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Corona - Probleme und Lösungen

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letzte Antwort am 23.12.2021 18:47:29 von dtx
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Jutta_Bürgermeister
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Antrag auf zinslose Stundung und Herabsetzung von Vorauszahlungen

 

Im Zusammenhang mit den Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus hat das Bayerische Landesamt für Steuern einen Vordruck zum Antrag auf zinslose Stundung, zur Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer) sowie zur Herabsetzung des Steuermessbetrags für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlung veröffentlicht.

 

Sie finden diesen Vordruck auf der Seite des Bayerischen Landesamts für Steuern www.finanzamt.bayern/LfSt

 

Unabhängig vom Vordruck des Bayerischen Landesamts für Steuern können Sie Herabsetzungen wie bisher auch elektronisch beantragen (bei Corona-Bezug mit entsprechender Begründung wie bspw. „Infolge der Auswirkungen des Coronavirus“). Die Vorgehensweise finden Sie in  Dokument 1001839 Elektronischer Anpassungsantrag Vorauszahlungen: Erste Schritte  beschrieben.

StBinINeuss
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Hallo in die Runde

Hat schon jemand Erfahrung gemacht mit Antrag auf Stundung der SV-Beiträge.

Bislang hab ich noch nichts gefunden, ob es eine pragmatischere Lösung gibt, also alle Krankenkassen einzeln anzuschreiben und um Stundung zu bitten.

 

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stefans
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Ein BMF-Schreiben ist veröffentlicht und m.E. sollte dadurch auch die zinslose Stundung von Umsatzsteuer möglich sein. 

 

U.a. die Stundung von Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer ist weiterhin nicht möglich (§ 222 Abs. 3 AO).

 

Link zum BMF 

 

Außerdem dürfte relevant sein, dass die Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 ausgesetzt ist.

 

Link zum BMJV 

deusex
Experte
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Ein BMF-Schreiben ist veröffentlicht und m.E. sollte dadurch auch die zinslose Stundung von Umsatzsteuer möglich sein. 

 

Ich bin diesbezüglich skeptisch. Betrifft dies Umsatzsteuer-Nachzahlungen voriger Jahre oder auch die USt-Vorauszahlungen.
Bei letzterem wurden ja schließlich Umsätz -> Erträge getätigt ?!

 

Wir haben im Moment nämlich eine Mandanten, der auf Grund der Schließung das vierte Quartal 2019 nicht mehr stemmen kann.

 

Wie steht dies weiter im Kontext, dass Vollstreckungen ausgesetzt werden und die Insolvenantragspflicht zunächst bis auf Weiteres quasi ausgesetzt wurde?

Gibt es hierzu noch weitere Einschätzungen?

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Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums der Finanzen von heute:

 

Wir geben den betroffenen hessischen Unternehmen, darunter fallen auch Freiberufler und sehr kleine Unternehmen, eine vorübergehende Liquiditätsspritze von bis zu 1,5 Mrd. Euro. Das setzen wir wie folgt um: Viele Unternehmen zahlen bei der Umsatzsteuer eine sogenannte Sondervorauszahlung, damit sie die monatliche Umsatzsteuer jeweils einen Monat später zahlen dürfen. In der aktuellen Corona-Krise helfen wir den betroffenen Unternehmen und setzen auf Antrag die in 2020 gezahlte Sondervorauszahlung auf ‚Null‘ herab. Anschließend erhalten die Unternehmen die bereits gezahlte Steuervorauszahlung erstattet, sofern sie nicht mit anderen Zahllasten zu verrechnen ist. 


Darüber hinaus werden auf Antrag der Steuerpflichtigen bis zum 31. Dezember 2020 bereits fällige oder fällig werdende Steuerzahlungen zinsfrei gestundet, soweit die Forderungen aufgrund finanzieller Probleme in Folge des Corona-Virus nicht geleistet werden können. Anträge auf Stundung sind bis zum 31. Dezember 2020 bei den zuständigen Finanzämtern zu stellen und können sich auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie die Umsatzsteuer beziehen. Darüber hinaus kann auf Antrag auch die Höhe der individuellen Vorauszahlung angepasst werden.
Zudem können bei den Finanzämtern auch Anträge auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer gestellt werden. Die Anpassung der Vorauszahlungen bei der Gewerbesteuer und die Stundung von Gewerbesteuern erfolgt auf Antrag durch die Gemeinden vor Ort. Die Gemeinde ist an ‎den ‎Bescheid des Finanzamts gebunden und wird ‎die ‎Gewerbesteuervorauszahlung anpassen.
Bei unmittelbar Betroffenen wird außerdem dem Grundsatz nach bis zum Ende des Jahres von Seiten der Steuerverwaltung auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet. Dies betrifft beispielsweise mögliche Kontopfändungen. Gesetzlich anfallende Säumniszuschläge werden in dieser Zeit nicht erhoben.

 

Ich habe nach Rücksprache mit dem FA Darmstadt gerade bei allen meinen Mandanten die Herabsetzung der Sondervorauszahlung auf "0" beantragt.  

stefans
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@deusex  schrieb:

Ein BMF-Schreiben ist veröffentlicht und m.E. sollte dadurch auch die zinslose Stundung von Umsatzsteuer möglich sein. 

 

Ich bin diesbezüglich skeptisch. Betrifft dies Umsatzsteuer-Nachzahlungen voriger Jahre oder auch die USt-Vorauszahlungen.
Bei letzterem wurden ja schließlich Umsätz -> Erträge getätigt ?!

 

Wir haben im Moment nämlich eine Mandanten, der auf Grund der Schließung das vierte Quartal 2019 nicht mehr stemmen kann.

 

Wie steht dies weiter im Kontext, dass Vollstreckungen ausgesetzt werden und die Insolvenantragspflicht zunächst bis auf Weiteres quasi ausgesetzt wurde?

Gibt es hierzu noch weitere Einschätzungen?


Bis zumindest heute hat jedes Bundesland/ Finanzamt sein eigenes Süppchen gekocht. Aufgrund des BMF-Schreibens gehe ich davon aus, dass sowohl Umsatzsteuer-Nachzahlungen als auch -Vorauszahlungen zinslos gestundet werden.

 

Auch wenn man sonst die USt-VZ nicht stunden lassen konnte, rechtfertigen die nun relativ plötzlichen Maßnahmen und die damit verbundenen Liquiditätsprobleme eine Stundung.

 

Unabhängig davon wird momentan nicht vollstreckt, was faktisch auch die Lohnsteuer etc. "aussetzt", wohl allerdings mit Zinsen bzw. Säumniszuschlägen.

 

Wie das BMF schreibt, gilt dies alles für "nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen". Pauschale Herabsetzungen oder Stundungen würde ich daher nicht beantragen bzw. rate meinen Mandanten davon ggf. ab. 

freiburgersteuermann
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Hallo @StBinINeuss ,

 

die Sozialversicherungsbeiträge werden vom Zoll vollstreckt und auch dieser ist doch wohl nun angewiesen, bei von Corona betroffenen Betrieben nicht zu vollstrecken. Abgesehen davon, müssen die Zöllner derzeit die Grenzen sichern.

 

Sobald Kurzarbeitergeld abgerechnet wird, werden die Krankenkassenbeiträge dadurch übernommen. Bleibt also nur die Rücklastschrift bereits abgebuchter Beträge als weitere Liquiditätsspritze für die Betriebe. Ob hier ein Erlass der Säumniszuschläge analog zu den Steuern möglich wird, bleibt abzuwarten.

 

Raten kann man es den Mandanten nicht.

 

https://www.bstbk.de/downloads/FAQ-Katalog_zur_Corona-Krise.pdf

 

13. Welche Auswirkungen hat die Corona-Krise auf die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge?


Derzeit wird von den zuständigen Stellen auch geprüft, ob für Unternehmen nach dem Vorbild der Erleichterungen bei der Flutkatastrophe im Jahr 2013 ebenfalls Erleichterungen an dem heute geltenden Verfahren u. a. der Stundung der Beitragszahlung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge geschaffen werden. Offen ist derzeit aber noch, ob solche Regelungen kommen.


Die Möglichkeit einer Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen ist in § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB IV geregelt. Danach dürfen Ansprüche auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag dann gestundet werden, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für das Unternehmen verbunden wäre und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird. Eine erhebliche Härte für das Unternehmen ist gegeben, wenn es sich aufgrund ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse vorübergehend in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befindet oder im Falle der sofortigen Einziehung der fälligen Sozialversicherungsabgaben in diese geraten würde. Eine Stundung darf allerdings nicht gewährt werden, wenn eine Gefährdung des Anspruches eintreten würde. Das ist der Fall, wenn die Zahlungsschwierigkeiten nicht nur vorübergehend sind oder eine Überschuldung in absehbarer Zeit offensichtlich nicht abgebaut werden kann. Die Stundung setzt einen entsprechenden Antrag des Unternehmens voraus, wobei das Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen zu belegen ist. Über den Stundungsantrag entscheidet die  Krankenkasse als zuständige Einzugsstelle nach pflichtgemäßem Ermessen. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre jeweils zuständige Krankenkasse.

Grüße
Boris Lemler
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Newletter des Steuerberaterverbands Hessen: 

"das Hessische Ministerium der Finanzen hat uns mit Schreiben vom 19.03.2020 mitgeteilt, dass für die Abgabe von Jahressteuererklärungen
(inkl. Gewinnermittlung) in allen steuerlich beratenen Steuerfällen für den Veranlagungszeitraum 2018 eine Fristverlängerung bis zum 30. April 2020
eingeräumt wird.
Individuelle Fristverlängerungsanträge sind nicht erforderlich. Desgleichen ist auch die Festsetzung von Verspätungszuschlägen bei Abgabe der ausstehenden Erklärungen bis zum 30. April 2020 ausgesetzt.
Die Finanzämter bitten zugleich, dass die ausstehenden Erklärungen weiterhin zügig und kontinuierlich elektronisch an sie übermittelt werden.
Für den Veranlagungszeitraum 2019 wird wieder zu der allgemeinen gesetzlichen Regelung zurückgekehrt.
Zudem weisen die Finanzämter darauf hin, dass eilige Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen sowie Stundungsanträge ausschließlich
über das ELSTER-Portal an die Finanzämter gerichtet werden sollen. Es soll dazu das vorhandene Kontaktformular genutzt werden. Weitergehende
Unterlagen müssen den Finanzämtern nur auf ausdrückliche Anforderung übersandt werden. Die personelle Situation sei auch dort aktuell überaus
angespannt."

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Jutta_Bürgermeister
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Gewerbesteuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
Zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus bei der Festsetzung des
Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen haben die obersten Finanzbehörden der Länder gestern gleich lautende Erlasse veröffentlicht.

 

Sie finden diese auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen. 

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Jutta_Bürgermeister
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Inzwischen haben weitere Bundesländer spezielle Vordrucke veröffentlicht:

 

Baden-Württemberg 

Mecklenburg-Vorpommern 

Niedersachsen 
NRW 

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Jutta_Bürgermeister
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Es sind noch mehr Bundesländer dazugekommen. Eine Übersicht und ab sofort auch Word-Vorlagen mit Platzhaltern der Eigenorganisation finden Sie in Dokument 0922606 

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witte
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Hallo,

 

die ersten Bewilligungsbescheide liegen ja schon vor. Frage: Wann beginnt der Bewilligungszeitraum von 3 Monaten? Ab Bescheiddatum, ab Folgetag oder ab Werktag? Hier war das Bescheiddatum Samstag, 28.3.

 

Auf jeden Fall wird das eine Herausforderung für die Buchführungen, da für diesen Zeitraum eine Mittelverwendung erfolgen muss, die in der Steuererklärung für VAZ 2020 mit einem gesonderten Formular nachgewiesen werden muss. Hier dürfen nur Kosten gegengerechnet werden, die ab dem 1.3.2020 entstanden sind. D.h. bei jeder Zahlung muss die wirtschaftliche Entstehungszeitpunkt der beglichenen Rechnung hinterfragt werden, abhängig von der Gewinnermittlungsart!?

 

Auszug Bescheid: "Sollten Sie am Ende des dreimonatigen Bewilligungszeitraums feststellen,
dass diese Finanzhilfe höher ist als Ihr Umsatzausfall abzüglich eventuell
eingesparter Kosten (z.B. Mietminderung) und Sie die Mittel nicht (vollständig)
zur Sicherung Ihrer wirtschaftlichen Existenz bzw. Ausgleich Ihres
Liquiditätsengpasses benötigen, sind die zu viel gezahlten Mittel [...]
zurückzuzahlen."

 

Hier sollte vielleicht von der DATEV (kurzfristig) Buchführungshinweise entwickelt werden, da die Buchführungen für März bald eingehen werden.

 

Frank Witte

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Thomas_Kahl
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Frage von mir zur Soforthilfe (Zuschuss) der Bundesregierung: sind die Formulare der einzelnen Bundesländer identisch oder hat da wieder jeder sein eigenes erfunden?

 

Zur Erläuterung: Bei uns in Sachsen ist es dann auch schon seit heute möglich den Antrag zu stellen. Natürlich nur online über die Seite der SAB. Dafür muss man dort auch noch einen Zugang anlegen. Um jetzt Fragen von Mandanten (die sicher kommen werden) vernünftig beantworten zu können, müssten wir ja nun mal so einen Antrag vorliegen haben. Erwartungsgemäß sind die Server der SAB nicht so ganz stabil unterwegs. Kurze Rede, langer Unsinn - dort komme ich nicht wirklich weiter. Wenn die Anträge also identisch sind, wäre einer der Kollegen mal so nett, mir einen Blankoantrag (und wenn vorhanden Erläterungen bzw. ein Merkblatt dazu) zur Verfügung zu stellen?

 

In jedem Fall schon einmal: Danke!

MfG
T.Kahl
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nee, Formulare sind nicht gleich, Technik auch nicht, Beträge auch nicht (NRW: statt 15.000 gibt es 25.000) Hessen: statt 9.000 gibt es 10.000.

In Hessen werden Unterlagen gefordert; in NRW nicht. In NRW lässt sich ein Antrag nicht speichern. Wenn ich den Antrag an den Manmdanten zum ok schicke, werde ich zwischendurch wieder abgemeldet und muss alles neu eingeben.

Thomas_Kahl
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Ich hatte es befürchtet, aber den Versuch war es wert.

 

Wenn Deutschland schon mal etwas schnell und unbürokratisch zusichert ...

MfG
T.Kahl
Thomas_Kahl
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So. Mit viel Schweiß ist es mir gestern gelungen den sächsischen Antrag zu Drucken. Wenn also einer der Kollegen vor dem selben Problem steht, wie ich gestern (also nur mal wissen will, was drin steht) - hier ist er. Der ist aber keinesfalls für die Herausgabe an Mandanten - die müssen den Online stellen. Und da hier einigen Dingen zugestimmt werden muss (unter Anderem, dass man die Belehrungen gelesen und verstanden hat) und auch da hier gleich mit dem StGB gewedelt wird, halte ich es für Wahnsinn, wenn wir als Berater den sächsischen Antrag ausfüllen.

MfG
T.Kahl
deusex
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Herr Kahl,

 

der Antrag ist bei uns in BaWü seit letzter Woche online.

 

Unsere Mandanten erhielten einen täglichen Newsletter Corona mit allen Informationen inklusive der Links zu Antrag und Einreichung mit der Anweisung (nicht Bitte), den Antrag EXAKT wie angewiesen SELBST zu erstellen.

 

Neben der eidesstattlichen Versicherung sind auch eine Menge Angaben zu machen, die der Steuerberater u.U. nicht wissen kann und mal ehrlich, wollen Sie jeden Punkt mit dem Mandanten durchsprechen.

 

Für mich war von Anfang an klar, dass die Anträge, auch KuG, vom Mandanten persönlich zu erledigen, was auch ausdrücklich so vorgesehen ist, sind und wir gerne in Zweifelsfragen Auskunft oder Interpretationen zu einzelnen Punkte liefern können.

 

Wir sind nicht Mädchen für alles, wenn der Mandant auch einfach am Liebsten einem alles vor die Füsse wirft mit "mach mal". Zum Einen nehmen wir uns aus jeglichen Haftungsfragen raus oder können nicht beschuldigt werden, sollte ein Antrag formell falsch sein und der Zuschuss nicht gezahlt wird.

 

Unsere Mandanten haben wir an der Hand genommen und bei Soforthilfe und KuG mit Rat und Tat unterstützt, aber dem Mandanten auch Eigenverantwortung abverlangt. Kein Antrag wurde durch unsere Kanzlei erstellt, bearbeitet oder korrigiert.

 

"Gebt den Menschen keine Fische, sondern zeigt ihnen, wie man angelt !"

 

Wir haben hier durchweg positive Rückmeldungen erhalten und sind jetzt in Antragswoche 2.

 

Ein weiteres Argument sehe ich darin, dass der Steuerberater rechtlich nicht tätig werden darf.

 

Warum Sie allerdings Schweiß produziert haben, erschließt sich mir nicht. Ich habe den Antrag letzte Woche probeweise in keinen fünf Minuten am Bildschirm ausgefüllt. Auch wurden uns diverse Anträge zur Kenntnis überlassen, die allesamt in Ordnung waren.

Einem Mandanten hatten wir den upload durchgeführt - eine Handvoll Angaben und eine Datei anhängen . . . also das schafft wirklich JEDER.

 

 

 

Mein Tipp:
Lehnen Sie generell das Erstellen von Antrag auf Soforthilfe oder KuG kategorisch ab und verweisen Sie auf die zuständigen Kammern oder Arbeitsagenturen !

S

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Thomas_Kahl
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Nachricht 78 von 149
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@deusex  schrieb:
.....

 

Warum Sie allerdings Schweiß produziert haben, erschließt sich mir nicht. Ich habe den Antrag letzte Woche probeweise in keinen fünf Minuten am Bildschirm ausgefüllt. Auch wurden uns diverse Anträge zur Kenntnis überlassen, die allesamt in Ordnung waren.

Einem Mandanten hatten wir den upload durchgeführt - eine Handvoll Angaben und eine Datei anhängen . . . also das schafft wirklich JEDER.


Das lässt sich leicht erklären. Auch wenn es natürlich etwas theatralisch formuliert war.

 

Hier in Sachsen war nix mit seid letzte Woche. Selbst gestern Morgen war weder auf der Seite der Landesregierung noch auf der der SAB irgendetwas zu finden (geschweige denn ein Antrag). Auf beiden wurde auch das gesamte Maßnahmenpaket als "wird vermutlich so im Laufe des 27.03.2020 beschlossen" ausgewiesen. Das mal zur Aktualität. Irgendwann im laufe des Vormittags hat dann die SAB den Antrag Online freigegeben. Zu allererst muss man sich ein Nutzerkonto bei der SAB anlegen. Danach bekommt man eine Mail mit einem Freischaltcode. Dort wird man darauf hingewiesen, dass man nur ein "vorläufiges Nutzerkonto" hat. Danach soll man sich (nach erfolgter Anmeldung im eigenen Konto) aus einer Liste den Förderantrag heraussuchen. Ich muss dazu sagen, dass ich bis dahin schon 2 Stunden benötigt habe, da die Seite ständig down bzw. überlastet war. Der Clou zu dem Zeitpunkt: ich durfte den Förderantrag nicht auswählen, da ich nur ein vorläufiges Nutzerkonto hatte. Also ausgeloggt und versucht neu einzuloggen.

Nun muss ich sagen: man kann sich nicht wirklich direkt in sein Nutzerkonto einloggen - dafür gint es auf der Seite der SAB keinen Direktlink. Also bin ich immer über die Unterseite mit den Erläuterungen zum Förderantrag gegangen, wo es einen Butto "beantragen" gibt. Zumindest habe ich das versucht. 4 Stunden lang - immer mal wieder. Teilweise waren die Server der SAB komplett weg. Bestenfalls kam nach dem Klick auf "beantragen" eine Wartungsseite. Bis mir irgendwann aufgefallen ist, dass die Wartungseite direkt angesteuert wurde. Sprich irgendwann hat jemand den Link von der Portalanmeldung auf die Wartungsseite umgelenkt und dann wohl vergessen. Ich habe dann nach der Portalanmeldung gegoogled - auch wenn ich die nicht direkt auf der Seite finde, Google kann das. Danach ging es dann sehr schnell. Antrag lies sich anlegen und ausdrucken. Aber da ist nix mit Download. Der muss direkt in Portal eingegeben werden.

 

Von heute Morgen aus Tag24: eingegangene Anträge gestern 9000 mit einem Fördervolumen von 62 Mio € (von bereit gestellten 120 Mio €). Davon bearbeitet ca 1740. Das erklärt, warum die Seite down war.

Aber wenn man natürlich das ganze WE nix weiter macht und dann einfach die Türen auf, rennen einem die Leute die Bude ein.

 

Zum Schluss noch: ich bin auch kein Fan davon, dem Mandanten alles abzunehmen. Aber ich weiss, dass es Berater gibt, die das so sehen. Daher meine Warnung.

MfG
T.Kahl
Gelöschter Nutzer
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Ich habe den Mandanten regelmäßig Newsletter mit den aktuellen Hinweisen zu steuerlichen Hilfen, KUG und zu den Kfw-Krediten und der Sofort-Hilfe (Hessen) geschickt.

Hinweis KUG: ich rechne ab, weitergehende Fragen (Arbeitsrecht, Änderungen Arbeitsverträge bitte an RA, sonst Arbeitsagentur)

Soforthilfe: da ist der Link: lesen Sie sich das ganze genau durch und beachten Sie die Risiken (Rückzahlung, Berechnung...) . Antrag müssen Sie bitte selbst stellen.

 

Mehr ist in diesen Fällen nicht mein Job.

 

Ich weiß, die Mandanten sind verzweifelt. Sie glauben mir nicht, dass ich nicht mehr Infos habe, als das, was ich - teilweise täglich- als "Corona-Update-Newsletter" rausschicke. 

 

Viele Mandanten wollen zu Zeit, dass Ihnen der Steuerberater, die Steuerberaterin die unternehmerische Verantwortung abnimmt.  Das ist verständlich. Eine Situation wie diese, Beratung auf Sicht, 2,5 cm über dem Boden, Kurzsichtig ohne Brille, haben wir bisher noch nie machen müssen.

 

Ich sehe mich als Partner, als Berater, als Gegenüber, der auf Risiken & Nebenwirkungen hinweist. Ich bin nicht die Mama meiner Mandanten.

 

 

 

 

 

 

deusex
Experte
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Sehr geehrte Frau Decker,

 

Sie sprechen mir exakt aus der Seele und Ihre Aussagen decken sich ebenso exakt mit meiner Sichtweise. 

 

Ich habe nun 14 "Sondermitteilungen Corona" täglich mühsam erstellt, selbst redaktionell erfasst und aufgearbeitet, damit auch jeder noch so ausgeprägte Ignorant klar kommen muss (was letztlich auch der Fall war) und wenn dann doch jemand meinte, was "jetzt da so drin stand und was er tun solle", sagte ich auch ganz direkt "einfach lesen !". 

 

Sollte es darüberhinaus noch Unklarheiten geben, stünde ich dann auch gerne zur Verfügung: "DARÜBERHINAUS", wohlgemerkt. Dies wurde dann auch, zu meiner Freude, weitgehend so umgesetzt.

 

Sind wir doch ehrlich: Wir wissen im Prinzip schon vorher, wer wieder ankommt, dem man "die Hand in den Schatten legen soll." 

 

Ich denke, wir sollten die Corona-Situation auch dafür nützen, einigen Mandanten wieder mehr Eigenverantwortung und - initative beizubringen.

 

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dtx
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Daß eine Landesregierung mit ihren Beschlüssen quasi sehenden Auges eine DOS-Attacke auf die Server ihrer Aufbaubank organisiert, ist das eine. Es gehört aber nicht jeder zu der Zielgruppe, die auf diesem Weg beglückt werden soll. Also stellt sich die Frage, was passiert, wenn Nothilfen über die Hausbanken abgewickelt werden sollen:

 

Das Handelsbatt sprach mit Volker Römermann. Der Jurist sei Fachanwalt für Insolvenzrecht und seit über zwei Jahrzehnten Vorstandsvorsitzender des Instituts für Insolvenzrecht.

 

https://app.handelsblatt.com/unternehmen/mittelstand/insolvenzrechtsexperte-volker-roemermann-vielen-unternehmen-droht-ein-tod-auf-raten/25685952.html

 

Zitat:

Hier stellt sich die Frage nach wirksamen Alternativen. Wie sieht es denn mit den Krediten und Bürgschaften aus, die die Regierung verspricht? Schnelles, unbürokratisch verfügbares Geld ist doch genau das, was Unternehmen derzeit brauchen.

 

Der erste Mandant, der davon Gebrauch machen wollte, hat mir von seinem Besuch bei der Hausbank berichtet. Im Mai bekomme man die Richtlinien mit der Ausgestaltung, wie man künftig mit Bürgschaften umgehen sollte, hieß es da. Die Bank wollte – klar, so ist ja die bisherige Übung und das entspricht auch dem Gesetz – Jahresabschlüsse, Betriebswirtschaftliche Auswertungen, Ertragsprognosen und eine Ermittlung der Kapitaldienstfähigkeit, also der Fähigkeit, Kredite zurückzuzahlen. Da spricht die Bundesregierung also von „schnell und unbürokratisch“ und das ist die Realität, die beim betroffenen Unternehmer ankommt. Aber wie soll ich die Kapitaldienstfähigkeit errechnen, wenn in meiner Post kein Auftrag mehr ankommt?

jjunker
Experte
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Es ist richtig, dass Sie sicher nicht die Mama Ihrer Mandanten sind.

Ich denke es ist immer gut genau abzuschätzen welcher Mandant alleine/mit wenig Hilfe klar kommt und welcher mehr Support braucht.

Die von mir weiter oben aufgelisteten Maßnahmen kann und sollte man mit den Mandanten durchsprechen.

 

So sind zum Beispiel überraschend viele Kunden eines unserer Mandanten bereit die Monatsbeiträge weiterhin zu zahlen obwohl die Leistung nicht mehr zur Verfügung gestellt werden darf.

Bevor der Mandant auf seine Mitglieder zu ging hatte er schon zwei Dutzend Kündigungen erhalten. Erst auf unseren Hinweis, dass jetzt nicht die Zeit für „Kopf in den Sand“ sondern zum proaktiven und kreativen Handeln ist, wurde er aktiv kontaktierte alle und entwickelte die Idee sein Angebot ins digitale zu verlagern.

 

Ein anderes Mandat verkauft jetzt Gutscheine für ihre Dienstleistung. Die Stammkunden sagen: „Ja gut machen wir, wir wollen ja später wieder herkommen können“ Dadurch wird der finanzielle Schaden auf längere Bank gestreckt und es kommt Liquidität rein. 

 

Will sagen die Leute brauchen gelegentlich jemanden der Ruhe ausstrahlt. Uns wird unser Geschäft nicht komplett weg brechen, andere verzweifeln gerade.

Die jetzt Verzweifelten brauchen wir aber weiter als Mandanten. Insofern ist jede Stunde die man gefühlt Mama oder Papa spielt auch eine Sicherungsmaßnahme für das eigene Geschäft.

Es hilft ja niemanden wenn Ihre Mandanten aus Unwissenheit oder Verzweiflung ins wirtschaftliche Aus taumeln.

 

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
dtx
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@jjunker 

 

Wobei die Mandanten, die man einmal tatkräftig aus dem Sumpf gezogen und dabei auch die eigenen Honoraransprüche erstmal hintenangestellt hat, sich dann oft als die treuesten Seelen erwiesen haben.

Gelöschter Nutzer
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@jjunker Ist ihnen schon einmal bei Ihren Mandanten aufgefallen, dass insbesondere die Mandanten besonders "bemuttert" werden wollen, denen man schon mindestens 50 Mal mündlich und schriftlich mitgeteilt hat, dass man kein Rechtsanwalt sei, keine Arbeitsverträge aufsetzen und prüfen könne und dürfe, .... ? (Ist nur ein Beispiel. Es geht immer wieder um Dinge, die wir als Steuerberater nicht dürfen.)

 

Ich wagen jetzt kaum noch das Wort "Gegenstandswerte gehen streng monoton gegen Mindestgegenstandswert" in den Mund zu nehmen...

 

Ich kümmere mich intensiv um meine Mandanten. Es gibt aber Vampire, die es mit immer wieder mit bis zum Abkotzen nerven versuchen, dass man für Sie kostenlos und mit Verstößen gegen das Berufsrecht die  Kohlen aus dem Feuer holt.  Da muss man Grenzen ziehen!

 

Das hat nicht mit "Support" benötigen zu tun. Das ist systematisch der Versuch, den Berater auszunutzen und für dumm zu verkaufen.

 

martinkramer
Fortgeschrittener
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@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Es gibt aber Vampire, die es mit immer wieder mit bis zum Abkotzen nerven versuchen, dass man für Sie kostenlos und mit Verstößen gegen das Berufsrecht die  Kohlen aus dem Feuer holt.  Da muss man Grenzen ziehen!


Richtig. Einfach Mandat kündigen. Diese Mandate machen weder Spaß, noch sind sie lukrativ.  Und man wird sie auch nicht sonderlich vermissen. Für den Rest gilt: Wenn man den Steuer"berater" ernst nimmt, ist genau jetzt die Zeit, das zu beweisen und verunischerte und/oder in Existenzangst lebenden Mandanten tatkräftig zu helfen. Natürlich im Rahmen der zulässigen Steuerberatung.

Grüße aus Stuttgart
Martin Kramer
jjunker
Experte
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Solche Mandate haben wir zum Glück nicht mehr. Wenn Sie es sich wirtschaftlich leisten können. Es ist befreiend Vampiren das Mandat zu kündigen.

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
freiburgersteuermann
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Eine gute Honorarvereinbarung und monatliche Abrechnung der Zusatzstunden wirkt wie Knoblauch und Weihwasser.

Grüße
Boris Lemler
bodensee
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Das ist der Preis des Förderalilsmus. 

 

Der Bund stellt die Finanzmittel zur Verfügung. 

 

Die Länder sind für die Durchführung zuständig.  Am Anfang letzte Woche Mittwoch abend haben sich die Formulare zumindest in 6/7 Bundesländern stark unterschieden. Inzwischen sind diese  teilweise synchronisiert. Dennoch ändern sich quasi täglich die FAQ. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
bodensee
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Noch eine Ergänzung: 

 

An wen, wenn nicht an den eigenen STeuerberater sollen sich denn die Mandanten wenden, wenn sie von NIemandem vernünftige Antwort bekommen ausser Nachrichten Bundespressekonferenz und sonstige Verlautbarungen. Der Teufel steckt halt wie so oft im Detail. 

 

Ich mache gefühlt seit 2 1/2 Wochen nicht anderes als zum Thema Kurzarbeit, Kreditmittel KFW , Steuerstundungen, Herabsetzungen usw. und seit 1 Woche Zuschuss  zu telefonieren zu beraten und zu versuchen die schlimmsten Existenzängste den Mandanten zu nehmen- sicherlich auch kein Kerngebiet der Steuerberatung. Hat aber viel mit meiner Haltung, mit dem erstmaligen Auftreten solch einer Krise zumindest in den letzten 40 Jahren in denen ich mich mit Wirtschaft beschäftige zu tun und schlicht mit gesundem Menschenverstand und Mitgefühl. 

 

Das die Bürokratien genauso überfordert sind ist doch kein Wunder. Die Server der N-Bank brachen letzte Woche Mittwoch bis Freitag zusammen weil sie so einen Ansturm noch nie erlebet hatten. Dto. jetzt Berlin. 

In NRW geht das Bewilligungsverfahren Ruckzuck. In Ba-Wü , Hessen Bayern gibt es Nachfragen, weil dort jetzt gefordert wird, dass im Textfeld des Antrag die Liquiditätsunterdeckung genau beziffert werden bzw. die Berechnungsgrundlagen mitgeteilt werden sollen. Stand bis Montag nichts in den FAQ|s seit heute schon. Am Freitag hatte ich an einem Webinar der Stbkammer N|sachsen teilgenommen viele der Teilnehmer (ca 1300 Kollegen/Innen) hatten die gleichen Fragen konnten aber nicht beantwortet werden. Daher Unsicherheit beim Ausfüllen, Unsicherheit beim Mandanten weil auf der anderen Seite die strafrechtliche Konsequzn des Subventionsbetrugs massiv betont wurde. 

 

Ich denke in dieser speziellen Situation sind wir alle gefordert den Mandanten so gut es halt geht zu helfen auf das möglichst viele davon überleben.  Die Folgeschäden werden immens werden und ich befürchte zeitlich verzögert uns selbst auch treffen. 

 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Wieso ab 1.3 ? 

 

Lt. Antrag zählt alles erst ab dem 12.3. ( Tag der Verkündung von der WHO der Pandemie). 

 

Damit Freude aukommt ginge dann der 3 Monatszeitraum bis zum 11.6. wie das zeitlich abgegrenzt werden sollte und mit unterschiedlcihen Gewinnermittlungsarten entzieht sich meiner Kenntnis. 

 

Eine Frage an Herrn Witte - kennen Sie bereits die Steuerformulare 2020 ?

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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letzte Antwort am 23.12.2021 18:47:29 von dtx
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