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Rückmeldeverfahren Corona-Soforthilfe - Das gibt Ärger

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letzte Antwort am 29.08.2020 18:40:25 von dtx
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stb-brust
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Seit 03.07.2020 werden die Formulare zum Rückmeldeeverfahren für die Verwendung der Corona-Soforthilfe per Email verschickt. Heute habe auch ich den ersten Fall auf dem Tisch und nur Fragezeichen im Kopf.

 

Der Lockdown begann am 16.03.2020. Da war der halbe März schon rum. Dann kamen die ersten Aussagen unserer Politiker, die ausgebremsten Unternehmen durch eine Soforthilfe zu unterstützen. Am 26.03.2020 habe ich erstmalig die FAQ zur Soforthilfe heruntergeladen. Ab dann nahezu täglich teilweise mit Uhrzeitvermerk, da die Richtlinien ständig geändert bzw. ergänzt wurden. Keiner meiner Mandanten/Mandantinnen hat den Antrag noch im März gestellt, sondern erst im April bzw. Mai. Die Folge ist nun, dass bei der Beurteilung, inwieweit ein Liquiditätsengpass entstanden ist, die Monate April, Mai und Juni relevant sind. Seit 11.05.2020 ist der Lockdown aber wieder gelockert worden, so dass beispielsweise in der Gastronomie wieder Umsätze erzielt werden. Und zwar mit zunehmender Zeit wieder auf einem recht guten Niveau. Nichtsdestotrotz war die Situation im März und April extrem angespannt. Entsprechend wurden sofort Verhandlungen mit Vermietern, Lieferanten und Banken vorgenommen, um Stundungen von fälligen Zahlungen, Raten etc. zu vereinbaren.

 

Jetzt fällt uns das auf die Füße, weil im Rückmeldeverfahren nur die tatsächlichen Liquiditätsabflüsse anzusetzen sind, ohne die auf die betreffenden Monate entfallenden tatsächlichen Aufwendungen. Sogenannte "eingesparte Kosten" sind nicht anzusetzen, obwohl sie ja nun mal definitiv nur gestundet und in naher Zukunft zu zahlen sind. Hinzu kommt, dass Personalkosten überhaupt nicht zu berücksichtigen sind, keine SV-Abgaben, keine laufenden Steuerzahlungen und natürlich auch keinerlei private Lebenshaltung, Altersversorgung etc..

 

Ich habe bereits Gespräche mit Mandanten hierüber geführt, die daraufhin sehr aggressiv reagiert haben, was ich absolut nachvollziehen kann. Dies wird nämlich dazu führen, dass der Großteil der Soforthilfe zurückgezahlt werden muss. Gegenüber den vollmundigen Versprechungen der Politiker und den oberflächlich ermunternden Meldungen unserer Medien bleibt nämlich am Ende nicht viel von der Corona-Soforthilfe übrig.

 

Erste überschlägige Durchrechnungen - viel Spaß bei der Ermittlung der tatsächlichen Liquiditätszu- und abflüsse - für einen großen Gastro-/Restaurationsbetrieb und einen "Club" führen dazu, dass die Auszahlung zum Großteil zurückgezahlt werden muss.

 

Und jetzt kommt der Knaller. Aufgrund des vorstehend beschriebenen zeitlichen Szenarios, hat wie gesagt ein Großteil die Soforthilfe im April beantragt. Damit gilt als Zeitraum April bis Juni. Sollte tatsächlich jemand zu Recht zumindest teilweise diese Soforthilfe erhalten haben, wird 1/3 für Juni auch noch mit der jetzt angekündigten Überbrückungshilfe verrechnet werden! Also, so gut wie bei allen Antragstellern. Und diejenigen, die erst im Mai den Antrag gestellt haben, z.B. weil lange unklar war, ob Selbständige mit einem Angestelltenjob antragsberechtigt sind oder weil der Umsatzeinbruch sich erst mit Verzögerung eingestellt hat (Seminarleiter o.ä.), dies wurde von den FAQ ja auch ausdrücklich empfohlen, für diejenigen gilt als Bewilligungszeitraum Mai bis Juli, somit 2/3 des Zeitraums für die Überbrückungshilfe.

 

Fazit: Entweder wird hier schleunigst etwas Grundlegendes geändert oder aber es gibt einen Aufstand im unternehmerischen Mittelstand. Ich habe bisher nur gute Worte für unsere Politiker und deren Umgang mit der Krise gefunden und sehr engagiert für Verständnis auf Mandantenseite geworben. Aber das, was jetzt passieren wird, wenn ich das alles richtig einschätze, wird zu einem gewaltigen Aufschrei führen mit unabsehbaren Folgen, da bin ich mir ziemlich sicher!

 

Sehe ich das zu pessimistisch oder liege ich hier richtig?

martin65
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Hallo @stb-brust ,

 

Ihr Pessimismus ist angebracht. 

Von unseren "Corona-Fällen" werden 90% Rückzahlungen leisten müssen. Und zwar zwischen 1000 bis 9000 €.

 

Im März wurde dieses Verfahren so, wie es jetzt vorliegt, nicht kommuniziert und die Regeln (FAQ's) in NRW haben sich gefühlt täglich geändert.

 

Viel mehr haben sich viele Unternehmen und Solo-Selbständige auf die vollmundigen, werbewirksamen Aussagen der Politiker verlassen. Nun haben sich aber die Finanzleute zu Wort gemeldet und fordern die Milliarden wieder zurück. 

 

Unternehmen, die ihr Personal nicht in Kurzarbeit oder die Arbeitslosigkeit geschickt haben, sind jetzt "gekniffen", weil die Personalkosten nicht gegengerechnet werden.

 

Auch das die sonstigen Zuschüsse von anderen Programmen gegengerechnet werden ist absurd.

 

Warten wir den Aufschrei ab. Leider sind gerade keine Wahlen, so dass die Politiker nichts mehr beweisen müssen. Gibt es den Peter Altmaier noch? Hat sich wohl verkrümelt.

 

Gruß aus dem Rheinland

 

Martin Heim

 

 

 

 

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grandfunck
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Moin,

 

auch Zustimmung aus SH. Hier hieß es ja erst, fiktiver Unternehmerlohn ist zu berücksichtigen, auch Personalkosten, beides wurde nach und nach wieder gestrichen. 

 

Dann gestern Download der FAQs von der (geschützten) Kammerhomepage (durch Anruf habe ich erfahren; heute soll es bereits gegen Mittag eine geänderte oder zumindest ergänzte Neuauflage geben) u. a. mit der Klarstellung: 1/3 der Soforthilfe ist auf Überbrückungshilfe anzurechnen, zumindest wenn man wie ein Mandant, der schon mehrfach nachgefragt hat wann es dann mit Überbrückung losgeht, am 1. April den "Scherzantrag" gestellt hat.

 

Noch sind mir in SH keine Nachfragen bekannt, aber ich muss meinen Mandanten ja vorwarnen. Wahrscheinlich ist der Soforthilfeantrag (den ich nicht mit bearbeitet habe) ohnehin zu hoch gestellt, wenn Personalkosten dann doch nicht mehr zählen. 

 

Aber die Masse der Bevölkerung glaubt ja den Politikern und Medien, dass sich die Unternehmer jetzt so bereichern und so viel besser bedient werden. 

 

Kopfschüttelnde Grüße

 

WF

rahagena
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Nachricht 4 von 53
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Zusammengefasst: Wer sie tatsächlich nicht brauchte, muss sie zurückzahlen... SKANDAL.

Das Problem ist, dass die Antragsteller nicht verstanden haben, was sie da gerade getan haben. Wer schon vorher aufmerksam gelesen hat, hat festgestellt, dass sein Unternehmen eigentlich gar nicht als Empfänger der Soforthilfe gedacht war. Dass dieses Delta nun geschlossen wird, finde ich nur folgerichtig. 

Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io
martin65
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@rahagena  schrieb:

Zusammengefasst: Wer sie tatsächlich nicht brauchte, muss sie zurückzahlen... SKANDAL.

Das Problem ist, dass die Antragsteller nicht verstanden haben, was sie da gerade getan haben. Wer schon vorher aufmerksam gelesen hat, hat festgestellt, dass sein Unternehmen eigentlich gar nicht als Empfänger der Soforthilfe gedacht war. Dass dieses Delta nun geschlossen wird, finde ich nur folgerichtig. 


Selbstverständlich haben Sie recht.

 

Allerdings hätte der Staat nicht das Geld mit dem Gießkannenprinzip austeilen sollen ohne die Spielregeln vorher zu definieren. Die Karten verteilen, die Spieler spielen lassen und am Ende die Regeln zu definieren, um festzustellen wer gewonnen hat ist nicht optimal. Zumal es die betrifft, die keine Rechtsabteilung im Hintergrund haben und unklare Definitionen richtig deuten.

Außerdem wichtige Kostenpositionen nicht in die Berechnung mit aufzunehmen, die die betriebliche Liquidität beeinflussen ist auch nicht gut gelöst.

 

Zum Ende Dezember werden wir ein weiteres Rettungspaket benötigen, die diejenigen rettet, welche am 31.12.2020 die Coronahilfe nicht zurückzahlen können.

 

 

boomboom
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"Zusammengefasst: Wer sie tatsächlich nicht brauchte, muss sie zurückzahlen... SKANDAL."

 

 

Das stimmt ja auch nicht. Wer meinetwegen 2 Mio auf dem Konto gespart hatte und sein Unternehmen theoretisch noch über Jahre hätte stützen können, hat u.U. Anspruch auf die Soforthilfe.

Andererseits wird so nicht der bestraft, der mit seinem Geld gut haushaltet.

Also wie man es macht, macht man's eh falsch.. 

 

Also eigentlich haben die das alles so richtig verbockt.

Die schon oben genannten Gründe sprechen für sich.. ("lasche" Formulierungen, laufend Änderungen in den Formulierungen, teils schlicht unfair, schlechte Umsetzung (was ist eigentlich aus den Betrügern geworden?)).

 

Gefühlt als würden da oben zwei Beamte sitzen die den Stift schwingen und irgendwas dahinballern.. dann kommen die Kritiker, dann wird es wieder geändert usw. Keinerlei Weitsicht vorhanden. 

 

 

 

 

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grandfunck
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Moin,

 

leider bin ich kein RA, meine Mandanten meist auch nicht und hellsehen geht sowieso kaum. Wie man Ende März wissen sollte, dass - im Gegensatz zu den zunächst veröffentlichten FAQs und tw. auch in anderen Bundesländern - später weder der fiktive Unternehmerlohn noch Personalkosten berücksichtigungsfähig sein sollen, bleibt mir daher ein Rätsel. Da half auch noch so aufmerksames Lesen nicht, eher im Gegenteil.

 

Und wer auf die veröffentlichten Infos vertraute und seine Mitarbeiter weiter beschäftigt hat, sieht danach leider auch nicht so toll aus. Wer besucht schon - nach Abgabe eines Antrages - weiter die Heimseiten der Ansprechstellen?

 

Der Skandal liegt m. E. n. eher im Behördenhandeln und nicht (immer) bei den Antragstellern!

 

Schöne Grüße

 

WF

 

 

 

rahagena
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Ich hab nur NRW und Niedersachsen Anträge gestellt, es war immer der Tenor, dass die Beihilfe notwendig sein muss, um existenzbedrohende Zustände zu vermeiden. 

Auch wenn das Gefühl bei vielen so war, sah doch die Realität anders aus. Das wird nun wieder gerade gerückt. Ich habe einigen Mandanten gesagt, dass sie keinen Anspruch haben, Anträge wurden trotzdem gestellt. 

Klar kann man über die Regelungen diskutieren, Lohn z.B. aus den Kosten zu streichen mit dem Verweis auf KUG geht oftmals an der Realität vorbei, weil es auch notwendige Löhne gab, Unternehmerlohn gab es m.W. in NRW und NDS zu keinem Zeitpunkt - würde auch dem Rest widersprechen, da private Lebenshaltung gerade nicht bezuschusst werden sollte. 

 

Klar wird es bei so pauschalen Regelungen immer Härtefälle geben, Sinn der Beihilfe war aber nicht den Gewinn der Unternehmer zu steigern sondern zu verhindern, dass die den Laden zumachen müssen. Das konnten auch nicht-Juristen herauslesen, wenn sie es denn aufmerksam gelesen hätten. Stattdessen wurde ja die Beihilfe nach dem Motto "mein Nachbar hat die aber auch bekommen" beantragt.

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boomboom
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@rahagena 

grundsätzlich sollte es so sein, wie sie es beschreiben.

doch egal ob bei antragsstellung oder nun bei der ermittlung, es ist nicht so, z.B.:

"Private und betriebliche Finanzreserven müssen nicht berücksichtigt werden"

 

lagen da z.B. am 29.2. auf geschäftlichen konten oder sonste wo 800.000€ rum, muss man sie nicht berücksichtigen..

 

Für mich auch - leicht - widersprüchlich:

Die Soforthilfe dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und zur Überbrückung eines akuten
Liquiditätsengpasses in Folge der Corona-Krise.

grandfunck
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Moin,

 

da haben wir es ja wieder, jedes Bundesland hat sein eigenes Süppchen gekocht und wer darf's auslöffeln: Die StB ;-).

 

Dazu gab es ja das Windhundprinzip: Wenn der Topf alle ist, gibt's keine Förderung mehr.

 

Wie soll denn ein kleiner Gastwirt sonst handeln, wenn der Laden auf unbestimmte Zeit von der Gemeinde zwangsgeschlossen wird?

 

Es gibt sicher genug Mitnehmer, die es weder nötig noch verdient haben. Vieles hätte besser gemacht werden können, wenn die Förderung z. B. direkt über die Finanzämter gelaufen wäre, dort sind ohnehin eine Menge der erforderlichen Daten bekannt, vor allem, ob es den Betrieb überhaupt gibt.

 

Aber hinterher ist man halt schlauer...

 

Frohes Schaffen wünscht

 

WF

Gelöschter Nutzer
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Warum kann ich Personalkosten eines Mitarbeiters, der als Rentner oder Minijobber kein KUG erhält, nicht berücksichtigen, obwohl ich diese Kosten genauso wie Raumkosten angefallen sind? Auch für einen gekündigten Mitarbeiter wird kein KUG bezahlt, obwohl gerade durch die Kündigung das Überleben des Betriebs gesichert werden sollte?

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HGM-AUDIT
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@stb-brust 

 

Ich habe gestern an das Bayer. Wirtschaftsministerium die folgende Anfrage gesandt:

 

 

Richtlinie vom 17. März 2020 (Az. 52-3560/33/1) Ziffer 2 mit folgendem Text:

 

„Der Antragsteller muss glaubhaft versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz gefährden, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen (Liquiditätsengpass).“

 

Aus dieser Richtlinie geht nicht hervor,
• ob es sich bei den – auf die Antragstellung folgenden – Monaten um die 3 folgenden Vollmonate,
• der Monat der Antragstellung insgesamt mit einzubeziehen ist oder
• es sich um einen Zeitraum von 3 Monaten handelt, bei dem der Tag der Antragstellung der Beginn ist.

 

Bei einer Antragstellung am 15.04.2020 kämen hier die folgenden Zeiträume in Betracht:
• 01.05.2020-31.07.2020
• 01.04.2020-30.06.2020
• 15.04.2020-14.07.2020
___________________________________________________________________________

Es wird jedoch noch komplizierter bei einem meiner Mandanten der
• am 18.03.2020 einen ersten Antrag     über 5.000 € und
• am 10.04.2020 einen weiteren Antrag über 4.000 €
gestellt hat.

 

Aufgrund Ihrer Auskünfte könnte mein Mandant die folgenden Förderzeiträume wählen:
Gem. Antrag vom 18.03.2020
1. 01.03.2020-31.05.2020
2. 18.03.2020-17.06.2020
3. 01.04.2020-30.06.2020
Gem. Antrag vom 10.04.2020
4. 01.04.2020-30.06.2020
5. 10.04.2020-09.07.2020
6. 01.05.2020-31.07.2020

 

Damit hätte mein Mandant – abhängig davon welche Antragstellung zugrunde zu legen ist – fünf unterschiedliche Bewilligungszeiträume zur Auswahl, die sich über 5 Monate verteilen, wobei ich – als sein Berater und der von Ihnen gegebenen Auskünfte - dem Bewilligungszeitraum 01.03.2020 bis 31.05.2020 (auf der Basis den Antrages vom 18.03.2020 als Erstantrag) den Vorzug geben würde.

 

Es dürfte nicht nur für mich, sondern auch meine Kollegen, von Interesse sein, ob sie sich mit dieser Auswahl richtlinienkonform verhalten und für ihre Mandanten – aus einer späteren Nachprüfung – keine negativen Folgen erwachsen.

 

Ich bin jetzt auf die Antwort gespannt.

 

Schönes Wochenende an Alle!

 

H. Müller

jejo
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Vielleicht lässt sich Ihre Anfrage (nachträglich) noch um eine weitere "Feinheit" erweitern?

 

In der von Ihnen zitierten Richtlinie (sowie in diversen FAQs landauf landab) ging es regelmäßig um die "ominösen" auf die ANTRAGSTELLUNG folgenden drei Monate.

 

In dem hier ...

 

https://www.datev-community.de/t5/Betriebliches-Rechnungswesen/Soforthilfe-NRW-Wie-buchen/m-p/148349/highlight/true#M22674

 

von @Michael-Renz zitierten Bewilligungsbescheid (BaWü) fällt der BESCHEIDZUSTELLUNG eine entscheidende Rolle zu.

 

Damit wären doch auch Konstellationen denkbar, bei denen der Förderzeitraum mehr als drei Monate beträgt beziehungsweise wenn das stimmen sollte, dann wären Förderzeiträume von mehr als drei Monaten der "Normalfall" 🤔

 

15.03.2020 = Antragstellung (Beginn Förderzeitraum mit all Ihren beschriebenen Problemen und Unsicherheiten)

 

25.03.2020 = Auszahlung Soforthilfe (für die Bestimmung des Förderzeitraums irrelevant FRAGEZEICHEN)

 

15.04.2020 = Zustellung Bewilligungsbescheid (Ende Förderzeitraum nach Ablauf von längstens drei darauf folgenden Monaten)

 

Läuft jetzt der "dreimonatige" Förderzeitraum von Mitte März bis Mitte Juli (= VIER Monate)?

 

Und dann noch - wie auch in Ihrem Beitrag - mit einem Erhöhungsantrag kombinieren ... was für ein "Spaß" 😤

 

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jejo
Aufsteiger
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@rahagena  schrieb:

Zusammengefasst: Wer sie tatsächlich nicht brauchte, muss sie zurückzahlen... SKANDAL.

Das Problem ist, dass die Antragsteller nicht verstanden haben, was sie da gerade getan haben. Wer schon vorher aufmerksam gelesen hat, hat festgestellt, dass sein Unternehmen eigentlich gar nicht als Empfänger der Soforthilfe gedacht war. Dass dieses Delta nun geschlossen wird, finde ich nur folgerichtig. 


Ich bin vollkommen bei Ihnen, dass jemand der keine staatlichen Transferleistungen braucht auch keine bekommen sollte!

 

Meines Erachtens liegt das Problem hier in der Definition von BRAUCHEN und zu Ihrem zweiten Satz würde ich mal die waghalsige These aufstellen, dass nicht nur Antragsteller nicht verstanden haben, was sie da gerade taten, sondern auch wir ... und zwar bis heute ... und vermutlich so lange bis das letzte Gericht das letzte Urteil dazu gesprochen hat ...

bodensee
Experte
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Soll ich jetzt Juhu schreiben, weil bis die letzte Entscheidung eines Gerichts fällt bin ich wohl in Rente😂

 

Aber ich bin bei Ihnen allen, das wird noch viel viel Ärger nach sich ziehen, weil viele unserer Mandanten nach dem Motto was mein Nachbar bekommt will ich auch gehandelt haben. Im Zweifel haben Sie wenn wir abgeraten haben -hatte ich auch einige Fälle- trotzdem den Antrag gestellt. 

 

Das wird ein Spaß und jetzt kommt die Überbrückungshilfe mit pot. Anrechnung der ggf. falschen Corona Soforthilfe. 

 

Uns wird nicht langweilig. 

 

Schönes Wochenende an die Community. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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TourdeRuhr
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Wir haben heute die Rückmeldung zur Soforthilfe studiert.

Da die Personalkosten nicht angerechnet werden dürfen, müssen wir alles zurückzahlen. Trotz Kurzarbeit ist dies unser größter Posten. Wir haben allein 4 Azubis die wir nicht für KUG angemeldt haben (wir hatten ja die Soforthilfe bekommen). Wir haben versucht so optimal wie möglich mit den Mitarbeitern umzugehen - dies wird nun bestraft. Alle die sagen, das man das hätte vorher wissen können, irren. Fixe Betriebskosten sind auch Personalkosten. Einfache Defintion in der Betriebswirtschaftslehre. So war die Soforthilfe beschieben.

 

Ich habe einen Ausdruck der Website vom Land NRW vom 30.03.20. Hier steht "... u.a. für laufenden Betriebskosten wie Miete, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä. sowie dem Erhalt von Arbeitsplätzen durch einen Zuschuss unterstützt werden. (Zur Reduzierung von Personalkosten gibt es das Kurzarbeitergeld)."

 

Kurzarbeit ist keine 0 € Geschichte. Daher war für mich klar, dass Personalkosten natürlich nur abzüglich KUG angesetzt werden können.

Alle Liquditätspläne sind nun hinfällig. Muss ich nun jetzt entlassen und AZUBIS auf KUG setzten um klar zu kommen? Die Einstellung neuer AZUBIS ist ohnehin jetzt Geschichte.

 

Ich werde nicht bereit sein das hinzunehmen.

Wenn das Land NRW darauf setzt, dass wir alle ohnehin kein Geld mehr für einen Anwalt haben irrt.

 

Ich suche Mitstreiter für eine Sammelklage. Vorrangestellt eine Online-Unterschiftensammlung.  Die DEHOGA hat ihren Mitgliedern bereits empfohlen, erst mal nichts zu zurück zu schicken und erwartet Änderungen.

Ich werde mich an den DRV als Reiseveranstalter wenden. Und an die IHK. Und an meinen zuständigen Abgeordeten. Und an meinen Anwalt.

 

Wer schließt sich an?

 

zahlentante
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Insbesondere die Geschichte, dass gestundete, im Zeitraum noch nicht gezahlte Beträge (z.B. für Miete) keine Berücksichtigung finden, ist für uns überhaupt nicht nachvollziehbar und kann doch so nicht stehenbleiben?! Hoffen wir....

 

Thomas_Kahl
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Warum ist das nicht nachvollziehbar? Es geht um einen Liquiditätszuschuss für die betreffenden Monate. Wenn die Miete gestundet ist, ist nichts zu bezahlen in dem Zeitraum. Damit ist für den Punkt kein Zuschuss zu Liquidität nötig. Mag vielleicht nicht fair sein, gegenüber denen, die die Miete nicht stunden lassen bzw. gestundet bekommen. Aber Ziel ist doch, dass diejenigen, die sich nicht selber "flüssig" halten können, Hilfe dabei bekommen. Und zwar genau soviel, wie benötigt. Von daher - passt doch.

MfG
T.Kahl
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zahlentante
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Naja, das sieht der Berufsstand im Pott anders ... aber jeder, wie er meint. Ich sehe es so wie der Kollege.

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martin65
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Da bin ich völlig anderer Meinung.

 

Ein Liquiditätsengpass hört nicht genau nach 3 Monaten auf. Die Viren sind auch nach 3 Monaten noch da; Mundschutz wird getragen, Corona-Maßnahmen hindern die Unternehmer Umsätze zu generieren. Der Zeitraum des Liquiditätsengpass dehnt sich weiter aus. 

Die ganze Förderpolitik hängt von so vielen Zufälligkeiten ab. Das ist das Ungerechte.

 

ICH habe "Angst" um meine Mandanten, die dieses Jahr finanziell nicht überstehen werden. Wenn Sie mit der Situation leben können, dann haben Sie Glück gehabt oder es geht Ihnen nicht nahe genug.

 

Hauptsache die Fluggesellschaften und die Autobranche werden mit Staatsfinanzierungen, außerhalb der Corona-Soforthilfe, gerettet.

 

Bitte bedenken Sie auch, dass die Soforthilfe unmittelbar wieder in die Wirtschaft geflossen ist und die Versteuerung der Hilfe trägt dazu bei, dass so auch ein Teil wieder in die Staatskasse fließt.

 

Grüße aus dem Rheinland

 

Martin Heim

 

 

 

 

zahlentante
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Auf den Punkt. Bei Stundungen auf den Liquiditätsabfluss abzustellen, ist absolut am Ziel vorbei. Ich bin ganz bei Ihnen.

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Thomas_Kahl
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Hallo Herr Heim,

 

ich habe nirgendwo die Sinnhaftigkeit der Hilfen erläutert. Da gehe ich total mit Ihnen mit. Das Ganze (alle Zuschüsse und Darlehen) sind die totale Nullnummer. Und dass der Liquiditätsengpass nach 3 Monaten nicht aufhört, ist mir auch klar. Bei Vielen fängt er genau dann erst an. Aber in dem eng gesteckten Rahmen des Corona-Zuschusses ist es nun mal so, dass hier Zahlungen abgefangen werden sollen, die man selbst nicht zu leisten oder verschieben mag. Und bei einer Stundung habe ich keine Zahlung - ergo keinen Anspruch auf den Liquiditätszuschuss. Und in meinen Augen gibt es da auch keinen Interpretationsspielraum. Wie gesagt - den Sinn der Aktion lassen wir da mal außen vor.

MfG
T.Kahl
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martin65
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Der Staat hätte jetzt aber die Möglichkeit seine Unsinnigkeiten zu korrigieren. Es würde sicher nichts dagegen sprechen, die Maßnahme zu verlängern und an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.

 

Bei der Implementierung der Sofort-Hilfe ist  der Staat von einer zu kurzen Zeitspanne ausgegangen. Das hat sich nun überholt. Es bringt jetzt nichts weitere Stellschrauben (Überbrückungshilfen, Mehrwertsteuersenkung etc.) zu drehen. Das macht die Problematik nicht einfacher. 

 

Die Richtlinien für die Corona-Soforthilfe stehen. Der Gesetzgeber könnte diese anpassen, wie er sie auch mit sonstigen Richtlinien und Gesetzen etc. macht.

 

Ich habe seit Wochen nichts mehr von Altmaier in dieser Sache gehört. Als es um das Verteilen des Geldes ging, stand er in vorderster Reihe. 😞

 

 

Thomas_Kahl
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Stimme ich Ihnen völlig zu. Gerade, das Kosten, die man nicht umgehen kann (wie Lohnkosten, die nicht durch das KUG abgedeckt sind) völlig außen vor lässt und das noch nicht mal jetzt korrigiert, ist eine Schande. Aber so hart das auch klingen mag: es war doch eigentlich von Anfang an klar, dass das Ganze weder unbürokratisch wird, noch für die breite Masse gedacht war. Jeder Politiker bedient doch nur seine Lobby, da sich das unter dem strich dann wieder auf den eigenen Geldbeutel auswirkt. Wieviele Politiker sitzen denn in Aufsichtsräten von Banken, Autofirmen, Fluggesellschaften oder Groß-Bauunternehmen bzw. halten nicht von der Hand zu weisende Aktienpakete. Von daher ist doch klar, wer gerettet werden muss und wer nicht.

 

Ich glaube kaum, dass VW, Audi oder Opel derartige Anträge ausfüllen muss oder Nachweise bringen muss, für die Millionen, die an diese Firmen ausgeschüttet wurden, wie der Kleinsthandwerker für seine EUR 9.000, die er dann jetzt auch noch zurückzahlen darf.

MfG
T.Kahl
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Um das hier noch einmal klar zu stellen:

Von Anfang an war klar, das nur fixe Betriebskosten geltent gemacht werden konnten.

Das Problem bei der aktuellen Abrechnung liegt doch an ganz anderer Stelle.

Wieso gab es als Kriterium für die Beantragung den Punkt: 50% Umsatzeinbuße im Vergleich zu Vorjahresmonat?

Dieser spielt nun keine Rolle mehr?

Schließlich ist von Anfang an vom Ministerium gesagt worden, dass für die Berechnung des Liquiditätsengpasses allein der corona-bedingte Umsatzausfall maßgeblich sei, gemindert um die eingesparten Kosten. Dass jetzt ein Saldo von Einnahmen und Ausgaben zugrunde gelegt wird und dabei der Personalaufwand außen vor bleibe, widerspricht nicht nur den früheren offiziellen Verlautbarungen, sondern auch der Formulierung im Bewilligungsbescheid.

Für mich ganz klar ein Rechtsbruch.

grandfunck
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Moin,

 

warten auf Stellungnahmen von Politikern zur Soforthilfe erscheint mir unsinnig. Der Wumms ist raus, die Herrschaften in der Sommerpause oder mit der EU beschäftigt. 

 

Ist doch alles gut gelaufen, die Kohle ist verteilt, herrlich unbürokratisch (im Gegensatz zum Überbrückungsgeld), jetzt kann die Bürokratie ja gern wieder zurückschlagen und mit besserem Wissen (mehr Infos als anfangs, div. Klarstellungen die teilweise  die ganze Sache umdrehen) und Strafandrohung. Es ist doch mal wieder so wie im Steuerrecht üblich, es wird gern mal ein Betrugsvorsatz flächendeckend unterstellt (wäre die Geschichte über die FÄ abgewickelt worden, wäre zumindest bekannt gewesen, wenn's die Antragsteller nicht gibt oder falsche Konten angegeben wurden, aber das wäre ja zu einfach), 

 

Mich würde es sehr (positiv) wundern, wenn es eine nachvollziehbare Einigung auf Bundesebene gibt, ich vermute eher weiter ein Durcheinander von Land zu Land. 

 

Laßt Euch alle nicht unterkriegen, wir müssen ja noch die Überbrückungshilfe wummsen und die As und Es zeitgerecht fertig stellen, freuen wir uns darüber, dass andere im Urlaub das Risiko einer Infektion auf sich nehmen und wir zu Hause bzw. im Büro sitzen und uns mit mal mehr und mal weniger berechtigten Forderungen der Mandanten auseinandersetzen dürfen. Als Vergütung nehmen wir dann die Ehre an, die entscheidende Schaltstelle beim Überbrückungsgeld zu sein. 

 

Augen auf und durch!

 

WF

TourdeRuhr
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Nach dem Telefonat mit der NRW Hotline zur Überbrückungshilfe wird diese genau so gestaltet sein die die Soforthilfe.

 

Egal wir hoch der Umsatzeinbruch ist - die Einnahmen müssen zwingend dagegen gerechnet werden.

Personalkosten von 10% einsetzen zu können helfen uns nicht weiter.

Ich habe gerade meinen Steuerberater zurück gepfiffen.

 

Ansonsten hätte ich hier noch eine Rechnung erzeugt die ich nicht anteilig hätte geltend machen können.

 

Damit habe ich hier nun wenigstens Planungssicherheit und werde nun versuchen meine Kosten speziell im Personalbreich weiter zu reduzieren um überleben zu können.

 

Schade.

 

Ich habe dem Herrn gerade am Telefon gesagt, dass Sie diese Form der Überkompensation bzw. des Saldierens jetzt doch mal prominenter auf der Webiste darstellen sollten. Damit nicht schon wieder Betriebe darauf reinfallen.

dancingh
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aus gegeben Anlass:

 

Es kommt etwas Schwung in die Diskussion auf...es bleibt abzuwarten, was genau passiert oder ob überhaupt etwas passiert.

 

https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/land-setzt-sich-fuer-verbesserte-abrechnungsmoeglichkeiten-bei-der-nrw-soforthilfe

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bodensee
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@grandfunck  schrieb:

 

Ist doch alles gut gelaufen, die Kohle ist verteilt, herrlich unbürokratisch (im Gegensatz zum Überbrückungsgeld), 

 

Dachte ich auch noch bis gestern. Anscheinend Zeitungsmeldung auf Anfrage der ? ich glaube Linken im Bundestag sind von den bereitgestelltne 50 Mrd bislang nur 15 Mrd genehmigt und ausbezahlt worden bzw. Corona Soforthilfe (I). 

 

 


 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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jjunker
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Wenn sie die FAQs nahezu täglich runtergeladen haben ist das doch schonmal ein Anfang. --> Konkludentes Verhalten der Verwaltung.

Da sollte man ggf. für jeden Mandanten prüfen welche FAQs waren zum Zeitpunkt der Antragsstellung gültig.

--> Wenn der Mandant finanzkräftig genug/versichert ist und die Bedingungen der FAQs erfüllt waren steht einer Klage ja nichts mehr im Wege.

 

Sind auf den Soforthilfe "Bescheiden" eigentlich irgendwelche "Unter Vorbehalt" Vermerke aufgeführt?

Weil nominell gilt: Wenn mir wer Geld ohne klare Vorbehaltsvermerke überweist ist das eine Schenkung. --> Vielleicht sollte man die FAs mit Schenkungssteuererklärungen überhäufen um denen das eigene Fehlverhalten mal auf die Füße zu kippen. Wen das FA die Zahlung als Schenkung tatsächlich versteuert kann das FA Sie später nicht zurück fordern. Geschenkt ist geschenkt. Damit wären wir wieder beim konkludenten Verhalten der Verwaltung.

 

Etwas abgedrehte Überlegungen meinerseits aber "maulen" über die Unfairness der Welt wird die Situation nicht lösen.

 

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
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letzte Antwort am 29.08.2020 18:40:25 von dtx
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