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Das Konjunkturpaket - DATEV unterstützt

406
letzte Antwort am 08.02.2024 15:04:15 von simonw_
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deusex
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Nachricht 151 von 407
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Hallo ninano,

 

Vorsicht:
Die Antragsfrist zur Überbrückungshilfe I endet übermorgen am 30.09.2020 !

Für die Monate Juni bis August kann danach nicht mehr beantragt werden.

Phase II läuft dann im Anschluss bis Dezember !

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ninano
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Nachricht 152 von 407
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danke für die Info/Korrektur. 🙂 Wann wird die 2. Phase in die Programme integriert und das Update zur Installation freigegeben??

 

Beste Grüße

 

Nina Nowoczin

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bodensee
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Nachricht 153 von 407
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Ihre Frage kann ich zwar nicht beantworten, da ich das aber gerade an meine Mitarbeiter gemailt habe: 

 

Überbrückungsgeld II - Antrag ab dem 1.10. möglich ( vermutlich noch nicht mit KaReWe (?) via Upload sondern nur mittels händischer= manueller Übertragung: 

 

Die Voraussetzungen sollen sein: (Stand 18.9.2020)

 

P.Altmaier: Ich freue mich besonders, dass es gelungen ist, im verlängerten Programm höhere Förderbeträge für kleine und Kleinstunternehmen durchzusetzen. Die Begrenzung der Förderung für Unternehmen bis zehn Beschäftigte auf maximal 15.000 Euro wird gestrichen. Höhere Fördersätze gibt es auch für Unternehmen, die weiterhin praktisch vollständig still liegen, wie zum Beispiel die Veranstalter- oder Schaustellerbranche. Gute Nachrichten auch für Unternehmen, die zwar wieder geöffnet sind, aber dauerhaft mit reduzierter Kapazität fahren müssen, wie zum Beispiel Gastronomie oder Einzelhandel. Künftig können bereits Unternehmen, deren Umsatz um 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr eingebrochen ist, Überbrückungshilfe beantragen.“

 

Bundesfinanzminister Scholz: Wir tun alles, damit wir gemeinsam gut durch die Pandemie kommen und schnell wieder voll durchstarten können. Entscheidend dafür sind die Überbrückungshilfen. Deshalb bauen wir sie deutlich aus. Die Überbrückungshilfe wird verlängert, ausgeweitet und vereinfacht. Wir übernehmen jetzt sogar bis zu 90 Prozent der Fixkosten. Das sind gute Nachrichten für alle Unternehmen, die besonders von der Krise gebeutelt sind. Die Verbesserungen kommen besonders kleinen und mittelständischen Firmen und ihren Beschäftigten zugute. Die Überbrückungshilfen sind teuer, aber Nichtstun wäre viel teurer. Deshalb ist gute Krisenpolitik auch gute Haushaltspolitik.“

 

  1. Flexibilisierung der Eintrittsschwelle: Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder
  • einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder
  • einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum
    verzeichnet haben.
  1. Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro.
  2. Erhöhung der Fördersätze. Künftig werden erstattet
  • 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch (bisher 80 Prozent der Fixkosten),
  • 60 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent (bisher 50 Prozent der Fixkosten) und
  • 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent (bisher bei mehr als 40 Prozent Umsatzeinbruch).
  1. Die Personalkostenpauschale von 10 Prozent der förderfähigen Kosten wird auf 20 Prozent erhöht.
  2. Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.

Wie schon das laufende wird auch das neue Programm in einem vollständig digitalisierten Verfahren beantragt und bearbeitet werden können. Die Mittel dafür werden von dem für die Digitalisierung der Verwaltung federführenden Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellt. Die Antragstellung erfolgt auch im neuen Verfahren über einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt), der das beantragende Unternehmen meist schon gut kennt. Dank dieser Vorprüfung können die Anträge zügig beschieden und die Hilfen schnell ausgezahlt werden. Die Antragsbearbeitung und die Auszahlung erfolgen wiederum über die Bewilligungsstellen der Bundesländer.

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Hilmar_Speck
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Sehr geehrte Frau Nowoczin,

dies dürfte momentan noch keinen Sinn manchen bzw. kann im jetzigem Stadium nur falsch werden. Eine Beantragung ist insoweit ab ca. Mitte Oktober vorgesehen.   

Es sind 2 getrennte Programme. Die Überbrückungshilfe II und das Antragsportal werden gerade optimiert.
 Es wurden derzeit nur die Eckpunkte zur ÜH II freigegeben/veröffentlicht, wobei alleine die neue Antragsberechtigung des Umsatzes geklärt werden muss. Was derzeit gerade im Fachverfahren/Antragsportal geändert wird bzw. die FAQ/ die Positivliste zu den förderfähigen Kosten sind noch nicht freigegeben/ veröffentlicht.  

Mit freundlichem Gruß

 

Hilmar Speck

Mit freundlichem Gruß


Hilmar Speck
bodensee
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Als ob wir nicht anderes mehr zu tun hätten. 

 

Das werden jetzt die dritten FAQ im Bereich "Hilfen". 

 

dazu KFW Sonderprogramme

 

dazu KUG und deren Änderungen 

 

daher brauchen wir so langsam Steuererklärungen und Jahresabschlüsse ( unser Kerngeschäft) nicht mehr machen oder bekommen beliebig lange Fristen vor allem vom BJM. 😥

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
DATEV-Mitarbeiter
Nico_Cornelissen
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@ninano 

 

Wie bereits von @Hilmar_Speck erörtert, wurden bislang nur die Eckpunkte zur Überbrückungshilfe Phase II veröffentlicht. Solange wir hier keine verbindlichen Vorgaben kennen, können wir (noch) keine Aussage zum Update-Termin treffen. Wir werden auf jeden Fall unsere bestehende Unterstützung aktualisieren - sowohl das EXCEL-Tool als auch die K-RW-Auswertung.

 

Besten Gruß

Nico Cornelissen 

Hilmar_Speck
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Die Frist für die Beantragung der Überbrückungshilfe I wurde heute Mittag auf den 09.10.2020 verlängert. 


https://www.stbk-sachsen-anhalt.de/2020/09/29/ueberbrueckungshilfe/

Mit freundlichem Gruß


Hilmar Speck
deusex
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Gute Info ! Danke.

 

Gestern war zwei Stunden downtime und heute ging es wieder.

 

Wir benötigen, neben den unterzeichneten Anträgen, noch weiter Infos. Wenn Sie den Mandanten sagen, die Frist sei verlängert, haben Sie morgen wieder nichts im Haus. Also: "Psssst.". 😉

 

 

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Hilmar_Speck
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@deusex Sehr viele Berater haben (erst) jetzt in den letzten 3 Tagen die Anträge zur ÜH I gestellt, was zur Auslastung des Portals geführt hat.  

Die Optimierung/ Überarbeitung des Fachverfahrens und des Antragsportals sowie die genauen Details zu den veröffentlichten Bedingungen für die Überbrückungshilfe werden gerade abgestimmt. Mit der heute Vormittag beschlossenen Verlängerung der Antragsfrist für die Überbrückungshilfe I bis zum 09.10.2020 muss der genaue Starttermin für die ursprünglich für Mitte Oktober angedachte Überbrückungshilfe II abgewartet werden.   

Mit freundlichem Gruß


Hilmar Speck
deusex
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Hallo Herr Speck,

 

ich persönlich sehe überhaupt keinen Zusammenhang zwischen den Anträgen zu "I" und "II" bezüglich eines Abwartens.
Vielmehr sehe ich es für eine Antragstellung zum jetzigen Zeitpunkt sowieso verfrüht, wenn Sie auf den Ausgangsbeitrag Bezug nahmen.


Eine parallele Beantragung beider Varianten wäre technisch sicherlich möglich, aber ob dies Sinn macht...

 

Mir war dies schon klar, dass zum Ende ein Zusammenballung erfolgt ; ist wie bei der Buchführung kurz vor dem Zehnten...

 

Kein gutes Bild allerdings für die Berater, wenn sie die Anträge erst in den letzten Tagen gestellt haben; keine Notwendigkeit offensichtlich für die Unternehmer, die so lange zuwarten (können).

 

Sage ich mal sehr offen: Mir wäre es z.T. nicht unrecht gewesen, hätte der ein oder andere "den Zug verpasst" hätte; was wir erinnert und bekniet haben.

 

Sollte für "II" noch jemand in Frage kommen, erachte ich eine Beurteilung sowieso erst gegen Ende Oktober für sinnvoll. Insofern denke ich sollte man den Antrags-Designern und i.d.F. der DATEV noch genügend Zeit zugestehen, um dies sauber umzusetzen.

 

Die jetzige Covid-Entwicklung wird sich bis dahin erst abschätzen lassen können. Verfolgt man die aktuelle Presse, wird kein Lockdown erwogen, sondern gezielte Quarantäne-Maßnahmen, die dann m.E. nicht flächendeckend negativ wirken.

 

Die Gastronomiebetriebe dürften m.E. "raus" sein, denn außer vielleicht im Übernachtungsgewerbe, würde ich die Erfüllung weitere Voraussetzungen kritisch sehen.

 

Solo-Selbständige und/oder Veranstaltungsbetriebe sehe ich noch im Kern als Betroffene.

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bodensee
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Hallo Herr Deusex, 

 

meine Anträge sind zwar alle raus , aber auch erst im Zeitraum 15.9- 25.9. weil ich schlicht die August Buchhaltung abwarten wollte, damit die Arbeit hinterher bei der Kontrolle einfacher wird, weil ich dann jetzt schon mehr oder minder die richtigen Beträge ohne Schätzungen eintragen konnte. 

 

Daher wundert es mich auch nicht sonderlich, offensichtlich wissen diejenigen die solch elektr. Portale aufsetzen nicht was Sie tun, denn das was niemand aus der Praxis irritiert scheint die Verwaltung jedesmal aufs neue zu überraschen. 

 

By the way so oft wie sich die FAQ und damit letztlich die Inhalte der Anträge geändert haben, war es mir wichtig so lange wie möglich zu warten um eine halbwegs vernünftige Datenbasis zu haben und auch möglichst korrekt die Anträge zu stellen, mit gleichzeitiger Überlebnsstrategie für die betroffenen Mandanten. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
deusex
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Hallo,


da bin ich bei vollkommen bei Ihnen ! Da haben Sie mich vielleicht etwas falsch verstanden. Wenn der Berater trotz Zahlenwerk bis Ultimo wartet, ist dies eben suboptimal; zumeist liegt es wohl am Mandat (ohne FiBu, keine Zahlen).

 

Ich habe keine Schätzungen vorgenommen, sondern die betroffenen Unternehmen in der FiBu priorisiert.

Die Buchführungen August lieferten uns relativ schnell aussagekräftiges Zahlenwerk, da es in der Natur der Sache lag, dass in diesen Betrieben die Buchführung nicht derart umfangreich und komplex war; Mitte September war dies durch und absehbar.

Ich habe ebenso keine Schätzungen vorgenommen, sondern die betroffenen Unternehmen in der FiBu priorisiert und die "Betroffenen" haben hier ebenso schnell zugearbeitet.

 

Ich gestehe auch, dass noch grade 4 Fälle übrig waren 😉 . Der Rest rutschte schon über die 60%-Eingangshürde. Wie gesagt, bei Zweien hätte sich die Trauer in Grenzen gehalten, wenn der Termin verrutscht wäre.

 

Gestern war 2 Tage vor deadline und auch nicht mehr Mitte September; da darf man sich schon Gedanken machen.

 

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bodensee
Experte
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Nachricht 163 von 407
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Klar die Fibu's habe ich auch priorisiert, aber Sie wissen ja wie ich auch wenn Mandant nicht in die Pötte  kommt hilft auch alles priorisieren nichts. 

 

Mandate ohne Fibu , haben zugegeben die meiste Arbeit gemacht, zumal dann oft falsch gebucht war, sprich nach Zahlungsfluß obwohl Bilanzierer und und und und und und und . 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
DATEV-Mitarbeiter
Nico_Cornelissen
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Update 21.10.2020 13:45 Uhr
  
Hallo zusammen,

 

die Antragsfrist für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) ist seit 09.10.2020 abgeschlossen. Für diese Fördermonate können keine Anträge mehr gestellt werden. Allerdings werden Änderungsanträge für Phase 1 portalseitig noch bis 30.10.2020 entgegengenommen.

 

Zudem habe ich neue Infos zur 2. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate September bis Dezember 2020):

 

Seit 20.10.2020 liegen uns offizielle Informationen zur Antragstellung für die Phase 2 vor. Auf deren Basis überarbeiten wir unsere Unterstützung. Wir werden unsere bestehende Unterstützung - sowohl die EXCEL-Lösung als auch die DATEV-Rechnungswesen-Programme – aktualisieren. Wir planen, die aktualisierte Unterstützung in Kanzlei-Rechnungswesen mit einem Service-Release am 30.10.2020 bereitzustellen. Zeitgleich ist auch die Bereitstellung der EXCEL-Lösung vorgesehen. Den XML-Upload aus Kanzlei-Rechnungswesen werden wir nachgelagert freischalten, sobald dieser vom Portal angeboten wird. Die Antragsstellung im Portal für Anträge der 2. Phase ist inzwischen möglich.

 

Ergänzend folgende Info: Das Service-Release können wir nur für Kanzlei-Rechnungswesen 9.1 (DATEV-Programme 14.0, September 2020) zur Verfügung stellen.

 

Sobald mir neue Informationen vorliegen, melde ich mich. 🙂 

 

Besten Gruß

Nico Cornelissen

Michael-Renz
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hallo Herr @Nico_Cornelissen ,

 

Danke für die Info zur Zeitschiene und ganz besonders schon mal vorab für die schnelle Implementierung in Rechnungswesen.

 

Hoffen wir, dass die 2. Phase den Unternehmen mehr Unterstützung bringt und die bewilligten Gelder auch wirklich die Wirtschaft erreichen.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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keinhausen
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Moin Herr Cornelissen, es wäre schön, wenn die Verantwortlichen für das Tool Rechnungslegungspflicht  "Anspruchsberechtigte Corona-Überbrückungshilfe" nochmal überdenken könnten, auch für die Ü-Hilfe 2 eine oder zwei Auswertung/en bereit zu stellen, ob ein entsprechender Umsatzeinbruch beim Mandanten existiert. Das bietet sich doch gerade zu an, das die Genossenschaft uns Genossen an dieser Stelle wieder zentral hilft! Vorab, vielen Dank!

sabrinabernhardt
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Ich möchte bitte auch um die Aktualisierung des Tools Rechnungslegungspflicht bitten. 

 

Wir haben uns das Tool eben angeschaut: Für 88 Bestände zeigt das Tool "Umsatzrückgang <60%" an, ohne jedoch anzuzeigen, wie hoch der Umsatzrückgang genau ist und für welchen Zeitraum. 

 

Das heißt, wir müssen für alle Bestände manuell 10 Werte heraussuchen (Umsatz 04/19 - 08/19 und 04/20 - 08/20). 

 

Wir haben festgestellt, dass das Kriterium 30% Umsatzrückgang bzw. 2 Monate 50% teilweise auch bei Unternehmen erfüllt ist, an die man gar nicht dachte (also nicht nur die typischen Branchen Gastro, Catering, Events etc.). 

 

Ein Tool, das über den kompletten Mandantenbestand läuft, ist meines Erachtens unumgänglich.

zahlentante
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Nachricht 168 von 407
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Da geht es doch auch um den alten Zeitraum? Damit können wir doch jetzt gar nichts anfangen oder bin ich jetzt auf dem falschen Dampfer?

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simonw_
Einsteiger
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Auch wir bitten die Entscheidung, das Tool nicht zu aktualisieren, zu überdenken!

 

 

Unzi
Beginner
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Auch wir sehen die Nutzung des Tools für die Rechnungslegung als notwendig an und bitten um die Aktualisierung. 

DATEV-Mitarbeiter
Nico_Cornelissen
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 171 von 407
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Guten Morgen zusammen,

 

zu dem Punkt "Aktualisierung des Tools Rechnungslegungspflicht" stehe ich bereits mit den Kolleginnen und Kollegen in Verbindung. Sofern ich hierzu neue Infos habe, lasse ich es Sie wissen. 

 

Besten Gruß & einen guten Start in den Tag 🙂

Nico Cornelissen 

Alexander_Herrmann
Meister
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Nachricht 172 von 407
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Unbedingt. Da es bei der Überbrückungshilfe Teil II fünf mögliche Alternativen für den vorausgesetzten Umsatzrückgang gibt, ist ein manuelles Überprüfen der Bestände viel aufwändiger als bei Teil I.

 

Das Tool Rechnungslegungspflicht wird unbedingt benötigt um Mandanten proaktiv zu beraten - das ist Service und echter Mehrwert. 

Viele Grüße,
RA/StB Alexander Herrmann, Ravensburg
zahlentante
Einsteiger
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Nachricht 173 von 407
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Auch wir betrachten es als unabdingbar.

Michael-Renz
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Hallo Herr @Nico_Cornelissen ,

 

ich denke, dass das Rechnungslegungstool tatsächlich angepasst werden muss. Wir schaffen die manuelle Prüfung aller Bestände sonst nicht.

 

Als Priorität 1 würde ich aber die Bereitstellung der Antragstools sehen - dort wird ja voraussichtlich die Berechtigung auch geprüft. Das versetzt uns in die Lage zumindest im ersten Schritt die „klaren Fälle“‚abzuarbeiten. Im zweiten Schritt muss aber das „Prüfungstool“ uns unterstützen. Wäre auch aus Gründen Evtl. Ersatzforderungen bei „übersehenen“ Antragsberechtigten nötig.

 

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
Hilmar_Speck
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Sehr geehrter Herr @Michael-Renz,

 

die Datev setzt derzeit ja den - diese Woche veröffentlichten - FAQ für die Bereitstellung des Antragstools um. Hoffen wir, dass das BMWi kurzfristig die gesperrte Schnittstelle im elektronischen Antragsportal dauerhaft freigibt, denn nur dann kann die Schnittstelle der Datev programmiert/ genutzt werden. 

Mit freundlichem Gruss

 

Hilmar Speck

 

Mit freundlichem Gruß


Hilmar Speck
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Nico_Cornelissen
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Update 23.10.2020 16:50 Uhr

 

Hallo zusammen,

 

ich melde mich kurz zur Unterstützung in Sachen Überbrückungshilfe Phase 2. Wie bereits oben von mir geschrieben, werden wir voraussichtlich am 30.10. eine Unterstützung in Kanzlei-Rechnungswesen bzw. in Form eines EXCEL-Tools bereitstellen, die die erweiterten Antragsvoraussetzungen berücksichtigen wird. Angesichts der neuen Fallkonstellationen in Phase 2, die bei einer Prüfung der Bestände auf antragsberechtigte Mandate einzubeziehen sind, prüfen die Kolleginnen und Kollegen gegenwärtig, ob und wie wir diese neuen Umstände im Tool Rechnungslegungspflicht aufgreifen können. Ich informiere zu Beginn der nächsten Woche über die Ergebnisse hier über die Community, sobald diese mir vorliegen.

 

Besten Gruß & einen guten Start ins Wochenende 😊

Nico Cornelissen

MarcoMueller
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Hallo Herr Cornelissen,

eine Frage bzgl. der "Altdaten" nach dem Update am vermutlich 30.10.2020:

 

Wir haben viele Informationen in die "Erläuterungen" geschrieben im Tool "Corona-Überbrückungshilfe" in Kanzlei-Rewe. Diese Erläuterungen werden jedoch bei Auswertungen nicht mit angezeigt.

Sind diese Notizen nach dem Update noch vollumfänglich vorhanden, d.h. gibt es ein "separates" Tool, welches dann "Corona-Überbrückungshilfe II" heißt und das Alte ist noch vorhanden oder erfolgt eine Überspielung? Im letzten Fall müssten wir hier nämlich dringend Vorsorge treffen.

 

Vielen Dank vorab für eine Antwort bestenfalls vor dem Update.

Mit freundlichen Grüßen

Marco Müller

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Hallo Herr Müller,

 

die aktualisierte Unterstützung zur 2. Phase der Überbrückungshilfe, die voraussichtlich mit einem Service-Release am 30.10.2020 bereitgestellt wird, läuft getrennt von der Unterstützung zur 1. Phase der Überbrückungshilfe. Die Gefahr, dass Ihre Notizen überschrieben werden, besteht daher nicht.  

 

Besten Gruß

Nico Cornelissen 

 

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Update 28.10.2020 11:20 Uhr
  
Hallo zusammen,

 

ich habe Neuigkeiten zum Tool Rechnungslegungspflicht:

 

Wir werden für die Phase 2 im Tool Rechnungslegungspflicht eine neue Prüfung aufnehmen. Diese Prüfung wird voraussichtlich in der 46. Kalenderwoche bereitgestellt. U.a. wegen der neuen Antragsvoraussetzungen, die für Unternehmen, die nach dem 31.3.2019 gegründet worden sind, in der Phase 2 gelten, wird auch die neue Prüfung nicht jeden Bestand einbeziehen. Über Details werden wir Sie zeitnah im Info-DB-Dokument - 1021441 "Tool Rechnungslegungspflicht" unterrichten.

 

Unabhängig von der neuen Bestands-übergreifenden Prüfung im Tool Rechnungslegungspflicht kann die Antragsberechtigung eines Mandanten für Phase 2 auch mit der neuen Unterstützung in Kanzlei-Rechnungswesen ermittelt werden. Diese Unterstützung wird voraussichtlich ab 30.10.2020 zur Verfügung stehen.

 

Besten Gruß

Nico Cornelissen

DATEV-Mitarbeiter
Nico_Cornelissen
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Update 29.10.2020 13:45 Uhr
  
Hallo zusammen,

 

der Corona-Beschluss vom 28.10.2020 umfasst auch außerordentliche Wirtschaftshilfen und Hinweise auf eine Überbrückungshilfe III. Sobald hierzu konkrete Informationen verfügbar sind, werden wir eine DATEV-Unterstützung untersuchen und hier über die Community und zudem über datev.de/ueberbrueckungshilfe informieren.

 

Besten Gruß

Nico Cornelissen

406
letzte Antwort am 08.02.2024 15:04:15 von simonw_
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