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Gründonnerstag ist "Ruhetag"

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letzte Antwort am 25.03.2021 07:41:01 von deusex
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ManfredLener
Aufsteiger
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Moin Moin,

 

ich wollte mal in die Runde fragen, ob ihr euch schon Gedanken gemacht habt, wir ihr mit "Ruhetag" umgeht?

 

Ruhetag gleich Feiertag?

bezahlter oder unbezahlter Urlaub?

Home-Office-Pflicht?

...

 

Freue mich auf eure Ideen.

für jedes komplexe Problem gibt es eine einfache Lösung - und die ist leider falsch

beste Grüße sendet
Manfred Lener
buchhalter.pro
metalposaunist
Unerreicht
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Ich baue Überstunden ab, wenn's bei uns soweit kommt. Ich muss dann nämlich wie alle am SA noch schnell einkaufen für Ostersonntag! 😂 Abstand und so - sorry für's offtopic. Ich halte die Bundesregierung mittlerweile für unfähig und realitätsfern🤐.

 

EDITH: Achja. Da freut sich dann unsere Lohnabteilung, oder? Auf alle Fälle wird das Mehrarbeit sein beim ein oder anderen Mandanten ... 

 


@cfrahlmann schrieb:

Warten wir mal die einzelnen Verordnungen ab...


In NRW gilt das wieder nur, wenn ein Einhorn anwesend ist zwischen 14:41 und 16:12 Uhr? 😂 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
cfrahlmann
Beginner
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Nachricht 3 von 79
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Auf t-online.de wird die Kanzlerin mit den Worten: "Diese Tage sind wie Sonn- oder Feiertage zu betrachten" zitiert. 

 

Die ersten Mandanten haben natürlich schon angerufen. Warten wir mal die einzelnen Verordnungen ab...

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mivo
Einsteiger
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Nachricht 4 von 79
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Hallo Herr Lener,

 

da hat sich wahrscheinlich mal wieder einer überhaupt gar keine Gedanken gemacht und eine neue Begrifflichkeit geprägt. Ich bin so gespannt, wie das im Lohn bei Kurzarbeit laufen soll....

 

Trägt der Arbeitgeber jetzt wieder die gesamten Kosten wie an einem Feiertag, genau das brauchen die betroffenen Betriebe dringend...

 

Nix für Ungut.

 

Michael Vogel

 

J_B
Aufsteiger
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"Kannste dir nicht ausdenken" war das erste was ich gedacht als ich das gelesen habe.  🙄

Viele Grüße aus Nürnberg,
Jacqueline
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t_r_
Allwissender
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Nachricht 6 von 79
2642 Mal angesehen

@ManfredLener  schrieb:

Moin Moin,

 

ich wollte mal in die Runde fragen, ob ihr euch schon Gedanken gemacht habt, wir ihr mit "Ruhetag" umgeht?

 

Ruhetag gleich Feiertag?

bezahlter oder unbezahlter Urlaub?

Home-Office-Pflicht?

...

 

Freue mich auf eure Ideen.


Für die Lohnabteilung definitiv Home-Office-Pflicht. Es ist der 01. und der nächste Arbeitstag ist erst der 6.. Die Leute wollen doch, obwohl sie selbst einen Feiertag haben, ihr Geld pünktlich haben.

 

So und jetzt noch schnell ausgiebig shoppen... ich hab Termine.

 

Bin mal gespannt, wie die hier wieder die Arbeitgeber belassten. Eltern haben sowieso wieder frei, wegen Schul- und Kita-Ausfall. Ist ja Feiertag....

merchantofdoubt
Fortgeschrittener
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Mein Tipp wäre einfach abzuwarten, wie die einzelnen Bundesländer sich äußern. Diese werden per Gesetz festlegen, ob es sich um einen Feiertag handelt oder eben nicht. Alles andere folgt dann daraus. 

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pogo
Meister
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Stephan Weil sagte gerade, dass der Tag auf Basis des Infektionsschutzgesetzes ein Ruhetag sein wird.

Und zwar generell, also auch keine Home-Office-Pflicht.

 

Die Arbeitgeber können also vielleicht einen Erstattungsantrag stellen für den Verdienstausfall?

Für einen Tag?

 

🤔

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J_B
Aufsteiger
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"Demnach sind der Gründonnerstag und der Karsamstag laut Söder wie Sonn- und Feiertage zu behandeln. Sollten Arbeitnehmer an einem oder beiden dieser Feiertage arbeiten, erhalten sie entsprechende Zuschläge. Die nötige Rechtsgrundlage dafür soll laut Söder der Bund noch im Lauf des Dienstags schaffen."

Quelle: Das bedeutet der harte Oster-Lockdown für Arbeitnehmer - Nürnberg - nordbayern.de

Es bleibt spannend. Ist ja nicht so, dass wir uns sonst zu Tode langweilen würden. 

Viele Grüße aus Nürnberg,
Jacqueline
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deusex
Experte
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2466 Mal angesehen

@metalposaunist  schrieb:

Ich baue Überstunden ab, wenn's bei uns soweit kommt. Ich muss dann nämlich wie alle am SA noch schnell einkaufen für Ostersonntag! 😂 Abstand und so - sorry für's offtopic. Ich halte die Bundesregierung mittlerweile für unfähig und realitätsfern🤐.

 

EDITH: Achja. Da freut sich dann unsere Lohnabteilung, oder? Auf alle Fälle wird das Mehrarbeit sein beim ein oder anderen Mandanten ... 

 


@cfrahlmann schrieb:

Warten wir mal die einzelnen Verordnungen ab...


In NRW gilt das wieder nur, wenn ein Einhorn anwesend ist zwischen 14:41 und 16:12 Uhr? 😂 


Dito:
Der CCC schlägt wieder zu (Chaos Corona Club)  😉

 

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jjunker
Experte
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Nachricht 11 von 79
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Ich will ja nicht zur Rebellion aufrufen aber den Schwachköpfen die sich den Mist ausgedacht haben sollte man mal zeigen, dass die Leute arbeiten wollen und dies auch tun. --> 19-16-19 Hilfen I-III +xyz und immer noch kein Konzept wie man schnell durchimpft. So ganz allmählich platzt auch mir als besonnener Mensch der Kragen.

 

--> Den Schwachsinn dürfen ja wieder andere ausbaden. Von den "Vortanzern" hat noch nie einer länger als 5 Jahre in der Realität gearbeitet.

 

Sorry aber das ist der gleiche gequirlte Müll wie die Regelung, dass man für seine Kinder 10 Krankheitstage nehmen kann ohne ... Da war auch nichts vorbereitet und auslöffeln durften und dürfen es wir und die Krankenkassen.

 

Ich distanziere mich klar von den ALUhutträgern und anderen geistig nicht ganz gesunden Menschen. Irgendwann muss auch mal die breite Masse der Ruhigen und Vernünftigen sagen "Genug ist genug". Ein totales Versagen darf man denke ich attestieren. 

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
ManfredLener
Aufsteiger
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Nachricht 12 von 79
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@jjunker  schrieb:

So ganz allmählich platz auch mir als besonnener Mensch der Kragen.

😂🤣😂

 

 

für jedes komplexe Problem gibt es eine einfache Lösung - und die ist leider falsch

beste Grüße sendet
Manfred Lener
buchhalter.pro
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jjunker
Experte
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Nachricht 13 von 79
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@ManfredLener du möchtest doch nicht sagen, dass ich nicht in diese Kategorie gehöre? 😎

Dass ich als Westfale / Halbrheinländer mit deiner ruhigen und gelassenen Norddeutschen Art nicht mithalten kann🤗sieh mir bitte nach.

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
guenther
Erfahrener
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Nachricht 14 von 79
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Uns schreibt das Finanzamt auf Fristverlängerungsanträge zur Beantwortung von BP-Sachverhalten, in denen wir mitgeteilt haben, dass Corona-Hilfsanträge wichtiger sind:

 

"Das verstehen wir schon, aber es wäre trotzdem schön, wenn Sie unsere Fragen beantworten."

 

Auch der Bundesanzeiger verschickt ab 06.04. Bußgeldandrohungen.

 

Aber machen wir mal frei...

mfg Thomas Günther
d_z_
Fortgeschrittener
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Auf Welt.de:

 

"Jetzt werde geprüft, ob der Gründonnerstag über das Infektionsschutzgesetz zu einem Ruhetag erklärt werden könne."

 

Ohne weiteren Kommentar. 

Uwe_Lutz
Überflieger
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Zitat aus einem Rundschreiben, dass wir gerade von unserer StB-Kammer erhalten haben:

 

In der Presse wurde über den Beschluss bereits teilweise verlautbart, der kommende Gründonnerstag solle als Feiertag gelten. Eine derartige Wertung lässt sich dem Wortlaut des oben zitierten Beschlusses vom gestrigen Tage nicht entnehmen.

 

Es stellt sich im Moment die bisher unbeantwortete Frage, ob sich aus dem Beschluss vom 22.03.2021 arbeitsrechtliche Konsequenzen ergeben und die Einstufung des Gründonnerstag als „Ruhetag“ so verstanden werden soll, dass dieser Tag nicht als Arbeitstag gilt.

 

Diese Frage ist bisher auf Grundlage des gefassten Beschlusses noch nicht zu beantworten.

metalposaunist
Unerreicht
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@d_z_ schrieb:

Auf Welt.de:


Ernsthaft? 🙄 Die gehören zu den Privaten ... Ist bild.de für Abiturienten 😂.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
d_z_
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Ist einfach die Angabe der Quelle zur zitierten Aussage. Ohne Wertung dieser Quelle.

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julianeb
Einsteiger
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Hallo,

 

für mich sind die beiden verordneten "Ruhetage" auch nicht mit einem Feiertag gleichzusetzen. 

 

Jemand der mit einem Stundenlohn vergütet wird, bräuchte für den Ruhetag keine Stunden bezahlt bekommen, er hat ja nicht gearbeitet. Aber was wäre mit Gehaltsempfängern? Es ist schon sehr grenzwertig, wenn hier die Arbeitgeber dafür zahlen sollen und kein Homeoffice möglich sein soll.

 

VG

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deusex
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Wie auch immer das Kind nachher heißt: Ruhetage oder Feiertage.

 

Für den Arbeitgeber besteht so oder so Lohnfortzahlungspflicht ohne Entgelterstattungsanspruch.

 

Eine Verpflichtung zur Arbeit im Homeoffice sehe ich rechtlich skeptisch, wenn Arbeitnehmer ohne Homeoffice,  ohne Arbeitsleistung entlohnt werden. Im Übrigen würde es dem Charakter der Maßnahme nicht gerecht werden.

 

Ich denke, wir greifen zum jetzigen Zeitpunkt zu weit, denn man kann doch nicht ernsthaft einen Tag nach diesem "Schuss aus der Hüfte" erwarten, dass eine gesetzliche Regelung besteht.

 

In Deutschland muss man sich zunächst ausgiebig beraten, ob es Ruhe- oder Feiertag heißt, unabhängig davon, ob das Resultat das Gleiche bleibt. 

 

Spannend ersehe ich es, ob den gebeutelten Unternehmen hier eine Möglichkeit des Erstattungsanspruches aufgetan wird. Wer, wann, wie viele Formulare auf welchen Portalen hier zur Verfügung gestellt werden... "Osterhilfe I" . . . man könnte fast schmunzeln.

 

Mein Tipp: Um wirklich dringlichere Dinge, als so eine "Maßnahme" kümmern, sich nicht in Spekulationen verlieren und am Ende einfach richtig abrechnen; ggf. mit einer Wdh.

 

Mal das Ganze (weitgehend) wertfrei.

 

 

 

 

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arminwoif
Beginner
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Die "Ruhetage" scheinen analog zum Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verbindlich zu sein, wenn auch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) "Ruhepausen" nicht zur Arbeitszeit zählt.
-> Erzwungener unbezahlter Urlaub?

renek
Fachmann
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@Uwe_Lutz  schrieb:

Zitat aus einem Rundschreiben, dass wir gerade von unserer StB-Kammer erhalten haben:

 

In der Presse wurde über den Beschluss bereits teilweise verlautbart, der kommende Gründonnerstag solle als Feiertag gelten. Eine derartige Wertung lässt sich dem Wortlaut des oben zitierten Beschlusses vom gestrigen Tage nicht entnehmen.

 

Es stellt sich im Moment die bisher unbeantwortete Frage, ob sich aus dem Beschluss vom 22.03.2021 arbeitsrechtliche Konsequenzen ergeben und die Einstufung des Gründonnerstag als „Ruhetag“ so verstanden werden soll, dass dieser Tag nicht als Arbeitstag gilt.

 

Diese Frage ist bisher auf Grundlage des gefassten Beschlusses noch nicht zu beantworten.


So hatte ich es auch verstanden, dass es nicht klar ist wie damit umzugehen ist. Dann habe ich allerdings gestern Mittag einen Artikel auf BR gelesen, in dem aus der Bayerischen Staatsregierung zu hören war, dass es in Bayern als Feiertag gewertet wird mit all seinen Konsequenzen. Zusätzlich kam eine Meldung, wonach der Tag bundesweit zum "Ruhetag" wird. Das wiederum ist ja ähnlich zu sehen, geht also wieder zu lasten des AG.

 

Und dann heute früh ein Artikel (meine die Welt), allerdings nur als "+"-Mitglied vollständig lesbar. Dort hieß es, dass man auch darüber nachdenke, dies als einen Pflichturlaubstag zu deklarieren - also zu Lasten des AN.

 

Weder mit ersteren noch mit letzteren bin ich happy. Die Regierung bestimmt, die Regierung soll zahlen! Am schäbigsten und als gesetzlich wohl fragwürdigsten wäre natürlich die Urlaubsvariante einzustufen, da es in meinen Augen auch ein unzulässiger Eingriff in die Rechte der AN zu werten wäre. Hier dürfen die Arbeitsrechtler gerne mal was dazu sagen. In meinen Augen darf ausschließlich der AG dem AN Urlaub unter bestimmten Voraussetzungen diktieren - nicht aber ein öffentliches Organ.

 

 

-> Schau mer mol, dann seng mers scho

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t_r_
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Da sieht man, dass wir zu wenig Feiertage in Deutschland haben. Im Sommer fehlen diese vollständig. Gäbe es Ende August einen Feiertrag könnte man diesen einfach auf den 01.04. schieben.

 

Wobei vielleicht einfach Fronleichnam nach vorne verlegen (03.06.). Bis dahin könnte die Welle abgeebbt, wir durchgeimpft oder das Virus verschwunden (am wahrscheinlichsten) sein.

 

 

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renek
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Zu wenig würde ich nicht sagen. Nur sind einige wie dieses Jahr AN-unfreundlich, da sie auf das Wochenende fallen. Das ist in Unternehmen mit 7-Tage-Woche ja kaum ein Thema, aber bei 5-Tage-Woche sehr wohl. Was man sagen kann: Wir haben zu wenig flexible Arbeitstage!

 

Das soll aber nicht pro AN und Anti-AG sein, ich denke nur das der AG besser planen kann, wenn er jedes Jahr die gleiche Anzahl von Tagen zu vergüten hätte...

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ManfredLener
Aufsteiger
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@t_r_  schrieb:

Wobei vielleicht einfach Fronleichnam nach vorne verlegen (03.06.). Bis dahin könnte die Welle abgeebbt, wir durchgeimpft oder das Virus verschwunden (am wahrscheinlichsten) sein.

 

 


Bei uns gibt es kein Fronleichnahm 😪

für jedes komplexe Problem gibt es eine einfache Lösung - und die ist leider falsch

beste Grüße sendet
Manfred Lener
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Uwe_Lutz
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@renek  schrieb:

Dann habe ich allerdings gestern Mittag einen Artikel auf BR gelesen, in dem aus der Bayerischen Staatsregierung zu hören war, dass es in Bayern als Feiertag gewertet wird mit all seinen Konsequenzen.

 


Naja, eine "Wertung" durch die Landesregierung hat m.E. erst mal keine Folge. Die Feiertage sind in den Feiertagsgesetzen der Länder geregelt. Eine Verordnungsermächtigung, dass weitere Tage als Feiertage eingestuft werden, gibt es m.E. nicht. Es müsste also das entsprechende Feiertagsgesetz geändert werden.

 

Aber wenn dadurch die Kosten auf die Arbeitgeber verlagert werden (Kurzarbeit wäre dann ja auch nicht möglich), halte ich dies für arg merkwürdig.

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jewokw
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Gibt es denn heute (Mittwoch) schon Beschlüsse wie verfahren werden soll?

Ich habe noch nichts finden können.

 

renek
Fachmann
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Sachsen´s Kretschmer hat es angekündigt: In Sachsen wird die Regierung alle in Zwangspause schicken und den Ruhetag gesetzlich festlegen. Es wird dort ein "Ruhetag".

 

Hessen Bouffier will sich noch nicht festlegen. "„Wir als Land - da müssen wir noch genauer drüber reden - würden dann wahrscheinlich einen Urlaubstag nehmen, den wir den Leuten aber nicht anrechnen.“ Die Angestellten wären schlicht vom Dienst befreit."

 

Kretschmann trifft noch keine Aussagen, weil heute der Beschluss in einer Sitzung besprochen wird...

 

 

Also: Jedes Bundesland muss es selbst regeln. Es läuft wohl bei den meisten auf "Ruhetag" (also wie Samstag/Feiertag) hinaus. Heute Abend oder morgen werden die ersten Beschlüsse zu erwarten sein...

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 29 von 79
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Vielleicht hätte ich es dabei schreiben sollen

 

Das

 

"Da sieht man, dass wir zu wenig Feiertage in Deutschland haben. Im Sommer fehlen diese vollständig. Gäbe es Ende August einen Feiertrag könnte man diesen einfach auf den 01.04. schieben.

 

Wobei vielleicht einfach Fronleichnam nach vorne verlegen (03.06.). Bis dahin könnte die Welle abgeebbt, wir durchgeimpft oder das Virus verschwunden (am wahrscheinlichsten) sein."

 

war eher sarkastisch gemeint. 

renek
Fachmann
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Nachricht 30 von 79
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@Uwe_Lutz  schrieb:
Aber wenn dadurch die Kosten auf die Arbeitgeber verlagert werden (Kurzarbeit wäre dann ja auch nicht möglich), halte ich dies für arg merkwürdig.

Den Satz ansich stufe ich als merkwürdig ein, denn alles was die Bundesregierung in den letzten nun 14 Monaten machte ist für mich sehr merkwürdig...

 

Ich interpretiere das eben gerade so wie der aktuelle Sachstand ist. Sehen werden wir es letztlich ab morgen.

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78
letzte Antwort am 25.03.2021 07:41:01 von deusex
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