernis für Unterzeichnung der Steuererklärungen und "Freizeichnung online" und der Vereinbarung zur Freizeichnung online für Ehepartner, Gesellschafter etc. in Vertretung ?

 

Digitalisierung mit zwei zugedrückten Augen ?!

 

Ich glaube ernsthaft, "Neuland" müssen wir perspektivisch noch ein wenig vertagen  😉

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SusanneR
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Ich habe gerade im Antragsportal gelesen, dass die Frist für die Einreichung von Schlussabrechnungen und das Stellen von Fristverlängerungsanträgen auf den 31.08.2023 verlängert wurde.

 

So etwas habe ich ja fast erwartet, war ja bisher fast jedes Mal so.

bodensee
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Also steht es jetzt doch im Portal. 

 

Die 2 Monate  Verlängerung waren schon länger bekannt, sollten aber -warum auch immer- nur inoffiziell sein und nicht Standard. Haben sich die Verantwortlichen mal kurz vor Toreschluss umentschieden. 

 

Macht es ja aber auch nicht besser zumal am 31.8. die 2021  Erklärung eigentlich fertig sein sollte, wie ich das lösen soll nicht die Spur einer Ahnung. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
AKW
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😄 jops war wirklich klar... 

 

 

Ich könnt fast wetten, dass am 15.12.2023 die Abgabefrist der Schlussabrechnungen dann wegen plötzlichem Weihnachtsurlaub der Prüfenden-Dritten-Prüfer nochmal um ein halbes Jahr verschoben wird... 

 

Grüße AKW

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martin65
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Eigentlich ist das ein Schlag ins Gesicht derer, die sich die Beine ausreißen, um die Endabrechnungen zum Stichtag 30.6. einzuhalten. Auch die Mandanten werden verrückt gemacht, wenn noch Unterlagen nachgereicht oder Unterschriften geleistet werden müssen.

 

Warum merken die Bewilligungsstellen erst jetzt, dass so viele Schlussabrechnungen einzureichen sind? Hat man dort die Grundrechenart "Addieren" (von Anträgen) verlernt?

 

Nun ja. Jetzt sind wir fast fertig. Hat auch was! Und jetzt können wir uns um die Standardfragen der Bewilligungsbehörden kümmern. Upps. Und natürlich um die Fristen für die Steuererklärungen 2021, die sich mit denen überschneiden, für die die Mandanten die Abschlüsse 2022 anmahnen. Zum Glück kann man die Körperschaftsteuererklärung 2022 schon seit 2 Wochen einreichen.

 

Gruß 

 

Martin Heim

bodensee
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@martin65  schrieb:

Eigentlich ist das ein Schlag ins Gesicht derer, die sich die Beine ausreißen, um die Endabrechnungen zum Stichtag 30.6. einzuhalten. Auch die Mandanten werden verrückt gemacht, wenn noch Unterlagen nachgereicht oder Unterschriften geleistet werden müssen.


Das kann ich so nicht sehen, sind Sie doch froh wenn Sie mit dem Kram durch sind. Das die Fristverlängerung bis 31.12. problemlos möglich ist ist nun schon ewig bekannt und damit war der Druck zum 30.6. komplett raus. Daher kann ich hier keinerlei Schläge erkennen. Das die Frist vom 30.6 nun noch bis 31.8. verlängert wird ändert m.E. an dem Druck der Fertigstellung und der permanenten anderen Termin Steuererkl. usw. und offensichtlich Nachfragen der L-Bank nichts . 

 

Daher sehe ich das als "Pseudo" Entgegenkommen weil es ändert ja nur insofern etwas als ich die Fristverlängerungen - ich habe alle verlängert und das Zeitproblem weg zu bekommen- später beantragt werden können. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
deusex
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@martin65  schrieb:

Eigentlich ist das ein Schlag ins Gesicht derer, die sich die Beine ausreißen, um die Endabrechnungen zum Stichtag 30.6. einzuhalten.

 

Die Fristverlängerung bis 31.12.2023 ist doch eine rein formelle, nicht zu begründende Angelegenheit. 

 

Ich hatte diesen Monat auch geplant, alle Schlussabrechnungspakete (SAP) fertigzustellen, aber das ist terminlich ja gar nicht machbar, das SAP1 ja eingereicht sein muss, damit man erst mit SAP2 beginnen kann; netter Schachzug der Zuschussstellen, aber egal.

Wir kriegen derzeit schlichtweg die Leute gar nicht bewegt, alles schnell zu sichten und unterschreiben zu lassen bzw. läuft hier wenig zurück, obwohl dauernd erinnert wird, was auf Dauer auch deprimierend ist.

 

So habe ich nun zunächst wenigstens alle Orga-Profile angelegt und die Fristverlängerungen beantragt, damit nichts anbrennt.

Wenn die L-Bank natürlich weiterhin bei Fällen, bei denen es um mittlere vierstellig Beträge geht, einen Wust von Unterlagen, Informationen und Nachweisen anfordert, sehe ich auch auf den 31.12.2023 schwarz und bei mir ist traditionell KW51/52 geschlossen.

 

Ich hatte irgendwo gelesen, dass der bürokratische Aufwand für die SAP zu minimieren sei und verhältnismäßig bleiben soll; das Gegenteil erlebe ich und es erschleicht sich mir der Eindruck, dass versucht wird möglichst viel zurückzuholen.

 

Ich bin auch der Meinung, dass es rechtlich bedenklich ist, dass zwar Korrekturen zu Ungunsten erfolgen müssen, aber zu Gunsten nicht möglich sind.

 

Ich denke, man ist hier gut beraten, nicht bei den Ersten mit den SAP zu sein. 

 

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martin65
Meister
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Nachricht 16 von 66
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Aber wenn ich bei allen unsere Tätigkeiten die Fristen voll ausnutze, bin ich in einem "Strudel", aus dem ich nicht mehr rauskomme. Ich arbeite dann immer nur auf die letzte Minute und setze mich, die Mitarbeiter und die Mandanten auch unter entsprechenden Druck. 

 

Was früher bei mir in der Schule geklappt hat (Hausaufgaben im Bus) klappt heute irgendwie nicht mehr.

 

Und je weiter ich mich zeitlich von den Antragszeiten 2019-2020/21 entferne, um so problematischer kann es sein, Angaben in den Anträgen zu verifizieren. Insbesondere wenn noch Jahresabschlussbuchungen ins System gebucht wurden.

 

Gruß

 

Martin Heim

 

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bodensee
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Grundsätzlich gebe ich Ihnen gerne Recht, 

 

nur habe ich seit jahren das Problem das ich den Stau an ERklärungen nicht mehr aufholen kann und daher permanent zu spät bin bzw. mit Trick 17,18,19,20  mich selbst die mitarbeiter unter Druck setze, das Finanzamt findet das natürlich auch nicht so toll. Aber Ausweg sehe ich keinen und dann kam der ganze " Kram" Kurzarbeit, Wirtschaftshilfen, Kredite usw. und in letzter Zeit noch Verschmelzungen , vermehrte BP und und und hinzu. 

 

An fristgerechte Einreichungen kann ich mich schon bald nicht mehr erinnern. 

 

Aber auch damit kann ich Leben und noch hat mir niemand den Kopf heruntergerissen. Es geht  nicht um Menschenleben - manchmal um Existenzen Ja - aber im Gegensatz zu anderen Berufen geht es bei uns in erster Linie ums Geld  bzw. mit Geld kann man fast alles wieder ausgleichen. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
AKW
Erfahrener
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@bodensee da gebe ich Ihnen recht. es geht im Prinzip nur um das Geld der Mandanten. 

Aber in irgendeiner Weise geht es auch um unsere Gesundheit und den Spass an der Arbeit, der mir langsam aber sicher flöten geht. 

Ich bin sicherlich kein alter Hase, habe noch keine 20 Jahre Berufserfahrung sammeln können, aber so mach ich das auch keine 20 Jahre mehr weiter. Das ist einfach nur noch ein hetzen und dahinrotzen von Daten und Informationen. 

 

Wenn die Boomergeneration dann irgendwann resigniert beim finden eines Nachfolgers und alle Mandanten händeringend einen Berater suchen, dann wird die Sache womöglich erst richtig interessant. 

 

Aber meckern bringt nichts. Hat auch nichts mit der SAR zu tun. Musste aber mal raus 😉

Schauen dass man alles so gut wie möglich vom Tisch bekommen, auf Verständnis hoffen und machen was möglich ist. 

 

Grüße AKW 

SusanneR
Aufsteiger
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Traurig, aber auch beruhigend, zu lesen, dass man nicht alleine im Fristenstrudel ist...

Stb2021
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Die Fristverlängerung war aber auch alternativlos, weil die Bewilligungsstellen IMMER NOCH NICHT alle Anträge beschieden haben, und mangels Bescheid keine Fristverlängerung beantragt werden kann. Und weil der Wechsel des prüfenden Dritten teilweise Wochen braucht.

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stbberlin
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Hallo,

ich mach den Job zwar etwas mehr als 20 Jahre, bin aber noch nie so an meine Grenzen gestoßen wie in den letzten 3 Jahren.

Ich komme mir vor wie ein Jongleur, der versucht, die Bälle irgendwie oben zu halten.

Das funktioniert aber nicht immer. Unter dem Druck, unter dem wir seit 3 Jahren arbeiten passieren zwangsläufig Fehler und zwar auch solche, die unter "normalen Umständen" nie vorgekommen wären.

Interessiert nur leider keinen. Wir müssen halt funktionieren... und uns dann Jahre später den Vorwurf mache lassen, das man an dieser oder jener Stelle hätte irgendwas anders machen müssen...

Diese Schlussabrechnungen sind einfach das Letzte..... und die kleinlichen Rückfragen der Bewilligungsstellen sind einfach zum davonlaufen.
Sorry, aber auch das musste mal raus.

deusex
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Wäre doch mal was, wenn sich eine beträchtliche Anzahl von Steuerberatern weigert, die Schlussabrechnungen unter diesen Umständen zu machen und die Mandanten schlichtweg keine alternativen, fachliche Dritten finden, die das übernehmen.

Schon würde man wohl ratz-fatz eine Nichtaufgriffsgrenze von bspw. 15.000 € zur Debatte stehenden Förderbeträge einführen und man würde sich, wie angekündigt, nicht im Klein-Klein verlieren.

 

Mit der ersten Stellungnahme habe ich bereits einen Text erfasst, um die Missstände aufzuzeigen; alles was kam, dass man noch die 3,98 mit der Vorlage eines Kontoblattes und Rechnung nachweisen soll.

 

Vielleicht sollte man tatsächlich dazu übergehen, "blöde" Anfragen, mit "blöden" Antworten retournieren oder Antworten auf Fragen geben, die nicht gestellt wurden...

Ich nehm die Menschen bei der L-Bank leider nicht mehr für voll und spreche einigen auch die notwendige Kompetenz ab.

Wo bleibt die angekündigte Entbürokratisierung bei den Schlussabrechnungen? Gilt wohl eher für die Zuschussstellen selbst.

 

Wie soll das gehen. M.E. werden die Schlussabrechnungen nicht einmal zum 31.12.2024 abgeschlossen sein und dann noch laufend diese Fristsetzung von 14 Tagen zur Beantwortung . . . die ich bereits als obsolet mangels Grundlage erklärt habe.

 

 

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martin65
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Wie soll das gehen. M.E. werden die Schlussabrechnungen nicht einmal zum 31.12.2024 abgeschlossen sein und dann noch laufend diese Fristsetzung von 14 Tagen zur Beantwortung . . . die ich bereits als obsolet mangels Grundlage erklärt habe.

 

 


14 Tage ist Luxus. IBB (Berlin) setzt eine 10-Tages-Fist.

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Gelöschter Nutzer
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bin aber noch nie so an meine Grenzen gestoßen wie in den letzten 3 Jahren.

Ich komme mir vor wie ein Jongleur, der versucht, die Bälle irgendwie oben zu halten.

Das funktioniert aber nicht immer. Unter dem Druck, unter dem wir seit 3 Jahren arbeiten passieren zwangsläufig Fehler und zwar auch solche, die unter "normalen Umständen" nie vorgekommen wären.

Interessiert nur leider keinen. Wir müssen halt funktionieren...

Sie sprechen mir aus der Seele. Heute morgen, als ich mich zur Sonntagsarbeit eingeloggt habe, damit ich mit den Erklärungen 2021 noch fristgerecht fertig werde, fand ich eine Mail einer Mandantin in der Inbox, da hatte ich keine Lust mehr. 

 

Sie würde mir jetzt eine Frist für die Erklärungen 2020, 2021 und 2022 setzen, weil ich die Steuererklärung 2020 noch nicht abgegeben hätte (Bescheid 2020  ist seit ca. 1 Jahr eingegangen). 

 

Ich habe es doch tatsächlich gewagt, 4 Wochen mit einer Coronainfektion (davon habe ich nur 1 Woche fast ganz nicht, nur dringende Fristsachen,  gearbeitet, weil es gar nicht ging, die anderen 3 Wochen habe ich mit Hustenanfällen, kaum sprechend könnend - sogar die Buß- und Strafstelle hatte Mitleid- am Schreibtisch festgehalten) "auszufallen".

 

Unser Beruf ist der Gesundheit und der Lebensqualität nicht mehr zuträglich. Dafür bekommt man dann am Sonntag von Mandanten noch "Fristen" gesetzt. 

 

Zum Thema Schlußabrechnung: die letzte habe ich im Februar 2023 eingereicht. Der Mandant hat sein Unternehmen zum Ende 2021 verkauft, weil er das Elend mit den grottenschlechten Zahlen nicht mehr ertragen hat. Es ging ihm finanziell und psychisch richtig schlecht.  Er hat weniger als 10.000 EUR Hilfen insgesamt bekommen. Dafür musste ich stapelweise erläuternde  Excel-Tapeten einreichen.  Ich habe bis heute nichts von der Bewilligungsstelle gehört.

 

Wenn ich in der Zeitung lese, dass die in bestem Wissen und Gewissen nach damals "aktueller FAQ Lage" beantragten  Hilfen jetzt verstärkt mit neuen Begründungen zurückgefordert werden, dann habe ich keine Lust mehr. 
Bei der nächsten Krise mögen die Herrschaften in Berlin Ihren Kram alleine machen. Wenn die Kammern und Verbände sich nochmal aus dem Fenster lehnen und mich als Steuerberater zum Krisenhelfer außerhalb meiner beruflichen Arbeiten und Kompetenzen erklären wollen, werde ich so klug sein, wie die Kollegen, die sich nicht vor den Karren haben spannen lassen. Das heißt nicht, dass ich meinen Mandanten nicht helfen möchte. Aber so einen Zirkus lass ich nicht noch einmal mit mir machen. 

 

 

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deusex
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Sie würde mir jetzt eine Frist für die Erklärungen 2020, 2021 und 2022 setzen, weil ich die Steuererklärung 2020 noch nicht abgegeben hätte (Bescheid 2020  ist seit ca. 1 Jahr eingegangen). 


Stellen Sie Ihrer Mandantin einfach frei, dass sie

 

  1. sich gedulden muss und einfach, ohne Nennung eines Fertigstellungsdatum, zu warten, bis sie die Aufträge bearbeiten können, was jedoch noch ein paar Monate dauern kann.
  2. sich andernfalls gerne an einen Kollegen wenden kann, wenn sie mit 1. nicht leben kann.

 

Ich hatte letztens eine Anfrage, man solle dem Finanzamt jetzt "Dampf machen", damit die endlich über die Einsprüche zu ESt-Bescheiden entschieden würde.

Darauf erwiderte ich, dass ich das nicht tun werde, da wir ggf. eine Ablehnung und damit den Gang vor das FG antreten müssen und dann noch mehr Zeit auf der Strecke bleibt; steuerstrategisch werde ich da nicht intervenieren, wenn er aber mag, kann er gerne selbst dort "Dampf machen" und dann auch die Konsequenzen tragen.

In allen Kanzleien ist "landunter" und unsere besten Mandanten haben gleichwohl auch das beste Verständnis für die Kanzleisituation; gerade die Unwichtigsten tun doch immer am Wichtigsten.


Lassen Sie sich nicht treiben, sondern machen einfach ihr Ding.

"Ihr Haus, Ihre Regeln !"

An Arbeit und Aufträgen dürfte es wohl kaum mangeln und wenn dann eben jemand denkt, das Gras sei auf der anderen Seite des Zaunes grüner, soll er dort hingehen.

In diesen Zeiten darf man sich wirlich nicht den Spaß am Beruf verderben lassen. 

 

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AKW
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Als kleine Info zwischendurch:

Es bestätigt sich, dass die L-Bank einen Fabel für Umsatzsteuer-Voranmeldungen hat. 

 

3 Rückfragen zu 3 verschiedenen Anträge und 3 mal werden sämtliche USt-VAs angefordert. 

Wenn als Vergleichszeitraum der durchschnittliche Jahresumsatz 2019 gewählt wurde, sind alle USt-VAs für 2019 einzureichen. 

 

Ich dachte immer, dass es eine Kommunikation zwischen L-Bank und FinVerw gibt, und die Daten abgeglichen werden. 

Wozu braucht es eigentlich den prüfenden Dritten, der die plausibilisierten Angaben dann doch nochmal von der L-Bank geprüft werden... 

 

Allein der Export der USt-VAs aus ReWe ist der hit... (vielleicht hat jemand eine einfachere Lösung):

Ich geh in die Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung, markiere mir hier die entsprechenden USt-VAs und drucke diese dann als PDF. 

Mit SkyPdf-Drucker kann ich jede einzelne Ust-VA von Hand abspeichern, inklusive den Pfad zum ablegen raussuchen und beschriften. 

 

Wenn ich alle USt-VAs in die DMS drucke, damit ich alle zusammen wieder in meinen Uploadordner kopieren kann, kann ich jede einzelne USt-Va in der DMS abspeichern und den Dateinnamen kürzen, da der Upload nur 59 stellen Dateibezeichnung zulässt.  

Danach wieder aus der DMS löschen und aus dem Papierkorb löschen.... 

 

Am schnellsten wäre ich tatsächlich, wenn ich alles ausdrucke (da kommt nämlich alles auf einen Klick raus) und alles wieder einscanne... aber das muss ja auch nicht sein. 

 

Wie exportiert Ihr die USt-VAs? Geht das schneller?

 

Danke für eventuelle Hilfestellungen. 

 

Grüße AKW

deusex
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Ich habe die USt-VA direkt unter Dokumente als PDF mit "speicher unter" und kurzem Dateinamen gespeichert. Anschließend alle markiert und gesamt ins Portal hochgeladen.

Die USt-VA müssen ja ein Übermittlungsprotokoll enthalten und daher tatsächlich auch alle hier rausgepickt:

deusex_0-1687796108332.png

Mir fiel auch nichts Besseres ein.

 

Da ich grade, wie berichtet, nichts mehr einreiche und alle in der Pipeline parke, bis man sich ggf. eines Besseren besinnt, habe ich leider nichts Anderes zu berichten.

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stbberlin
Einsteiger
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Guten Morgen, 

 

was ist eigentlich, wenn bei einem Mandanten mit Jahresabschlusserstellung 2019 (oder auch 2020) noch Korrekturen von Umsätzen vorgenommen wurden (versehentlich wurden Anzahlungsrechnungen unterjährig nicht umgebucht). Korrigierte Umsatzsteuervoranmeldungen wurden nicht erstellt, das Ganze wurde im Rahmen der Jahreserklärung glattgezogen.

Hier spiegeln die Umsatzsteuer-Voranmeldungen ja nicht den tatsächlichen Umsatz wieder....

 

 

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bodensee
Experte
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Dann werden Sie darauf hinweisen müssen , das die Praktikersicht ( macht man mit Ust JAE zusammen) nicht unbedingt mit den §§ des UStG und schon gar nicht mit den FAQ übereinstimmen müssen. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
stbberlin
Einsteiger
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Kann es sein, dass die Fristverlängerung bis 31.08. noch nicht auf der Plattform umgesetzt ist?

Wenn ich auf die Einreichungsübersicht gehe, seht da immer noch "Schlussabrechnungsfrist 30.06." ?

 

 

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letzte Antwort am 27.10.2023 13:17:27 von stbberlin
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