@tu_heggi schrieb:Ist invoicefetcher noch immer eine UG?
Krieg ich dann auch Bedenken
Würdest du Dich bei einer (kleinen) GmbH besser fühlen ? 😉
Das war nicht auf die Haftung bezogen 😋
In meinem Kopf ist immer noch drinne: UG sind frisch gegründet und erst wenige Jahre am Markt und haben das Kapital noch nicht für die Umwandlung in eine normale GmbH - ja ist nicht verpflichtend, jedoch hat es für mich den Beigeschmack warum bleiben die in der Außenwirkung eine "Kleinstfirma?" Läuft der Laden nicht?
Hi, Du kannst Dir mal den Abschluss 2022 im Unternehmensregister anschauen, aber vorausgeschickt sei, dass der Schampus dort nicht in Strömen fließt, vielmehr sagt mir dieser, dass dort viel investiert wird; auch in Kosten.
Für mich jetzt allerdings weniger ein Grund nicht zu "einem Kleinen" zu gehen, da ich selbst einer bin.
Gestern bspw. eine Anfrage an den Support, wegen Amazon-OTP und heute bereits eine freundliche, kompetente Rückmeldung mit Problemlösung erhalten. Das ist für mich persönlich mehr wert, als ein dickes Kapital und btw. wüsste ich gar nicht, was ich davon hätte . . . 😉
Du hast vollkommen recht und ich rate jedem neuen Mandanten eindringlich keine UG, die ansich nur als Pendant zur Limited ins Leben gerufen wurde, zu gründen; beides nix.
Wer für eine Unternehmensgründung nicht mal 12.500 € Kapital in die Hand nehmen kann, sollte es lassen. . . . Invoicefetcher wurde da sicher anders beraten.
@deusex schrieb:Du hast vollkommen recht und ich rate jedem neuen Mandanten eindringlich die UG, die ansich nur als Pendant zur Limited ins Leben gerufen wurde, zu gründen; beides nix.
Ich glaube, dem Satz ein Wort. 😉
Zu schnell. Korrigiert. 😉 Thx
Ja, nur ehrlich wer nutzt mehr von GMI? Ich hab mich da mal vor ein paar Monaten (vieleicht auch schon Jahren) reingfefuchst, fand die Lösung aber eben nicht wirklich toll und (ACHTUNG; EIN DATEV LOB) habe nichts gefunden, was die DATEV nicht auch kann. Vielleicht hat sich das auch schon etwas geändert, aber grds. bin ich relativ faul und bleibe bei der DUO Empfehlung für alle die mich fragen. GMI und Co. wirklich nur um Belege abzugreifen; mit Blick auf E-Rechnung evtl. aber eben auch für Aufbewahrungspflichten etc., wobei ich auch da finde, beide bekannten Unternehmen sind da relativ schwach aussagefreudig und lamentieren mir eigentlich zuviel rum.
Gestern bspw. eine Anfrage an den Support, wegen Amazon-OTP und heute bereits eine freundliche, kompetente Rückmeldung mit Problemlösung erhalten. Das ist für mich persönlich mehr wert, als ein dickes Kapital und btw. wüsste ich gar nicht, was ich davon hätte . . .
Genau das ist ja die große Stärke der Kleinen, sehr nah am Kunden zu sein. Allerdings bekomme ich, wenn meine "gesamte" Buchhaltung darauf aufbaut, auch eher Muffensausen bei einer so kleinen Firma. Aber als Belegcatchingtool definitiv gut und flexibler als GMI; mir machen die Aufbewahrungsfristen halt so Kopfzerbrechen, vielleicht bin ich aber auch nur paranoid.
@tu_heggi schrieb:
Ist invoicefetcher noch immer eine UG?
Jap. Aber dazu sind dann doch Messen wie die StB EXPO gut, wenn man mit den Menschen mal live sprechen 😊 und sie kennenlernen kann. Der Phillip Strauch ist schon ein tofte Typ und ziemlich knorke 😊. Wenn der Laden nicht laufen würde, würde er keine Gehälter, Entwickler und Personal zahlen. Wir zwei verstehen uns ziemlich gut und haben für die Branche und für ganz Deutschland sehr ähnliche Ziele.
kein Vorurteil:
Sympathie hilft einem nicht wenn man alle Mandanten vom fetcher zu ner Alternative umziehen muss. Ja Risiko gibt es überall.
Wie gesagt UG´s haben bei mir immer einen Beigeschmack
Invoicefetcher nutze ich ausschließlich zum Belege abholen, da ich eine DATEV- und bei meinen Mandanten in der Buchführung durchgängig eine UO-Struktur habe.
Wenn das Thema im Gespräch aufploppt, empfehle ich natürlich den invoicefetcher fürs reine Rechnungen abholen, weil ich mit dem Gesamtpaket zufrieden bin und auch keine praktischen Vergleiche zu Alternativen habe.
In Bezug auf die Aufbewahrungspflichten genügt mir persönlich, auch für meine Mandanten DUO und bezüglich der E-Rechnungen "Reicht ein E-Mail Postfach aus?"
Moin, ja als "Abholtool" ist es nicht verkehrt. Bin nur der Überzeugung, dass es anders genauso geht, aber eben in Unabhängigkeit von einem weiteren Tool (nichts gegen das Tool). Intern haben wir mit Beginn der E-Rechnungsdiskussionen in einem einmaligen Prozess alle Lieferanten aufgefordert uns Rechnungen in Zukunft digital (gerne auch als E-Rechnung) an ein separates Postfach zu schicken. Meine Befürchtung, dass dies gleich mit Quadrillionen von Newslettern zugespammt werden, haben sich nicht bestätigt; stattdessen haben selbst eigentlich komplizierte Unternehmen wie Vodafone und Co. anstandslos die Adresse zur Kundennummer genommen und schicken seither die Rechnungen digital an dieses Postfach; der Großteil zwar noch nicht als E-Rechnung, aber immerhin digital. Nach und Nach habe ich nun mittels Power-Automate eine interne Ablage geschaffen (das geht sicherlich zu Teilen auch mit einfacheren Regeln in Outlook) und Belege werden teils komprimiert (Graustufen reichen mir völlig) automatisch an DUO weitergeleitet.
(P.S.) Original ist ja dank Beweissicherung jederzeit vorlegbar; im Postfach wird es aber auch nicht geändert.
Bzgl. der Aufbewahrungsfristen und der Aussage im Bundestag, Vorsicht. Meines Erachtens nach sagen die da einen gefährlichen Halbsatz der es ungar macht; denn für den Empfang reicht ein Postfach aus; dort steht aber nichts davon, dass dies auch für die Buchhaltung ausreicht! Denn weiter steht da ja auch der Bezug zu den GoBDs, die dann aber eben auch wieder gefährliches Halbwissen vermischen, aber zumindest dort sehe ich die Verwaltung ersteinmal gefangen, dass eine Revisionssicherheit nicht gefordert werden kann, da die Mail ja nur einen Briefumschlag in der analogen Welt darstellt! Aber, das geht dann auch aus dem BMF Schreiben eindeutig hervor, eine Datensicherung und Aufbewahrung der Mails im Aufbewahrungszeitraum ist zwingend; sprich Datenverlust geht zu Lasten der Mandatschaft und E-Mails sind schneller weg als man gucken kann, während Papierunterlagen eher aufwendig zu entsorgen sind.
P.S.
Denken Sie bei den Gesprächen dann bitte auch daran, den Mandanten mit auf den Weg zu geben, dass für den Transport der Mail ins DUO eine Verfahrensdokumentation vorgehalten werden muss!
Hallo zusammen!
Was ich noch nicht ganz verstanden habe: es gibt wohl die DATEV E-Rechnungsplattform, die umfangreichere Funktionen unterstützt und DATEV SmartTransfer, welches wohl einfachere Funktionen unterstützt und - soweit ich das erkennen kann - kostenlos sein soll.
Entweder bin ich aber zu blind oder ich verstehe einfach (noch) nicht, wie man sich dort anmelden kann. Ich würde gerne den Mandanten, die bspw. "nur" Vermieter sind ein einfaches und nach Möglichkeit kostenloses Tool (im Optimalfall von der DATEV) an die Hand geben wollen, mit denen sie zumindest die E-Rechnung auslesen können. Und DATEV Unternehmen online ist für den Vermieter etwas "overdressed", wie ich finde.
Wie macht ihr das? Was gebt ihr den Mandanten an die Hand oder empfehlt ihr guten Gewissens?
Ich freue mich über Antworten.
Freundliche Grüße,
Thorsten Müller
Auch ich bin komplett gescheitert, da mein Login als Kanzlei- Mitarbeiter bereits verbrannt ist.
Vielleicht sollte ich versuchen, ob mein Hund rein kommt. Er hat eine Email, aber natürlich kein Handy mit der DATEV- Smart- App.
@thorstenmüller , @martinkolberg ,
ich habe schon ein wenig ... sehr wenig ... damit gespielt .... und es hat geklappt ...
... habe eine Kundennummer erhalten
... kann mich allerdings heute unter dem Link Anmeldung E-Rechnungsplattform auch nicht einloggen
Nach meiner Erinnerung konnte ich mich mit meinem neu registrierten und bestätigten Datev-Benutzerkonto einloggen, ohne SmartCard, ohne SmartLogin
Vielleicht gibt es ja ein temporäres Problem mit der Plattform
@vogtsburger schrieb:
@thorstenmüller , @martinkolberg ,
ich habe schon ein wenig ... sehr wenig ... damit gespielt .... und es hat geklappt ...
Darf ich mitspielen? 😉
Mal Spaß beiseite - anmelden kann ich mich da. Aber ohne E-Rechnungspostfach (welches es aktuell noch nicht gibt) kann ich damit ja nichts machen. Der Chatbot der DATEV beantwortet meine Frage mit „Nein, aktuell kannst Du mit der E-Rechnungsplattform keine E-Rechnungen empfangen. Dafür benötigst Du das E-Rechnungspostfach, das voraussichtlich vor 2025 verfügbar sein wird.“
Im Grunde genommen würde mir es für die Unternehmer wie bspw. Vermieter völlig ausreichen, wenn sie ein Tool an der Hand haben, mit dem sie E-Rechnungen auslesen können.
Neuer Versuch neues Glück?
Leider kommt keine Bestätigungs- Email, obwohl eine Testmail von meinem normalen, aber bei DATEV bereits benutzten Account binnen Sekunden da ist.
Hat die Registrierung heute einen Schlag, oder werden gewisse Domänen prinzipiell geblockt?
Nein, mein Fehler... Heute ist doch Mittwoch ... und da geht doch nichts bei DATEV...
Wartungen und Störungen (datev-status.de)
Ich glaub ich werd' zum Hund...
Gino bekommt die Bestätigungs- Email, Der Mensch Martin nicht...
SPAM- Ordner...
Jetzt bekomme ich meinen Hund nicht mehr aus dem System raus.
Cache löschen, usw.
Beim Klick auf "Jetzt anmelden" kommt kein Dialog mehr, sondern DATEV öffnet sofort mit dem Account meines Hundes. Natürlich ohne irgend eine Nachfrage. Abmelden... keine Chance, beim nächsten Mal bin ich wieder als Hund drinnen. Kann sein, daß ich beim Registrieren das Kennwort speicherte, aber darf das so sein?
Zumindest in der Edge- Kennwort- Verwaltung kann ich nichts finden.
Datenschutz, wenn man einmal an einem fremden PC etwas machen möchte.
Ausbaufähig.
E-Rechnungen kann man bereits schreiben
am E-Rechnungs-Postfach scheint Datev aber noch zu 'stricken'
Ich habe es getestet.
Im Prinzip ist es ein einfaches Rechnungsschreibungsprogramm, was realtiv schnell optisch gute Rechnungen produziert. In Kombination mit einer sauberen Archivierung.
Für Kleinunternehmer, die bislang Rechnungen mit Word schreiben, ein absoluter Mehrwert, der die 5 EUR Jahresbeitrag absolut wert ist. (Völlig unabhängig von der Problematik: E- Rechnung)
Beispiel (Kopf aus Datenschutz- Gründen weg gelassen)
ZugFerd- Format:
Edit: Warum muß ich jetzt das Leistungsdatum vermissen???
Natürlich habe ich es nicht erfasst, aber wir kennen doch den Standard- Text: "Rechnungsdatum = Leistungsdatum". Es gab NULL Warnung!
Nach dem BMF-Schreiben vom 15.10.2024 haben sich bei uns aktuell folgende hartnäckige Annahmen intern verbreitet:
Für den Vorsteuerabzug ist der Empfang und Verarbeitung einer E-Rechnung notwendig. Ich habe bis jetzt keine festen Anhaltspunkte für die Verarbeitung gefunden. Was bedeutet in dem Fall Verarbeitung? Natürlich muss ich z.B. eine X-Rechnung nach dem Empfang so verarbeiten, damit ich weiß, wie hoch überhaupt die Vorsteuer ist. Aber reine gesetzliche Regelungen für den Vorsteuerabzug beziehen sich eher auf den Empfang und die Übergangsregelungen.
Grob gesagt gilt ja hier:
Verarbeitung ist für mich am Ende letztendlich das Verbuchen der Rechnung und der Vorsteuer - für den Mandanten ist ja der Empfang eher wichtig und dafür soll ja ein E-Mail-Postfach ausreichend sein.
Wie seht ihr das?
Wie seht ihr das?
Ausdrucken der E- Rechnung, Lochen und Pendelordner sollte funktionieren 😉
@martinkolberg schrieb:Wie seht ihr das?
Ausdrucken der E- Rechnung, Lochen und Pendelordner sollte funktionieren 😉
😂
Schönes Weihnachtspräsent für Mandanten - Pendelordner und dazu Locher mit Kanzleilogo! 😉
Kostenlos ist es derzeit, wird aber zukünftig bepreist (Über den Preis ist man sich in Nürnberg aber wohl noch nicht einig):
An sich keine schlechte Sache, wenn man nicht viel braucht.
Anmeldung geht auch über DATEV Konto (Registrierung – Emailadresse und Passwort).
Archivierung ist wohl auch drin.
Andere Software kann wohl auch zum Senden und Empfangen angebunden werden.
Und nach DUO kann ebenfalls weitergeleitet werden.
Außerdem geht die Weiterleitung einer XML Datei nicht über die Upload Mail nach DUO. Das geht aber wohl hiermit.
Ich schreibe hier oft "wohl", weil ich Seminare zum Thema hatte, indem diese Dinge erläutert wurden, ich diese aber mangels freigeschalteter Funktionen nicht verifizieren kann.
@VerenaWied schrieb:Kostenlos ist es derzeit, wird aber zukünftig bepreist (Über den Preis ist man sich in Nürnberg aber wohl noch nicht einig):
Die E-Rechnungsplattform selbst bleibt auch 2025 kostenlos.
Die E-Rechnungsschreibung darüber kostet dann 5,00 €/Jahr je Account.
Diese Variante ist für viele unserer Mandanten ausreichend.
edit: Das E-Rechnungspostfach wird ab 2025 kostenpflichtig; die Höhe der Kosten dafür steht noch offen.
@deusex schrieb:
@VerenaWied schrieb:Kostenlos ist es derzeit, wird aber zukünftig bepreist (Über den Preis ist man sich in Nürnberg aber wohl noch nicht einig):
Die E-Rechnungsplattform selbst bleibt auch 2025 kostenlos.
Die E-Rechnungsschreibung darüber kostet dann 5,00 €/Jahr je Account.
Korrekt die E-Rechnungsplattform ist kostenlos. Aber mit der E-Rechnungsplattform kann man noch keine Rechnungen versenden/empfangen. Dafür muss das E-Rechnungspostfach kostenpflichtig aktiviert/gebucht werden.
Aber wie viel ist noch offen.
Es ist noch sovieles unklar:
Umfang, Verfügbarkeit und Preise sodass man aktuell keine Empfehlung aussprechen kann.
Dies mag in 2025 anders aussehen, jedoch beschäftigen sich gerade alle mit der Einführung von Mailarchivierungen, Tools zum abfischen von Belegen, Verfahrensdokumentation welches Datev aktuell nicht erfüllt. Soll ich denen sagen warte noch bis Dezember DANN kannst du dich damit beschäftigen.
Andere sind auch noch nicht fertigt! Jedoch kommen dort regelmäßig Updates und Webinare mit Ausblicken auf eine Timeline und den entsprechenden Funktionen die hier bis 31.12.2024 kommen werden.
Datev weiß nichtmal den Preis Ihres Produktes und konkrete Infos zum Ablauf/Funktionsumfang der Programme kommen auch nicht nach oder nur auf Nachfrage - Kundenorientiert?
Hallo @frgntz ,
ich kann im BMF Schreiben nicht erkennen wo die von Ihnen skizzierten Voraussetzungen Empfang und Verarbeitung zum gültigen Vorsteuerabzug enthalten sein sollen.
Was dort steht ist, dass der strukturierte Daten-Teil der E-Rechnung maschinell bzw. elektronisch verarbeitbar sein muss. Das ist ja ein großer semantischer Unterschied. Dass die strukturieren Daten wirklich (weiter)verarbeitet werden müssen, kann ich nirgends erkennen.
Grüße
@deusex schrieb:
Die E-Rechnungsplattform selbst bleibt auch 2025 kostenlos.
Aber im kostenlosen Funktionsumfang sind nur Neuigkeiten zur E-Rechnung (per Newsletter? auf der Website?), die Nutzerverwaltung und die DUO-Anbindung enthalten. Kostet nix, bringt aber auch nix. Dafür brauch ich mich da nicht registrieren.
So sehe ich das auch. Von Verarbeitung ist im BMF-Schreiben zum Vorsteuerabzugsberechtigung keine Rede.
Ich muss aber dennoch eine E-Rechnung verarbeiten können, um überhaupt einen Vorsteuerabzug geltend machen zu können. Es ist also keine Voraussetzung für die Berechtigung, aber eine logische Folge zum Empfang der E-Rechnung. Ich kann erst die Vorsteuer eines XML-Datensatzes geltend machen, wenn ich ihn verarbeiten kann.